Und dies findest du jetzt gut? Divide et impera? Schon mal gehört?
Wo hab ich das geschrieben? Mir gings nur drum, den GESETZESTEXT zu beschreiben, weil ich ihn im Gegensatz zu dem/derjenigen, derdiedas die Begründung geschrieben hat, in diesem Zusammenhang gelesen UND verstanden habe (bin berufsbedingt da auch etwas versierter als Otto Normalo). Es ging ja gleich ein Wehgeschrei los, weil manche Herrschaften der Bequemlichkeit halber nur die (offensichtlich fehlerhafte) Begründung statt den Gesetzestext selbst gelesen haben - daher hab ich mir erlaubt, das mal richtigzustellen. Was ich von dem ganzen Kram generell halte, schluck ich der Netikette und Höflichkeit halber hier mal lieber runter. Ich hoffe, das reicht als Antwort.
Einmal kann ein Fehler sein, aber gleich zweimal eher nicht, da auf den Seiten 22 und 24 die Vorlage einer Bescheinigung der Behörde auch für Schießen mit freien Waffen verlangt wird, ist eher anzunehmen, dass es genau so gefordert sein sollte.
Der Fehler steht in der Begründung und nicht im Gesetzestext selbst. Irgendwar hat halt was verbockt oder kann die eigenen Gesetzestexte selbst nicht lesen, hatte das unter Zeitdruck geschrieben oder was weiß ich, Fehler passieren halt auch in den Ministerien (in dem Fall ist es nicht allzu schwer zu verstehen, da eindeutig formuliert). Wenn er so wie im Referentenentwurf abgedruckt - siehe Zitat zum neuen § 27 Abs. 2a WaffG - beschlossen wird, haben wir eben für alle im neuen Abs. 2a Satz 1 aufgezählten Waffen KEINE Nachweispflicht für Nichtverhängung von Waffenverboten für Schießstandbenutzer ohne WBK oder Waffenschein, und Satz 1 umfasst eben auch die erlaubnisfreien Waffen wie die 7,5-J-Druckluftwaffen. Darüber haben sich ja wieder einige echauffiert; so steht es aber als neuer Gesetzestext drin, und das Gesetz selbst gilt, unabhängig davon was irgendein überforderter Erbsenzähler in der Begründung zusammenphilosophiert und vielleicht verwechselt.
Es gibt dazu dann eben drei Möglichkeiten:
1. Es wird so kommen wie im Entwurf abgedruckt.
2. Man hat beim Gesetzestext gepatzt, weil man für ALLE das eigentlich wollte und bessert hier, also den Gesetzestext für den Abs. 2a, dahingehend nach, dass alle, auch reine Druckluftschützen ohne WBK, den Nachweis beibringen müssen (dann gut Nacht Vereinssport und Nachwuchsgewinnung)
3. Man lässt davon nach Einwänden xyz ganz davon ab, halt ich für am unwahrscheinlichsten.