Hallo Inja,
diese Frage kommt eigentlich regelmäßig.
Lies mal: WBK> somit dem Spielraum des Bearbeiters im DSU unterliegt.
Weil genau der unterschreibt: Ja
Stefan
Ah, danke. Da steht alles drin.
Hallo Inja,
diese Frage kommt eigentlich regelmäßig.
Lies mal: WBK> somit dem Spielraum des Bearbeiters im DSU unterliegt.
Weil genau der unterschreibt: Ja
Stefan
Ah, danke. Da steht alles drin.
Hallo ihr Lieben,
vielen Dank, dass ihr euch die Zeit genommen habt, um meine Frage so ausführlich zu erörtern.
Tatsächlich ist es so, dass ich im DSU seit Februar 2017 Einzelmitglied bin (also nicht über den Verein, sondern direkt beim DSU). Seit Anfang des Monats schieße ich nun sehr regelmäßig in einem Verein hier im Nachbarort und bin dort nun auch zusätzlich zur Verbandsmitgliedschaft Mitglied im lokalen Verein geworden. Der Verein ist sehr klein und hat z.B. keine 9mm Vereins-Pistolen (die sind mehr auf KK und Gewehre spezialisiert. Daher "muss" ich mir so bald als möglich eine eigene kaufen - eine Glock 19 gen5 wird es wohl werden. Einfach, weil genau das "meine" Waffe ist, mit der ich gerne schießen möchte.
Wenn ich das nun alles richtig verstanden habe, ist es wohl so, dass mein Fall ein Fall ist, der weder in der einen noch in der anderen Richtung wirklich eindeutig reguliert ist und somit dem Spielraum des Bearbeiters im DSU unterliegt.
Ich werde also dann im Februar einfach mal dort anrufen und meinen Fall schildern und schauen, was passiert. Ich denke, wenn ich bis dahin deutlich über 18 Trainingseinheiten habe, werden die wohl wohlwollend entscheidend, was denkt ihr?
Nix Kalenderjahr, Monate zählen
Ah, das heißt, dass sich das Jahr bzw. die 18 Traningseinheiten immer z.B. von Februar bis Februar oder September bis September bezieht? Danke für die Info schonmal.
Und wie ist das denn in meinem Fall? Startet mein Jahr mit meinem Verbandszutritt im Februar oder meinem ersten Schießtraining im September?
nachgewiesene vereinszugehörigkeit parallel mit den 12 bis 18 trainingseinheiten. Muss beides passen....
Bist Du sicher? Denn eigentlich muss ich ja überhaupt keine Vereinszugehörigkeit haben - ich könnte auch nur Verbandsmitglied sein und müsste dann halt meine Schießpraxis nachweisen. So zumindest habe ich es im Internet recherchiert.
Hallo ihr Lieben,
Ich bin seit Februar 2017 Mitglied im DSU
Seit Anfang dieses Monats (September) habe ich nun angefangen im Verein zu trainieren und habe echt Blut geleckt. Voraussichtlich bis Dezember 2017 oder Januar 2018 habe ich meine erforderlichen 18 Trainingseinheiten voll.
Frage: Wann kann ich den Bedürfnisantrag stellen: im Februar 2018 (Verbandbeitritt) oder erst im September 2018 (erstes Schießtraining)?
Eigentlich müsste doch der Beginn der Verbandstätigkeit entscheidend sein und da ich eben nicht jeden Monat trainiert habe, müssten dann doch die 18 Einheiten greifen, oder nicht? Aaaaaber die 18 Einheiten sind ja immer nur für das Kalenderjahr gültig, daher müsste ich dann quasi für 2017 die 18 Einheiten machen und dann in 2018 mindestens einmal im Januar und einmal im Februar trainieren, odeeeeer?
Wäre nett, wenn mir da jemand mal einen Tip geben könnte
Danke schon einmal im Voraus!
mfg,
Inja