Hallo,
habe erst vorgestern mir den Gesetzentwurf etwas näher angesehen. Wenn dieser Entwurf unverändert den Bundesrat passiert wird es wohl Anfang Juli 2017 in Kraft treten. Es ist ein Bundesgesetz, also in allen Bundesländern gültig. Demnach gibt es einen Bestandsschutz für alle bis zum Stichtag (Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger) gekauften A- und B-Schränke. Dabei ist es unerheblich ob du bereits eine erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffe besitzt. D.H. Luftgewehr und A-Schrank genügen, um nach dem Stichtag ein KK-Gewehr dort einzustellen. Also unbedingt Kaufbeleg aufbewahren, gilt im Zweifel als Nachweis.
Gruß Andreas