hallo ebemaja,
meinem Verständnis nach ist die Abdeckung deines nichtzielenden Auges nicht regelkonform, weil sie über die 3cm Breite hinausgeht, egal ob abgeknickt oder nicht. (siehe SpO Teil 0, Seite 11, Regel 0.5.3.2)
Inwieweit die Seitenblenden korrekt angebracht sind, kann ich auf dem Bild nicht genau feststellen, könnten aber ebenfalls zu weit vorne sein. Denn der Haltebügel für Glas, Nasensteg und Abdeckblende sitzt vor der Stirn und bis dahin erscheinen mir auch die Seitenblenden zu reichen. Ich würde das als KR beanstanden, bzw. mindestens nachprüfen.
Nichtsdestotrotz halte ich es immer für besser wenn Schutzbrillen getragen werden, sie tragen durchaus zur Sicherheit der Augen bei.
lieben Gruß, der pan