RainerE
Das einzige, was ich gefunden habe war bei Gewehr Allgemein 1.5 Visierung: Ab der Klasse Herren II / Damen II dürfen Linsen mit Vergrößerung verwendt werden. Ist dann da Senioren I auch inbegriffen, weil älter? Im Auflageteil habe ich nichts gefunden... oder an den falschen Stellen gesucht.
die WK Klasse Herren II/Damen II bezieht sich auf die Freihand Klasseneinteilung.
Für die Auflage Disziplinen gilt der mehrfach erwähnte Passus 0.5.3.1. Und ich würde bei den KK Disziplinen zurückgreifen auf den
Passus 9.7:
"Bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt Teil 1 der Sportordnung. Abweichungen sind in Teil 9 geregelt."
Und wenn jetzt einer auf die Idee käme und die Jahrgänge/Klasseneinteilung Herren II/Damen II mit denen der Auflageklasseneinteilung zu vergleichen, so würde das ab Seniorenklasse 0 gelten, jedenfalls in meinem LV, NWDSB.
Also gilt ab der offiziellen Auflageklasseneinteilung Senioren I, dass ein Adlerauge genutzt werden darf, ohne Größenvorschrift.
Da in Teil 9 bei KK nichts in der Tabelle steht, außer a f ZF bezogen, wären wir wieder bei 0.5.3.1. Also Adlerauge gestattet. Und wie schon erwähnt, gibt es keine Vorschriften, wie groß es sein darf, das ist irgendwann mal weggefallen.
Ganz allgemein, die SpO ist wirklich manchmal sehr wirr und umständlich.