Beiträge von neuenkruger

    Ich denke das war nur eine ziemlich unglückliche Formulierung.

    Ich würde sagen eine Mischung aus gesundem Halbwissen und unglücklicher Formulierung. Hab das Waffenrecht mit den Regelungen für Waffenbesitzkarten etc. verbunden und es irgendwie so im Hinterkopf, war offensichtlich falsch. Allgemein mein ich schon, ganz gut beurteilen zu können, was erlaubt ist und was nicht.

    Geronimo
    Wie (Umfang etc.) und von wem hast du denn konkret deine Sachkunde erhalten?

    Vielen Dank nochmal an alle für die intensive beschäftigung mit dem Thema.

    Die einzige Einschränkung besteht, wenn in der Sachkundeprüfung nur bestimmte Waffen, z. Bsp. kleinkalibrige, behandelt wurden. Dann darf auch nur auf diesen Ständen Aufsicht geführt werden.

    Das käme dann aber ja doch wieder einer Unterscheidung gleich.
    Ich weiß nicht, was der Grund für diese Unterscheidung in Niedersachsen ist, aber ich denke, da ist der NSSV etwas auf dem Holzweg ist und sollte sich zumindest an der DSB-Regelung orientieren.

    Ich finde es prima, dass hier aus dem Nähkästchen der Gesetze und Regelungen gesprochen wird...

    Dem kann ich mich nur anschließen.

    Ein langer Weg? Dabei ist gerade die Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht die Grundlage für jede der Ausbildungen.

    Ich denke die Sachkunde bei Luftdruckwaffen wird einfach vorausgesetzt.

    Ich finde die Sicherheitsschnüre eine absolut sinnvolle Sicherheitsmaßnahme.

    Die Schieß- und Standaufsicht ist kein allzu langer Weg, umfasst ja nur 4 Stunden, Waffensachkunde mal vorausgesetzt.

    In der Ausbildungsordnung sowohl des NSSV als auch des DSB steht folgender Satz, von daher muss schon erlaubt sein, eine Schießaufsicht für Druckluft ohne Waffensachkunde zu machen:

    Zitat

    Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist
    der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Bestätigung
    der Sachkunde durch den Verein ausreichend. (DSB)

    Zitat

    Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist
    der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Empfehlung des Vereins ausreichend. (NSSV)

    Wo sich natürlich die Frage auftut, was im DSB-Fall, eine Bestätigung der Sachkunde durch den Verein ist?


    Luftdruckwaffen fallen doch auch nicht unter das Waffengesetz, von daher muss dieser Passus dort auch nicht auftauchen.

    Mit den Sicherheitsfahnen kann ich auch gut leben. Gerade im Jugendbereich verdeutlicht es doch die Tatsache, dass es sich um Waffen handelt und man damit äußerst sorgsam umgehen sollte.
    Auch ich habe als neu schießender Jugendlicher schonmal ein Gewehr mit Diabolo in die Tasche gepackt, nachdem ich aus Versehen nach Ende meines Schießprogramms nochmal geladen hatte (wenn ich mal 20 jahre zurückdenke). Habs zwar dann direkt meinen Betreuer gefragt, ob das richtig war und der hat dann doch noch einen Schuss abgegeben, aber sowas könnte dann heute mit Sicherheitsfahnen eigentlich nicht mehr passieren. Ist nur etwas nervig wenn man Waffen hat, die nur ohne Sicherheitsfahne in Tresor und Tasche/Koffer passen.

    Ich glaub wir meinen schon das gleiche.

    Anerkennen von Qualifizierungsmaßnahmen gem. Ziffer 5 im Abschnitt 1.2 des DSB-Qualifizierungsplans: hier geht es darum, dass der DSB für "Verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht)" keine fremde Ausbildung anerkennt.

    Dieses Anerkennen hatte ich oben gemeint, z. B. die Schieß- und Standaufsicht der Jagdverbände.

    Zitat

    ... und nicht die "Waffen- Sachkunde nach § 7 WaffG" als Zulassungsvoraussetzung zu dieser Ausbildung.

    bei uns im Ausbildungsplan des NSSV wird aber zwischen unterschiedlichen Waffensachkunden unterschieden, ich weiß nicht ob das anderswo auch so ist? Siehe Anhang (komplett unter NSSV_BildungsplanEndg_0902.12.pdf), entspricht abgesehen von der angehängten Übersicht weitgehend der Version vom DSB.
    NSSV_Bildungsplan.pdf

    Zitat

    Zur Sicherheit nochmals der Hinweis: Die Ausbildung zur Waffensachkunde reicht nicht aus, um "Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht)" zu sein.

    Das ist mir klar, nur bei uns ist es so, dass es einen Lehrgang für beides gibt, der dann auch 35 Stunden statt 30+4 Stunden umfasst.

    frank17

    Danke für die schnelle Antwort. Ich habs ein- zweimal überlesen müssen, aber ich glaub jetzt hab ichs verstanden.
    Der DSB könnte fremde Lehrgänge für die Standaufsicht anerkennen, will dies aber anscheinend nicht.

    red gecko

    Ja offensichtlich wird da zwischen Waffensachkunde gem. Waffenrecht und Waffensachkunde nach DSB unterschieden. Obwohl die Version des DSB jawohl auch auf jeden Fall nach Waffenrecht gelten sollte.

    Hab jetzt nochmal im Ausbildungsplan des NSSV geschaut, dort steht, dass nur für die Standaufsichtausbildung ( 4 Stunden - also vergleichsweise wenig aufwendig) auch die Sachkunde nach Waffenrecht ausreicht. Für alle anderen aufbauenden Lehrgänge (Schießsportleiter, Jugendbasislizenz (Jubali) und weiterführende Trainer) ist dann aber die DSB-Sachkunde erforderlich.
    Von daher könnte man also nach meiner Lesart einen Jagdscheininhaber (mit Waffensachkunde gem. Waffenrecht) zum Lehrgang Schieß- und Standaufsicht schicken und der dürfte dann bei uns auch Aufsicht machen. Müsste ein solcher Lehrgang nur noch angeboten werden (Ist bei uns in die Waffensachkunde integriert).

    Was mir aber fehlt ist eine Möglichkeit JuBaLi machen zu können, ohne Waffensachkunde. Dann natürlich nur für den Luftdruckbereich. Bei der Standaufsicht wird dort schließlich auch unterschieden.

    Bei uns kam neulich die Diskussion auf, ob ein Jagdscheininhaber, der beim jagdlichen Schießen Aufsicht machen dürfte, auch beim Schützenverein Aufsicht machen darf (z. B. KK).
    Bei uns wird es aber anscheinend so gehandhabt, dass dies nicht geht. Wenn jemand dies machen möchte, muss er innerhalb des Schützenwesens seine Waffensachkunde noch einmal machen. Wobei seine Waffensachkunde für den Zugriff auf "Schützen-"Waffen ausreicht.
    Mein Kenntnisstand ist, dass das rechtlich wohl ginge, aber sich die Verbände (DSB?, NSSV?) dagegen aussprechen.

    Wird das überall so gehandhabt, was sind da die genauen Einschränkungen?

    Zum Vergleich mit der Bezirksebene: ich bin letztes Jahr mit 288 Ringen bei der Bezirksmeisterschaft im KK 100m 16. geworden (Schützenklasse)

    Hab grad mal nachgeschaut, bei den Landesmeisterschaften des NSSV wärst damit zumindest 15. geworden, ist also tatsächlich ungefähr vergleichbar.

    Außerdem hab ich grad mal bei http://www.sbsvog.de/ das Limit vom letzten Jahr nachgeschaut, lag bei 315 in der Damenklasse, bemerkenswert finde ich aber dass dieses in der Schützenklasse bei deutlich größerer Teilnehmerzahl mit 367 auch deutlich höher liegt. Anscheinend schießen bei euch wohl nicht so viele Damen. Bei uns sind sie zumindest in etwa gleich hoch und grad bei uns im Verein sind die Damen doch deutlich dominierend.

    Glückwunsch!

    Meine Schallmauer liegt 10 Ring tiefer und es war bei diesem Durchgang auch lange Zeit drin, aber dann fehlten am Ende wieder ein paar Ring und ein konzentriert zu Ende geschossener Wertungsdurchgang.

    Nächsten Monat vielleicht...

    Hallo,
    ich habe auch vor einigen Jahren den Schießsportleiterlehrgang in einem Kreisverband des NSSV gemacht. Deine Kritik kann ich zum Teil nachvollziehen, sicherlich nimmt der Teil Ausschreibung erstellen und mache sehr theoretische oder organisatorische Dinge einen großen Anteil ein. Ich fand es aber auch gut, rein Disziplin-technisch gesehen, mal über den Tellerrand hinauszuschauen. Wir hatten damals Einblicke ins Pistolen- und Gewehrschießen, durften aber auch das Bogenschießen und Vorderladerschießen mal ausprobieren, wozu ich sonst wahrscheinlich nie die Gelegenheit bekommen hätte. Dieser praktische Teil hängt aber dann stark von Kreisverband und den Möglichkeiten vor Ort ab. Wir hatten an einem Termin auch eine Gewehrtrainer dabei, der uns z. B die Grundlagen des 3-Stellungskampfes nähergebacht hat.

    Wenn du speziell das Gewehrschießen vertiefen möchtest gibt es meines Wissens nach im NSSV den Lehrgang zum Fachschießsportleiter, der dann entweder in Richtung Gewehr oder Pistole gelehrt wird.

    Edit: Hab grad nochmal etwas gesucht, es scheint so als ob mein Wissensstand veraltet ist und es den Fachschießsportleiter nicht mehr gibt. Dafür gibt es dann als Aufbau den Trainer C, der allerdings nicht disziplinbezogen ist.

    Dann mach ich auch nochmal mit, weiß noch nicht ob ich übers Jahr wirklich jeden Monat ein Ergebnis schaffe (grad im Sommer ist bei uns eigentlich Pause), aber ich hoffe dieser Wettbewerb motiviert mich dazu.

    Auf jeden Fall eine gute Idee!

    Bei uns gibt es eine Pokalgemeinschaft, in der so 6-7 Vereine vereinigt sind. Aus dieser Gemeinschaft heraus wurde ein Kompressor beschafft und bei dem zentral gelegenen Verein aufgestellt. Das ist eigentlich ne gute Sache, denn für einen Verein allein lohnt sich die Anschaffung kaum. Ich glaub der war auch von Bauer.