Vielen Dank nochmal an alle für die intensive beschäftigung mit dem Thema.
Die einzige Einschränkung besteht, wenn in der Sachkundeprüfung nur bestimmte Waffen, z. Bsp. kleinkalibrige, behandelt wurden. Dann darf auch nur auf diesen Ständen Aufsicht geführt werden.
Das käme dann aber ja doch wieder einer Unterscheidung gleich.
Ich weiß nicht, was der Grund für diese Unterscheidung in Niedersachsen ist, aber ich denke, da ist der NSSV etwas auf dem Holzweg ist und sollte sich zumindest an der DSB-Regelung orientieren.
Ich finde es prima, dass hier aus dem Nähkästchen der Gesetze und Regelungen gesprochen wird...
Dem kann ich mich nur anschließen.
Ein langer Weg? Dabei ist gerade die Qualifizierung zur Schieß- und Standaufsicht die Grundlage für jede der Ausbildungen.
Ich denke die Sachkunde bei Luftdruckwaffen wird einfach vorausgesetzt.
Ich finde die Sicherheitsschnüre eine absolut sinnvolle Sicherheitsmaßnahme.
Die Schieß- und Standaufsicht ist kein allzu langer Weg, umfasst ja nur 4 Stunden, Waffensachkunde mal vorausgesetzt.
In der Ausbildungsordnung sowohl des NSSV als auch des DSB steht folgender Satz, von daher muss schon erlaubt sein, eine Schießaufsicht für Druckluft ohne Waffensachkunde zu machen:
Zitat
Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist
der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Bestätigung
der Sachkunde durch den Verein ausreichend. (DSB)
Zitat
Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist
der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Empfehlung des Vereins ausreichend. (NSSV)
Wo sich natürlich die Frage auftut, was im DSB-Fall, eine Bestätigung der Sachkunde durch den Verein ist?
Luftdruckwaffen fallen doch auch nicht unter das Waffengesetz, von daher muss dieser Passus dort auch nicht auftauchen.
Mit den Sicherheitsfahnen kann ich auch gut leben. Gerade im Jugendbereich verdeutlicht es doch die Tatsache, dass es sich um Waffen handelt und man damit äußerst sorgsam umgehen sollte.
Auch ich habe als neu schießender Jugendlicher schonmal ein Gewehr mit Diabolo in die Tasche gepackt, nachdem ich aus Versehen nach Ende meines Schießprogramms nochmal geladen hatte (wenn ich mal 20 jahre zurückdenke). Habs zwar dann direkt meinen Betreuer gefragt, ob das richtig war und der hat dann doch noch einen Schuss abgegeben, aber sowas könnte dann heute mit Sicherheitsfahnen eigentlich nicht mehr passieren. Ist nur etwas nervig wenn man Waffen hat, die nur ohne Sicherheitsfahne in Tresor und Tasche/Koffer passen.