Stimmt natürlich auch ![]()
Beiträge von WSG98
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stimmt, aber.223 Rem. entfällt bei mir, da ich erst zarte 23 bin
Mit einer MPU ist GK ab 21 möglich (würde ich aus Kostengründen an deiner Stelle aber auch nicht manchen !)
Nur Jäger sind in dieser Hinsicht mal wieder privilegiert

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Dabei wurde eine Pistole gefunden, die schon lange im Familienbesitz war - nur war sie nicht gemeldet.
Das ist (auch wenn es die "Gutmenschen" vielleicht unerträglich finden), absoluter Alltag!
Von den geschätzten 10 Millionen illegalen Waffen in der BRD stammt mindestens 70% aus solchen Fällen. Die 90 Jährige Oma hat Zuhause halt noch eine alte P 08 aus dem WWI von ihrem Vater oder Mann, die nie gemeldet wurde oder der Opa hat noch ein altes Flobert, welches er in den 60er Jahren über Neckermann oder Quelle gekauft hat.Auch wenn das alles "illegale" Waffen sind, kann ich trotzdem gut schlafen, denn weder die Oma noch der Oper werden mit den Teilen Unfug treiben oder gar Amok laufen!!!
Es ist nur schade, das solche Fundwaffen aus "Altbesitz" (bei den meisten Behörden) nicht legalisiert werden können, denn so gehen Waffen von unschätzbaren Wert (wenn auch ideell) verloren, teilweise sind es echte Sammlerstücke, auch wenn viel verrosteter Schrott dabei ist!
Das Einzige, was mit der Waffenrechtsverschärfung 1972 (und den nachfolgenden "Novellen") erreicht wurde, ist das Millionen unbescholtener Bürger plötzlich kriminalisiert werden, nur weil sie von solchen Gesetzesänderungen nicht mitbekommen haben (wer liest schon das Bundesgesetzblatt???).
Das unser Land dadurch nicht sicherer ist, sieht man doch am Beispiel Schweiz! In der Schweiz haben die Wehrpflichtigen teilweise Vollautomaten Zuhause, an eine Waffe kommt jeder unbescholtene Bürger sehr schnell. Wie viele Massaker gab es in der Schweiz ...... ?
Nur die berechtigten Gruppen (Sportschützen, Jäger, Sammler usw.) wurden und werden immer mehr gegängelt!
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Halte ich in deinem Fall auch für die beste Lösung mit dem kleinen Waffenschein.
Für irgendwas muss der Kleine Waffenschein ja auch gut sein
, denn einen Sicherheitsgewinn durch die Einführung 2003 gab es wohl nicht wirklich! 
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Erst mal hallo und herzlich willkommen hier!
hab vor kurzem die Bedürfnissbescheinigung für die gelbe und grüne WBK bei der zuständigen Behörde (bei mir pssb) beantragt.
Seit wann beantragt man die Bedürfnisbescheinigung bei einer Behörde? Die lässt man sich bei seinem (Kreis-)Verband ausstellen, sofern man gebügend Trainingstermine vorzuweisen hat (12x regelmäßig oder 18x unregelmäßig)!
Leider hat der DSB hat für solches "Teufelszeug" natürlich keine Disziplin in seiner SpO (Teufelszeug ist ironisch gemeint), da geht wenn nur was über die Liste B.
Wenn es aber keine solche Disziplin in der Liste B des PSSB gibt, hast Du sehr schlechte Karten.
Genau, dann kanst du den Halbautomaten vergessen, sofern du keinen Jagdschein hast oder im BDS bist, leider.
Lange Rede, kurzer Sinn ... was muss ich bei nem neuen Antrag über eine WBK grün angeben?
Für eine grüne WBK musst du ein Bedürfnis für eine Waffe/Disziplin haben, die dein Verband anbietet, wie z.B. KK-Sportpistole, GK-Gebrachspistole/Revolver usw.
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Der wahrscheinlich dämlichste und auf jeden Fall teuerste Weg zur eigenen Waffe.
Das stimmt leider!Denn dann ist es zwar "kaufmännisch" deine Waffe, waffenrechtlich jedoch nicht!
Es ist dann schlicht eine Vereinswaffe und wenn man nach etlichen Jahren mal "Pech" hat und keinen Eigentumsnachweis mehr hat (und der Verein nicht "mitspielt"), dann ist es "nie" Deine Waffe gewesen! (von älteren Vereinsmitgliedern schon öfters gehört)
Du darfst dann auch nicht "die tatsächliche Gewalt" über die Waffe ausüben und zum Transport benötigst du (z.B. zum Wettkampf) jedes mal einen Transportschein von deinem Verein (mit Unterschrift, Stempel usw. , auch eine Kopie der vereins-WBK ist sinnvoll).

Ein wenig kompromissbereit sollte deine Frau im Bezug auf dein Hobby aber schon sein (der Keller wäre doch eine super Möglichkeit gewesen!)

Übrigens darf die Waffenbehörde keinesfalls eine "Hausdurchsuchung" durchführen! Sie darf sich die Waffenschränke anschauen, Du darfst sie jedoch z.B. wenn es Dir zeitlich gerade überhaupt nicht passt, abweisen. Bei uns kommt der Sachbearbeiter übrigens äußerst selten, bei vielen war er noch nie!
Eine Kopie der Tresorrechnung bzw. Fotos reichen ihm meistens aus.
Aber wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ist es immer noch besser als keine "eigene" Waffe.
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sofern sich niemand zur Aufbewahrung findet, ein Tresor in unserem Keller (EFH) installiert werden könnte.
Das ist doch ein super Kompromiss! Achte nur darauf, das der Keller nicht zu "feucht" ist (Luftfeuchtigkeit)! Häng lieber so einen Luftentfeuchter mit in den Waffenschrank und nutze ein FAW08 Tuch/Futteral (die sind wirklich super
).Dauert die Überprüfung der Zuverlässigkeit beim kleinen Waffenschein genauso lange wie bei der WBK? Von einigen Neumitgliedern weiss ich , dass die teilweise 5 Monate auf ihre WBK gewartet haben.
Also, eigentlich dürfte das ganze maximal einen Monat dauern, bis du den KWS (Kleiner Waffenschein) samt Rechnung im Briefkasten hast ( Ausnahmen bestätigen die Regel
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Wenn du Zweifel hast, ob dir die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit bescheinigt, dann frage doch am besten direkt bei ihr nach.
Am einfachsten kann man überprüfen, ob man eine WBK bekommen würde, indem man einfach einen Kleinen Waffenschein beantragt.
Dieser wird ohne Angabe von Gründen auf Verlangen erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschusspistolen mit PTB-Zulassungszeichen.Beim Kleinen Waffenschein überprüft die Behörde die Zuverlässigkeit genauso wie bei einer WBK, nur das es z.B. Dein Verein nicht mitbekommt ( falls die WBK angelehnt werden sollte und Du davor Angst hast, das es Jemand in deinem Verein erfährt)!
Der ganze "Spaß" kostet ca. 50€ und hat dann lebenslange Gültigkeit.
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Aber sonst bei Problemen bei Bleiker melden. Sind sehr hilfsbereit.
Na, bei den Preisen sollten sie auch freundlich/hilfsbereit sein!

Aber zum Glück sind das auch (fast) alle anderen Hersteller von Sportwaffen.

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Aber die CIP-Maße müssen alle Verschlüsse einhalten!
Ob nun "Eley"- oder "CIP"- Verschluss, alle müssen ein gültiges Beschusszeichen aufweisen, um benutzt werden zu dürfen (Beschussgesetz)!
Und um durch den Beschuss zu kommen (also nicht abgewiesen zu werden), MÜSSEN die Verschlüsse die vorgegebenen (CIP-) Maße einhalten.
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Das habe ich gerade bei prolegal gefunden:
http://sc-berlin-mitte.de/images/Newslet…icht%202015.pdf
das hört sich ja nicht ganz so schlimm an!
Die Sicherheitsstufen S1 und S2 entsprechen weitgehend den VDMA A und B- Schränken, daher dürften die neuen Schränke (für neue Waffenbesitzer, die ja keinen Bestandschutz genießen) auch nicht groß teurer werden.
Ich hatte schon befürchtet, es wird dann nur noch Waffenschränke Klasse O oder I geben, die natürlich nicht so toll für den "Normalschützen" sind.
Denn wer öfter umzieht, in einer Mietwohnung, im Altbau ohne Aufzug bzw. mit Holzdecken usw. wohnt, kann einfach keinen Schrank mit 350kg oder noch mehr aufstellen, wohingegen ein A (bzw. dann S1) Schrank um die 80kg wiegt und ein Möbel-Kurzwaffentresor der Stufe B (S2) meistens unter 40kg.Ich denke, damit kann man leben (auch wenn diese Änderung keinen wirklichen Sicherheitszugewinn erkennen lässt!) .

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Wenn durch eine solche Aktion, egal wie das Plakat aussieht
, auch nur ein neues Mitglied gewonnen werden kann, ist es doch eine sinnvolle Sache!Und auch wenn man am Plakat einige Sachen verändern könnte, so finde ich die Tatsache, das eine solche Aktion überhaupt veranstaltet wurde (was leider nicht in allen Vereinen so ist
) gut!Und auch wenn es keine Eintritte gibt, kann vielleicht eine größere Akzeptanz für unseren Sport in der (oft ahnungslosen) Bevölkerung geschaffen werden, was für alle Sportschützen/Waffenbesitzer nur positiv sein kann.

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Gut wenn die Bundeswehr schon nichts mehr hat was zu Treffen taugt
Wenn der Soldat gut werfen kann, wird er sicherlich mit seiner Waffe auch was treffen ....

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Aber, ob das die Welt nun sicherer machen würde? (aber das ist ja bei WaffG-Änderungen zu 99% der Fall)
Das habe ich jetzt etwas unglücklich formuliert.
Ich meine natürlich, das eine WaffG-Änderung zu 99% KEINEN Sicherheitsgewinn bringt! -
die es verbietet Munition und Waffe nicht im gleichen Zimmer
Aber, ob das die Welt nun sicherer machen würde? (aber das ist ja bei WaffG-Änderungen zu 99% der Fall) Ich würde es stark bezweifeln!
Und was machen Waffenbesitzer mit einer kleinen 1 Zimmer Wohnung ( oder wenn der Keller zu feucht für Munition ist) ?
Ich selber habe meine Munition auch in einem "Baumarkt"- Tresor ohne Klassifizierung, aber wenn man sich die Videos bezüglich der Öffnung solcher "Blechbüchsen" im Internet anguckt, kann einem schon mulmig werden!
Mit solchen Schränken tut man dem Gesetz genüge, nicht mehr und nicht weniger!Wo suche ich als Einbrecher zuerst?-In einem Tresor
Ich denke, das ist auch der Hauptgrund, weswegen überhaupt Waffen geklaut werden!
Der kleine B-Würfel wird mit dem Kuhfuß von der Wand gestemmt (sofern er überhaupt befestigt ist, was er ja nicht sein muss) und "unter dem Arm " mitgenommen! In solchen Tresorn wird Geld, Schmuck usw. vermutet aber doch keine (Kurz-) Waffe
.Ich finde die Gefahreneinstufungen von Waffen sollte in etwa so aussehen: 1. Unterscheidung Lang- und Kurzwaffe, 2. Unterscheidung Einzellader, Repetierer, Halbautomat- Für Langwaffeneinzellader reicht in meinen Augen ein Blech-/Stahlschrank, Für Repetierer und Einzellader Kurzwaffen ein A-Schrank, und für den Rest ein B-Schrank bzw. Tresor Stufe 0 (ist das "sicherer")....
Mit dieser Idee könnte ich sehr gut leben, nur unsere Politiker wohl nicht!- leider

Ich hoffe einfach, das A- und B Schränke weiterhin (und nicht nur für "Altbesitzer") zulässig bleiben und sich nicht jeder Besitzer eines KK-Gewehrs, eines Zimmerstutzen oder eines Field-Target Luftgewehrse einen Oer Panzerschrank in die Wohnung stellen muss!
Das ist nämlich unverhältnismäßig!Bei GK-Büchsen mit 5000 Joule (nur ein Beispiel) oder "starken" Jagdkalibern ist eine höherwertige Aufbewahrung vielleicht nicht falsch, aber auch nicht nötig!
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Wer noch alte Schränke hat, darf diese behalten, das ist zwar für dien jetzigen Waffenbesitzer super, aber was bringt das, wenn Waffen vererbt werden oder wenn die Kinder in den Schießsport/ die Jagd einsteigen und eigene Waffen haben (möchten) ?
Dann müssen die Kinder eine Tresor Stufe O oder 1 mit einem KK-Gewehr neben den A- Schrank des Vaters, der darin ein Ordonnanzgewehr oder eine andere (vielleicht sogar Selbstlade - ) GK-Büchse aufbewahrt, stellen?
Ja sind wir (oder besser unsere Volksvertreter) denn alle Verrückt geworden?

Wenn das WaffG sinnvoll verändert wird, bin ich der erste, der das befürwortet, aber bei so einem Schwachsinn kann ich nur mit dem Kopf schütteln!!!
Lieber sollte die Bundeswehr, die Polizei und der Zoll ihre Waffen sicherer aufbewahren (nicht einfach in das Fach mit dem Schwenkriegelschloss, in einem "normalen" Raum ohne Tresortür usw. ) !!!!
Ich bin mir sicher, es "verschwinden" wesentlich mehr Waffen aus dem "Gewahrsam" der Staatsorgane als aus privaten A-und B Schränken!

seitdem wir diesen zuwachs an Wohnungseinbrüchen haben
Aber bei der "geringen" Menge an Waffenbesitzern in der Bevölkerung und der Tatsache, das sich die wenigsten Einbrecher für Waffen interessieren (gerade Langwaffen bleiben fast immer stehen), reichen A und B Waffenschränke m.M. nach vollkommen aus um den unmittelbaren Zugriff zu verhindern!
Und Einbrecher, die gezielt auf Waffen aus sind, werden auch vorn 0er oder 1er Waffenschränken nicht zurück schrecken!
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Was meinst du damit, bin nicht so breit aufgestellt in diesem Thema?
Nun, es gab schon mal die Forderung, nur noch Waffenschränke mit biometrischem Schloss zuzulassen oder gar die Waffen selber (natürlich zusätzlich zum Tresor) mit einer biometrischen Sicherung z.B. Armatix zu sichern. Das alles kostet einen Haufen Geld, bringt aber NICHTS an Sicherheit!
einen A-Schrank kann man jedoch, wenn ich jetzt so darüber nachdenke, leicht an den Seiten aufberechen, das ist ja nur Blech.... Aber dennoch völlig ausreichend...
Genau, es ist ausreichend! Man soll (und kann) ja nicht verhindern, das z.B ein Profieinbrecher eine Langwaffe mitnehmen kann! Der A- Schrank soll den direkten Zugriff durch Unberechtigte (wie die eigene Familie usw. ) und die Mitnahme durch "Gelegenheitsdiebe" verhindern und das macht er ja auch!
Sinnvoll fände ich z.B. 1. Langwaffen im verschlossenen Behältnis, 2. Kurzwaffen im A- Schrank und 3. Munition nur im B- Schrank!
Das wäre sicher, denn mit der bloßen Waffen kann man nur werfen, Munition hingegen ist auch ohne Waffe gefährlich!
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Wird das Waffengesetz schon wieder geändert?

Angeblich soll bald die Aufbewahrung in Schränken der Klasse A und B nicht mehr zulässig sein !!!!
http://www.sz-online.de/nachrichten/de…an-3130696.html
http://www.sz-online.de/nachrichten/de…an-3130696.html
Hoffentlich wird nicht wieder der Biometrie-Schwachsinn auf den Tisch kommen!!!

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Hallo,
versuch es doch einfach mal bei Klingner.
Der Optiker Arno Kütemeyer ist wirklich sehr kompetent!Sollte das Teil, was du suchst, im Onlineshop nicht zu kaufen sein, schreib Arno einfach mal an, entweder er hat es da oder er kann es besorgen.
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Rechtstreue Bürger muss man nicht überprüfen, niemals!
Da gebe ich Dir zu 100% recht! Rechtstreue Bürger müssen nicht überprüft werden!
Aber leider gibt es immer und in jeder Bevölkerungsgruppe die "berühmt/berüchtigten" schwarzen Schafe!
Es gibt leider einige Waffenbesitzer, die es mit den Gesetzen (nicht nur WaffG) nicht wirklich genau nehmen
!Mann kann ja nur wissen, ob ein Bürger rechtstreu ist, wenn man es auch überprüft (woher weiss man es denn sonst

)Und daher finde ich die Überprüfungen nicht falsch.
Wenn die Behörden es nicht übertreiben (vom zeitlichen Abstand her gesehen), gibt es da doch nichts gegen einzuwenden.
Meine erste Überprüfung kam nach 5 Jahren und wenn die Nächste wieder in 5 Jahren kommt, dann sind die knapp 13€ auch OK für mich.Da die Überprüfung aber eigentlich im Interesse der Behörde liegt, sollten die Kosten auch vom Staat getragen werden! Das wäre fair!
