Wie "TobiC" hatte ich mir auch schon die Frage gestellt, ob und in welchem Umfang eine Waffenleihe /-transport als Nicht-WBK-Besitzer vom Waffengesetz gestattet ist.
Sinnvoll ist dies in jedem Fall, da z.B. viele Sportschützen mit Feuerwaffen trainieren, aber aus vielfältigen Gründen keine eigene WBK besitzen.
Mein Standpunkt entsprach exakt dem von "Murmelchen": Eine Leihe und Transport ohne eigene WBK ist unter den von ihm beschriebenen Voraussetzungen möglich.
Leider wird die Überlassung von Waffen an Nicht-WBK-Besitzer anders gelebt, was seinen Grund in der Kultur vieler Schützenvereine haben dürfte.
Es gibt viele Vereine, die ihren Mitgliedern Auflagen machen, die so gar nicht im Gesetz stehen, wie z.B. dass man 1 Jahr Luftgewehr schiessen muss bevor man unter Aufsicht das erste mal KK-Gewehr schiessen darf. Bis man dann eine eigene WBK hat, können so mehrere Jahre vergehen (in denen die Leihe, wie wir sie hier diskutieren, besonders sinnvoll ist :-).
Hat man nun demgegenüber das Glück Mitglied in einem Verein zu sein, der schriftlich bestätigt/anweist, dass man z.B. eine Privatwaffe zum Training bzw. Wettkampf transportieren soll, ist es leider wie von "Murmelchen" angenommen tatsächlich so, dass die Standaufsicht vor Ort meist noch nie etwas von solch einer Regelung gehört hat.
In dem Fall den ich erlebt habe hielt der Kampfrichter die Kopie der WBK, den Transportschein des Vereins mit Zitat des Gesetzestextes und der präzisen Anweisung was ich mit der Waffe tun darf und soll, meinen Ausweis, sogar meinen Sachkundenachweis und Wettkampfpass in der Hand und fragte mich, wo denn nun meine WBK wäre.
Glücklicherweise kam ein Schützenkamerad dazu, der schlicht sagte, dass er meine Begleitung ist. Damit war die Sache für den Kampfrichter erledigt.
Die Personen, die von der Möglichkeit zum Transport schon einmal etwas gehört haben (Waffenbehörde und Sachverständige der Verbände) gehen meiner Erfahrung nach meist davon aus, dass die Erlaubnis nur den Transport von Vereinswaffen vom Verein zum Schießstand umfasst.
Der Kreisschützenverband Schleswig-Flensburg sieht es so:
http://www.ndsb-sl.de/waffenrecht/verleihen.htm
Auch dort wird nur die Leihe von Vereinswaffen beschrieben, aber das bereitgestellte Formular (siehe http://www.ndsb-sl.de/waffenrecht/te…swaffen_neu.htm ) für die Leihe ist nicht so streng gefasst und kann als gute Vorlage für einen Transportschein dienen. Ich würde dort noch als Präambel den Text des WaffG §12, Ziffer 1, Absatz 3b wiedergeben.
Den Fall sollte man vorher mit seinem Verband und der Waffenbehörde durchsprechen und sich am besten schriftlich bestätigen lassen, was gestattet ist (Leihe von Privatwaffen, Transport im Auftrag des Vereins auch von einem Nicht-Vereinsgrundstück zum Schießstand etc.).
Den Transportschein würde ich dann in Zukunft noch um Kopien/Ausdrücke dieser Bestätigungen ergänzen.