Die Schützengemeinde hilft eigentlich gerne - das war zumindest auch von Anfang an mein Eindruck ![]()
Zum Thema Führungszeugnis:
Wenn der Verein will und Du da mitmachst, kann er sich ein polizeiliches Führungszeugnis wünschen und Du ihm netterweise eines schenken.
Gesetzlich verpflichtet bist Du dazu gegenüber Schützenvereinen im allgemeinen nicht.
Es wird auch oft genug von Vereinen kein Führungszeugnis gefordert, da dort nicht alles was nach dem Waffengesetz oder im täglichen Umgang relevant sein könnte aufgeführt wird und das Führungszeugnis von daher eigentlich in Bezug darauf, dass der Verein gerne wissen möchte, ob sie da einen "unpassenden" Bewerber vor sich haben, freundlich gesagt ziemlich nutzlos ist.
Die Stichworte "waffenrechtlich zuverlässig" und "persönlich geeignet" ergeben sich aus Formulierungen die im Waffengesetz zu finden sind und zwingend erforderliche Bedingungen beschreiben, die üblicherweise erfüllt sein müssen, bevor man eine Waffenbesitzkarte (WBK) erhält.
Die Waffenbehörde wird bei der Beantragung einer WBK z.B. eine Abfrage im Bundeszentralregister vornehmen, und dort sind auch Daten hinterlegt, die in einem "normalen" Führungszeugnis nicht abgedruckt werden würden, da z.B. bei die übliche Speicherzeit der Taten verjährt sind. Die Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen oder Trunkenheit am Steuer können eine sogenannte "waffenrechtliche Unzuverlässigkeit" begründen.
Schwere geistige Behinderungen oder Drogenabhängigkeit kann dazu führen, dass man als "persönlich ungeeignet" bewertet wird.
Insgesamt ist es aber so, dass der Antragsteller bereits auffällig geworden sein muss, ansonsten liegen dem Amt keine Daten vor. Und falls sich erst später ergibt, dass man warum auch immer bei internen Regelüberprüfungen auf der vorhandenen Datenlage seitens des Amtes, als unzuverlässig etc. eingestuft wird, ist die WBK ratzefatze wiederrufen.
Üblicherweise kommt kein Polizeibeamter zu Dir nach Hause um mal "nach Dir zu schauen".
Man wird eine WBK aber voraussichtlich nur bekommen, wenn 1. alle (umfangreichen) gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind und man 2. mindestens einmal auf dem Amt war, so dass den Antragsteller mal jemand in echt gesehen hat. Blöde Fragen werden da aber nicht gestellt und offiziell wird es auch keine Bewertung geben, dass die einen auch nach Inaugenscheinnahme für "normal" halten. Falls die aber dann, nachdem sie einen gesehen hätten, daran Zweifel würden, dass Waffen in den Händen des Antragstellers kein Risiko sind, würde das Amt bestimmt nochmal forschen und z.B. eine Stellungnahme des Polizeiabschnitts des Antragstellers einholen. So zumindest meine Annahme.