Jetzt komme ich immer mehr zu der Überzeugung, dass Schießsportvereine in Rheinland Pfalz im PSSB besser aufgehoben sind als beim RSB.
Warum, weil gestern die Delegiertenversammlung (DV) des RSB in Ransbach-Baumbach gegen die eigene Geschäftsordnung und Satzung verstoßen wurde.
Alles anzeigen1. Es wurde vergessen, die Tagesordnung zu genehmigen.
2. Anträge müssen abgestimmt werden, insbesondere wenn es sich um Protokolländerungen handelt.
3. Gerade solche Anträge müssen dann unter dem entsprechenden TOP Punkt behandelt werde.
4. Wenn ein Antrag nicht unterschrieben ist, wird er nach RSB Satzung nicht behandelt, hier wurde er mit einer Präsentation versucht zu erklären. Entweder "hin" oder "her2.
5. Ich bin mir nicht ganz sicher wie es sich mit fristgerecht eingereichten Anträgen verhält, wann und wie sie den Delegierten offen gelegt werden müsse. Sie nur im Internet zu veröffentlichen reicht meiner Meinung nicht aus, denn nicht jeder hat einen Internet Zugang und wäre zur DV gerne gekommen, wenn er von diesen Anträgen gewusst hätte.
6. Dass bemängelt wurde, dass der Präsident niemals seinen Bericht schriftlich abgebe wurde auch Zeit.
Na, dann wollen wir doch mal schauen, was da von den zahlreichen Vorwürfen übrig bleibt du inwieweit du selbst diese kennst.
zu 1. Es wurde über die Tagesordnung diskutiert. Wie du möglicherweise erfahren hast, denn gesehen habe ich dich nicht
. Dabei wurde ja gerade die Diskussion über die Anträge geführt. Es wurde auch gefragt, ob es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung gäbe. Ich stimme dir aber zu, dass nicht am Ende explizit eine Abstimmung erfolgte, die die TO in dieser Form genehmigte. Aber unter dem geschilderten Gesichtpunkt der Diskussion über diese erscheint dein vermittelter Eindruck doch ein anderer.
zu 2. da gebe ich dir Recht !
zu 3. Wenn sich ein Antrag auf eine Protokolländerung bezieht, sollte er auch bei diesem behandelt werden, da eine Abstimmung über das Protokoll bei TOP 3 den Antrag unter 11 obsolet machen würde. Er wurde aber auch beim Protokoll behandelt. Wo da der Mangel (ein Verstoß ist weder bei der einen noch bei der anderen Behandlung zu sehen) lag, kann ich nicht erkennen.
zu 4. Es wurde erläutert, dass die Darstellung des Antrags im Internet diese Unterschrift nicht enthielt, da es kein Scan sei sondern eine schriftliche Wiedergabe. Der vorliegende Originalantrag diese Unterschrift aber enthalte. Lediglich bei "dem Schreiben" eines Vereins zu einer Beitragsfrage bezugnehmend auf das Gebiet Süd fehlte diese Unterschrift, wobei hier schon fraglich war, ob es sich überhaupt um einen Antrag handelte. Es stand dort eh nichts zur Abstimmung und von daher war dort de Unterschriftenfrage auch eher von zweitrangiger Bedeutung.
zu 5. Na, dann solltest du vielleicht mal die Satzung bemühen, deren Nichtkennen bzw. Verstoß gegen dieselbe du hier anderen vorwirfst.
§ 9 Sagt u.a. "Die Einladung erfolgt entweder über die Verbandszeitung, per Brief oder auf der Homepage des RSB", lässt also durchaus eine Einladung AUSSCHLIEßLICH über die Homepage zu. Von daher sehe ich nicht, warum eine Veröffentlichung eingegangener Anträge nur auf diesem Wege dem Formerfordernis einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe nicht genügen sollte. Das in dem Satz danach auch zusätzliche Wege (also additiv gesehen) als Ergänzung erlaubt sind, bindet aus meiner Sicht den Verband nicht, auch ALLE vorherigen Wege bei etwaigen Nachträgen vollständig zu bedienen.
§ 9 Nr. 1 Satz 2 sieht für die Einladung eine Frist von 30 Tagen vor. § 9 Ziffer 6 setzt für die Einreichung von Anträgen zur DV eine Frist von 3 Wochen vor der DV. Logischerweise müssen von daher noch nicht alle fristgemäßen Anträge bei der Bekanntmachung oder dem Versand der Einladung vorliegen. In dieser Vorschrift ist ebenfalls festgelegt, dass Anträge zur DV DEM GESAMTVORSTAND mitgeteilt werden müssen. Insofern ist LAUT SATZUNG eine Veröffentlichung der Anträge, auf welchem Wege auch immer, noch nicht mal für alle Delegierten vorgeschrieben ist. Das mag man bedauern, ob's o.k. ist, ist auch ne andere Frage, aber eine Verstoß gegen die Satzung, wie im Eingangssatz behauptet, ist es mal nicht.
zu 6. § 9 Ziffer 3 a) besagt (Die Delegiertenversammlung ist zuständig für): "die Entgegennahme der Jahresberichte des Präsidiums"
Da steht nichts von drin, dass diese schriftlich erfolgen MÜSSEN. Ob das wünschenswert wäre, mag ja ein Punkt sein, aber ein Verstoß gegen die Satzung oder GO ist es mal nicht.
Bleibt also von 6. behaupteten Punkten gerade mal noch einer übrig.
Hm, manche würden da sagen: Viel heiße Luft .
Und als letztes: Du bist also der Überzeugung, dass man beim PSSB deutlich bessere Verhältnisse vorfindet ? Da kenne ich aus der Vergangenheit aber deutlich andere Aussagen aus eurem Umfeld, insbesondere wenn ich an den derzeitigen Präsidenten des PSSB denke. Aber wie war das mit der Fahne du dem Wind ? ![]()