Beiträge von schmidtchen

    Jetzt komme ich immer mehr zu der Überzeugung, dass Schießsportvereine in Rheinland Pfalz im PSSB besser aufgehoben sind als beim RSB.

    Warum, weil gestern die Delegiertenversammlung (DV) des RSB in Ransbach-Baumbach gegen die eigene Geschäftsordnung und Satzung verstoßen wurde.

    Na, dann wollen wir doch mal schauen, was da von den zahlreichen Vorwürfen übrig bleibt du inwieweit du selbst diese kennst.

    zu 1. Es wurde über die Tagesordnung diskutiert. Wie du möglicherweise erfahren hast, denn gesehen habe ich dich nicht ;). Dabei wurde ja gerade die Diskussion über die Anträge geführt. Es wurde auch gefragt, ob es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung gäbe. Ich stimme dir aber zu, dass nicht am Ende explizit eine Abstimmung erfolgte, die die TO in dieser Form genehmigte. Aber unter dem geschilderten Gesichtpunkt der Diskussion über diese erscheint dein vermittelter Eindruck doch ein anderer.

    zu 2. da gebe ich dir Recht !

    zu 3. Wenn sich ein Antrag auf eine Protokolländerung bezieht, sollte er auch bei diesem behandelt werden, da eine Abstimmung über das Protokoll bei TOP 3 den Antrag unter 11 obsolet machen würde. Er wurde aber auch beim Protokoll behandelt. Wo da der Mangel (ein Verstoß ist weder bei der einen noch bei der anderen Behandlung zu sehen) lag, kann ich nicht erkennen.

    zu 4. Es wurde erläutert, dass die Darstellung des Antrags im Internet diese Unterschrift nicht enthielt, da es kein Scan sei sondern eine schriftliche Wiedergabe. Der vorliegende Originalantrag diese Unterschrift aber enthalte. Lediglich bei "dem Schreiben" eines Vereins zu einer Beitragsfrage bezugnehmend auf das Gebiet Süd fehlte diese Unterschrift, wobei hier schon fraglich war, ob es sich überhaupt um einen Antrag handelte. Es stand dort eh nichts zur Abstimmung und von daher war dort de Unterschriftenfrage auch eher von zweitrangiger Bedeutung.

    zu 5. Na, dann solltest du vielleicht mal die Satzung bemühen, deren Nichtkennen bzw. Verstoß gegen dieselbe du hier anderen vorwirfst.

    § 9 Sagt u.a. "Die Einladung erfolgt entweder über die Verbandszeitung, per Brief oder auf der Homepage des RSB", lässt also durchaus eine Einladung AUSSCHLIEßLICH über die Homepage zu. Von daher sehe ich nicht, warum eine Veröffentlichung eingegangener Anträge nur auf diesem Wege dem Formerfordernis einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe nicht genügen sollte. Das in dem Satz danach auch zusätzliche Wege (also additiv gesehen) als Ergänzung erlaubt sind, bindet aus meiner Sicht den Verband nicht, auch ALLE vorherigen Wege bei etwaigen Nachträgen vollständig zu bedienen.

    § 9 Nr. 1 Satz 2 sieht für die Einladung eine Frist von 30 Tagen vor. § 9 Ziffer 6 setzt für die Einreichung von Anträgen zur DV eine Frist von 3 Wochen vor der DV. Logischerweise müssen von daher noch nicht alle fristgemäßen Anträge bei der Bekanntmachung oder dem Versand der Einladung vorliegen. In dieser Vorschrift ist ebenfalls festgelegt, dass Anträge zur DV DEM GESAMTVORSTAND mitgeteilt werden müssen. Insofern ist LAUT SATZUNG eine Veröffentlichung der Anträge, auf welchem Wege auch immer, noch nicht mal für alle Delegierten vorgeschrieben ist. Das mag man bedauern, ob's o.k. ist, ist auch ne andere Frage, aber eine Verstoß gegen die Satzung, wie im Eingangssatz behauptet, ist es mal nicht.

    zu 6. § 9 Ziffer 3 a) besagt (Die Delegiertenversammlung ist zuständig für): "die Entgegennahme der Jahresberichte des Präsidiums"

    Da steht nichts von drin, dass diese schriftlich erfolgen MÜSSEN. Ob das wünschenswert wäre, mag ja ein Punkt sein, aber ein Verstoß gegen die Satzung oder GO ist es mal nicht.

    Bleibt also von 6. behaupteten Punkten gerade mal noch einer übrig. :( Hm, manche würden da sagen: Viel heiße Luft .

    Und als letztes: Du bist also der Überzeugung, dass man beim PSSB deutlich bessere Verhältnisse vorfindet ? Da kenne ich aus der Vergangenheit aber deutlich andere Aussagen aus eurem Umfeld, insbesondere wenn ich an den derzeitigen Präsidenten des PSSB denke. Aber wie war das mit der Fahne du dem Wind ? 8)

    Warum kann der Deutsche Michel nicht einen klaren Satz wie z.B. "Nachdem aber in den Rules des ISSF Non-verbales Coaching erlaubt ist, findet diese Regel auch bei den Wettkämpfen des DSB Anwendung."

    einfach hinnehmen und nach den neuen Regeln spielen? Warum muss er nochmal nachfragen nach der Manier "Herr Lehrer! Ich weiss was!"???

    Das kann ich dir recht einfach erklären: Weil andere Teile des Deutschen Michels (die KR und Aufsichten) mit solch pauschalen Aussagen oftmals nur wenig anfangen können (wobei non-verbale für mich noch nicht mal unbestimmt ist) und es dann bei entsprechenden Situationen im Wettkampf zu Diskussionen kommt, die man DANN gar nicht brauchen kann. Deshalb sollte man dieses rechtzeitig im Vorfeld klären.

    Viele dieser Personen haben ja schon Probleme mit dem Lesen konkreter Vorschriften, mit der Auslegung etwas unbestimmter Vorschriften sind sie aber leider dann gänzlich überfordert oder möchten gerne eigene Ansichten mit einbringen. Das hat die Vergangenheit (leider) schon mehrfach gezeigt.

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne an die Diskussionen und deren Verlauf bei der Frage mit den Brillen bei den Zentralfeuerdisziplinen.

    Die soziale Kontrolle, und um die ging es dabei ja wohl vornehmlich, können nur die Vereine vor Ort ausüben und sie haben das bis 2003 ja auch gut gemacht.

    Ob das Ziel die SOZIALE Kontrolle war, da bin ich mir nicht so sicher. Meines Erachtens wollte man zusätzliche HÜRDEN einbauen, auf das der Weg dem einen oder anderen doch zu beschwerlich wird. Natürlich gab es und gibt es auch heute noch Möglichkeiten, sich an der Intention vorbei zu drücken, wenn man "gewieft" genug ist, aber es wird halt immer schwerer, da man a) die Verbandsregelungen beachten muss und b) dann auch noch schauen muss, dass man einen passenden Verein findet. letzteres war früher meines Erachtens etwas einfacher, da die formellen Bedingungen an die Vereine geringer waren.

    Ob die Vereine das vor 2003 tatsächlich "gut gemacht" haben, da habe ich allerdings so meine Zweifel. Das lag natürlich nicht NUR an den Vereinen sondern auch an den behördlich Handelnden, aber was mir hier in meinem Bereich teilweise an Waffenbesitzern in die Hände geraten ist (Kenntnismäßig), dass ging schon manchmal nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut. Wichtig waren oft weniger die Kenntnisse im Waffenrecht sondern mehr, dass man Sonntags beim Frühschoppen ne Runde ausgab. Selbst (vereinseigene) Lehrgänge wurden mit an die die Wand geworfenen Lösungsbögen gemacht. da sträubten sich mir die Haare und vielen nur deshalb nicht aus, weil zu jener Zeit bei uns noch eindeutig die KK-Waffen in der Überhand waren, auch befürwortungsmäßig. Heutzutage würde ich da schon eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sehen, wenn solcherart geschulte Leute mit ner scharfen GK-Waffe rumlaufen. Das mögen hier manche anders sehen, aber dafür haben wir ja die Meinungsfreiheit.;)

    Apropos, wozu gibt es eigentlich einen Bundesverband, wenn man noch nicht einmal in der Lage ist, sich bei der Anwendung eines Bundesrechts auf eine einheitliche Vorgehensweise zu einigen. Dann wäre so eine Nummer wie die in Berlin (und etliche weitere Klopfer auch in anderen Landesverbänden) erst gar nicht möglich.

    Das unterschreibe ich gerne, aber so ist das in einem förderal geprägten Land. Da möchte jeder der König sein und selbst bestimmen, wie er es haben möchte (und wo er angeblich seinen Kopf für hinhält, wie man immer so schön als Begründung vorschiebt)

    Und bewahre, wenn wieder die Vereine das Ruder übernehmen (was sie über die Verbände aber auch tun) - ich kenne ein paar Vereine die entblöden sich ebenfalls nicht, noch ein paar Schippen auf die Regelungen im Gesetz draufzulegen. Leider erfahren das manche Schützen/innen erst, wenn z.B. ein Bedürfnisantrag gestellt wird und man entgegen der Erwartung erst nach 2 Jahren eine Bestätigung vom Verein erhält.

    Insgesamt gut dass es viele Vereine und einige Verbände gibt.

    Ich formuliere es mal anders: Ich möchte, dass diejenigen, die mit einer großkalibrigen Waffe (auf unserem Stand) schießen, diese auch einigermaßen beherrschen und uns nicht unseren Stand zerlegen. dabei geht es mir nicht um einen Zeitfaktor, da der Gesetzgeber durch die Anforderung ans Bedürfnis und der 2009 eingeführten Regelung des § 4 Abs 4 Satz 3 WaffG und der mittlerweile wohl in vielen Bereichen stattfindenden laufenden Kontrolle dieses Bedürfnisses ein "Abwandern aus einem Verein" (Abmelden nach Waffenerhalt) nach Erhalt der Waffe erschwert/unterbindet, sondern um den Sicherheitsfaktor. Bei uns müssen die Schützen, bevor sie eine eigene GK-Waffe befürwortet bekommen, eine gewisse Leistung im KK-Bereich erbringen, die uns zu der Gewissheit kommen lässt, dass sie nach Kauf der eigenen Waffe nicht an der systematischen "Standzerlegung" mitwirken. Dieses hatte in den letzten Jahren nämlich sehr stark zugenommen und wurde aus unserer Sicht bedenklich. Wir betrachten uns nicht als "Verein zur Befriedigung von allgemeinen Schießbedürfnissen" sondern als Verein, der SchießSPORT betreibt. Dazu gehört auch eine gewisse Ernsthaftigkeit bei der Ausübung dieser Aktivitäten. ohne das man als Ziel direkt die Olympischen Ziele ausgegeben hat. Wer es nur laut knallen hören möchte, aber nicht in der Lage ist, das Geschoss dauerhaft im Bereich der 25m-Scheibe zu halten, der mag zu den Böllerschützen gehen oder seiner Neigung woanders nachgehen. Wie schon Strindberg sagte: Es gibt viele Vereine und viele Verbände. WIR können aber darauf verzichten, denn oftmals lassen sich diese Leute bei den dann anstehenden Instandsetzungsarbeitsdiensten mal lieber nicht sehen. :(

    Ob der Schütze dann diese Fertigkeiten in einem Jahr oder auch in zwei Jahren erlernt, liegt nicht zuletzt auch an ihm selbst.

    ABER, und auch das finde ich wichtig: Dieses bekommt der Schütze VOR Aufnahme in den Verein mitgeteilt. Er kennt also die Bedingungen, die ihn erwarten und kann selbst entscheiden, ob er sich darauf einlassen möchte.

    Ich halte die ganze Anforderung eines Waffensachkundenachweises durch DIE VERBÄNDE im Rahmen der Bedürfnisprüfung (Also im Rahmen der § 14 Anträge) für fragwürdig, da diese aus meiner Sicht da nicht hingehört. Die Sachkunde ist ein Kriterium für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis durch DIE BEHÖRDE.

    Die Verbände haben nach dem Gesetzestext im Rahmen der Bedürfnisbestätigung DIE ERFORDERLICHKEIT und DIE ZULÄSSIGKEIT der beantragten Waffe sowie DIE MITGLIEDSCHAFT im anerkannten Verband und DAS REGELMÄßIGE SCHIEßEN zu bestätigen.

    Die Notwendigkeit, die Sachkunde im Rahmen dieser Bestätigung DEM VERBAND nachzuweisen kann ich im Gesetz nicht erkennen. Das scheint mir eher ein selbst gemachtes Steckenpferd der Verbände zu sein. :(

    Sorry, ich wollte dich mit meiner Antwort weder persönlich treffen noch war ich auf Effekthascherei aus. Es mag auch sein, dass mein Beitrag dem TE nicht direkt geholfen hat, aber ich wollte einfach mal auf die aus meiner Sicht bestehende Absurdität hinweisen, dass man, wie du selbst schreibst "körperliche Gebrechen" hat und deshalb auf die Aufgelegt-Disziplin ausweicht, diese dann aber so extrem betreibt, dass man nach dem Training "Arme und Schultern spürt".

    Meiner Meinung nach sollte man einfach anerkennen, dass ein alternder Körper eben nicht mehr die Leistungsfähigkeit eines 20-jährigen hat und da muss man, zumal wenn einen schon die "Altersgebrechen" einholen meiner Meinung nach nicht mehr versuchen "auf Teufel komm raus" das Letzte aus diesem Körper rauszuholen. Training ist gut, aber wie immer, kann man es auch übertreiben. Bei einem 20-jährigen mag das nicht so problematisch sein, bei einem 60-jährigen kann das auch schnell auf die Knochen und Sehnen gehen.

    Ob es bei dir Muskelkater ist, kann ich nicht beurteilen, aber ich weiß aus früheren Trainingszeiten bei mir, dass Muskelkater in der Regel nur auftrat, wenn ich vorher längere Zeit nicht trainiert hatte. Bei regelmäßigem Training tritt der normal nicht, zumindest nicht so doll, auf.

    Ob jemand talentiert ist oder nicht, liegt nicht in seiner Hand. Er kann ggf. noch so viel trainieren und wird trotzdem an einen gleich viel trainierenden aber talentierteren Schützen in der Regel nicht ran kommen. Ich finde es viel wichtiger, dass man in Anerkennung seiner persönlichen Situation und Leistungsfähigkeit, und da zählt auch das Alter zu, versucht, seine optimale Leistung zu bringen. Dieses sollte aber, erst recht im Alter, nicht zu Lasten des Körpers gehen.

    Ich kenne ne Menge Leute, die "Raubbau" mit ihrem Körper betrieben und es später bereut haben, da ihre Beschwerden nicht mehr zurück gingen. Kaputt ist kaputt. Aber so weit muss man es gar nicht kommen lassen. Ich bewundere auch den 70-jährigen, der bei mir als Schießleiter bei der LVM "nur" 487 Ringe in der 25m-Pistole Freihand schießt. Da habe ich höchsten Respekt vor, weil er sich nicht entmutigen lässt sondern für seine Verhältnisse und unter seinesgleichen ein prima Ergebnis schießt.

    Ich bin selbst auch gehandicapt und weiß daher wovon ich spreche. In früheren Jahren war mein Trainingsehrgeiz ebenfalls sehr hoch, um möglichst nah an die Cracks in unserem Bezirk ran zu kommen, aber mittlerweile merke auch ich die Jahre und trainiere nur soviel, wie mein Körper ohne irgendwelche Schmerzen mitmacht. Über den Punkt, ihm diese Funktion aberziehen zu wollen, bin ich hinweg und mit meinen erzielten Ergebnissen bin ich in vielen Fällen auch zufrieden und wenn nicht, liegt meist weniger an der Kraft als vielmehr am Geist.;)

    Nur das wollte ich mit meinem Beitrag ausdrücken, der zwar dem TE nicht direkt weiterhilft, aber auf deinen Beitrag eine Ergänzung sein sollte.

    Ihr müsst hier die juristischen Begriffe "Besitz und Transport einer Waffe" und "Führen einer Waffe" in der Öffentlichkeit unterscheiden.

    Von dem her wird hier eine Unterscheidung zwischen dem Transport der Waffe ungeladen im verschlossenen Behältnis und dem feuerbereiten Mitführens getroffen.

    Darum wirst du als LWB hier auch genauso behandelt, wie jemand der keine Waffe hat.

    Du solltest erstmal in Ruhe lesen, was meine Aussage war und um was es geht:

    Jemand, der keine Waffe hat, wird für die Erteilung der Erlaubnis, eine Schreckschusswaffe führen zu dürfen auf die Merkmale "Zuverlässigkeit" und "Persönliche Eignung" geprüft. Eine fachlich-inhaltliche Unterweisung/Prüfung über irgendwelche Kenntnisse erfolgt nicht!

    Ich als LWB BIN bereits auf diese Merkmale geprüft und werde dieses fortlaufend auch weiterhin regelmäßig.

    Ob es nun um das Führen der Schreckschusswaffe oder den Transport der LW geht ist doch völlig unerheblich. Das Prüfprocedere ist deshalb nicht anders.

    Worin soll also die Notwendigkeit bestehen, dieses für das Führen der Schreckschusswaffen nochmals gegen die entsprechende Gebühr zu vollziehen ? Der Sinn dieser ZUSÄTZLICHEN Prüfung, die identisch mit der für mich als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Besitz scharfer Waffen ist, erschließt sich mir nicht, außer natürlich der, das Geld in der Staatskasse zu mehren. :rolleyes:

    Grundlegend haben die Gewichtsorgien an der Laufmündung nur beim Auflageschiessen Sinn. Siehe hierzu auch die Ausführungen von HDR. 20 Gramm an der Laufmündung bei freier Luftpistole über 40 Schuss immer in Balance zu halten, ist schon eine Aufgabe, die viel Training und entsprechende Haltekraft erfordert. Ich schiesse seit dieser Saison aufgrund körperlicher Gebrechen und Alter Auflage Lp und meine Steyr Evo E wiegt derzeit 1490 gr. und trotz Auflage spüre ich nach täglichem 120 Schusstraining meine Arme und Schultern. Von nix kommt nix- habe jetzt die letzten 3 Trainings mit über 300 in der Zehntelwertung abschliessen können- schau mer mal, wie es nächste Woche beim Wettkampf läuft.:S

    Manchmal frage ich mich, ob sie wirklich wissen, was sie tun :/

    Einerseits führt man das Alter an und bekräftigt, dass man aus Altersgründen nicht mehr Freihand schießen kann und andererseits "knüpplet" man dann TÄGLICH 120 Schuss raus und merkt die Belastung für Arme und Schultern an. Wer 1 und 1 zusammen rechnen kann, bekommt als Ergebnis relativ einfach die Summe raus, wann der Körper auch dieses nicht mehr mitmacht. Was wird die nächste Eskalationsstufe der Erleichterungen sein ? Eingespannt schießen mit Laserzieleinrichtung ? (Kopfschüttel) :rolleyes:

    Ich werde dir deine Fragen beantworten. zu 1. den Kl. WS brauche ich um die Waffe öffentlich führen zu dürfen .

    Das ist mir bekannt. Mir ging es darum zu erfahren, was der Mehrwert für den Staat ist, dass er sicherstellt, dass nur Besitzer des kleinen Waffenscheins diese Waffen führen dürfen.

    Beim kleinen Waffenschein werden das Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis sowie aus anderen polizeilichen Systemen herangezogen. Wenn also Verfahren anhängig sind oder bereits eine Verurteilung stattgefunden hat, die Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Person aufkommen lässt (in der Regel bei Verurteilung über 1 Jahr auf Bewährung), wird die Ausstellung des kleinen Waffenscheins verweigert.

    Wenn es das ist, was Ironman87 richtigerweise anmerkt, frage ich mich, warum auch ich als LWB solch einen Schein zum Führen einer solchen Waffe benötige, da diese Punkte bei mir ja ebenfalls laufend abgeprüft werden. Und inhaltliche/fachliche Unterweisungen sind laut gesetzlicher Vorschriften nicht vorgesehen. Darüber hinaus finde ich Gebühren in Höhe von 70 - 150 EUR für 2-3 weitestgehend automatisierte Abfragen auch ziemlich happig.


    zu 2. Du brauchst den Kl. Wl. weil die Waffe unter das Waffengesetz fällt, da spielt es keine Rolle ob Du scharfe Waffen besitzt. Du kaufst sie nicht um sie in einen verschlossenen Behälter nach Hause zu führen und sie dort ein zu schließen. Ich stelle dich nicht als nicht unwissend hin möchte ich mal eben bemerken, Die Waffe kann aber aus zwei bis drei Meter erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichten.

    Zum ersten Satz habe ich oben schon was ausgeführt. Zur Aussage, dass aus 2 - 3 Metern erhebliche gesundheitliche Schäden verursacht werden können würde ich mich über eine präzisiere Aussage freuen, welche derartigen Schäden dir da vorschweben und ggf. auch Links zur Quelle solcher Aussagen. Das eine Lärmschädigung stattfinden kann habe ich oben selbst schon eingeräumt. Mir ging es um die dramatische Wassermelonen-Vorführung, die eine unmittelbare körperliche Schädigung suggeriert.

    Lärmschädigungen gehen auch von anderen Dingen des täglichen Lebens aus. Beispielhaft seien hier Feuerwerkskörper oder Musikinstrumente genannt. Wenn du mal ne Bundesligabegegnung besuchst oder im Februar das Finale in Paderborn, wirst du wissen, was ich meine. ;)

    Hier werden aber auch keine Nachweise zur Berechtigung des Führens dieser Dinge benötigt.

    Ganz am Rande bemerkt habe ich auch nicht behauptet, dass du mich als unwissend hinstellst sondern habe mich da selbst entsprechend klassifiziert, da ich die besagten Gründe nicht erkennen kann (außer dass es stumpf im Gesetz steht, was aber für mich derzeit nur die Berechtigung der Einnahmengenerierung ist und daher ohne sachlichen Hintergrund nur als Abzocke bezeichnet werden kann) und daher auf die Erleuchtung warte. :saint:

    Moment, ich habe nur ein paar gesetzeskonforme Optionen aufgezählt, die für die Schlüsselproblematik denkbar wären. Was man damit macht, ist jeden selbst überlassen. Ich gehe davon aus, dass hier Leute mitlesen, die die nötige Reife für den Besitz einer Schusswaffe haben und selbstständig denken können.

    Und nach meiner persönlichen Meinung ist ein alter A-Schrank sicherer als die Hosentasche oder Schreibtischschublade oder das Kopfkissen. Zumal ein Doppelbartschlüssel am Schlüsselbund mehr als auffällig ist. Und GENAU deshalb gibt es Behörden, die dies akzeptieren. Die Leute sollen eben nicht ihren Schlüssel rumliegen lassen. Was natürlich im Falle eines Falles vor Gericht passiert, steht auf einem anderen Blatt! Dann ist es im Zweifelsfall auch egal was die Behörde schriftlich bestätigt hat. Fakt ist, es ist gesetzlich nicht geregelt.

    Es ist eben genau die Frage, ob diese Optionen zur GESETZESKONFORMEN Aufbewahrung tatsächlich denkbar wären. Denkbar sind sie natürlich, ob sie aber gesetzeskonform wären, dass wäre juristisch zu prüfen. Zumindest bei der 2. Variante hätte ich da aus den dargelegten Gründen (Logik) meine Zweifel. WENN deine Behörde die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Tresor mit niedrigerem Schutzniveau und ohne Verlust des höheren Schutzniveaus für den "Waffenführenden Tresor" akzeptiert UND dir dieses schriftlich gibt, sehe ich da auch gar keine Probleme für dich. Da stimme ich dir vollkommen zu, aber ich habe meine Zweifel, dass du diese Zustimmung von vielen Behörden SCHRIFTLICH bekommen wirst. Und ohne diese schriftliche Bestätigung würde ich mich aus Logikgründen da nicht drauf einlassen. Da trage ich den Schlüssel lieber am Mann", wie unbequem das auch sein mag. Ob das sicherer ist, lasse ich dahin gestellt. Aber solange der Gesetzgeber Schlüsseltresore als Aufbewahrungsbehältnisse zulässt, muss er auch IRGENDEINE Aufbewahrung des Schlüssels akzeptieren und bisher scheint mir die "am Mann"-Variante als die vor Gericht akzeptierteste Methode zu sein. Hab auf jeden Fall noch nichts anderes gehört.

    Deine Überlegungen bezgl. des Einbruchsschutzes INS Haus unterstütze ich voll und ganz und kann sie nur jedem, der ohne größere Zusatzinvestitionen Einflussmöglichkeiten auf gewisse bauliche Ausführungen nehmen kann, nur ans Herz legen.

    ABER: Sie gehen bezgl. der gesetzlichen Vorschriften zur Waffenaufbewahrung am Kernpunkt vorbei. Wenn du dein Haus mit noch so viel "Einbruchshemmungsmimik" absicherst, die nicht offiziell ausreichend zertifiziert ist, wird es dir nichts nützen, wenn du die Waffen bei einer Kontrolle nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis innerhalb dieses Hauses aufbewahrst. Der Gesetzgeber hat da relativ klare Vorschriften erlassen und keine Spielräume für "Ausflüchte" gelassen.

    Das ein Haus bezgl. Einbruchssicherheit ein vergleichbares Schutzniveau wie ein Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 hat dürfte in der Regel nicht der Fall sein, zumal dieses entsprechend zertifiziert sein und dieses nachgewiesen werden muss.

    Bei der Frage der Aufbewahrung des Schlüssels hat der Gesetzgeber DERZEIT noch nichts geregelt, weshalb da sicher gewisse Spielräume bestehen, aber wie weit die gehen, vermag kaum jemand verbindlich zu sagen. Und GERADE deshalb wird man DIR im Zweifelsfall zumindest nichts negatives Vorwerfen können, wenn eine offiziell zuständige Behörde dir auf eine entsprechende Nachfrage schriftlich eine verbindliche Auskunft gegeben hat. DARAUF kannst du dich sehr wohl verlassen, zumindest soweit, als es dir keinen rechtlichen Nachteil bringt (ohne diese behördliche Auskunft könnte dir nämlich ein Verfahren bezgl. Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften ins Haus stehen). Ob dann letztlich die getroffene Entscheidung bezgl. Aufbewahrung (die die Behörde ausgesprochen bzw. bestätigt hat) auch vor Gericht als für ausreichend angesehen wird, steht dann auf einem anderen Blatt.

    Hallo Schmidtchen,

    ich spreche dich direkt an, ich frage dich ganz höflich woher Du das Wissen hast eine Schreckschuss Pistole ist nicht gefährlicher als ein Messer. Meinst Du man kann das verharmlosen, Beide Waffen sind gefährlich in Händen von Leuten die damit böses vor haben.

    Der letzte Satz ist für mich der entscheidende: Es gibt sehr viele Dinge, die in den Händen eines Menschen, der Böses vorhat, gefährlich sind gleichwohl ich nicht für alle diese Dinge einen "kleinen Waffenschein" brauche.

    WENN diese Schreckschusswaffen so gefährlich wären wie du anscheinend meinst, würden sie nicht frei verkäuflich ab 18 J. sein. Genau wie das Messer oder der Knüppel ist aus meiner Sicht für eine körperliche Schädigung der direkte Körperkontakt notwendig. Dieses hat zur Folge, dass immer nur wenige Menschen davon betroffen sind, wenn eine Tat in der Menschenmenge begangen wird. Das ist bei Feuerwaffen anders.

    Insofern sehe ich da vom Gefährdungspotential erhebliche Unterschiede. Aber WENN denn diese Waffen gefährlich wären, dürfte die Behörde nicht einfach nur den Kl. WS gegen x,-€ Gebühr raus geben, sondern müsste weitere Prüfungen bezgl. Zuverlässigkeit, persönliche Eignung etc. machen. Dem ist aber nicht so.

    Ich behaupte auch nicht, dass sie völlig ungefährlich sind sondern nur, dass sie nicht gefährlicher als einige andere Gegenstände sind, die man auch ohne Gebühren zu zahlen mit sich führen darf.

    Übrigens wird das Thema Schreckschusswaffen in der Waffensachkunde bei uns durchaus angesprochen, wie es der Gesetzgeber und der DSB in seinen Richtlinien auch vorsehen. Da geht es aber um andere Dinge als die "Gefährlichkeit". Schau mal gerne in die Richtlinien rein.

    Aber ich hätte auch noch ne Frage bzw. 2 an dich: Was meinst du, warum man nen Kl. WS braucht, wenn dafür kein Wissen "über die Gefährlichkeit von Schreckschusswaffen" oder ähnliches vorausgesetzt wird und 2. warum meinst du, dass auch LWB wie ich einen solchen Kl. WS benötigen, obwohl sie sogar scharfe Waffen besitzen und eine ausführliche Sachkundeunterrichtung hinter sich haben. Klär mich Nichtwissenden doch mal bitte auf.

    Könntest du uns bitte diese Stelle im Waffengesetz zitieren.

    Das Waffensetz selber sagt nichts zur Aufbewahrung von Schlüsseln bzw. Verschlußmechanismen sondern nur was zu Sicherheitsstandards von Aufbewahrungsbehältnissen und verlangt vom Waffenbesitzer eine sichere Aufbewahrung seiner Schusswaffen. Dazu definiert es für bestimmte Fälle bestimmte einzuhaltende Sicherheitsstufen. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte es aber auch einem Laien einleuchten, dass es wenig Sinn macht, den Schlüssel eines Tresors, der dem Einbruchsversuch eines Einbrechers 15 Minuten mit herkömmlichen Werkzeug widersteht in einen Tresor zu packen, der dem Einbruchsversuch des Einbrechers nur 5 Minuten widersteht und der dann ohne Probleme IN den höherwertigen Tresor hinein kommt.

    Auf diese Argumentation sollte man vorbereitet sein, wenn man denn seinen 0-er Schlüssel in einem A-Schrank aufbewahrt. Daneben habe ich in meinem Beitrag oben die Ausführungen in dem bayrischen Papier, nach dem auch z.B. in NRW gearbeitet wird, dazu angegeben. Aber um es dir einfacher zu machen, dort steht u.a.:

    Anmerkung zur Schlüsselaufbewahrung:

    Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet.

    Sollte dir das nicht ausreichen, ist das o.k. Du solltest aber nicht andere mit anderen Aussagen verunsichern. Wie du schon sagtest: Im Zweifel fragt man seinen Sachbearbeiter und lässt sich dessen Antwort schriftlich geben. Dann sehen wir weiter.;)

    auch der Laie kapiert schnell was mit denn kleinen Waffenschein gemeint ist.

    Tja, dann sind die Leute in deiner Gegend schlauer als bei uns. Mich sprechen immer wieder Leute an, warum man für eine Schreckschusspistole einen "Waffenschein" braucht. Teilweise sogar aus Schützenkreisen, die es tatsächlich wissen sollten.

    Und warum selbst ich als LWB so ein Teil benötige, obwohl ich eine explizite Sachkundeausbildung hinter mir habe und beim Kl. WS nix gemacht wird außer Geld zu kassieren und mir nen Papier zu geben, konnte mir auch noch keiner erklären.

    Seien wir doch ehrlich was man mit der Schreckschusspistole anrichten kann haben wir gesehen und es ist unumstritten was man damit anrichten kann wurde ja gezeigt.

    Sorry, aber was soll dieses "Gequatsche" ? Die Schreckschusspistole ist nicht gefährlicher als ein Messer, ein Knüppel oder sonst ein Gegenstand, der bei DIREKTER Einwirkung auf den Kopf einen Schaden verursacht. Schon in geringer Entfernung vom Kopf passiert da (fast) nichts mehr (außer dem Geräuschknall). Dieser Wassermelonentrick ist so alt wie der Cola-Trick mit dem Stück Fleisch, welches sich in der Cola zersetzt. Stecke ich aber meinen "lebenden" Finger in die Cola, zersetzt sich da nix.

    Der Beitrag war überschrieben mit "Die NEUE Lust am Schießen" (Hervorhebung durch mich)
    und untertitelt mit "Doch mittlerweile beobachten Experten ein Umdenken in der Gesellschaft. Lasertag, Paintball und Airsoft sind beliebte Freizeitvergnügungen."

    Wenn ich aber Titel und Untertitel zusammen nehme, dann war da aber doch deutlich zu viel "aktives Schießen" und zu wenig "Spielschießen" in dem Beitrag.

    Und das die GRA eher gezeigt wird als der DSB-Schütze (obwohl ja die Nachwuchsschützin mit LG drin war) liegt sicher daran, dass das DSB-Schießen sicher nicht als so "dramatisch" angesehen wird und somit die zu erzielende Wirkung zu "harmlos" ist. Wenn Herr Huber mit seinen fetten Pistolen/Revolvernb und Langwaffen/Unterschaftrepertierern auftritt ist die Wirkung doch deutlich "effektiver" (in Bezug auf Meinungsbildung ;)).

    Aber ich gebe dir aber Recht, dass auch in unserer Gegend FP und Dreistellung mittlerweile Exoten sind. Selbst liegend geht deutlich zurück. Und bei uns gibt es fast nur DSB-Schießen, vor allem im Langwaffenbereich.

    Hat mit meiner Meinung nichts zu tun!

    Ach komisch, und ich dachte, wenn man hier was schreibt, ist es seine eigene Meinung, außer man lässt erkennen, dass man jemandes anderen Meinung widergibt ("Unser SB sagt, man hat 3 Optionen..."). Statt dessen kommentierst bzw. unterstreichst du sogar noch "diese Meinung": "Option 2:... . Klingt komisch, ist aber so." Auch der (zurecht) erteilte Tipp "Vorher mit der Behörde klären." hört sich nicht unbedingt nach einer fremden Meinung an. :/

    Option 2: Ebenfalls in einem Tresor mit zB einem Zahlenschloss (muss nicht die gleiche Sicherheitsklasse haben). Klingt komisch, ist aber so. Vorher mit der Behörde klären.

    Oh, oh, DAS würde ich aber tatsächlich DRINGEND vorher mit der Behörde klären und, falls die @Bastian 's Meinung teilt, mir dieses schriftlich geben lassen.

    Nach meinem Kenntnisstand muss der Schlüsselaufbewahrungstresor MINDESTENS die Klasse des höchsten Tresors haben, dessen Schlüssel darin aufbewahrt wird, ansonsten darf in dem entsprechenden Tresor auch nur entsprechend der Klasse des Schlüsselaufbewahrungstresors aufbewahrt werden.

    Grundlage für diese Vorgehensweise ist ein Papier des LKA Bayern, welches dazu vor einigen Jahren mal was ziemlich umfassendes Geschrieben hat und wo sich die meisten Behörden, auch außerhalb Bayerns, der Einfachheit halber dran gehängt haben.

    Aufbewahrung von Waffen und Munition in Bayern

    Das Papier ist zwar seit der letzten Änderung der Waffengesetzvorschriften im Juli 2017 vom LKA Bayern zurückgezogen worden, aber vom Grundsatz her wird in den meisten Bereichen wohl immer noch danach verfahren, zumindest in unserer Kreispolizeibehörde.

    Zur Schlüsselaufbewahrungsproblematik ist da auf Seite 39 was gesagt.

    Bei mir fehlt es halt an der Fähigkeit die hinterfotzigen Angriffe in dem Bericht zu erkennen, macht aber nichts.

    Da hast du möglicherweise sogar recht. Der ist so "primitiv" gestrickt (wenn ich alleine das "feixen" des Reporters sehe, fühle ich mich an frühere Zeiten bei RTL2 und deren "Berichte" erinnert :(, dass man ihn fast nicht ernst nehmen kann, zumal außer der allerletzten Aussage (das Waffen nicht in jedermann's Hand gehören) sowieso keine Quintessenz zu erkennen ist (wenn man selbst nachdenkt, könnte man höchstens noch darauf verfallen, dass auch die "Computerballerspiele" wegen der angesprochenen psychologischen Veränderungen (Hemmschwellenveränderung) verboten gehören, insbesondere für Kinder/Jugendliche. Aber auch da tobt ja der Gutachterkampf, was tatsächlich passiert. 2 Gutachter 3 Meinungen, wie bei den Juristen).

    Morgen kommt um 20.15 Uhr auf 3 Sät eine "Wissenschaftsdoku" zu Waffen.

    http://www.3sat.de/page/?source=/…7969/index.html

    Allerdings weckt der Satz "Und immer mehr Menschen erwerben einen Waffenschein. "

    in mir schlimme Befürchtungen bezüglich der Qualität des Beitrags, da hier vermutlich was anderes gemeint sein dürfte. Bekanntlich geht die Zahl der Waffenscheine tatsächlich deutlich zurück und "erwerben" tut man ihn auch nicht.:(