Beiträge von schmidtchen

    Zumindest der RSB fordert als Voraussetzung für den Schießsportleiter-Lehrgang explizit die Qualifikation als VA:

    Nicht nur der RSB. Wie Murmelchen schon schrieb: Der Qualifizierungsplan des DSB, nach dem die LV als "beliehene" zu unterrichten haben, sieht als Qualifikationsvoraussetzung für die Teilnahme am Schießsportleiter u.a. die erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeausbildung und der zur verantwortlichen Aufsicht vor. Insofern sollte jeder ausgebildete Schießsportleiter des DSB auch sachkundig als verantwortliche Aufsicht sein.

    ABER: Der Gesetzgeber verlangt NICHT einen schriftlichen Nachweis über die Sachkunde oder gar, wie bei der waffenrechtlichen Sachkunde eine Prüfung mit Lehrgang (§ 7 WaffG i.V.m. § 3 AWaffV. § 10 Abs. 1 AWaffV verlangt nur, dass die verantwortliche Aufsichtsperson sachkundig ist. Aus dem Kontext des Gesetzes ist zu ersehen, dass damit NICHT "nur" die Waffen"sachkundigkeit" gemeint ist, sondern eine spezifische Aufsichtssachkundigkeit. WIE diese aber zu erlangen ist, ist im Gesetz genauso wenig festgelegt, wie irgendwo steht, wie sie nachzuweisen ist.

    Letztlich ist die Stelle, die die Registrierung der Aufsicht vornimmt also zuständig dafür, zu überprüfen, ob die Person sachkundig als Aufsicht ist oder nicht. Wenn ein Schießstättenbetreiber als Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband bei der Aufsichtsregistrierung von der Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 3 AWaffV Gebrauch macht (Registrierung im Verein durch Vorstandsbeschluss), so muss er selbst entscheiden, wen er

    für sachkundig als verantwortliche Aufsicht ansieht oder wie er das sicherstellt, dass sie das ist. Der einfachste Weg ist natürlich das entsprechende Prüfungszeugnis einer Ausbildung eines anerkannten Schießsportverbandes, weil dessen Ausbildungen im Rahmen der Anerkennungsverfahren ja geprüft sind. Und nichts anderes macht ja die Behörde, die sich einfach die schriftlichen Nachweise vorlegen lässt statt sich auf eigene "Nachprüfungen" zu verlassen.

    Wie kann man dem/der SBine kräftig in den Allerwertesten treten? (lernen durch Schmerzen)

    Die Frage ist für mich: Willst du dem Jungen "schnell" zu ner eigenen WBK verhelfen oder HOFFST du, dass der SB tatsächlich durch die Schmerzen lernt (letzteres soll schon mehrfach zu einem längeren Lernprozess geführt haben, bei dem nicht nur der SB Schmerzen empfunden hat, wenn dem überhaupt so war).

    Wenn ersteres der Fall ist, sollte mal jemand, der soviel Ahnung hat wie du, der aber nicht so schnell ausfallend wird wie du, mit dem Jüngling zum Amt gehen und denen die Gesetzessystematik erläutern. Ggf. auch dem Vorgesetzten des SB.

    Aus meiner Verwaltungspraxis weiß ich, dass man damit eher zum Ziel kommt als mit der Holzhammermethode.

    Ich persönlich bin in den letzten 20 Jahren auf allen Tagungen gewesen. Niemals
    habe ich Deine schon „böswilligen“ Unterstellungen gehört. Es war von
    H.Hachenberg immer und immer wieder zu hören, der RSB gibt nichts. Du behauptest immer Sachen, warst aber nie bei den Verhandlungen dabei.

    Das ist schön für dich, nur von den Veranstaltungen, von denen ich spreche, DA warst DU nun mal nicht dabei. Ich spreche nämlich von Gesamtvorstandsversammlungen. Deswegen hatte ich auch nur berfro erwähnt und nicht den Rest eurer Truppe.;) Und immer wenn da das Thema auf die Südfinanzen kam, kam da nichts bei raus. Selbst Arthur Winkelmann, vielen ja als bissiger aber sehr guter Schützenkamerad bekannt, hat diese Phalanx nicht durchbrechen können. Im übrigen bestand diese Praxis nicht erst seit Harry, sondern die hatten auch schon Vorgänger von ihm praktiziert, was ihr ja sehr wohl wisst. Aber wir pflegen ja unsere Feindbilder !8)

    Es wird vielleicht Zeit, diese ganze Angelegenheit in die Öffentlichkeit zu bringen, damit der
    Landesregierung endlich die Augen geöffnet werden.

    Wenn du meinst, du tust euch in RLP einen Gefallen damit, dann mach das mal. Bei uns sind von den seinerzeit Handelnden, wie schon öfters erwähnt, keine mehr im Amt. Ob das beim LSB und SBR auch der Fall ist, die, wie ihr ja schon früher ausgeführt habt, bei der Kontrolle ebenfalls versagt haben, wird sich dann sicher zeigen. Das bringt bestimmt positive Stimmung für euch. ;)

    Da die Fachverbände durch vehementen Einsatz der RSB´ler aus der ARGE herausgehalten wurden, stehen deren Mittel zukünftig nicht mehr zur Verfügung.

    Es sind nicht DEREN Mittel, sondern Mittel für den Schießsport, und inwieweit die dann tatsächlich nicht mehr dafür zu Verfügung stehen, wird sich zeigen. Schließlich haben sie ja auch einen Satzungsauftrag.


    Hier hast du aber mit deinem (Teil)Wissen erheblichen Nachholbedarf!

    Diese Gelder stehen nach Aussage des Sportbundes Rheinland den Vereinen für den allgemeinen Breitensport zur Verfügung!

    Ich lasse mich da gerne belehren. Nach meiner Kenntnis gibt es da aber unterschiedliche Töpfe. Aber da werden sich andere Leute mit beschäftigen, die das Ganze besser kennen als ich.

    Wenn die Fachverbände das in der Vergangenheit "sehr großzügig" gehandhabt haben, dann nur deswegen, weil sie es sich durch transparenten, wirtschaftlich ausgewogenen Umgang mit Steuergeldern leisten konnten und seinen Mitgliedern gegenüber (im Gegensatz zu dem alten Vorstand) reinen Wein einschenken (letzteres beziehe ich auf den Fachverband Rheinland da mein Verein dessen Mitglied ist).

    Ich habe schon mehrfach betont, dass die Mittelvergabe einiger alten Fachverbandsvorstände sicher derbe Lücken hatte und das dieses nach Aussagen betroffener Vereine unter dem neuen Vorstand deutlich besser geworden ist. Das habe ICH auch nie bezweifelt.

    Wenn die Gelder der Fachschaft NRW dem RSB zu Gute kommen dann nur deswegen, da der RSB seinen Vereins- und Geschäftssitz in NRW hat und die Mittel der Fachschaft somit auch in NRW verbleiben.

    Auf nichts anderes achten die Fachverbände in RLP.

    Wenn es denn so wäre, wäre dagegen ja nichts zu sagen. 8)

    Da bist du aber gewaltig auf dem Holzweg! (zumindest was das "genommen" betrifft).

    Mitfinanzierung der neuen Geschäftsstelle in Leichlingen, um nur ein Beispiel zu nennen.

    Wo du Recht hast, hast du Recht. Das berühmte Beispiel der Ausnahme, schließlich ist die Geschäftsstelle auch für Süd-Mitglieder da und bei den Eigenmitteln sollten halt alle Möglichkeiten genutzt werden. Aber auch da war das Ganze transparent (wurde in Versammlungen drüber gesprochen) und so abgenommen), wie bei eurem heutigen Fachverbandsvorstand Rheinland.;)

    Allzu viele andere Beispiele wirst du aber wohl nicht mehr finden

    In der jetzigen Form sprechen wir von maximal 5.000.-Euro, die vom LSB RLP beigesteuert werden. Mal ehrlich, was willst Du damit FÖRDERN. Was hätte man mit der Mitwirkung der Fachverbände für ein Potential.

    Na ja, über diesen Weg wird ja vermutlich auch die Unterstützung eines Landesleistungszentrums laufen, welches ja wieder installiert werden muss, und da gibt es wohl noch deutlich mehr Mittel, die man bekommen kann.

    @ hunter

    Zum Thema Satzungsänderung kann ich dir nur zustimmen. Leider gilt immer noch das Motto “Wo kein Kläger da kein Richter“

    Hier müssten die Delegierten mal Arsch in der Hose beweisen und dagegen Stimmen.

    Ich finde es zwar interessant, wie hunter hier versucht, obwohl er nicht anwesend war, rechtliche Ratschläge zu geben, in der Hoffnung, dass wohl jemand drauf anspringt.

    Hier müssten die Delegierten mal Arsch in der Hose beweisen und dagegen Stimmen

    Das wäre doch nur dann vonnöten, wenn sie mit den Vorlagen bzw. Beschlussvorschlägen nicht einverstanden wären. Vielleicht waren sie das aber mehrheitlich.
    Wer den Hickhack der letzten Jahre mitbekommen hat, wird wohl kaum der Meinung gewesen sein, dass jetzt alles ohne Diskussion vonstatten geht. Insofern musste man sich schon dahin bewegen, wenn einen das Thema interessiert, egal was in der Vorlage steht. In einer Diskussion über Änderungen der Satzung dürfen diese auch vor Ort textlich und inhaltlich verändert werden. Da ist Präsenz gefragt.

    Was ich bis heute nicht verstehe, dass sich die Vereine beim PSSB es nicht schaffen, obwohl der amtierende Präsident es schon des Öfteren angekündigt hat, die Gelder des Fachverbandes Pfalz getrennt auf einem Konto zu verbuchen. Damit könnte mehr Transparenz geschaffen werden und die Startgelder vom Fachverband bezahlt werden. Aber der "Mischmasch" der beim PSSB herrscht sucht seinesgleichen, ist auch kein Wunder, beim Desinteresse und der "keine Ahnung" Situation von Günther Vetter.

    Na, dass ist ja mal eine interessante Meinung. Unter diesem Gesichtspunkt muss man dann sicherlich auch die Meinung deines Mitstreiters relativieren

    Bis heute war der PSSB der einzige Landesverband der seiner Aufgabe gerecht wurde und hier seiner Verpflichtung als Landesverband, in Zusammenarbeit und Finanzierung mit den Fachverbänden entsprochen hat.

    Da dürfte der größte Teil der Mittel genauso vom Fachverband Pfalz gekommen sein wie auch die anderen Mittel aus den beiden Fachverbänden Rheinland und ggf. Rheinhessen gekommen sind. Nur sind die Gelder erst über den PSSB gelaufen. Deshalb waren es aber genauso wenig Eigenmittel wie der RSB keine eingebracht hat. Und wo bleibt die "Prügel" gegenüber den Pfälzern ? Ach so, von denen will man ja noch was ! ;)

    Alles klar.

    ..... (dessen Beerdigung und damit der Vernichtung von Millionen Investitionen desBundeslandes Rheinland-Pfalz er mit dem Herrn Liquidator erreicht hat) ....

    Netter Versuch, der aber durch ständige Wiederholung nicht besser wird. :(

    Man wird sehen wie sich die Zusagen in Zahlen zeigen, bisher steht immer noch die mehrfach öffentlich geäußerte Aussage des RSB-Präsidenten im Raum "wir bestimmen was gemacht wird und der Fachverband Sportschiessen bezahlt".

    Damit werden nicht Verbandsgelder sondern die Steuergelder der Landes RLP, die den Vereinen zur Sportförderung zustehen ausgegeben.

    Leistungsbeauftragter Schießsport RLP

    Der Fachverband reicht lediglich Gelder des LSB, die über die Sportbünde an die Fachverbände gehen, an die Adressaten weiter. Und dieses sind nach meinem Wissen nicht nur Gelder für die Vereinesondern auch welche für die DURCHFÜHRUNG des Schießsport, die an die LV gehen sollten, genauso wie dieses in NRW über die Fachschaft auch passiert (auch wenn die dortige Verteilung der Mittel etwas anders läuft). Die Fachverbände sind nun mal nicht die ausführenden Sportverbände, die den Schießsport durchzuführen haben.

    Noch ein letztes zu dem Thema: "Der RSB hat noch niemals was im Süden gezahlt": Wenn berfro ehrlich ist, wird er aus der Vergangenheit bestätigen können. dass die früheren Vorstände der Fachverbände Rheinland und Rheinhessen, die teilweise ja auch in Personalunion Vorstandsämter im Gebietsvorstand des Gebietes Süd inne hatten, immer wieder die Aussage getätigt haben "Wir wollen vom RSB kein Geld, deshalb brauchen wir auch nicht offen zu legen, was wir vom Land RLP bekommen". Mit dieser Aussage war das Ganze ein "closed-shop" Betrieb und kaum einer wusste, was dort tatsächlich finanziell passierte. Der RSB hat daher tatsächlich weder was gegeben noch hat er was aus RLP für Aufgaben außerhalb RLP genommen. Nun den Spieß umdrehen zu wollen, indem man so tut, als ob er gar nichts hätte geben wollen, entspricht so nicht ganz den Tatsachen. Diese Aussagen wurden mehrfach bei Gesamtvorstandsversammlungen, in denen es um Geldangelegenheiten ging und wo auch berfro mit dabei war, getätigt.

    So wird das auch jeder andere machen müssen, denn der Shop ist nur ein Spassshop, bestellen kann man da nicht.

    Ich dachte die Satire hätte jeder bemerkt

    Da ich nix kaufen wollte, musste ich nicht auf die Zahlungsmittel achten und habe daher "EtelPay" und "Mafiaschuldschein" nicht bemerkt. Sorry.8)

    Aber da kannste mal sehen, dass man so was überhaupt in Erwägung zieht, dass es das geben könnte, und nicht direkt die Ironie erkennt, ist ja schon traurig genug.

    Perfekte10 und HoDi

    macht euch keine Sorgen, schlechten Leuten geht es immer gut. ;)

    Beim Pfälzer Schützentag am letzten Wochenende wurde nicht nur der Präsident Günter Vetter wiedergewählt guenther-vetter-als-praesident-wiedergewaehlt sondern auch erneut eine Satzungsänderung beschlossen, die nun nicht mehr die Möglichkeit für ALLE Rheinland-Pfälzer Vereine enthält und auch beim Namen wieder ins alte Muster zurück fällt. Des weiteren hat Günter Vetter wohl die endgültige Beendigung des Rechtsstreits mit dem RSB bezüglich dieser Punkte erklärt.

    Darüber hinaus haben der PSSB und der RSB eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, über die nun der gemeinsame rheinland-pfälzische Leistungssport abgewickelt werden soll. Zusammenarbeit zwischen RSB und PSSB

    Wollen wir hoffen, dass es nun tatsächlich im sportlichen Bereich zugunsten der Schützen weiter geht und das Säbelrasseln im Umfeld ein wenig aufhört!

    berfro

    Sehr schöne Geschichte. Inhaltlich will ich da gar nichts zu sagen, außer dass ich in keinster Weise von irgend jemandem oder gar einem Organ des RSB autorisiert bin, hier zu schreiben (was ich aber schon mehrfach hier geäußert habe, aber deine Version würde euch vermutlich besser gefallen, dann hättet ihr immer "den RSB" mit im Boot 8)).

    Zum Verständnis für den geneigten Leser möchte ich aber der Vollständigkeit halber noch hinzufügen, dass du nicht nur Vorsitzender des Fachverbandes Sportschießen Rheinland e.V. bist (dessen Vorstand ja hier eifrig im Forum zu dieser Thematik mitschreibt) , sondern auch noch als Kreisvorsitzender in einem Schützenkreis im RSB tätig bist.

    Und das in diesem Zusammenhang eure Vorstellungen im Fachverband nicht mit den Vorstellungen des RSB übereinstimmen, haben wir hier ja schon mehrfach lesen können. Als Untergliederung des RSB (Kreis/Bezirk) hat man aber mehrere Aufgaben und eine davon ist aus meiner Sicht auch, die Verbandsinteressen zu vertreten (ich weiß, dass du dich auf die aus deiner Sicht höherwertigen Interessen DEINER Kreismitglieder berufst, also lass gut sein ;) ), aber dass dann im Verband einige Leute Probleme damit haben, solche Leute auch noch als "Verbandsvertreter" bei höheren Meisterschaften einzusetzen, dürfte doch nicht besonders verwundern. Das der Ablauf dieser ganzen Geschichte nicht besonders glücklich gelaufen ist, ist dabei aus meiner Sicht auch unbestritten, genauso wie deine früheren Verdienste für den Verband (den du aber heute mit deinen Aktionen in den A... trittst, das nur mal am Rande).

    Die Sachbearbeiter auf dem Amt werden dann die richtige Farbe für die WBK aussuchen.
    Also alles ganz easy...

    Die Realität sieht leider in einigen Ämtern anders aus. Deren Sachkunde ist oftmals noch schlechter als unsere. Habe schon mehr als einmal den Fall gehabt, dass für eine EL LW eine Grüne ausgestellt wurde. Wenn man da nicht selbst auf Zack ist, hat man das Teil so an der Backe. :(

    Aber das so etwas nicht in den SK-Lehrgängen vermittelt wird, ist natürlich ziemlich heftig . :rolleyes:

    Funktioniert soweit auch, ist aber extrem blöd da die verantwortliche Aufsicht nicht mehr ins Patronenlager schauen und damit sich vom sicheren Zustand der Waffe überzeugen kann. Ergo nicht wirklich benutzbar.

    Ich kenne und habe ein Hartplastikteil, welches man auf das .32er Magazin in eine Nut schiebt. Dafür muss man natürlich das passende Magazin haben. Hierbei ist es vorteilhafterweise dann so, dass der Fänger mit dem Magazin entfernt wird und somit auch der Blick frei gegeben ist ins Patronenlager.

    Es ist aber tatsächlich so, dass es, wie @Karl schon anmerkte, e auch mal vorkommt, dass eine Hülse von der Wand des Fängers zurück in die Patronenkammer geschleudert wird und sich deshalb der Verschluss nicht komplett schließt und ne Störung da ist. Das habe ich auch schon bei dem "Sack" erlebt, den ich auch schon genutzt habe. Deshalb schieße ich den Duellteil auf Meisterschaften grundsätzlich ohne Hülsenfänger.

    Was willst Du uns jetzt damit sagen?

    Die Bedingungen für die WBK dürften ja bekannt sein.

    Ich gebe zu, ich hatte mich ungenau ausgedrückt: Der Verein muss die 18x mit der beantragten Waffenart bestätigen (bei den LV, wo das so ist). Der Gesetzgeber verlangt aber NUR das regelmäßige Schießen, da kein Vereis auf § 14 Abs. 2 Satz Nr. 2 vorliegt (also keine Erforderlichkeit gegeben sein muss). Mein LV sagt aber, wie auch einige andere: Ich möchte bestätigt haben, dass du für das beantragte KK-Gewehr, welches in der Disziplin 1.xx des DSB benutzt werden kann, 18x mit erwerbsscheinpflichtigen LANGwaffen trainiert hast. Der Gesetzgeber verlangt weder, dass die Waffe in MEINEM Verband geschossen wird noch dass ich mit LANGwaffen trainiert habe. Ohne DSB-Disziplin gibt's aber bei uns keine "Bedürfnisbescheinigung".

    Insofern mag es so sein, dass die Bedingungen bekannt sind, nur werden sie nicht überall entsprechend angewandt. Daher: Augen auf im Verwaltungsdschungel !

    Hallo schmidtchen,

    ich will es bei dem großen Zoo, den wir ja bekanntlich in dieser Angelegenheit in Deutschland haben, nicht völlig ausschließen, bin mir aber ziemlich sicher, dass es ohne entsprechenden Gewerbenachweis oder dergleichen keine Erlaubnis nach § 27 (6) geben wird, auch wenn das Gesetz selbst diese Einschränkung so nicht macht. Man beachte dazu auch die Anmerkungen in der Verwaltungsvorschrift. Dort ist ganz eindeutig die Rede von Schießgeschäften, Schaustellern usw.

    Sicherlich könnte man den § 27 (6) z. Bsp. auch auf das traditionelle Vogelschießen, wie es ja auch viele Schützenvereine im Rahmen des Kinderschützenfestes durchführen, anwenden, da es sich dann in der Regel auch um eine ortsveränderliche Anlage handelt, das Schießen der Belustigung dient und bei der mit Druckluft geschossen wird.

    Mir ist aber kein Fall bekannt, wo das mal so beantragt und auch bewilligt worden wäre.

    Ich glaube, du hast da was missverstanden. Zumindest meine Intention war es nicht, den § 27 (6) als Alternativweg ins Spiel zu bringen. Ich wollte nur erklären, warum auf einmal dieser § ins Spiel kam, nämlich wegen der Frage in #4, und da war von SCHIEßBUDE die Rede (für die die Regelung des 27 (6) eben gelten dürfte.

    Ich habe im Gegenteil ausgeführt

    Tatsache ist aber, dass wir im Sportschießen in der Regel wohl immer mit dem § 3 (3) zu tun haben. Denn für den § 27 (6) müssten wir auch eine andere Schießstättengenehmigung haben. ;)

    Und da wir ja hier im Umfeld des Sportschießens sind, würde ich das "Vogelschießen" da auch mit reinpacken wollen, auch wenn die Standbedingungen etwas anders sind. Aber viele handelnde Leute sind identisch.

    insofern sind wir da gar nicht unterschiedlicher Meinung und müssen nicht eine nicht vorhandene Nadel im Heuhaufen der Vorschriften suchen.

    Freunde,

    der hier zuständige Paragraf ist der § 3 (3) WaffG und nicht der § 27.

    Das kommt darauf an, welche Frage du beantworten möchtest. ;)

    Denn in #4 wurde eine zusätzliche Frage bzw. Anmerkung in den Raum geworfen.

    Wie ist das mit Schießbuden auf der Kirmes ? Gibt es da nicht irgendwas mit Belustigungsschiessen ?

    Und darauf wurde richtigerweise der § 27 (6) ins Spiel gebracht.

    Tatsache ist aber, dass wir im Sportschießen in der Regel wohl immer mit dem § 3 (3) zu tun haben. Denn für den § 27 (6) müssten wir auch eine andere Schießstättengenehmigung haben. ;)

    Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz: Bei uns im Verein werden zum Beispiel bei einem Bürgerschießen Tagesversicherungen angeboten falls ein Teilnehmer nicht durch den Verband versichert ist. Muss etwas dergleichen auch für die Jugendlichen getan werden? Ist diese Tagesversicherung überhaupt sinnvoll?

    Es wurde oben schon erwähnt, dass mittlerweile oftmals (nicht zwingend immer, unbedingt beim zuständigen LV nachfragen, wie @Karl schon sagte) die Landesverbände schon Pauschalversicherungen für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben, in denen die Gastschützenversicherung schon enthalten ist. Früher musste man da beim Landessportbund Versicherungsblöcke für erwerben, die man dann pro Gastschütze auszufüllen hatte.

    ABER: Bei Versicherungen muss man immer das Kleingedruckte beachten ! Ich weiß, dass in einigen Verträgen nur das SPORTLICHE SCHIEßEN (gem. den Verbandsregeln) versichert ist. Wenn das Bürgerschießen also z.B. auf die Weise abläuft, dass auf einen Vogel o.ä. geschossen wird, sollte man sich beim Verband erkundigen, ob solche Schießen auch mit versichert sind. Nichts ist so ärgerlich und entbehrlich als wie im Schadensfall ohne Versicherungsschutz dazustehen.

    Dann gib einfach eine ihnen genehme Waffe zur Bedürfnisbestätigung an und hole dir die nackte Gelbe.

    Was du dann darauf kaufst, geht den Verband einen feuchten Kehricht an.

    Und das ist sogar rechtlich vollkommen sauber. Sonst würde ich dir diesen Weg nicht empfehlen.

    Du wirst lachen, ICH kenne diesen Weg. :)

    Einziges Hindernis auf diesem Weg ist natürlich, dass der Verein auch da das regelmäßige Schießen (18x in einem Jahr) bestätigen muss. Wie gesagt, mir ist's egal, da ich beide Gelben (alt und neu) habe, aber die Anderen knirschen schon mal mit den Zähnen.

    Doch, jedes DSB Mitglied kann sich solch ein Gewehr zulegen, nur nicht als Erstwaffe. Sofern der Käufer schon eine gelbe WBK besitzt lässt sich mit dieser jedwede Langwaffe (ausser Selbstlader natürlich) für die es in irgendeinem Verband in Deutschland eine Disziplin gibt erwerben.

    Man muß dafür auch nicht zwangsläufig in dem Verband Mitglied sein.

    Du hast natürlich Recht. :/:rolleyes:

    Und "Erstwaffe" ... nein, man kann natürlich auch eine Waffe aus der SpO eines anderen Verbandes als Erstwaffe in die Gelbe eintragen lassen, nur sollte man diese nicht bei der befürwortenden Stelle (Landesverband) angeben. Bei meinem LV gebe ich nur (einmal im Leben) an "Gelbe WBK" (bzw. den entspr. §) und fertig, keine konkrete Waffe.

    Grundsätzlich hast du aus rechtlicher Sicht Recht, aber bei meinem LV (und auch bei einigen anderen) bekommst auf die Art keine Bedürfnisbescheinigung für eine (Erste ) gelbe WBK. Die möchten eine "eigene" (DSB-)Disziplin da angegeben haben.

    Kannste vielleicht natürlich rechtlich gegen vorgehen, aber dann bekommste möglicherweise erstmal keine eigene Langwaffe. 8)

    Möglich dass er tatsächlich meint was er bei Beitrag #4 geschrieben hat.

    Das vermute ich, aber die Formulierung "im DSB" suggeriert dem weniger versierten Leser, dass JEDES DSB-Mitglied sich solch eine Waffe zulegen kann und dem ist eben bei den Liste-B-Waffen nicht so. Dann noch die Verbindung zu #4 2 Seiten vorher hinzubekommen, schafft nicht jeder. Daher nochmal mein Versuch der Klarstellung an dieser Stelle. Da auch ichkeine Lust hatte, alles nochmals durchzulesen, war es als Frage formuliert und #4 nicht im Focus. Sorry.

    Hallo,

    ich gehe mit meinen Verbandsbescheinigungen direkt zum SB ins Büro. Voreintrag in WBK gedruckt, Stempel und ab nach Hause. Da wird nichts geprüft. Außer regelmäßig alle drei Jahre. Wo lebt ihr?

    Auf jeden Fall anscheinend nicht da, wo du lebst. Bei uns geht mal gar keiner am gleichen Tag mit einem Eintrag nach Hause, auch nicht, wenn er noch so nett auftritt. Wenn man sehr nett ist und vielleicht schon mal eher mit denen zu tun hat, bekommt man die WBK mit dem neuen Eintrag 2-3 Tage später zugeschickt. Kann aber im anderen Fall auch gerne 2-3 Wochen dauern. Und das wohlgemerkt nur bei vorhandener WBK.

    Aber eigentlich ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit überflüssig; denn hätte ich jetzt in der Zwischenzeit meine Zuverlässigkeit durch Dummheit oder kriminelle Energie verspielt, wäre meine WBK doch schon lange weg.

    Na ja, bis Einträge im Register tatsächlich zum Widerruf führen vergeht schon noch ne Zeit. Alleine die Benachrichtigung vom Register an deine Behörde dauert. Ich meine, dass derzeit noch nicht mal AKTIV vom Register gemeldet wird, weshalb die Waffenbehörden ja von sich aus alle 3 Jahre die Zuverlässigkeit abfragen müssen.

    Unter dynamischen KK-Disziplinen verstehe ich Standardpistole 20s und 10s, Schnellfeuerpistole und Sportpistole Duell. Wer über einen 25m-Stand verfügt, braucht keinen 10m-Ersatz für diese Disziplinen. Zur Heranführung an die KK-Disziplinen sind keine 10m-Versionen nötig. Weder im Erwachsenenbereich und schon gar nicht im Nachwuchsbereich.

    Sorry, aber neben der Frage, ob ein 25m-Stand da ist, ist gerade bei Jugendlichen auf der Kostenfaktor nicht ganz unerheblich. Und wenn ich statt 5-10 EUR (je nach Trainingsumfang) nur 0,50 EUR ausgeben muss, ist das für kleine Vereine sehr wohl erheblich. Förderung der Jugend hin oder her.

    Da ist es eher kontraproduktiv. Zum einen weil die Disziplinen nicht konsequent auf 10m abgebildet wurden. Bei LP-Mehrkampf wird der Präzisionsteil in 150s anstelle in 300s wie bei Sportpistole geschossen. Das einen Schüler schießen zu lassen, führt zu Konflikten bei der Schiessrhythmusausbildung. Beim statischen LP-Schießen soll er nach meiner Vorgabe mit 45-60s pro Schuss deutlich langsamer sein, als es bei 150s für 5 Schuss möglich ist.

    Du hast aber schon verstanden, dass ja gerade die unvollständige und falsche Umsetzung der Kritikpunkt ist, über den wir hier auch reden ?

    Einen Schüler 10m Duell im LP-Mehrkampf schießen zu lassen, ist ebenso großer Unfug. Bringt man es ihm nicht richtig bei, wird er den falsch erlernten Ablauf mit in die Sportpistole/Schnellfeuerpistole nehmen. Um es ihm aber richtig beizubringen, muss zum einen der Trainer Ahnung haben und das ganze 0,5x-1x pro Woche trainiert werden.

    Jetzt bin ich aber erstaunt, so was von DIR als Argument zu hören. Das von dir aufgeführte Argument des guten Trainers gilt ja wohl für alle Trainings. Wird einem Schüler/Jugendlichen bei LP was falsches beigebracht, hat auch das Folgen für die Zukunft. Falsche Abläufe sind überall schädlich, nicht nur bei den neuen Disziplinen. Beim Schüler stimme ich dir übrigens durchaus zu, der soll erstmal Grundlagen lernen, aber schon der Jugendliche sieht da möglicherweise anders aus.

    Bei uns haben die Schüler nur 1x Pro Woche Training und das ist bitter nötig für das Erlernen des reinen LP-Präzisionsschusses. Einem Schüler dann auch noch LP-Standard zuzumuten, kann ich nur vehement ablehnen. Für die 20s wäre damit schon wieder ein neu zu erlernender Ablauf vorhanden. Dann noch die aus der KK-Disziplin fehlenden 10s einzufordern, kann ich im Bereich Heranführung nicht gutheißen. Das geht in die falsche Richtung.

    Na, dann müsste aber auch die Fallscheibe aus eurem Training rausbleiben, interessant hin oder her, weil auch die erfordert für eine DM-Teilnahme Trainingszeit, die du neben der statischen LP ja angeblich nicht hast. Das widerspricht sich ein bisschen.

    In Sachen Klappscheibe kann ich nur beipflichten. Eine der spannendsten Disziplinen, die ich kenne. Leider zuletzt nur noch für Schüler, Jugend und die Behindertenklasse auf der DM vorgesehen. Angeblich waren die Anlagen immer schlechte zu warten oder keine Ersatzteile zu bekommen. Letztlich wird auch die nicht unerhebliche Lobbyarbeit der Bayern und ihres ehemaligen Landestrainers, zwischenzeitlichen Bundestrainers/Diszplintrainers und jetzigen Sportdirektors des BSSB Jan-Erich Aeply seinen Teil zum Tod der Klappscheibendisziplin beigetragen haben.

    Zwei weiterere Faktoren für den "Tod" der Fallscheibe waren a) dass an und für sich die Anzahl der Disziplinen/Gewinner auf der DM gesenkt werden sollten (laut Aussage des Vize Sport) und b) dass es natürlich aufgrund der sehr begrenzten Verfügbarkeit entsprechender Waffen schwierig wird, entsprechende Starterfelder unterzubringen. Bei der DM müsste man für die Jugend quasi einen weiteren Tag einplanen.

    Aus meiner Sicht sollten die LP5-Disziplinen ein Ersatz oder eine Heranführung an die dynamischen KK-Disziplinen sein. Derzeit ist da aber kaum Dynamik drin. Bei Standard fängt die Dynamik erst bei 20 Sek an und geht dann nicht auf 150 hoch sondern auf 10 runter. Das andere ist verkappte Präzision, da brauche ich keine 5-schüssige für.

    Und das mit dem Spaß machen von Califax ist dann noch ein weiteres Argument.