Hallo,
wir im Verein haben es gerade durch, da wir alle Stände renoviert habe. In den Schieß0standrichtlinien steht folgendes zur Beleuchtung
2.4.1 Lichtverhältnisse in offenen Schießständen
Die Wahl der Schussrichtung ist bedeutsam, da die Lichtverhältnisse beim Schießen eine wesentliche Rolle spielen.
Soweit möglich, sollte nach Norden oder Nordosten geschossen werden, da die Schützen bei dieser Schussrichtung
nicht direkt durch Sonnenlicht geblendet werden können.
Ein natürlicher Lichteinfall in den Schützenstand kann durch die Anordnung von Oberlichtfenstern erreicht werden. Im
Bedarfsfall sind Fenster mit Verschattungseinrichtungen zu versehen.
Soll in offenen Schießstätten bei vermindertem Tageslicht geschossen werden, ist die künstliche Beleuchtung nach
Nummer 2.4.2 auszulegen. Entspricht die Schießbahnausleuchtung nicht den dort genannten Anforderungen, kann die
Anlage nur zu Übungs- und Trainingszwecken benutzt werden.
https://meisterschuetzen.org/www.bundesanzeiger.de
Bekanntmachung
Veröffentlicht am Dienstag, 23. Oktober 2012
BAnz AT 23.10.2012 B2
Seite 15 von 112
2.4.2 Beleuchtung in geschlossenen Schießständen
In der DIN EN 12193 „Sportstättenbeleuchtung“ wird für die Beleuchtung (Tabelle A.5) von Schießständen und für die
Ausleuchtung der Scheiben folgende Werte angegeben:
Schützenstand 200 Ix
Scheibe 25 m 1 000 Ix
Scheibe 50 m 2 000 lx
Nach den technischen Regeln der ISSF (Regel Nummer 6.3.15, Stand 01/2006) sind bei geschlossenen Schießständen
folgende Beleuchtungsstärken vorgegeben:
Schützenstand mind. 300 Ix
Scheibe 10 m mind. 1 500 Ix
Scheibe 25 m mind. 1 500 lx empfohlen 2 500 lx
Scheibe 50 m mind. 1 500 lx empfohlen 3 000 lx
Die Scheiben und die Schießbahn sollen gleichmäßig und ausreichend hell beleuchtet sein.
Sportordnung des DSB (Nummer 0.3.7.3, Stand 01/2011), sieht vor, dass bei geschlossenen 10-m-Schießständen
folgende Beleuchtungsstärken einzuhalten sind:
Schützenstand u. Schießbahn mind. 150 Ix (indirekt)
Scheibe mind. 1 000 Ix
Für den allgemeinen Trainingsbetrieb in Vereinsanlagen und vergleichbaren Schießständen sind folgende Mindestbeleuchtungsstärken
ausreichend:
Schützenstand u. Schießbahn mind. 150 Ix (indirekt)
Scheibe mind. 800 Ix
Bei der Errichtung von Schießständen für internationale Wettkämpfe ist eine vorherige Abstimmung der Beleuchtungsstärken
zweckmäßig. Zur indirekten Beleuchtung sind die quer verlaufenden Lichtbänder blendfrei anzuordnen; sie
können einzeln oder gruppenweise schaltbar sein. Es sollte die Lichtfarbe „neutral weiß“ gewählt werden.
Gruß
walthergsp