Gemäß den geltenden Corona-Verordnungen vom 29.03.21 und den derzeit hohen Inzidenzwerten müssten die Schießstätten, zu mindestens die Indoor- Anlagen geschlossen sein oder gibt es da etwa Verstöße?
Unser Nachwuchstraining (und damit das Schießen dieses Fernwettkampfes) erfolgt exakt und wortgenau sowie mit Billigung unseres lokalen Ordnungsamtes nach der für uns in unserem Bundesland geltenden Verordnung zum Schutze des Corona-Virusses (SächsCoronaSchVO) in der bisher gültigen Fassung. Ich selbst habe seit Dezember keinen sportlichen Schuss mehr abgegeben, da dies leider für mich nicht erlaubt ist.
Ob wir das Jugendtraining für Erwachsene in den folgenden Wochen immer noch oder sogar wieder Einzeltraining für Erwachsene wieder anbieten können und wenn ja, in welcher Form, hängt von der Neufassung der VO ab. Die Bundesnotbremse lässt da ja gewisse Spielräume. Vielleicht müssen wir auch wieder ganz dichtmachen.