Beiträge von Califax

    Die ganzen China-Kompressoren sind miteinander vergleichbar und basieren offensichtlich alles auf den gleichen Konstruktionszeichnungen.

    Worauf man meiner bescheidenden Meinung achten sollte:

    NUR mit einstellbarer automatischer Abschaltung kaufen!

    (Das Befüllen großer Flaschen dauert sehr lange, die Versuchung, in der Zwischenzeit, etwas anderes Sinnvolles zu machen ist groß und dann ist das Malheur groß. Habe dadurch einen Kompressor verloren. Da war nicht nur die Berstscheibe im Eimer, das ganze Gerät war kaputt. Wie gut, dass ich eine Versicherung hatte, die auch eigene Dummheit = Fehlbedienung abdeckte)

    Die kleinen inzwischen stets dazugehörenden Öl-/Wasserabscheider sind ganz nett, aber nur zusätzlich zu einem massiven Öl-/Wasserabscheider (ca. 5cm Durchmesser, 25 cm lang). Z.B. dieser hier. Ansonsten gibt es irgendwann Probleme mit rostenden Flaschen oder gar defekten Druckminderen an den Waffen. Der kleine ist nämlich recht schnell pitschnass, der große muss auch nach jeder Flasche eine frische Füllung (kann man trocknen und wiederverwenden) bekommen. ggf. kaufe ich noch einen weiteren Abscheider, um auch die letzte Restfeuchtigkeit zu beseitigen.

    Ich verwende so einen kleinen 230V-Kompressor für meine LP-Trainingsgruppe, da geht schon einiges durch. Dass ein 200,-€-Teil ein Verbrauchsgut ist und vielleicht 3-5 Jahre lebt, darüber sollte man sich im Klaren sein und mit in die Kosten des Schießsportes einkalkulieren.

    Wobei alle vier genannten Kaliber irgendwie doch mit dem Militär zusammenhängen könnten.

    Sport hat seine Ursprünge im Kriegshandwerk. Im Sport werden (bzw. wurden schon immer) Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeübt und zwecks Vergleichbarkeit (Wettkampf) ritualisiert, die man als Krieger gut brauchen kann: Laufen, Fechten, (Speer) werfen, ... ja sogar Schach (nämlich Strategie und Taktik). Schießen ist da ganz eng dabei. Nach 1990 brauchte ich eine ganze Weile mental, bis ich die Scheibe "beschossen" und nicht mehr "bekämpft" habe.

    Wer also mittels Framing versucht, den Schießsport komplett reinwaschen zu wollen von allem bösen Kriegsgeruch, z.B. mit der penetranten Verwendung des Begriffs "Sportgerät" anstelle Waffen, der ist im Inneren seines Herzens unehrlich. Unsere Sportgeräte SIND Waffen. Sie können verletzen und töten und dafür wurden sie originär entwickelt. Das macht auch einen gewissen Teil des Reizes aus, nämlich etwas zu beherrschen, was nicht jeder (gut) kann. Die Disziplin "Ordonnanzgewehr" beispielsweise lebt alleine von altem Kriegsgerät.

    Wer also versucht, bestimmte ihm nicht genehme Waffen vom Sport ausschließen zu wollen, sägt immer weiter am eigenen Ast, bis am Ende wirklich nur noch Zielpunktleuchten übrigbleibt, natürlich nur mit Quietschneonbunten Orthopädieerzeugnissen. Denn auch Blasrohre sind Mordinstrumente - und natürlich auch rassistische kulturelle Aneignung!

    Mein Sohn hat sich vom Büxer eine sehr flache Pica-Schiene mit mittiger Ausfräsung auf den Verschluss schrauben lassen. So geht das mit und ohne Optik. Kann die Tage vielleicht mal dazu ein Bild posten.

    bei dem selbst hier der eine oder andere 'wahre' Sportschütze ob der großen Anzahl der vorhandenen Schusswaffen schnell das Näschen rümpft und dann ist der Schritt auch nicht mehr allzu groß zur inzwischen schon berühmt berüchtigten Frage, warum denn jemand überhaupt so viele Waffen benötige und überhaupt.

    Erst letztens mit einem befreundeten Sportschützen am Rande einer Meisterschaft unterhalten. Plötzlich äußerte er, warum denn immer noch nicht vom Gesetzgeber effektiv zwischen KK und GK unterscheiden würde. Und Kriegsmunition (also 9mm, .223, .308 ...) brauche man doch gar nicht als Sportschütze ... - Mehrschüssige Luftpistole wäre doch so eine schöne Sportart.

    Brainwashing wirkt!

    Das im Nachhinein ständig zu erbringende Bedürfnis für Überkontigentwaffen PRO WAFFE ist nirgends im WaffG vorgesehen und wahrscheinlich auch nicht vom Gesetzgeber gewollt.

    Aber das in der FDGO festgezurrte Konstrukt der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative funktioniert seit geraumer Zeit nicht mehr. Insofern verabschieden wir uns vom Rechtsstaat, wie wir ihn kennen und wie er in den Lehrbüchern steht. Wir müssen uns auf einen Maßnahmestaat mit entsprechender "Rechtsprechung" einstellen.

    Als Ursachen für Stromausfall kenne ich bisher nur Unfälle und wetterbedingte Ereignisse, Schnee, Lawinen Hochwasser....

    Aus meiner Kindheit in der DDR kenne ich noch Stromausfälle. Nicht sehr häufig, aber jedes Jahr doch ein paar Mal. Wie lange die jeweils gedauert hatten, keine Erinnerung mehr. Unser Fernseher wurde über einen Regulator betrieben, der automatisch die Spannung hielt. Von meinen Großeltern kannte ich so ein Vorschaltgerät, das jedoch manuell auf 220 V Ausgangsspannung gedreht wurde. Denn auch ohne echten Ausfall schwankte die Netzspannung für empfindliche elektronische Geräte damals zu sehr.

    Vielen Dank, liebe Politiker der unterschiedlichsten Lager, dass ihr mir in meinem zunehmendem Alter doch wieder die fröhlichen Erinnerungen aus meiner Kindheit und Jugend beschert - nicht nur, was die künftigen Stromausfälle durch verfehlte Energiepolitik betrifft.

    "Zu meiner Zeit" gab es noch gar keine Lehrgänge Standaufsicht.

    Man ging "damals" davon aus, wer sachkundig ist (bewiesen durch den Besitz einer WBK) ist sachkundig genug, Aufsicht zu führen.

    Dann kam die Sache mit dem "alleine Schießen" auf - und damit ein Run auf die Schießleiter- und Schießsportleiterlehrgänge der verschiedenen Verbände.

    Und plötzlich entdeckten die Verbände, dass man noch zusätzlich einen Lehrgang "Verantwortliche Aufsicht" verkaufen kann.

    Was man dann auch tat. Und das Chaos war perfekt: Ein Flickenteppich von Lizenzen und Erlaubnissen, gegen den Deutschland im Jahre 1869 ein monolithisches Konstrukt war.

    Die Alternative wären halt deutlich mehr Tote gewesen.

    Diese Aussage hat die gleiche Wertigkeit wie die russische, ukrainische und NATO-Propaganda zum Ukrainekrieg.

    Ein Produkt, dass durch Zwang, Überredung, nicht erfolgte Aufklärung, Mundtotmachen von Kritikern ... unters Volk gebracht wird, deren Wirksamkeit selbst ehemalige Befürworter wie Prof. em. Kekulé inzwischen bestreiten - kann nicht wirklich gut sein. Denn wenn es gut wäre, bräuchte man diesen ganzen Apparat aus unappetitlichen Zeiten nicht.

    allerdings beliebäugel ich grad IPSC, aber da wirds wohl lustig mit einem .22LR autolader, kann ich wenigstens günstig üben und Störungen üben.

    Nö. Da gibt es schon ganz vernünftige Teile. Natürlich hat eine KK-Selbstladewaffe ein kleineres Fenster der sicheren Funktion als eine großkalibrige Waffe. Also suchen wir eine KK-Kurzwaffe (Selbstlader) mit großen (und nicht zu teuren) Magazinen, die störungsarm und ausreichend präzise ist:

    • S&W Model 41 - gute Sportpistole mit einem Griffstück ähnlich der 1911er. Eher als gute Gebrauchte als (recht überteuerte) Neuwaffe.
    • Hämmerli X-esse IPSC (aber auch nicht zu jung!)
    • CZ 75 Kadett - die kleine Schwester der CZ75 in 9mm
    • CZ 75 Sport III in .22 lr
    • SIG Sauer Mosquito - wenn man nicht zu große Hände hat.

    Ich hab den Eindruck, der Schießsportleiter ist nur für Ligawettkämpfe des DSB erforderlich,

    Nein, dafür braucht man einen lizensierten Kampfrichter.

    Du hast immer noch nicht verstanden, was die Ausbildung eines "Schießsportleiters" eigentlich beinhaltet und was dieser darf:

    - er ist eine "etwas bessere" Schießstandaufsicht

    - er darf ohne Aufsicht selber schießen

    - er darf eine höhere Qualifikation - Jugendleiter, Trainer oder Kampfrichter beginnen.

    Die Inhalte der Ausbildung hören sich erstmal sehr ambitioniert an. Das Ganze wird aber in einem einzigen Wochenendlehrgang vermittelt - also alles nur sehr oberflächlich angekratzt:

    Zitat

    Ziele der Ausbildung

    Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung auf folgenden Gebieten angestrebt:

    Der angehende Schießsportleiter

    • ist sich seiner Vorbildfunktion und der Verantwortung im Umgang mit Sportlern bewusst und handelt entsprechend
    • ist sensibilisiert im Umgang mit Verschiedenheit von Personen
    • kennt Struktur, Funktion und Bedeutung der Sportart Sportschiessen und deren rechtliche Grundlagen
    • setzt sie im Prozess der zielgruppenorientierten Mitgliedergewinnung, Förderung und Bindung entsprechend um
    • kennt und setzt die Inhalte der Sportordnung des DSB um
    • kann Schießsportveranstaltungen planen und durchführen
    • kann und darf den Schießbetrieb Anderer beaufsichtigen
    • besitzt Grundkenntnisse über Sportgeräte und deren Einsatz sowie Funktion
    • besitzt Grundkenntnisse der verschiedenen schießsportlichen Disziplinen

    Inhalte der Ausbildung

    • Vereinsrechtliche Grundlagen
    • Waffengesetz, Allg. Waffengesetz Verordnung, Allg. Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (entfällt für Bogen)
    • Haftung, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
    • Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Landesverbandes
    • Grundlagen von Regeln und Wettkampfsystem
    • Grundlagen Theorie und Praxis der Schießdisziplinen
    • Trainings- und Wettkampfplanung
    • Einsatz von Hilfsmitteln im Anfängertraining

    Die Frage ist tatsächlich: Wo geht es hin? Sind unsere Vorstellungen überhaupt noch zeitgemäß? Was wollen wir überhaupt? Könnte es sein, dass man mit viel weniger aber engagierten Mitgliedern nicht ein lebendigeres Vereinsleben aufbauen kann als mit vielen Lauen?

    Sport? Wenn ja, welcher? Tradition? Geselligkeit? Zusammenhalt? Profit?

    Alles Fragen, auf die ich für meinen eigenen Verein auch noch keine befriedigenden Antworten habe: Der Sport funktioniert, die Nachwuchsgewinnung auch - aber der Zusammenhalt insbesondere der Älteren bröselt weg.

    An sich müssen wir dem Staat dankbar sein - ohne de facto Vereinszwang für Legalwaffenbesitzer wären schon viele Vereine tot.

    Und ab dem Training mit Luftdruckwaffe muss auch ein Schießsportleiter vorhanden sein der das Training leitet.

    Auch das ist falsch.

    Es muss eine "Verantwortliche Aufsichtsperson" anwesend sein, die die entsprechende Sachkunde vorweisen kann und vom Standbetreiber dafür eine entsprechende Beauftragung erhalten hat.

    Die "Sachkunde" wurde früher mit der Waffensachkunde nachgewiesen - nachdem aber alle Verbände festgestellt haben, dass man mit Lehrgängen Geld verdienen kann, wird entweder ein Lehrgang "Schießaufsicht" (ö.ä.) als Mindestqualifikation vorausgesetzt - oder eben den Schießleiter / Schießsportleiter, der sogar alleine ohne andere Aufsicht schießen darf (zumindest steht das so in meiner Lizenz drin).

    Ansonsten ist der Schießsportleiter (DSB) nur eine Einstiegs- oder Grundqualifikation, um weitere Lizenzen erwerben zu können - Trainer oder Kampfrichter.

    Wenn ich lese "der das Training leitet" rollen sich mir übrigens - als Trainer - die Fußnägel hoch.

    Die Schießstandaufsicht hat für die Sicherheit und das gute Gelingen zu sorgen, damit die schützen unbehelligt von "guten Ratschlägen" selbst trainieren können.

    Der Trainer (das setzt übrigens keine offizielle Lizenz voraus, um ein guter Lehrer und Anleiter zu sein!) gibt dem Sportler Hilfestellung sowohl in seiner sportlichen Technik als auch mental. Das hat nichts mit dem Firlefanz zu tun, der bei der Schießsportleiter-Lizenz vermittelt wird.

    meines Wissens (Regelungen Thüringen)

    Ist für die Arbeit mit Jugendlichen unter 18 Jahre immer eine "JugendBasisLizenz" verpflichtend.

    Nein, das stimmt so nicht. Luft bis 13 und KK/Flinte bis 15. Also 14 Jährige Luftschützen und 16-jährige KK-Schützen können von einer ganz normalen Schießstandaufsicht angeleitet werden. (Letzteres steht in dem extra angehängten Satz, nicht gleich oben.)

    Btw: JuBaLi ist überhaupt nicht erforderlich, wenn ein Elternteil anwesend ist.

    Tabelle mit Altersregelungen nach WaffG

    Zitat

    §27 WaffG

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

    1.Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
    2.Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

    gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich oder elektronisch sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.

    Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.