Beiträge von Califax

    Diese Grenze mit 10 Jahren hatte sich bis eben fest in meinem Kopf eingebrannt.

    Es wäre fast dazu gekommen, daß das Grenzalter von 12 auf 10 Jahre gesenkt worden wäre. Dazu lies:


    Quelle: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=kinder%20schie%C3%9Fen%2010%20jahre&source=web&cd=5&cad=rja&ved=0CEUQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.edelweiss-geretshausen.de%2Fdownloads%2Fausnahmegenehmigung.pdf&ei=5HwoUbHEMofQtAbm2oDACQ&usg=AFQjCNEUa0szNP2Zg4K2wq6Xx0Kc6ZaBfg

    WaffG

    § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.


    § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
    2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    (4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
    (5) Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer von beiden unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.

    (6) An ortsveränderlichen Schießstätten, die dem Schießen zur Belustigung dienen, darf von einer verantwortlichen Aufsichtsperson Minderjährigen das Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), gestattet werden. Bei Kindern hat der Betreiber sicherzustellen, dass die verantwortliche Aufsichtsperson in jedem Fall nur einen Schützen bedient.

    Zitat

    in Außnahme ab 10 Jahre hervor. Hat sich da was geändert?
    Hier wird jetzt von 8 Jahren gerschrieben, und ärztliches Attest, woher kommt das?


    Beides ist durch keine gesetzlichen Vorschriften gedeckt. Die Grenze "10 Jahre" existiert nur in manchen Köpfen, die sich ihre Gesetze selber schreiben. Meine beiden Kinder haben ihre Ausnahmegenehmigung mit 9 bekommen (wir hatten sie auch nicht eher beantragt).

    Wie schon oben geschrieben - nur Antrag, kein Attest -> Sachbearbeiter KANN genehmigen. Muß aber nicht. Mit Attest und Schriebs vom Schützenmeister SOLL genehmigt werden - d.h., der SB hat nur sehr geringe Möglichkeiten, den Antrag der Eltern abzulehnen. Wird allerdings in Berlin sehr gern gemacht, da die Eltern i.d.R. den Gang zum Gericht scheuen und es auch wenig bringt, wenn man dann am 12. Geburtstag des Kindes das positive Gerichtsurteil endlich in der Hand hat.

    Was aber immer von den Eltern und den Trainern/Übungsleitern beachtet werden muß ist die körperliche und auch geistige Entwicklung des Kindes, die sich nicht nur am reinen Alter festmachen läßt. Z.B. einem 8-jährigen Knirps von 20, 25 kg eine LP65 ohne Auflage in die Hand drücken, fällt IMHO unter vorsätzliche Körperverletzung.

    In jedem Bastelladen. Hab vergessen, wie das heißt, aber meine Tochter knüft daraus z.B. Schlüsselanhänger.

    Edit: Scupidu oder so heißt das!

    Solch einen Schwachsinn braucht man IMHO nur in Bayern -also u.a. zur DM. (Schwachsinn darum, weil es irrisinnig ist, bei einer Preßluftwaffe etwas in den Lauf zu tun und zu glauben, das sei sicher.)

    Wäre es nicht besser, wir würden die Differenzen ruhen lassen und uns der gemeinsamen Sache wdmen?
    Auf gut deutsch: Wie sichern wir alle zusammen das Fortbestehen des Schießsportes?

    Daß es ein verdammt heißes Eises ist, allein darauf zu vertrauen, daß bestimmte Schießsportdisziplinen olympisch sind, zeigt der aktuelle Rauswurf der Ringer aus dem Reigen der olympischen Disziplinen, angeblich wegen mangelnden Zuschauerinteresses (und noch anderer 38 Kriterien). Mal ganz ehrlich: Was ist für einen normalen Zuschauer interessanter - zwei athletisch gebauten Ringern, die verbissen miteinander kämpfen - oder eine Reihe ganz ruhiger Luftgewehrschützen die immer mal "plonk!" machen 75 Minuten lang zuzusehen?

    Der Klageweg ist zudem auch kein generell guter Ratschlag, da es schon etliche Urteile gibt, die die Zulässigkeit dieser Gebühren bestätigen.

    Das wäre mir neu - IMHO sind alle für uns ungünstige Urteile zu Fällen VOR Inkrafttreten der WaffVwV.
    Abgesehen davon üben die Amtsgerichte gern eine ziemlich wilde Freistiljustiz, das ist bekannt.
    Ich weiß nur, daß die Gebühr für die 3-jährliche Regelüberprüfung inzwischen gerichtsfest ist.

    Aber du hast recht, es wäre an den großen Verbänden, mit einem Aufgebot hochkarätiger Juristen dem Treiben mittels eines Grundsatzurteiles einen Riegel vorzuschieben, der kleine Mann mit seinem Wald-und-Wiesen-Winkeladvokaten kann da schon ungünstige Tatsachen schaffen. Es gibt leider viele Juristen, die ihr Können überschätzen.

    Da gibt es nur eines: Gebühr entweder nicht zahlen oder nur unter vorbehalt zahlen - und klagen.
    Die WaffVwV sieht für den Regelfall keine Gebühren für die Aufbewahrungskontrolle vor:

    Zitat

    Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen
    Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

    Ein Forum rund um die vielfältigen Aspekte erfolgreicher Vereinsarbeit und unserer faszinierenden Sportart. Die Idee zu diesem Treffpunkt für Sportschützen entstand während der Übungsleiter-J-Ausbildung auf der Olympiaschießanlage in Hochbrück. Auf die sonst übliche Unterteilung in Disziplinen haben wir verzichtet. Wir sind alle Sportschützen und können viel voneinander lernen. So steht's im allerersten Beitrag.

    Das ist doch ein Wort!

    Eben beim Editieren meines Profils - danke, Erzwo! - hatte ich übrigens folgendes Bild auf dem Schirm:

    Geronimo, du trägst deine Abneigung gegen jede andere Disziplin wie ein Leuchtstab vor dir her.

    Wenn das wirklich stimmt - warum organisiert Geronimo mit ziemlichem Aufwand ein solches Board?
    Schon bei der Angabe meiner Disziplinen im Profil konnte ich z.B. Biathlon und Bogenschießen gar nicht abwählen, obwohl ich beides gar nicht betreibe!

    Ernsthafter Sport hin, ernsthafter Sport her - ich trainiere u.a. zwei Kaderschützen (Lupi, MLP) in der Schülerklasse, das härtet ab.

    Wenn wir über Jahre einen Schützen aufbauen dann möchten wir ihn für unseren Verein gewinnen und nicht für andere Vereine.

    Noch etwas: Alle sächsischen (jugendlichen) DSB-Kaderschützen einer Klasse starten, egal, wo sie beheimatet sind, als Mannschaftsmitglieder für einen jedes Jahr neu ausgewählten Verein. Die "Großen" finden sich auch selbständig zusammen. So ist gewährleistet, daß Mannschaften zur DM zusammenkommen.
    Vielleicht sind wir ja im Osten da ewas offener. Andre Länder, andre Sitten.

    Wie willst du dies praktisch umsetzen können? Viele Vereine haben nur einen Luftdruckstand.

    Die sind bei uns in der absoluten Minderzahl. Mit alleine Luft lockst du hier bei uns keinen Hund hinterm Ofen vor.
    Viele häufiger sind hier in meiner Gegend Stände OHNE Luftgewehrstand. Allein rund um meinen Wohnort fallen mir in 20km-Radius mindestens 8 GK-Stände von 25 bis 100m ein, der nächste (aber ungemütliche) 300m-Stand ist ca. 30km weit weg. Der nächste Druckluftstand - außer unserem - ist 25km entfernt in der nächsten großen Stadt, alle anderen mir bekannten sind wesentlich weiter weg.

    BTW - der VDW Düsseldorf (Verband für Waffentechnik und -geschichte) verlinkt einen DWJ-Artikel aus 2009 zum Schützensport in Deutschland, von den Anfängen bis mehr oder weniger heute. Sehr interessant zu lesen:

    Historie - Beilage Waffenrecht DWJ 2009

    Fachverband klingt nach Unterabteilung einer größeren Organisation,
    von was sollte der DSB denn die Unterabteilung sein?

    Und da Bogenschützen ja auch Schießsport betreiben ist's doppelt gemoppelt.

    Übergeordneter Verband ist der DOSB (früher: Deutscher Sportbund), über den läuft ja u.a. die Sportförderung.

    Und ob Bogenschützen wirklich Schießsport betreiben, hängt an der jeweils verwendeten Definition.
    Nach der Definition des deutschen WaffG tun sie es jedenfalls nicht.
    Aber draüber muß man nicht wirklich streiten.


    Wir müssen unsere Kreise, Bezirke und Landespräsidien dazu auffordern den Politikern klar zu machen, dass Lichtpunktschießen auf Grund des Waffengesetzes für uns wichtig ist um Nachwuchs in unseren Reihen zu bekommen.


    Wir müssen, das ist meine unmaßgebliche Meinung, der Politik klarmachen, daß das Einstiegsalter für Druckluft nur eine rein ideologische Regelung ist - nämlich, um "geistig und moralisch ungefestigten Kindern" den frühzeitigen Umgang mit Waffen zu verwehren, in der Hoffnung, daß wenn sie 12 sind, bereits andere Vereine "zugeschlagen" haben, (Denn die Couchpotatoes kommen sowieso nirgendwohin).
    Es ist für "die Politik" ein Leichtes und auch von gewissen Kreisen gewünscht, auch das "Lichtpunkschießen" zu verbieten - sh. die Polemik eines Herrn Tschöpe aus der ach so erfolgreichen Stadt Bremen ("...völlig Maß und Mitte verloren").
    Es geht von allen Seiten darum, Schießen als Sport und Freizeitgestaltung zu unterbinden und den privaten Waffenbesitz abzuschaffen. Unsere Aufgabe ist es, das zu verhindern. Dazu gefällt mir übrigens die Signatur unseres Forengründers Geronimo ausgesprochen gut:

    Zitat

    Viele kleine Leute, die in vielen kleinen Orten viele kleine Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern.

    [quote='pustefix','index.php?page=Thread&postID=41351#post41351'...hoffen wir mal, dass es nicht einfach nur schmierigen Ruß herstellt. [/quote]

    Doch, es stellt einfach nur Ruß her. Funzt aber trotzdem (oder deswegen?) sehr gut.