Es gibt ein Buch dazu, wie du Griffe selber optimal an deine Hand anpassen kannst:
http://www.schuetzenwelt.de/shop/7/buecher…iffanpassungen/
Beiträge von Califax
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Tatsächlich will ich aber doch mein Gewackel möglichst genau beobachten können um in einer Phase relativer Ruhe abdrücken zu können.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir versichern, daß, je mehr du dein Wacklen siehst, es um so weniger in den Griff bekommst. -
OK, ich habe keine GSP zum probieren.
"Normale Waffen" (ja, ich habe auch ein paar, die da nicht drunterfallen), bleiben nach dem letzten Schuß offen - auch, wenn man das Magazin danach entfernt. So kann man sie problemlos - nämlich leer, ohne Mag und offen - auf den Tisch legen.
Bei manchen Waffen (z.B. M1 Carbine, Ruger 10/22, Walther SSP,..) muß man die Waffe nach dem letzten Schuß manuell öffnen, aber zur Verriegelung gibt es eine definierte Technologie.
Bei (einigen Sorten) Margolin muß man z.B. einen Legostein als Blockiermittel verwenden, um die Waffe sportordnungskonform abzulegen. Das ist nervig. -
Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen, neue Medien- Öffentlichkeitsarbeit für Vereine
- Grundlagen Marketing
- Eventmarketing
Sicher sehr interessante Themen. Allerdings habe ich manchmal, aber nur manchmal den Eindruck, daß auch die Funktionäre und sonstigen Mitarbeiter des DSB und einiger der angeschlossenen Landesverbände ein solches Training selbst bitter nötig hätten. -
Danke - werde ich ausprobieren.
"Schädliche Leerschüsse" gibts IMHO nur bei Federdruckwaffen.
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... und vlt. mal übers Prozedere nachdenken wie man das Zischen vermeiden kann.
Wie?
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Grundsätzlich ja, es stellt sich nur die Frage nach dem Sinn des Umbaus.
Legst du eine geschlossene Waffe ab?????
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aber es geht erst mal um den Breitensport.
Kinder/Jugendliche oder "alte Säcke wie wir"? -
Gibt es spezielle Lektüre, die Ihr mir empfehlen würdet?
Harre: "Trainingslehre". Ein Klassiker aus den Zeiten, wo der Sozialismus wenigstens bei Olympia gesiegt hat.
Und noch viele, viele andere (aktuellere) Bücher auch. -
Zitat
Was hat eigentlich das BVA mit der Sportordnung des DSB zu tun?
Da die Mitarbeiter des BVA alle sehr sportlich sind und auch gern dem Schießsport fröhnen, ...
Äh, das war jetzt nicht ganz richtig.Nein.
Das BVA genehmigt die Sportordnungen der staatlich anerkannten Schießsport-Verbände, so steht es im WaffG.
Die Version, die vom BVA veröffentlich wurde, ist dann für den SB die Richtschnur, ob eine Waffe sportlich einsetzbar ist - oder eben nicht (insb. bei Waffen auf Gelbe WBK). -
Alles Gute zum Purzeltag!
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Ein Verein hier bei uns im Landesverband, wenn es das Twistringen ist das gemeint ist, ...
Ja, bekannt.
Ich fragte mich nur, ob der Threadstarter, der insgesamt 4x hier im Forum gepostet hat - und sämtliche Posts nur in diesem Thread - nicht aus eben diesem Verein kommt. -
Twistringer Schützen???
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Die Frage kam mir nur in den Sinn, weil in diesem Zusammenhang doch mit einer (vermutlich von mir fälschlich angenommenen) Schadenfreude auf den Wegfall des Bedürfnis hingewiesen wurde.
Du kannst ganz sicher sein, daß mir auf diesem Gebiet das Schadenfreude-Gen fehlt. Vollkommen.
Nur hält sich mein Mitleid in Grenzen für Leute, die ganz besonders schlau sein wollen - aber dabei von einem Fettnapf in den nächsten hüpfen.Wer mutwillig wegen ein paar gesparter Euronen sein Bedürfnis aufs Spiel setzt, den kann ich warnen, aber nicht von seinem Tun abhalten.
Die Warnung habe ich sachlich und fundiert oben ausgesprochen. Ist keine Rechtsberatung sondern nur der Rat eines juristischen Laien.Den Schützen, der aufgrund irgendwelcher Beeinträchtigungen nicht mehr sein Hobby ausüben kann, dem kann man aber - guten Willen und das entsprechende Wissen vorausgesetzt - ziemlich immer helfen. Daß das -regional verschieden - oftmals nicht kompetent gehandhabt wird, tut mir persönlich sogar sehr leid.
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Und wie würdet Ihr es sehen wenn der Angehörige eines anerkannten Verbands nicht mehr den Sport ausüben kann?
Auch die WBK widerrufen?

Du wirst lachen - ja, das ist (leider!!!) usus. Z.T., weil die alten Leutchen von ihrem Vorstand schlecht beraten und vertreten werden.
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Zu Sportschützen, die nicht Mitglied in einem anerkannten Verband sind, führt die WaffVwV aunter "Zu § 8" (Seite
u.a. aus:ZitatAlles anzeigenSchießsportausübende, die nicht Mitglied in einem schießsportlichen
Verein sind und Auslandsschützen sind keine
Sportschützen im engeren Sinne.
Insbesondere gebietet es die Vereinigungsfreiheit nicht, dass
der Schießsportausübende, der keinem schießsportlichen Verein
im Inland angehört, über eigene Waffen verfügt.
Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „sportliches Schießen“
als die Beschreibung der Tätigkeit eines Sportschützen auch
im Sinne von § 8 Nummer 1 nach § 15a Absatz 1 Satz 1 auf das
Schießen nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung
beschränkt ist. Die Ausübung des Schießsports setzt daher immer
eine genehmigte Sportordnung voraus....
Nicht organisierte Sportschützen dürfen nicht besser gestellt
werden als Sportschützen nach § 14. Auf sie sind die Beschränkungen
nach § 14 Absatz 1 und 2 uneingeschränkt anzuwenden.Im Gegensatz zu § 14 Absatz 2 bis 4 genügt eine Glaubhaftmachung
des Bedürfnisses durch den Sportschützen nach § 8
nicht. Vielmehr hat der Erlaubnisbewerber das Bedürfnis im
Einzelfall zu begründen und hierzu Nachweise vorzulegen, die
in vollem Umfang von der Waffenbehörde überprüfbar sind.
Durch Schießnachweise und Bescheinigungen eines Schießsportvereins
ist insbesondere die regelmäßige Tätigkeit als
Sportschütze zu belegen. Für die Prüfung der Geeignetheit und
Erforderlichkeit der Waffe sind detaillierte Angaben zur ausgeübten
Disziplin und die Vorlage der Schießsportordnung
und deren Genehmigung erforderlich. Ferner ist die Vorlage
von Unterlagen, die Aufschluss über den Verein und die genutzte
Schießstätte geben, sowie eine Aussage zur Wettkampfbetätigung
unerlässlich. Nach Lage des Einzelfalls kann die
Waffenbehörde weitere geeignete Nachweise fordern.
Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes
der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig
auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z. B. auf die
Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport
ausübt. ... -
Ein Bedürfnis als Sportschütze kann mir nur ein Verein bescheinigen der im Schützenbund ist.
Auch dieser Satz ist - immer noch - grundfalsch.@AxelA:
Du zitierst die Lex Generalis, die aber von der jeweiligen Lex Spezialis präzisiert wird.
Ja, man kann ganz ohne Verein und ohne Schießsport eine WBK erhalten.
Aber eine Sportschützen-WBK (gelbes Formular) gibt es nur für Mitglieder in einem Verein, der mittelbar oder unmittelbar Mitglied in einem anerkannten Dachverband ist (sh.§14 Abs. 4 WaffG).Verliert ein Sportschütze diese Eigenschaft, so hat im Normalfall der SB die WBKs zu widerrufen. Es sei denn, man kann ein neues Bedürfnis glaubhaft machen - nämlich hier das eines Traditionsschützen.
Dann gilt für ihn aber auch die im Traditionsschützen-§ festgelegten Waffenarten und jeweiligen Höchstmengen.Dann sollte man sich auch ganz genau die WaffVwV - "Zu §16" (S. 21) durchlesen. Hier ist definiert, was der SB als Brauchtumsverein anzuerkennen hat. und, relativ weit unten, der ganz böse Satz:
ZitatDie in § 14 getroffenen Spezialregelungen für Sportschützen
sind nicht anwendbar. Daher ist es im Rahmen des
Brauchtums-Bedürfnisses nicht gestattet, Waffen für sportliches
Schießen zu erwerben.Jetzt klar, warum ich das Ansinnen des Threadstartes für nicht so optimal halte?
Aber wir sind ein freies Land, jeder kann im Rahmen der Gesetze tun und lassen, was er will. -
Eine WBK kann nur ein Verein an seine Mitglieder ausstellen wenn er selber im DSB (bzw Unterverband) organisiert ist.
?????????????????????????
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Gibt es dazu eine Quelle oder ist das Deine Interpretation?
§14(4) WaffGKein staatlich anerkannter Sportschütze mehr = Wegfall des Sportschützenbedürfnisses.
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BTW: Alle Waffen, die sich auf gelbgefärbten WBKs befinden, müssen dann auf eine grüne umgetragen werden.
Jeweils mit Voreintrag und Eintrag der konkreten Waffe zuzüglich Munitionserwerb.
Das spart so richtig Geld!
Aber Geiz ist geil und wir sparen, koste, was es wolle.Sorry, aber mein Mitleid hält sich hier in sehr eng gesteckten Grenzen.