Beiträge von Califax

    OK, ich habe keine GSP zum probieren.

    "Normale Waffen" (ja, ich habe auch ein paar, die da nicht drunterfallen), bleiben nach dem letzten Schuß offen - auch, wenn man das Magazin danach entfernt. So kann man sie problemlos - nämlich leer, ohne Mag und offen - auf den Tisch legen.
    Bei manchen Waffen (z.B. M1 Carbine, Ruger 10/22, Walther SSP,..) muß man die Waffe nach dem letzten Schuß manuell öffnen, aber zur Verriegelung gibt es eine definierte Technologie.
    Bei (einigen Sorten) Margolin muß man z.B. einen Legostein als Blockiermittel verwenden, um die Waffe sportordnungskonform abzulegen. Das ist nervig.


    Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen, neue Medien

    • Öffentlichkeitsarbeit für Vereine
    • Grundlagen Marketing
    • Eventmarketing


    Sicher sehr interessante Themen. Allerdings habe ich manchmal, aber nur manchmal den Eindruck, daß auch die Funktionäre und sonstigen Mitarbeiter des DSB und einiger der angeschlossenen Landesverbände ein solches Training selbst bitter nötig hätten.

    Zitat

    Was hat eigentlich das BVA mit der Sportordnung des DSB zu tun?


    Da die Mitarbeiter des BVA alle sehr sportlich sind und auch gern dem Schießsport fröhnen, ...
    Äh, das war jetzt nicht ganz richtig.

    Nein.
    Das BVA genehmigt die Sportordnungen der staatlich anerkannten Schießsport-Verbände, so steht es im WaffG.
    Die Version, die vom BVA veröffentlich wurde, ist dann für den SB die Richtschnur, ob eine Waffe sportlich einsetzbar ist - oder eben nicht (insb. bei Waffen auf Gelbe WBK).

    Ein Verein hier bei uns im Landesverband, wenn es das Twistringen ist das gemeint ist, ...

    Ja, bekannt.
    Ich fragte mich nur, ob der Threadstarter, der insgesamt 4x hier im Forum gepostet hat - und sämtliche Posts nur in diesem Thread - nicht aus eben diesem Verein kommt.

    Die Frage kam mir nur in den Sinn, weil in diesem Zusammenhang doch mit einer (vermutlich von mir fälschlich angenommenen) Schadenfreude auf den Wegfall des Bedürfnis hingewiesen wurde.

    Du kannst ganz sicher sein, daß mir auf diesem Gebiet das Schadenfreude-Gen fehlt. Vollkommen.
    Nur hält sich mein Mitleid in Grenzen für Leute, die ganz besonders schlau sein wollen - aber dabei von einem Fettnapf in den nächsten hüpfen.

    Wer mutwillig wegen ein paar gesparter Euronen sein Bedürfnis aufs Spiel setzt, den kann ich warnen, aber nicht von seinem Tun abhalten.
    Die Warnung habe ich sachlich und fundiert oben ausgesprochen. Ist keine Rechtsberatung sondern nur der Rat eines juristischen Laien.

    Den Schützen, der aufgrund irgendwelcher Beeinträchtigungen nicht mehr sein Hobby ausüben kann, dem kann man aber - guten Willen und das entsprechende Wissen vorausgesetzt - ziemlich immer helfen. Daß das -regional verschieden - oftmals nicht kompetent gehandhabt wird, tut mir persönlich sogar sehr leid.

    Und wie würdet Ihr es sehen wenn der Angehörige eines anerkannten Verbands nicht mehr den Sport ausüben kann?

    Auch die WBK widerrufen? ?(

    Du wirst lachen - ja, das ist (leider!!!) usus. Z.T., weil die alten Leutchen von ihrem Vorstand schlecht beraten und vertreten werden.

    Zu Sportschützen, die nicht Mitglied in einem anerkannten Verband sind, führt die WaffVwV aunter "Zu § 8" (Seite 8) u.a. aus:

    Ein Bedürfnis als Sportschütze kann mir nur ein Verein bescheinigen der im Schützenbund ist.


    Auch dieser Satz ist - immer noch - grundfalsch.

    @AxelA:
    Du zitierst die Lex Generalis, die aber von der jeweiligen Lex Spezialis präzisiert wird.
    Ja, man kann ganz ohne Verein und ohne Schießsport eine WBK erhalten.
    Aber eine Sportschützen-WBK (gelbes Formular) gibt es nur für Mitglieder in einem Verein, der mittelbar oder unmittelbar Mitglied in einem anerkannten Dachverband ist (sh.§14 Abs. 4 WaffG).

    Verliert ein Sportschütze diese Eigenschaft, so hat im Normalfall der SB die WBKs zu widerrufen. Es sei denn, man kann ein neues Bedürfnis glaubhaft machen - nämlich hier das eines Traditionsschützen.
    Dann gilt für ihn aber auch die im Traditionsschützen-§ festgelegten Waffenarten und jeweiligen Höchstmengen.

    Dann sollte man sich auch ganz genau die WaffVwV - "Zu §16" (S. 21) durchlesen. Hier ist definiert, was der SB als Brauchtumsverein anzuerkennen hat. und, relativ weit unten, der ganz böse Satz:

    Zitat

    Die in § 14 getroffenen Spezialregelungen für Sportschützen
    sind nicht anwendbar. Daher ist es im Rahmen des
    Brauchtums-Bedürfnisses nicht gestattet, Waffen für sportliches
    Schießen zu erwerben
    .

    Jetzt klar, warum ich das Ansinnen des Threadstartes für nicht so optimal halte?
    Aber wir sind ein freies Land, jeder kann im Rahmen der Gesetze tun und lassen, was er will.

    BTW: Alle Waffen, die sich auf gelbgefärbten WBKs befinden, müssen dann auf eine grüne umgetragen werden.
    Jeweils mit Voreintrag und Eintrag der konkreten Waffe zuzüglich Munitionserwerb.
    Das spart so richtig Geld!
    Aber Geiz ist geil und wir sparen, koste, was es wolle.

    Sorry, aber mein Mitleid hält sich hier in sehr eng gesteckten Grenzen.