Beiträge von Califax
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Gehen geht schon, wenn man sachkundig ist (Sachkundeprüfung bestanden hat), ein Jahr Mitglied in einem Verein ist, der einem anerkannten Schießsportverband ist - und auch solange bei diesem Verband gemeldet ist sowie mindestens 18x mit einer gewissen Intensität Schießübungen mit erlaubnispflichtigen Waffen durchgeführt hat. Letzteres weist man z.B. durch ein Schießbuch nach. Alternativ mindest 1x in jedem Monat = 12x.
Die 18 Termine kannst du auch innerhalb 3 Wochen "abreißen", wenn du die Möglichkeit dazu hast. Mit welchen Kalibern, ist egal, aber eben WBK-pflichtig muß die verwendete Waffe sein.
Dann muß dein Verein die Möglichkeit bieten, irgendwo mit den begehrten Waffen zu schießen. Eine Vereinbarung mit einem Nachbarverein, dort als Gast KK oder GK (mit wieviel Joule, lang oder kurz) schießen zu dürfen, reicht dazu aus.
(Es gibt natürlich auch andere Wege, die aber unverhältnismäßig schwieriger und aufwendiger sind (§8 WaffG)).
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Dann kauf dir eine Pardini mit Universalgriff und werde glücklich damit.
Irgendwie bist du ein komischer Zeitgenosse.
Auf der einen Seite hast du absolut keine Ahnung von dem angeblich von dir geschossenen Sporthandbuch,
auf de anderen Seite weißt du genau, welche Waffen von den Leistungsträgern verwendet werden. -
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Beim BDS (Bund Deutscher Sportschützen) war schon immer der beidhändige Anschlag bei allen Präzisions-Kurzwaffendisziplinen erlaubt.
Inclusive bei Vorderladern.Ausnahmen sind Disziplinen, in denen zwischen schußschwacher und schußstarker Hand unterschieden wird (z.B. Mehrdistanz).
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Die Ersatzteile für ältere russische Waffen (heute häufig aus verschrotteten ausgebaut) können sofort passen, müssen aber nicht.
Allerdings kann man das meist mit ein paar wohldosierten Feilstrichen passend machen.
Selbst in "gleiche" Waffen wurden z.B. auch vom Werk verschiedene Schraubengrößen eingebaut, je nachdem, was die Schraubenfabrik gerade liefern konnte und wollte.Und mein lieber Axel, ich muß nicht googeln. Habe selbst in der UdSSR geschraubt, wenn auch Wechselrichter (genauer: Direktumrichtermodule) für Bergbaugeräte. Gehörte zu meiner Ingenieurarbeit im 7. Semester.
Da hatte ich eine Kiste mit lauter Schrauben gleichen Gewindes, aber es waren ungelogen 4 verschiedene Köpfe.
Die Maßgabe war, pro Gerät bitte 4 gleiche Schrauben zu verwenden.
Auch besitze ich eine selbstgetunte Margolin (Abzugsgewicht auf exakt 1080 Gramm eingestellt) und auch ein paar Mosins. Mir mußt du nichts frisch ergoogeltes über russische Waffen erzählen.ZitatWenn man nicht gerade eine ungepflegte und völlig 'ausgelutschte' Vereinswaffe erwischt,hält eine alte GSP, Hämmerli, oder Erma genauso die Zehn wie eine nagelneue AW 93.
Nichts anderes habe ich weiter oben geschrieben:ZitatMit einer gebrauchten GSP machst du sicher nichts falsch.
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Carcano:
Ich schätze deine Expertise - auf vielen Gebieten - sehr hoch ein.
Allerdings sind manche deiner Einlassungen ... sagen wir mal ... schwer verständlich.Richtet sich dein Unmut gegen jene, die dem Threadstarter eher zu einer hochwertigen (nicht zwangsläufig hochpreisigen!) Sportwaffe raten - entgegen dem Rat, das Billigste zu nehmen und es ggf. in 3 Jahren wieder abzustoßen, wenn sich die Suboptimalität der getätigten Investition manifestiert hat?
Ich habe auch nichts zu verschenken, es sei denn, ich empfinde dabei einem Mehrwert (z.B. das gute Gefühl, geholfen zu haben). Aber ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, daß ich zu arm bin, um mir das Billigste leisten zu können.
Zu der von dir vorgeschlagenen IJ-35 kann ich nichts sagen, da ich noch nie eine solche in der Hand hatte. Ich befürchte allerdings - eventuell zu unrecht - daß Reparaturen dieser Waffe etwas schwierig werden könnten = teuer, wenn überhaupt möglich/ökonomisch sinnvoll. Wir (meine Frau und ich) selbst haben eine defekte ältere KK-Pistole amerikanischer Bauart (Browning Buckmark), für die beim besten Willen das notwendige Ersatzteil (Schlagbolzen) nicht mehr beschaffbar ist, es sei denn, man feilt es sich selbst. Russische Waffen glänzen übrigens in der Regel nicht mit Maßhaltigkeit, gerade über Jahre hinweg.
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Müssen muß man nicht. Ist aber ggf.sinnvoll, je nach dem.
Ich habe bisher auch noch nie eine einzige Waffe verkauft, bin aber auch Wettkampfschütze. -
Vor allem, wenn man die Bürokratiekosten beachtet:
- Bescheinigung des Verbandes
- Voreintrag in WBK
- Eintragung der Waffe in WBK
- ggf. Eintragung Munitionserwerb
- bei Umentscheidung Austragung- ggf. Versandkosten (oft 30,- €)
Also mindestens einen bis anderthalb Hunni(s).
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Ballistol ist gut gegen Mückensticke und wundgerittene Pferderücken.
Als Waffenpflege und -reiniger eher suboptimal.
Ich setze da eher auf weniger ökologisch unbedenkliche Mittel. -
K 3.02 Griffe
Ja, und?
Bringen nur beim beidhändigen Anschlag nicht so wirklich viel.
Nicht alles, was erlaubt ist, ist ein Vorteil.
Und ja, man kann auch mit einem ergonomischen Formgriff beidhändig schießen. Problemlos, wie ich persönlich finde.Aber das Ausrüsten von geborenen Plinkern mit einem Formgriff macht diese genaus so wenig zu einer Matchwaffe wie eine Röhm-Luftpistole jemals mit einer Steyr LP10 mithalten kann, die gleichen Fähigkeiten bei beiden Steuerleuten vorausgesetzt.
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Bei Gunboard.de wird gerade ein passendes Stück von userin Dirty Harriet für 53,50€ frei Haus angeboten.
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... und einen erfahrenen Trainer (wenn möglich) dich beim Schießen beobachten lassen.
Der kann dir dann sicher Tips geben, welches Technikelement deiner besonderen Aufmerksamkeit bedarf.Der Ablauf des Präzisionsschusses - so wie von Aeply im Technikleitbild niedergelegt - ist ein hochkomplexer Ablauf, bei dem Körperspannung, Atem, Armbewegung, Abzugsfinger und Auge zusammenspielen müssen. Alle. Gleichzeitig.
Ich verstehe, daß das Weglassen der zweiten Atmung der Komplexität ein wenig die Schärfe nimmt und du dich so besser auf die anderen Abläufe konzentrieren kannst. Ist aber IMHO höchstens ein Zwischenweg, ich hoffe, keine Sackgasse.Machen, machen, machen - aber unter Kontrolle, so daß keine falschen Elemente eingeschliffen werden. Das ist der erfolgversprechende Weg. Am Anfang muß man immer noch nachdenken, was man nun zu tun hat. Irgendwann wird das automatisch. Oder denkst du noch drüber nach: "Erst Gas weg, dann kuppeln, Gang wechseln, Kupplung kommen lassen, Gas geben"? Nein, das läuft subcortikal und automatisch ab. Denn das Gehör gibt dir da schon die exakte Rückmeldung, ob du es richtig machst. Nutze beim Schießen die Rückmeldung Trainer - und/oder Spiegel oder gar Videokamera. Dann wird das schon.
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Auf Youtube gibt es viele gute Links mit gratis Entspannungsmusik. Teilweise sogar über Stunden. Wer die Möglichkeit hat, kann sich die sicher auch im Büro anhören und der Stress kommt so erst gar nicht auf.
Von stark gepackter Musik würde ich eher abraten. Das Hirn muß die durch das komprimieren verstümmelten Informationen selbst wieder herstellen.
Sagen Forscher, hier z.B.:
http://www.welt.de/wissenschaft/a…g-so-nervt.html -
Mit einem großen Spiegel den Ablauf trocken üben, bis die Variationen verschwinden.
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Der reine Kaufpreis für die Abschußrampe ist zwar sicher relevant, aber man sollte nicht an der falschen Stelle sparen.
Die Betriebskosten (Munition) und auch ggf. Reparaturen sollte man mit bedenken. So sind z.B. Schlagbolzen für ältere Buckmarks nicht mehr zu bekommen. Nada. Nicht mal in Amiland. Und die brechen hin und wieder.
Dann tut das Geld für die Pistole nur ein Mal weh, aber das Gefühl, keine optimale Waffe gekauft zu haben, bleibt.
Denk drüber nach!Mit einer gebrauchten GSP machst du sicher nichts falsch.
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Kann man. Wenn man kann. Für BDS alles gute Waffen. Buckmark und M41 habe ich auch.
Aber alle diese wirklich guten und hochwertigen Freizeitwaffen sind nun wirklich für DSB SpoPi nicht ideal, weil man z.B. die Komponenten des Abzugsgewichtes (Vorzugweg, Vorzuggewicht, Druckpunktgewicht, Trigerstop) nicht einstellen kann.
Aber dafür sehen sie eher wie eine richtige Pistole aus.
Muß man wissen, was man will. -
Browning Buckmark 250€
FN Browning 220€
Ruger MKII 200€
Sind alles keine für DSB-Disziplinen geeignete Sportpistolen. -
Du, Carcano, hast das vor ca. 2 Jahren auf WO klargestellt. Ist aber noch nicht überall angekommen, wie ich immer wieder in persönlichen Gesprächen erfahre. Was für dich als waffenrechtlch beschlagenen Juristen absolut verständlich und klar ist, ist es leider weder für "normale" Schützen, noch für Sachbearbeiter ohne Weiteres.
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Es ist ja bekannt, daß man für Kinder unter 12 eine Ausnahmegenehmigung für das Schießen mit DLW bekommen kann - und auch "soll". "Soll" heißt, daß der SB bei Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen eigentlich keine Möglichkeit mehr hat, die Genehmigung zu verweigern.
Der dazu gehörige § im WaffG ist:
§27 (4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
Und jetzt zu Absatz 3 Satz 1 - das ist der Knackpunkt:(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf1.Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2.Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.Denn ein Satz endet nicht an einem Absatz, sondern am Satzendezeichen - und das ist im Deutschen ein Punkt.
Sollten Behörden sich böswillig quer stellen und bei Vorliegen von Antrag + Vereinsbescheinigung + ärztliches Zeugnis + Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten keine Ausnahmegenehmigung erteilen, sollte das Ganze mindestens eine Ebene höher verbindlich und für die folgenden Anträge geklärt werden. Nur bitte beachten: "zur Förderung des Leistungssports" ist unabdingbar!