Mein Verein darf eine öffentliche Anlage nutzen. 25m sind definitiv möglich; 50m wahrscheinlich auch, denn es wurde dort Gewehr geschossen (eine 25m Disziplin für Gewehr gibt es nicht, oder?). Allerdings bräuchte ich die 50m für die Freie.
Mit diesen beiden geregelten Schießmöglichkeiten ist doch alles o.k.
Den Voreintrag benötigst du allein für die (mehrschüssige) Sportpistole und nur dafür muß der Verein (bzw. der Schützenmeister...) den geregelten Zugang zu einem geeigneten Stand bestätigen.
Das liegt offensichtlich vor.
Für die Freie Pistole benötigst du nur eine Gelbe WBK, die dir als Sportschütze (1 Jahr, genügend Trainingseinträge, Sachkunde, saubere Weste...) auf Antrag "einfach so" zusteht. Was du darauf - ohne Voreintrag! - kaufst (im Rahmen der Erlaubnis: Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf, Perkussionsrevolver, einschüssige Pistolen gleich welchen Kalibers...) ist dir überlassen - es muß nur in irgendeinem staatlich anerkannten Verband eine passende Disziplin geben. Dass es relativ sinnfrei ist, etwas zu kaufen, was man in näherer Umgebung nicht schießen kann, steht auf einem anderen Blatt.