Beiträge von 006Chris

    Hi an alle,
    ich weis das Thema ist schon etwas älter aber so wirklich klar ist die Sache ja nicht wirklich.

    Also zum Thema Gehörschutz.
    Die aktiven Gehörschützer sind normalerweise zugelassen. Also ich meine die elktronischen Gehörschützer die den Schussknall dämpfen und den rest unberührt lassen. Da sie eben keine Empfangsvorrichtung haben. Da fängt aber das Problem schon wieder an. Wie will man bzw. wie will die Standaufsicht dies feststellen? Ist ein Mikrofon (was ja in dem Gehörschutz eingebaut ist) eine Empfangsvorrichtung?
    Es gibt schon Gehörschützer mit Bluetooth die man von außen schlecht von einem "normalen" elektronischen Gehörschutz unterscheiden kann, außer vielleicht am Symbol, was man natürlich leicht entfernen könnte. Solch ein Gehörschutz wäre dann natürlich nach aktuellem Stand verboten.
    Passive Gehörschützer sind die einfacherer Variante. Was auch geht, wenn es zur Diskussion kommt, einfach anbieten die Batterien zu entfernen und gut. Bevor man streitet kann dies gut helfen.

    Thema Kamera
    Salopp könnte man sagen, wo nur die Schützen und die Standaufsicht sein darf, dort ist Schützenstand.
    Wie schon gesagt wurde, wenn im Zuschauerbereich jemand dich filmt oder dort deine Kamera steht dürfte es keine Probleme geben. Im Schützenstand wird es wohl ander Standaufsicht liegen ob sie der Sache zustimmt oder nicht.

    Gegen eine Stoppuhr wird niemand was dagegen haben und gegen die normale Uhr auch nichts. Solange sie keinen Lärm macht.
    Wenn man sich mal die 25m Disziplinen anschaut, da hat ja fast jeder eine Stoppuhr.

    @MichaelB
    Beim Kommando "Laden" die Stoppuhr drücken, ist doch kein Problem oder? Dann kann man nach 57 Sekunden in den Anschlag gehen bevor weitere 3 Sekunden später das Kommando "Achtung" kommt.


    Vielleicht wird in der neuen Sportordnung dann auch einiges etwas genauer und etwas besser beschrieben stehen aber die wird ja vermutlich erst 2014 kommen.

    MfG