Beiträge von Andrea

    ;) Für alle die es Interessiert wie es ausgegangen ist.

    Also abgelehnt, wir stehen jetzt als Buhmann da. Die Regeln der Sportordnung kann von unserem G.-Sportleiter ausgelegt werden wie er will. Es soll sogar der B.-Sportleiter diese Auskunft gegeben haben. Wurden in aller Öffentlichkeit Namentlich durch denn Kakao gezogen soviel zur Sportordnung. Warum noch aufregen hatt e keinen Sinn. Nochmal Danke für alle Tipps und Diskusionen.

    Grüße aus Oberbayern Andrea

    Zuerst haben sie uns ja mitgeteilt, wir sollen uns gut überlegen was wir machen als wir eingestochen haben. Auf den Hinweiß von uns das das nur möglich ist unterhalb der Gauliga (Schützenklasse da die der BSSB Ordnung unterliegt) hat unser Rundenwettkampfleiter seinen Fehler auch eingesehen. Als nächstes haben wir von unserem Gausportleiter auch die Email erhalten das der Einspruch Fristgerecht eingegangen ist und wir die Gebühr von 50,00€ bis spätestens 24.03 überweisen. Das seltsame ist ja nun das sich der besagte Gausportleiter nicht auf ein Sportgericht einlässt eben weil wir nicht und ich betone auf nicht fristgerechte Zahlung besteht. (Diesen Rat hat er nachträglich oder wie auch immer vom Bez. Gausportleiter erhalten). Jetzt ist natürlich jegliche Einspruchsfrist gegenüber dieser Runde gelaufen in meinen Augen sehr korrupt die ganze Sache.Den wie soll man sich gegen so ein verhalten währen, ist leider nicht möglich. Schade schade aber Gerechtigkeit wird nicht bei allen gleich behandelt.

    Gruß Andrea

    Wir haben den Einspruch vorgenommen, weil eine Mannschaft den Klassenerhalt in der Gauliga nicht geschafft hätte. Aus diesem Grund haben Sie aus ihrer Schülermannschaft (die fast fertig mit ihren Wettkämpfen war) 2 Mann in ihre Mannschaft geholt. Ist nach der Rundenwettkampfordnung des Bssb nicht erlaubt. Jetzt haben Sie ihren Klassenerhalt geschafft, eine andere steigt dadurch ab und die normalerweise Meister geworden wäre ist nun 2ter. Und das überraschende an dieser Sache ist das derjenige (G.Sportleiter) der uns mitgeteilt hat bis zum 24.3. die Einspruchsgebühr zu bezahlen ist in diesem Verein (jetziger Sieger dieser Klasse) sehr merkwürdig.

    Gruß Andrea

    Guten Morgen,

    habe mal eine Frage an Euch.

    Habt ihr schon mal Einspruch erhoben auf Gauligaebene, wie funktioniert denn das. Wir haben Einspruch erhoben ist auch fristgerecht eingegangen, zurück kam die Bestätigung mit der Anweisung auf Überweisung der Einspruchsgebühr bis 24.03 ist auch von mir am 19.03 erledigt worden, nun ist uns der Einspruch abgelehnt worden mit der Begründung

    " Einspruchsgebühr hätte schon mit dem Einspruch eingehen müssen". Wer hat Erfahrung mit so was?

    Gruß Andrea

    Hallo Reinhold,

    Bei uns ist das auch so.

    Wenn bei einer Runde ein Stammschütze ausfällt wird so lange (2 Wettkämpfe) von unten C,B oder A Klasse ausgeholfen. Nur hier geht es um die Gauliga, die Mannschaft hat auch einen Ausfall den sie auch ersetzt haben. Sagt auch keiner was, nur jetzt kommt das unfaire. Die Mannschaft ( 2 Schützen sind leider nicht so gut) hat bis jetzt alle Wettkämpfe so geschossen, der Abstieg stand bevor nun haben Sie plötzlich ihre Schülermannschaft in die Erwachsenen Mannschaft Gauliga eingewechselt. So finden wir das vorgehen mehr als fraglich, da in der Ergänzung der Rundenwettkampfordnung auch drin steht unterhalb der Gauliga, ansonsten gilt die Regelung des BSSB.

    Gruß Andrea

    Ich habe die Rundenwettkampfordnung jetzt schon ein paarmal gelesen und kann da nichts finden, das es erlauben würde.

    Schützen aus klassengebundenen Gruppen (Gau interne Rundenwettkämpfe)


    In allen Klassen können Schützen aus Jugend- und Damenmannschaften gemäß 2.3.1 nicht in


    Mannschaften der allgemeinen Klassen starten. Jungschützen bzw. Schützinnen können nicht in


    Schüler-/ Jugend- oder Damenmannschaften aushelfen, wenn sie regulär in der allgemeinen Klasse


    eingesetzt werden. Ein in Ausnahmefällen notwendiger Klassenwechsel aus klassengebundenen


    Mannschaften in die allgemeine Klasse ist unumkehrbar. Er bedarf der vorherigen Zustimmung des


    Rundenwettkampfleiters.


    Schüler, Jugendliche und Altersklassenschützen beenden die Runde (Vor- und Rückrunde) in der
    Klasse, in die sie ihres Alters wegen zu Beginn der Runde eingeteilt wurden.

    Wir haben auch Rücksprache gehalten, aber im ersten Absatz der Ordnung soll die Lösung stecken. Damit können Sie einen Wechsel nicht verweigern. Gruß Andrea :D

    Hallo an alle,

    bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. ?( Wenn man im Rundenwettkampf (Gauliga) mit einer Mannschaft startet, kann man dann die Stammschützen (zum Ende der Saison) durch seine Schülermannschaft ersetzen? Die sind auch schon fast fertig mit ihren Wettkämpfen. :whistling: Durch dieses vorgehen würde eine Mannschaft eventuel am Aufstieg gehindert, eine andere würde absteigen.(Weil nur so der Klassen erhalt gesichert währe).