Beiträge von GroMar

    Vielleicht noch ein Punkt, der zu bedenken ist: Selbst wenn die Satzungen der Verbände zum jetztigen Zeitpunkt einen "kreisfreien" Verein zulassen, wer garantiert, dass die Satzungen nicht zukünftig geändert werden? Selbst wenn eine Satzungsänderung aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, können die entsprechenden (Verbands-)Gremien immer noch nachgelagerte Ordnungen und Wettkampfausschreibungen ändern.

    Zitat

    Vereinsfreiheit? In alternativen Verbänden gibt es so etwas wie die Einzelmitgliedschaft, dies bedeutet Personen sind noch nicht einmal Mitglied in einem "normalen" Verein sondern direkt Mitglied im Landes- bzw. Bundesverband.


    Es geht hier aber um einen DSB-Verein und da ist diese "Vereinsfreiheit" eben nicht möglich! Und wenn ich mir die Beitragsunterschiede zwischen einem in einem Verein organisiertem Mitglied und einer Direktmitgliedschaft in einem BDS-Landesverband anschaue auch offensichtlich vom Verband aus nicht wirklich gewollt, sonst wäre der Beitrag nicht um ein vielfaches höher!

    Ich frage mich gerade, wie ich mich für die Bezirksmeisterschaft qualifizieren kann, wenn ich nicht an den Kreismeisterschaften teilgenommen habe ... Aber gut, das kann und möchte ich nicht beurteilen, da ich die Ausschreibungen/Satzungen nicht kenne.

    Neben den Meisterschaften solltet ihr aber auch an Rundenwettkämpfe denken. Da ist nun mal die unterste Ebene die Kreisebene. Selbst wenn alle Mannschaften beim Zeitpunkt des Austritts aus dem Kreisverband Bezirk oder höher schießen und ein Austritt aus dem Kreisverband verbandsrechtlich ok ist, kommen die Probleme spätestens, wenn ihr eine neue Mannschaft aufstellen wollt (die muss ja in der Kreisliga anfangen) oder eine Mannschaft in die Kreisliga absteigt.

    Na der Name des Königs hört sich für mich nicht gerade typisch deutsch an, da sollten als Vorstand vielleicht meine grauen Zellen vorher zu arbeiten beginnen. Dann muss ich halt bei der Aufnahme nach der Konfession fragen, wenn mir das so wichtig ist und das christliche Glaubensbekenntnis ein solch integraler Bestandteil der Vereins(Verbands?)zugehörigkeit ist. Im übrigen hat ja wohl die Schützenbruderschaft selbst kein Problem mit ihrem muslimischen König sondern der Dachverband.

    EDIT:
    @Karl ... Liest Du gleich die Vereinssatzung, wenn Du neu in einen Verein eintrittst? Also ich habe die erst nach Jahren das erste Mal gelesen...

    Ich finde es gut, wenn ein Verband konsequent zu seinen Wurzeln steht.


    Das kann der BdHDS und seine Mitglieder gerne so handhaben wie sie es für richtig halten.

    Aber ganz so konsequent scheint man am Ende ja dann doch nicht zu sein, wenn einem dann plötzlich einfällt, dass bestimmte Mitglieder dann doch nicht die Königskette tragen sollen, nachdem sie vermutlich schon einige Jährchen im Verein Mitglied waren und bestimmt auch nicht im ersten Versuch gleich König geworden sind. Dann muss ich wenigstens so konsequent (fair?) sein und das schon vorher offen kommunizieren und nicht erst hinterher ...

    Bei dem Verband handelt es sich um den Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften - der gleiche Verband übrigens, der vor einiger Zeit ein Problem mit einem schwulen 'Königspaar hatte. Wenn man der Homepage des Verbandes glauben darf, hat der Verband eine starke Verbindung zur katholischen Kirche und ist mehr Traditions- als Sportverband ...
    Scheint, als sollte sich der Verband mal Gedanken über seien Ausrichtung machen, wenn er nicht dauernd mit negativen Schlagzeilen in der Presse auftauchen will.

    EDIT: Da hab ich wohl zu lange getippt ;)
    Der im Artikel genannte Sauerländer Schützenverband ist auch ein (kirchlich geprägter) Traditionsverband und keine Untergliederung des DSB!

    Übrigens findet sich die gleiche Regel (DM 60 Schuss/ LM 40 Schuss) auch zur Luftpistole und da machen die Sachsen auch 60 Schuss ...

    Tja ... die Sachsen sind wohl kleine Revoluzer oder sie können nicht lesen (genauso wie die Württemberger, die sich beharrlich weigern Matten bei Ihren Meisterschaften zur Verfügung zu stellen). Wir sollten sie alle teeren und federn und aus dem DSB schmeissen!!! Ohhh ... stopp halt ... ich bin ja selber Württemberger ....

    Spass bei Seite: Warum soll es denn verkehrt sein, wenn alle Landesverbände es anders machen und nur einer macht es anders? Liegen dann alle richtig - nur einer liegt falsch? Vielleicht liegen ja auch alle richtig (Stichwort Mindestschusszahl für die Quali zur DM ...) ? Das ist genauso wie wenn wir drüber diskutieren würden ob das Glas jetzt halb voll oder halb leer ist. Am Ende hätten dann doch alle recht!

    Auch mal ein Gedanke: Die sächsischen Schützen fühlen sich wohl durch die Regelung bei Quali zur DM nicht benachteiligt, sonst hätten Sie ihrem Landessportleiter schon lange Feuer unterm Hintern gemacht damit der die Regel ändert, wie Karl schon richtig gesagt hat. Für deren LM spielt es eh keine Rolle, da alle Teilnehmer die 60 Schuss absolvieren müssen und es durch die Ausschreibung jedem Schützen bekannt ist.
    Ich unterstelle jetzt einfach mal, dass auch die Bundessportleitung die sächsische Ausschreibung kennt. Wenn sie ein Problem mit dem sächsischen 60-Schuss-Programm hätte, würde die Ausschreibung in Sachsen wohl nicht so aussehen. Auch haben wohl andere Landesverbände kein ernsthaftes Problem mit dem sächsischen Sonderweg, sonst hätten sie dem Bundessportleiter schon eingeheizt, damit der den Sachsen Dampf macht oder selbst irgendwann erfolgreich vor einem Kampfgericht Einspruch dagegen eingelegt - auch dann würde die sächsische Ausschreibung anders aussehen ...
    Also haben schon mal einige gewichtige Instanzen kein Problem mit der getroffenen Regelung ... warum dann einige hier im Forum???

    Ja natürlich ... Du installierst OSS und dieses Tool auf deinem heimischen Rechner. Dann gaukelt der "SIZ-Simulator" dem OSS vor es wäre ein Schießstand. Du kannst das OSS mit Schusswerten (Zufallschüsse) versorgen und schauen, ob das von dir zusammengestellte Preisschießen auch so auf dem "normalen" Schießstand funktionieren würde, ohne dafür Stunden im Schützenhaus zubringen zu müssen. Das Tool macht glaube ich richtig Sinn, wenn Du die Preisschießsoftware von DISAG nutzt und dir irgendwelche komplizierten Schießmodi ausdenkst.

    Das Tool simuliert wohl ein SIZ bzw. einen Schießstand. Nutzt man das Tool, kann man z.B. am heimischen PC (und nicht im Schützenhaus) Konfigurationen ändern und schauen wie sich das ganze am Schießstand darstellt.
    Gedacht ist es wohl laut Beschreibung auch fürs Einrichten von Preisschießen (mit ggf. schwierigen Modi). Mit dem Tool kann man auch Schüsse generieren und damit letztendlich einen kompletten Wettkampf simulieren. Da sieht man dann auch, ob der Schütze z.B. in einer Ergebnisliste so rauskommt wie man das gedacht und gewollt hat.

    Was verstehst Du denn unter einem KK Match Stutzer?

    Außerdem wäre es glaube ich ganz hilfreich, wenn Du Deine Frage ein wenig präzisieren würdest. Für welchen Zweck (Auflageschießen, 3-Stellungskampf, Jagd) suchst Du denn ein Gewehr? Soll es neu sein oder gebraucht? Was willst Du ausgeben? Usw. ...

    Gerade ist die Frage ungefähr so präzise, wie wenn Du nach einem neuen Auto fragst ... Da kann dann von Matchbox-Auto bis zu einem Ferrari mit 400 kw auch alles drunter fallen ;)

    Hui Karamba ... wenn man Eure Beiträge liest, Murmelchen und Tom, muss man ja den Eindruck gewinnen, dass wir in einer wahren Bananenrepublik leben. Die Begriffe "Willkür", "Rechtsbeugung" und "Verstöße gegen die Gewaltenteilung" in Zusammenhang mit einem Entscheid eines obersten Bundesgerichtes halte ich persönlich doch für eine gewagte These.

    Stellt eine so aufbewahrte Waffe denn wirklich ein so hohes Risiko dar und wenn ja, für wen? Hat es denn überhaupt schon Fälle gegeben, wo durch so eine gelagerte Waffe ein Schaden entstanden ist?


    Der Ansicht bin ich allerdings! Es gibt genügend Fälle bei dem Unfälle durch geladene Waffen und unvorsichtiges hantieren passiert sind. Prominentes Beispiel: König Juan Carlos erschoss als Jugendlicher wohl beim Reinigen einer geladenen Waffe seinen Bruder und die Sicherheitsfähnchen bei den Meisterschaften haben wir auch einem Unfall mit einer geladenen Waffe zu verdanken. Was sagt Ihr Euren Schützen, bevor sie eine Vereinswaffe wieder in den Schrank stellen? Also wir predigen u.a. dass man nie eine geladene Waffe in den Waffenschrank stellt - eben um Unfälle zu vermeiden. Steht vielleicht in keinem Gesetz geschrieben, aber es sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man das nicht macht. Oder sehe ich das falsch?

    Und drittens ist der Sinn dieses Gesetztes die Zugänglichkeit gelagerter Waffen
    durch Unbefugte zu verhindern.


    Das ist sicher ein Aspekt des Waffengesetzes unter vielen. Das Waffengesetzt verdonnert aber den Waffenbesitzer auch zu einem sorgfältigen und vorsichtigen Umgang (§5 WaffenG). Jetzt hat der Gesetzgeber blöderweise nicht hingeschrieben was er denn für "sorgfältig" und "vorsichtig" hält. Was er aber sehr oft nicht macht, da man gar nicht alle denkbaren Sachverhalte durch eine gesetzliche Regelung abdecken kann. Das nennt man dann "unbestimmten Rechtsbegriff". Da man sich darüber trefflich streiten kann, beschäftigen sich regelmäßig die Gerichte damit.

    Wenn Euch in dem Zusammenhang der Begriff "Rechtsauslegung" nicht gefällt, nennt es "Interpretation", "Urteilen" oder schlicht "Entscheiden". Was auch immer ... Im Strafgesetz ist auch nicht in einer Aufzählung aufgeführt, was in Zusammenhang mit Mord unter Habgier, niedere Beweggründe oder Heimtücke zu verstehen ist. Wie die Begriffe zu verstehen sind haben u.a. über Jahrzehnte die Gerichte entwickelt. Beschwert sich einer drüber? Ich denke nicht! Jetzt haben sich zwei Gerichte damit beschäftigt, was unter einem sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit Waffen zu verstehen ist und ihre Auffassung darüber kundgetan.

    Offensichtlich sahen zumindest zwei Instanzen die Verwahrung einer Waffe in durchgeladenem Zustand als nicht sachgerecht (die Erstinstanz hat in dem Punkt ausdrücklich keine Aussage getroffen). Jetzt kann man natürlich sagen, dass ja nur der Kläger Zugriff auf die Waffen hatte ... Hatte wirklich nur er Zugriff? In mindestens einem Fall hatte sein Cousin den Schlüssel zum Waffenraum (siehe Urteile der Vorinstanzen), ganz offensichtlich hatte er auch die Polizei im Waffenraum, der gute Mann hat Kinder ... Kann mir jetzt keiner kommen und behaupten, dass von einer geladenen Waffe keine Gefahr ausgeht unabhängig davon ob sie im Waffenschrank steht oder nicht ... rausgeholt wird sie immer irgendwann durch jemanden!

    Wer mit der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde nicht einverstanden ist, kann klagen. Wer mit dem Urteil eines Gerichtes nicht einverstanden ist, kann die nächst höhere Instanz anrufen, bis er halt irgendwann vor einem Bundesgericht landet. Wer mit Urteilen von Bundesgerichten nicht einverstanden ist, kann bei der Wahl eine Partei wählen die seine Ansichten besser vertritt und Gesetze in seinem Sinn erlässt.

    Hat sich eigentlich mal jemand die Mühe gemacht, die Urteile der Vorinstanzen durchzulesen? Beim Durchlesen der Sachverhaltsschilderung der Verwaltungsgerichte sträuben sich (zumindest mir) die Haare.

    Der Kläger war Jäger, Waffensammler und Sportschütze. Aufgefallen ist er demnach mehrfach durch häusliche Gewalt gegen seine Ehefrau. Bei einem (von mehreren) Einsätzen der Polizei war u.a. ein Verwandter im Besitz des Schlüssel zu seinem Waffenraum, es wurden verbotene Gegenstände, nicht ordnungsgemäß verwahrte Munition und nicht ordnungsgemäß registierte Waffen gefunden bzw. auf den Kläger eingetragene Waffen waren nicht da wo sie sein sollten (nämlich in seinem Besitz) und er konnte den Verbleib auch nicht sofort klären. Als "i"-Tüpfelchen fand die Polizei dann eine nicht nur geladene sondern >durchgeladene< Waffe in seinem Waffenraum vor, die er für die Kaninchenjagd benutzt haben will.

    Kann mir da mal jemand bitteschön erklären, wie man der Ansicht sein kann, dass die Verwahrung einer Waffe in durchgeladenem Zustand ordnungsgemäß und sachgerecht sein kann??? Mal ganz abgesehen von der Vorgeschichte des Klägers ... Dem Buchstaben des Gesetzes nach waren Waffen und Munition vielleicht sachgerecht verwahrt, aber sicher nicht dem Sinn nach. Ob es einem jetzt gefällt oder nicht, sind Gerichte nun mal dafür da, Gesetze auch dem Sinn nach auszulegen und das haben die Verwaltungsgerichte in NRW gemacht. Da jetzt gleich Rechtsbeugung und Verfassungwidrigkeit zu schreien halt ich doch für arg weit hergeholt ...

    In dem vorliegendem Fall hat das BVG auch kein Urteil gefällt. Es hat lediglich über eine Beschwerde auf eine Nichtzulassung der Revision durch das OVG NRW entschieden. Insofern hat es sich auch nicht mit dem eigentlichen Sachverhalt lange auseinandergesetzt, sondern beurteilt ob das OVG die Revision zurecht nicht zugelassen hat.

    Hier die Links zu den Urteilen der Vorinstanzen:
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_…s_20130515.html
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_d…l_20101019.html

    Spezielle Bekleidungsregeln gibt es im Teil 9 nicht. 9.7.4 SpO verweißt da auf den Teil 1 der SpO.

    Demnach ist beim stehend Auflage -Gewehr- ist die gleiche Schießkleidung erlaubt (Jacke, Hose, Schuhe, Handschuh), wie sie auch im "normalen" Gewehrschießen verwendet wird. Die kurzen Ärmel sind nicht durch die SpO vorgeschrieben, sondern machen die Jacke einfach nur flexibler.

    Die Jacken die speziell fürs sitzend aufgelegt verkauft werden, sind ja nicht nur ohne Ärmel sondern auch kürzer am Bund. Ob sich das jetzt aus der SpO ergibt (hab beim kurz Reinschauen nix gefunden) oder ob es schlicht bequemer ist, kann ich nicht sagen. Ich kann mich aber noch dunkel dran erinnern, dass sich z.B. ein Rollifahrer auch nicht auf seine Schießjacke setzten darf (wobei ich das auch nicht in der SpO wiedergefunden habe) - aber es würde zur kurzen Schießjacke im Sitzend aufgelegt passen.

    Servus also ich hab mal eure Tipps ausprobiert und mir ist erst jetzt danach aufgefallen dass in dem ressources.txt die server ip adresse vom router angegeben ist.


    Benutzt Du noch zwei Dateien für das Update des SIZ (minipc.jar und ressources.txt)?

    In dem Fall arbeitest Du noch mit einer alten Version des OSS und der Benutzeroberfläche fürs SIZ. DISAG hat da zwischenzeitlich eine neue Version rausgebracht. Dort hast Du nur noch eine Datei fürs Update des SIZ.
    Ich würde Dir die neue Version empfehlen, da hierin die neuen Schießzeiten des DSB umgesetzt wurden, außerdem wurde der Updateprozess der SIZs vereinfacht und Du kannst auch Grundeinstellungen (z.B. Zehntelwertung) den SIZ zuweisen.

    Habt Ihr schon mal das Netzwerk überprüft? Bei uns war ausgerechnet das Kabel, das zum Router geführt hat defekt - die Folge waren Verbindungsabbrüche bzw. kein Verbindungsaufbau zu den Steuer-PCs der Messrahmen.

    Ansonsten wie mein Vorredner schon gesagt hat musst Du die richtige IP-Adresse (192.168.0.101) für den Server vergeben, die IP-Adressen der SIZ sind beliebig. Wir haben das so gelöst, dass wir die MAC-Adresse des Servers und des Druckers (die muss auch fest sein) am Router hinterlegt haben. Habt Ihr zwischendrin mal den Server-PC getauscht und die alte MAC-Adresse auf dem Router gelassen? => produziert auch Verbindungsabrüche ...

    Bei Interesse kann ich Dir auch eine Anleitung zum Einrichten des Netzwerks zukommen lassen - die hat mir mal ein DISAG-Techniker geschickt. Schick mir dann einfach eine PN.