Beiträge von GroMar

    Wie wär's mit zwei Königen?

    Bernd.


    Wer darf sich dann die 100 Jahre alte Königskette umhängen? Gibt sicher auch eine nette Diskussion ...

    Da wir bei unserem Weihnachtsschießen gerade ähnliche Probleme haben, hab ich mal ein bischen im Internet gesucht ob ich Ausschreibungen finde. Viel war es nicht und meistens waren sie interessanterweise aus dem Bayerischen Schützenbund. Die Faktoren lagen meistens um 1,5 bis 1,8 für LG Auflage auf Freihand, 2,0 (nur einmal gefunden) für LP Auflage auf Freihand und zwischen 2,6 und 3,0 für LP auf LG.

    Kartuschen von alternativen Herstellern, können andere Längen (damit auch anderes Gewicht, Füllmenge) als die Originale des Herstellers haben. Farben können natürlich auch abweichen (einigermaßen unproblematisch bei Schwarz oder Silber, ggf. doof bei rot oder blau). Also hier evtl. vor dem Kauf mal nachfragen. Bei einer Pistole stelle ich mir das unangenehm vor, wenn sich das Gewicht der Kartusche ändert. Du kannst Dir die Kartuschenfarbe bei prelutec, 10komma9 und Co auch "wünschen", da sind die wohl recht flexibel.

    Bei mir im Verein hat sich jemand eine Kartusche von prelutec gekauft, nachdem die passende bei Hämmerli nicht mehr lieferbar war. Er hat sich bisher zumindest noch nie über die Kartusche beschwert, daher gehe ich davon aus, dass sie in Ordnung ist. Die Lieferung ging wohl relativ fix.

    Zugegebenermaßen kenne ich mich mit den Wettkampfregelungen im Bayerischen Schützenbund nicht aus. Aber es macht ja nicht wirklich Sinn, wenn der Termin des Vorschießens (im Gegensatz zum eigentlichen Wettkampftermin) für die Startberechtigung maßgeblich ist. Sonst könnte man ja durch gezieltes Vorschießen die Startbeschränkungen ad absurdum führen. Im Zweifelsfall ist es aber Sache eines Kampfgerichts die Regeln in dem Punkt auszulegen, dazu ist aber ein Protest notwendig.

    Wenn Bedenken bestehen den Ergebniszettel zu unterschreiben (weil dadurch evtl. das Protestrecht verloren geht), würde ich den Zettel einfach nicht unterzeichnen oder nur unter Vorbehalt unterschreiben. Die Bedenken sollten dann auf dem Ergebniszettel angegeben werden und danach formal Protest eingelegt werden. Wobei die Unterschrift auf dem Ergebniszettel meiner Meinung nach das Ergebnis als solches bestätigt (Mannschaftsaufstellung, Ordnungsmäßigkeit der Auswertung, etc) und nicht die Startberechtigung der gegnerischen Schützen. Aber auch sowas klärt mangels Regelung ein Kampfgericht.

    Ich nehme nicht an, dass Du die 5.000 Schuss nur in Wettkämpfen verschossen hast. Von daher könntest Du Dir auch überlegen, eine günstigere, nicht eingeschossene Trainingsmunition zu verwenden und Dir die ausgesuchte Munition für die Wettkämpfe aufzuheben. Das schont auch den Geldbeutel.

    Zitat

    Es geht hier um 0,39 mg/l Atemluftalkoholkonzentration (AAK), was nicht gleich Promille ist. In Promille wird die Blutalkoholkonzentration (BAK) angegeben. Um aus AAK BAK zu bekommen, muss man umrechnen, nämlich mit 2 multiplizieren. Heisst also, der gute Mann hatte 0,78 Promille im Blut.


    Ja gut, dann wird ein Schuh draus. Da habe ich jetzt mal drübergelesen und mich nur auf die 0,5 konzentriert ... Dann erscheint das Urteil auch in einem ganz anderen Licht ...

    Hier übrigens das Urteil der Vorinstanz (OVG Münster 20 A 2430/11) https://openjur.de/u/626737.html, da kommen dann noch diverse Verstöße gegen das Waffengesetzt dazu, die auch zum Widerruf der Waffenbesitzkarten beigetragen haben ...


    Ist die Unterstellung das der Führerschein nicht "gefährtdet" war Wissen oder schützentypische Interpretation?

    Karl


    Was Du jetzt unter "schützentypischer Interpretation" verstehst, weiß ich leider nicht.

    Aus der Veröffentlichung des BVG geht hervor, dass "außer dem Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten" vorlag. Daraus schließe ich für mich, dass der gute Mann keinen Unfall gebaut oder irgendjemandem im Verkehr gefährdet hat. Da er nicht mehr als 0,5 Promille im Blut hatte, hat er aus verkehrsrechtlicher Sicht auch keine Sanktionen in Bezug auf Fahren unter Alkoholeinfluss zu befürchten, ergo war/ist sein Führerschein nicht in Gefahr.

    Fraglich ist (hoffentlich), inwiefern sich das Urteil auf das Schießen auf einem (gesicherten) Schießstand übertragen lässt. Da ist ja eigentlich baulich ausgeschlossen, dass Dritte gefährdet werden. Zumindest sollte einem da nicht plötzlich jemand ohne Vorwarnung vor die Mündung springen bzw. eine verirrte Kugel jemanden außerhalb des Schießstandes treffen.

    Interessant finde ich ja bei dem Urteil, dass der Führerschein des Jägers offensichtlich nicht in Gefahr war (da unter 0,5 Promille), nicht mal ein Bußgeld, geschweige denn ein (zeitlich gegrenztes) Fahrverbot hätte ihm gedroht - aber die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist (unwiderbringlich) futsch ... Das bringt einen auch ins Grübeln ...

    Das könnte funktionieren ...
    1. Wenn die Dateien des DSB nicht besonders geschützt wären. Lassen sich ja bekanntlich weder drucken noch Text markieren.
    2. Wenn der DSB die ab 1.1.2015 gültige Sportordnungsversion schon online gestellt hätte.

    Aber gute Idee ... das werde ich mal versuchen, sobald der DSB die neue Dateiversion online stellt.

    Ich wollte die Frage nochmal nach oben holen ... Hat irgend jemand eine Übersicht über die Änderungen?

    In welchen Punkten gab es denn wesentliche inhaltliche Neuerungen? Die "Änderungsübersicht" auf der Homepage ist ja ein schlechter Witz (da würde die Einsortierhilfe eingestellt)!

    P.S. Bestellt die Ergänzungslieferungen am Besten direkt bei Haufe ... da sind die Versandkosten wesentlich geringer als beim DSB!!!

    EDIT: Ich nehms zurück, es ist nicht nur die Einsortierhilfe ... aber trotzdem kann man das auch wesentlich nutzerfreundlicher machen ... hat der DSB schon mal was von Änderungsmarkierungen gehört? Sowas kann jedes Textverarbeitungsprogramm ....

    Auch wenn die Frage alt ist ...

    Wir haben vor Jahren mal eine ältere Schießjacke (Leder-Leinen-Mix) vom Schützenverein probehalber reinigen lassen. Im Ergebnis war sie hinterher immer noch dreckig, das Leder der Jacke hatte (trotz Lederreinigung) stark abgefärbt, das Leinen hatte noch die Festigkeit einer Tischdecke und am Ende war sie ein Fall für die Altkleidersammlung.

    Aber sie roch wesentlich besser als vorher ;)

    Naja, er wird wohl nun den .22'er Voreintrag beantragen, Standardpistole zulegen und "fast" alle sind zufrieden.


    Na, ich muss mir ja auch nicht zuerst ein Fahrrad kaufen, bevor mir der Händler eines seiner Motorräder überlässt.

    Wenn ein Verein ein Neumitglied erst mal Sportpistole schießen lässt, bevor man dann eine GK-Waffe in die Hand bekommt kann ich das ja verstehen. Jemandem allerdings vorzuschreiben, dass er eine SpoPi kaufen soll, bevor er eine GK-Waffe befürwortet bekommt ist schon einigermaßen seltsam. Das ist ja auch eine Kostenfrage ...

    Obwohl ich nicht unbedingt der Freund solcher Aussagen bin: Hat sich Dein Kumpel irgendwie unbeliebt gemacht oder ist das in dem Verein so üblich? Evtl. würde ich mal über einen Vereinswechsel nachdenken.


    Können sie ja. Aber dann eben auch Stehend. Das wäre sogar sehr wünschenswert, denn das Auflageschießen hat in vielen Regionen mittlerweile eine Dominanz eingenommen, welche es oft noch schwerer macht, Einsteiger für die klassischen Anschläge und Disziplinen zu begeistern und zu motivieren. Bei entsprechender Beteiligung kann dann ja auch in der Einzelwertung auch noch eine Klassenunterteilung vorgenommen werden.


    So hatte ich das eigentlich auch gemeint ... Wenn jemand in der "normalen" Liga mitschießt, dann bitte auch stehend freihändig - und nicht nur weil er das Alter hat dann plötzlich aufgelegt ...

    Ich bin ehrlich gesagt froh, dass im WSV das Auflageschießen noch nicht so verbreitet ist und auch Wettkämpfe nur in den entsprechenden Altersklassen angeboten werden. Sonst hätten wir wahrscheinlich die selben Probleme im Einsteigerbereich ...

    Wir hatten so einen Fall letzte Saison in der Kreisklasse. In einer Mannschaft hat ein Auflageschütze mitgeschossen, dessen Ergebnisse ganz normal ins Mannschaftsergebnis eingeflossen sind. Als das dann nach dem zweiten Wettkampf bis zum Ligaleiter durchgedrungen war, wurden die Ergebnisse des Auflageschützen gestrichen und er hat die restliche Saison "außer Konkurrenz" geschossen.

    Auflage und "stehend freihändig" sind zwei unterschiedliche Disziplinen (wie KK-3-Stellung und KK100m), wir Murmelchen schon gesagt hat. Es ist ja nicht so, dass man ab einem bestimmten Alter aufgelegt schießen "muss" und nicht mehr stehend schießen darf - Auflage ist eben eine weitere Disziplin, die erst ab der Altersklasse ausgeschrieben ist.

    @Bienelein
    Es gibt so wie Du gesagt hast eine separate Auflagerunde. Warum sollen die Auflageschützen, dann im "normalen" Rundenwettkampf auch noch mitmachen. Sollte es Probleme geben, schlag einfach mal vor, dass Du zukünftig im KK-3-Stellungskampf, den Wettkampf komplett im Liegend bestreitest ... das kommt dann aufs gleiche raus ;)

    Wenn Du eine DISAG-Anlage hast, heisst das ja noch lange nicht, dass man WM-Shot nicht mehr benutzten kann. Du musst Dir halt von DISAG die Schnittstellenlizenz für WM-Shot kaufen (die preislich ähnlich liegt wie die Lizenz für die Preissschießsoftware).

    Dann musst Du die Standnummernfixierung über das Serverprogramm (OSS) aufheben. Starte dazu das OSS, warte bis sich der jeweilige Stand mit dem OSS verbunden hat. In der Standübersicht dann den jeweiligen Stand mit der rechten Maustaste anklicken, dort müsstest Du einen Punkt "Standnummernfixierung aufheben" (oder sowas in der Art) finden.

    Sollten mehrere Stände die gleiche Standnummer haben, können sich diese wahrscheinlich nicht mit dem OSS verbinden. In dem Fall die Stände ausschalten/ausstecken die die Probleme verursachen und den Ständen einem nach dem anderen die richtige Standnummer zuweisen.