Guten Morgen Gemeinde,
es ist angebracht sich mit den Tatsachen des Regelwerkes genannt Sportordnung zu beschäftigen. Das Verbot von Camouflage bezieht sich primär auf die Bekleidung und Zubehör. Der dargestellte Griff fällt nicht unter den Begriff " Zubehör " welcher mit dem Verbot von Camouflage unterlegt ist, er ist Bestandteil des Sportgerätes. Als nationaler Kampfrichter bin ich schon verwundert welche Denkstrukturen bei manchem entstehen und sich daraus sinnlose Diskussionen generieren...