Hallo,
zum Transport hat Dan schon das wichtigste gesagt, ein verschlossenes Behältnis ist optimal, z. Bsp. Waffenkoffer oder -tasche mit Vorhängeschloß.
Zur Aufbewahrung im Hotel bzw. zum Verlassen des Autos zum Essen, Tanken etc.:
AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
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11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
Ergänzend aus der Verwaltungsvorschrift:
36.2.15 Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13
Abs. 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der
Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem
Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen
des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus,
wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden,
dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.
Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im
Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im
Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers - dann möglich, wenn die
Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank
oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung
ist möglich.
Gruß
Sigges