Beiträge von Carcano

    Es gibt in der Satzung des DSB gewisse Wohlverhaltens- und Rücksichtnahmeklauseln. Diese betreffen vor allem das Verhältnis zwischen den (starken) Landesverbänden und dem (schwachen) Bundesverband, sie können jedoch auch für das Verhalten unter den Landesverbänden eine gewisse Rolle spielen. Man kann auch von gegenseitigen Treuepflichten sprechen, wobei angesichts der stark ausgesprägten Landesverbandsautonomie und der nur geringen Eingriffsrechte des DSB dann auch die Treuepflichten zwischen verschiedenen Landesverbänden untereinander nicht als übermäßig stark einzustufen sind. Das Lebensinteresse des eigenen Verbandes und seiner Mittglieder geht allemal den Sensibilitäten des Nachbarn vor.

    In der Eilverfahrensentscheidung des DSB-Verbandsgerichts 1. Instanz (einer Sicherungsverfügung) ging es um die soggenannte "Gebietsabgrenzung". Da ersucht die Satzung des DSB seine Verbände um gegenseitiges Einvernehmen, notfalls um Herbeiführung einer Gesamtvorstandsentscheidung. Damit wird ein fragiler und völlig zufälliger historischer Status Quo zu zementieren versucht, der noch bis in die Besatzungszonenzeit (und vor die Erlangung der eingeschränkten Souveränität der Bundesrepublik 1955) zurückreicht. Natürlich kann so etwas nicht auf alle Ewigkeit gutgehen. Der Krug, (der oft zum Brunnen geht und) der vielfach gesprungen ist und an allen Enden leckt, der bricht irgendwann eben auch.

    Carcano

    In Sportverbänden gibt es bezüglich der Verbandsgerichtsbarkeit den sportlichen und den nicht-sportlichen Bereich. Der sportliche Bereich ist wiederum untergliedert in den disziplinären und nicht-disziplinären Bereich.
    Hier geht es es um eine Organstreitigkeit zwischen "Landes"verbänden des DSB im nicht-sportlichen Bereich.

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit vion Vereins- und Verbandsentscheidungen im staatlichen Forum poste ich noch einmal separat, das ist nämlich komplex. Direkt für vollstreckbar erklärt werden können auf entsprechenden Antrag hin nämlich nur Schiedentscheidungen echter Schiedsgerichte (§ 1060 ZPO). Bei allen anderen Sachen muss i.d.R. erst noch ein Zivilverfahren zwischengeschaltet werden (z.B. bei einer Geldbuße gegen einen Sportler wegen Regelverstoßes), bevor der Gerichtsvollzieher schließlich tätig werden kann.

    Carcano

    Es ist jetzt interessant, wie es weitergeht:

    1. Der RPSSB kann jetzt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen (die ich für rechtlich schwer fehlerhaft und qualitativ mäßig halte - Breuer ist ein erfahrener Amtsrichter mit buntem Allgemeinreferat, hat aber von den speziellen Problemen, um die es hier geht, wenig Ahnung, und zudem mag der PSSB es auch versäumt haben, rechtzeitig eine Schutzschrift vorzulegen) und damit das Eilverfahren vorantreiben. Dann köäme es erst einmal zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DSB-Gericht I. Instanz, dann die Berufiung zum DSB-Gericht II. Instanz, und schließlich ggf. die weitere Berufung zum Schiedsgericht. Den ordentlichen Rechtsweg versucht die DSB-Satzung ja bekanntlich ganz auszuschließen (was nicht völlig gelingen kann; aber sie erschwert zumindest den Zugang sehr).

    2. Oder der RPSSB kann sich auf das anhängige Hauptsacheverfahren konzentrieren ( erscheint mir aus verschiedenen Gründen weniger sinnvoll).

    3. Und schließlich kann der RPSSB auch noch einfach den Sprung in die ordentlichen Gerichtsbarkeit versuchen; verlieren kann er dabei nichts, schlimmstenfalls eine a-limine-Zurückweisung, weil der verbandsinterne Rechtsweg noch nicht erschöpft wäre. Kostet aber nicht arg viel. Vielleicht nutzt er ja die Chance.

    Carcano

    Das Beispiel "Oberpfalz" zeigt sehr anschaulich, dass es ohne weiteres möglich und praktisch gut handhabbar ist, dass irreführend so genannte "Verbandsgebiete" sich überschneiden, sogar zu 100 %. Viele (auch der RSB und der Amtsrichter Dr. Breuer) kapieren eben nicht, dass die Landesschützenverbände Personenkörperschaften sind und keine Gebietskörperschaften.
    *Kopfschüttel*

    Carcano

    eure Denkweise, wir hätten noch die Grenzen der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz, deren Grenze bis nach Saarbrücken ging.


    Das ist schon erstaunlich. Ein Schandgebilde ohne _jede_ Spur historischer Dignität, eine "Spottgeburt aus Dreck und Feuer" von Gnaden post-napoleonischen Länderschachers anno 1817, die keinerlei, aber wirklich nicht die geringste emotionale Verwurzelung in der betroffenen Bevölkerung hatte und hat - und ausgerechnet daran hält der RSB krampfhaft fest.

    Dabei: wenn der RSB den Unfug wirklich ernst nähme, dann müsste er vehement ja auch den Schützenkreis Wetzlar vom Landesverband Hessen zurück fordern - denn der gehört auch zur Preußischen Rheinprovinz !

    Carcano

    Ritters Hoffnung ist ja gut nachvollziehbar. Wer hätte sich nicht schon einmal gewünscht, eine "underdog"Munition zu finden, die total unterschätzt ist (vielleicht von weiter her kommt), aber ausgesprochen gute und konsistente Leistungen bringt. Gibt es so etwas?

    Antwort: ja, aber nicht hier.

    1. Manche alten Lose schießen noch überaus gut und verlässlich (zum Beispiel oft die alten RWS Standard der 1960er und 1970er Jahre, mit der rot-weiß-schwarzen Schachtel und u.U. sogar noch den Kupferhülsen). Aber das weiß mensch erst beim Ausprobieren.

    2. Die russische Munition der 1970er/1980er Jahre ist zum Training weiterhin exzellent geeignet (mit einigen Versagern), nämlich die gelbe und orange Vostok und die grüne "Temp Pistol" (alle genannten nur für Einzellaer bzw. Freie Pistole.

    3. Philippininische Armscor war nie berauschend.

    4. Die manchmal sehr gute südafrikanische Munition (Swartklip) gibt es leider seit anderthalb Jahrzehnten nicht mehr.


    5. Die heutigen beiden chinesischen Munitionsproduzenten fertigen gute Gebrauchs- und Trainingsmunition, sowie absolute Spitzengrade (Kategorisierung "Olympic"), die der Eley Tenex, RWS R 50 oder Lapua Midas nicht nachstehen. Problem: sie wurden hierher noch nie importiert, und die Munitionsabnahmemenge ist ein Schiffscontainer (1 Million Schuss).

    6. Sellier & Bellot Kleinkaliber ist m.E. nicht besonders wettkampffähig, und für ihre Qualität (verglichen mit CCI oder auch mit guten Losen der Remington Target, also nicht aus den 1990ern) zu teuer.

    7. Pobjeda macht inzwischen (seit Anfang 2017 haben sie den Bogen raus) gute GK-Kurzwaffenmunition mit sehr schönem Preis-Leistungsverhältnis; aber die .22er.... eher nicht so.

    Carcano

    Ich möchte es mal so sagen: es ist a priori gar nichts Falsches daran, wenn ein leistungssportlich ambitionierter Schütze, der eine Neuwaffe erwerben will, ein Modell wählt, das zu 80 % wenn nicht 90 % eine Disziplin dominiert (wie etwa Pardini in OSP).

    Aber das ist kein "analytisches Denken".

    Das ist schlichte Lemmingsmentalität (die überhaupt nicht falsch sein muss; denn in aller Regel bewegen sich Lemmingszüge ja eben nichtt über die Klippen in einen Fjord, sondern erfolgreich auf neue noch grüne Weideplätze). :)

    Carcano

    Ich habe mich mit Vertretern der EU unterhalten und dort die augenblickliche Lage geschildert, ihr kommt mit einer Klage - auch mit Hilfe des DSBs - nicht dazu, den RPSSB zu verhindern- dabei wurde auf das Bosman Urteil verwiesen.


    Bitte keine "Verleitfährten" legen. Das benannte Urteil ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…LEX:61993CJ0415 ) über Ablösesummen eines Fußballprofis hat mit dem Schießsport im allgemeinen und mit der Auseinandersetzung der beiden Nichtlandesverbände im besonderen überhaupt nicht zu tun. Seine einzige und auch nur indirekte Auswirkung im Schießsport betrifft die - auch bei unserem Sport üblich gewordenen und geschätzten - "Legionäre" in der Schießsport-Bundesliga. Für letztere ist die Kolpak-Entscheidung jedoch wichtiger.

    Carcano

    Die "Gebietsabgrenzungen" des DSB kann man nicht anders beschreiben als es bereits Samuel von Pufendorf für das Alte Reich tat:
    "irregulare aliquod corpus et monstro simile". Das weiß der DSB selber natürlich auch sehr gut.

    Solange es einigermaßen klappt, sind derartige historische und zeithistorische Besonderheiten auch kein große Schwierigkeit, und der Oberpfälzer Schützenbund kann mit dem Schützenbezirk Oberpfalz im BSSB ganz gut koexistieren. Wenn aber schwere und schwerste Probleme existieren, seit Jahrzehnten überfällige und unternommene Reformen immer wieder scheitern und versanden, und dann auch noch die Landespolitik ihre Sportförderungsverantwortung wahrnimmt, dann muss der Gordische Knoten eben durchhauen werden. Notwendige und überfällige Reformen können niemals ohne Widerstand durchgesetzt werden. Das ist ein Naturgesetz.

    Dabei ist ja jedem der "betroffenen" rheinland-pfälzischen Vereine freigestellt, welchem Verband er sich anschließt.
    Freiheit.

    Aber gerade mit Freiheit haben in Deutschland viele ein Problem. :)

    Jetzt muss man erst einmal schauen, ob der RSB wirklich parallel zum internen Verbandsrechtsweg (beim DSB-Sportgericht I. Instanz) noch versuchen wird, innerhalb der Zivilgerichtsgerichtsbarkeit eine einstweilige Verfügung zu erwirken, was er ja erwog. Dafür sehe ich die Erfolgschancen zwar als eher gering an (Grund: die fehlende Unmittelbarkeit der Betroffenheit, und damit der mangelnde "Verfügungsgrund" = die mangelnde Eilbedürftigkeit, außerdem der Vorrang der Erschöpfung des Verbandsrechtswegs), aber der PSSB - zukünftig: der RPSSB - sollte trotzdem vorbereitet sein.