Beiträge von Carcano

    Zitat von Wilhelm

    Diesem sehr ernst zunehmenden Bildungsauftrag wird die Westfälische Schützenjugend durch folgende Angebote gerecht:
     Jugend Basis Lizenz (entspricht der im WaffG geforderten „Eignung“ für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen)
     Trainer C Basis Breitensport Ausbildung (mit dem Schwerpunkt für das Kinder- und Jugendtraining)
     Jugendassistentenausbildung (als Kompaktausbildung zum Junior Partner & Junior Teamer)"

    Konstruktives MItdenken ist hier ja sinnvoll. Es fällt eines auf: Nämlich dass das wichtigste und grundlegendste Element nicht nur für jede Jugendarbeit, sondern überhaupt für jede Vereinsarbeit mit Gästen, Interessierten und Neulingen im Sport - und das sind heute überwiegend gar keine Kinder und Jugendlichen mehr, und werden es in Zukunft noch weniger sein, das aber nur am Rande - hier in dieser Auflistung nicht einmal erwähnt ist. Nämlich der Vereinstrainer.

    Die JuBaLi ist eine rein gesetzlich geforderte Qualifikation, ein Gesslerhut, vor dem man sich formal und devot zu verneigen hat. Den Trainer C gibt es - aber selten. Für die Alltagspraxis der Vereine in der Fläche ist diese Ausbildung viel zu aufwendig, und nicht zu stimmen. Das, was aber jeder Verein, der tatsächlich sportlich schießt, haben sollte, das kommt nicht einmal ins Blickfeld solcher Papiere: der Vereinstrainer.

    In Frankreich ist das längst auch formal bewusst. In Deutschland bieten einige Landesverbände eine entsprechende Schulung / Ausbildung an, nämlich Südbaden und Saarland (Trainer D, Vereinstrainer), und Bayern wohl unter anderem Namen, dort nämlich mit dem etwas muffig-turnerschaftlichem Ausdruck "Vereinsübungsleiter". Der Bildungs- und Qualifizierungsplan des DSB sieht für diese wichtigste - und grundlegende - Stufe, auf der das andere ja aufbaut, ausdrücklich die Ausfüllung und Ausgestaltung durch die einzelnen Landesverbände vor; nur gesehen haben das die meisten Verantwortlichen nicht.

    Sobigrufti: wie heißt das in Württemberg? Habe Eure Bezeichnung gerade nicht im Kopf. Im der tabellarischen Lehrgangsübersicht ist es nicht aufgeführt, im Katalog auch nicht. "Wir können alles, außer Ausbildung?" ;)

    Carcano

    Christina Wagemanns ist Volontärin bei der Rheinischen Post. Sauber recherchiert und gut geschrieben. Umfassend ausgeleuchtet. Das muss ein "echter" Sportredakteur erst einmal hinkriegen (und schafft es meist nicht).

    Carcano

    Aus einem anderen Thread in einem anderen Forum:

    Zitat von Gloeckner

    Ich muss indes zu meiner Schande gestehen (öffentlich; was noch seltener vorkommt ;) ), dass ich die Ausführungen des BGH (deinerseits zutreffend kommentiert, obwohl aus Anwaltssicht ;) ) zum Schuldspruch spontan insoweit nicht gänzlich durchdrungen habe, als es darum geht, ob der Fahrlässigkeitsvorwurf bzgl. 222 StGB tatsächlich allein auf den Aufbewahrungsverstoß nach WaffG, ggf. ohne zusätzliche konkrete Feststellungen im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit, gestützt werden kann.
    Ich hatte dies ja hier früher tendenziell bejaht, bin nun aber doch ein wenig überrascht.

    Das liegt auch daran, dass der Berichterstatter sprachlich getrickst hat (Amphibolien). Und mit dem Tricksen meine ich jetzt nicht, dass ein "als" dort in ein an dem konkreten Ort semantisch gegenteiliges "also" mutierte, das kann man per Urteilsberichtigung korrigieren. Nein, damit meine ich eher einen syntaktischen Anschluss wie "für Straftaten begründen, die vorhersehbare Folge einer ungesicherten Verwahrung sind."
    Amphibolisch ist es deshalb, weil es gelesen werden kann als "nur solche Straftaten, welche zudem auch vorhersehbar (blah)...", und darauf kann sich der Senat gegen Kritik immer zurückziehen (die Kritik sollte man trotzdem äußern :P ).
    Insinuiert und vielleicht sogar gemeint ist aber eher "Folge einer ungesicherten Verwahrung können Straftaten sein, die ja dann vorhersehbar sind". Und das ist bedenklich, weil es in Richtung der Reinvention einer "versari in re illicita" Haftung geht.

    Konkret weise ich (etwas en passant, so den Bauer von der Seite her bei Ziehen schubsend) noch auf zwei dogmatische Parallelismen hin: einerseits den "Schutzzweck der Norm" z.B. in § 823 Abs. 2 BGB. Klar ist das Deliksrecht, aber die Einschränkung der Zurechenbarkeit ist es dort, auf die es mir ankommt. Und andererseits die Ingerenz: der Garant muss nur wegen *bestimmter* Gefahren schützen. Banales Beispiel: der bissige und wiederholt auffällige Hund des X [Landeshundeverordnungen lassen wir mal weg, bitte nur fahrlässige Körperverletzung ohne ergänzende Owis und Schutzgesetze] wird von K frei und ohne Maulkorb laufen gelassen und beißt prompt wen. Klare Zurechnung. Anderseits: derselbige Hund bellt, wie das Hunde nun mal generell und allgemein öfters tun, eine Katze an. Muschi rennt über die Straße, Autofahrer bremst auch für Katzen, schwerer Verkehrsunfall eines Schulbusses. Zurechenbarkeit vielleicht, wegen Tierhalterhaftung usw., aber wenn, dann nicht wegen der *spezifischen* Gefährlichkeit dieses Hundes.

    Näherhin zu Tim K., und nun dogmatisch sehr abbreviiert: Schutz- und Obhutsgarantenstellung ggü. dem Sohn selbst war sicherlich vorliegend, wegen Suizidalität. Ingerenz hinsichtlich des Sohnes aber nur bei bekannter Gewaltneigung oder vorhersehbaren Fremdgefährdungen.

    Drittens, und das ist im BGH-Beschluss eigentlich noch problematischer (Juristendeutsch für: ich reg' mich auf ;) ) steht in Nr. 35 eine schiefe Aussage zur Vorsehbarkeit. Klar gehört eine Kristallkugel zur Grundausstattung jedes Revisionsberatungszimmers in OLGs und BGH (Amtsrichter müssen ohne diesen Luxus auskommen), doch hier geht es tatsächlich nicht (!) um die Vorhersehbarkeit des Schadenseintritts, sondern um die Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen oder des Unterlassens bestimmter elterlicher Handlungen.
    Denn die Nichtbehandlung eines psychisch erkrankten Angehörigen, für den man nicht nur sorgeberechtigt, sondern u.U. sorgeverpflichtet ist - auch u.U. noch jenseits der Volljährigkeit -, kann (!) eine schuldhafte Unterlassung sein. Sie führt aber nicht dazu, dass man bloß durch Nichtstun mirakulös "wissen kann", was der vielleicht zukünftig noch alles anstellt, sondern nur dazu, dass einem die Nichtbehandlung im Falle eines Schadenseintritts zur strafbaren Unterlassung zugerechnet wird.

    Carcano

    Und ich habe gepennt...
    Stand tatsächlich auf der rechten Seite.... Trimmy habe ich gesehen und beantragt, den Rest habe ich für Werbung gehalten
    Mein Fehler, dafür kann kein Verband etwas. Hoffentlich haben andere nicht gleich gedacht wie ich

    Doch, das passiert bei solchem Webdesign sehr häufig. Und ist deshalb - wahrnehmungspsychologisch - auch nicht "Dein" Fehler.
    Ein noch deutlicheres Beispiel für dieses Phänomen ist die Verbands-Website des Norddeutschen Schützenbundes (= Schleswig-Holstein). Da geht mensch regelmäßig jedesmal an den Links zu wichtigen Informationen vorbei (und findet demgemäß trotz Suche nix), weil die so gut als Werbung getarnt sind :D , dass sie vom geübten Leser automatisch mit den Augen umgangen und nicht angeklickt werden.

    Carcano

    Ich habe den Beschluss (es sind nur 15 Seiten) jetzt gelesen. Allerdings bin ich nicht recht glücklich damit. Die Aufhebung war sicherlich sinnvoll, doch ein Problem stellt (neben der ungewöhnlich herben Anwaltsschelte der Verteidigung durch den Senat) auch die relativ deutliche und unterschwellig lenkende "Segelanweisung" des BGH für die erneute rechtliche Würdigung dar, die so sicherlich nicht nötig oder geboten gewesen wäre. Aus Sicht der Verteidigung - aber auch aus Sicht aller legalen Waffenbesitzer - ist das ärgerlich.

    Übersetzt auf schlichtes Alltagsdeutsch - um die Anmutung zu verstehen, muss man freilich auch ein bisschen Revisionserfahrung haben - sagt der BGH nämlich: "der Angeklagte wird sich wieder rauszureden versuchen, die 'Verteidigung wird Nebel schießen, und möglicherweise brechen euch auch die Tatsachenfeststellungen weg, auf die ihr euer Urteil stützen wollte. Aber das macht nichts, wenn ihr wollt, könnt ihr trotzdem verurteilen, wir decken euch dann jedenfalls."

    Im übrigen sind im letzten Absatz des Beschlusses die Emotionen mit dem Berichterstatter etwas durchgegangen, der sanft polemische Passus hätte eher in den Spiegel gepasst (na ja, durchgegangen nach den steif-formalen Revisions-Sprachmaßstäben, nicht nach dem Maßstab eines Königlich Bayerischen Amtsgerichts).

    Carcano

    Der (Nord-)Badische Verband aus Leimen schreibt dazu heute morgen auf seiner Website, 12 Minuten nach meinem obigen Posting:

    Zitat

    Neuigkeiten aus dem Verband

    02.05.12 7:14
    KONTEV Konzept findet noch (!) keine große Resonanz

    Wir hatten in der SWDSZ Ausgabe 06-2012 (vom 20.3.2012) aufgerufen und besagtes Konzept in Erinnerung gebracht! (bitte nachlesen)

    Ich habe im Anschluss an das Lesen dieses kurzen Hinweises dann gerade eben auch mit der Geschäftsstelle des nordbadischen Verbandes gesprochen. Die - sichtlich unangenehm überraschte und betroffene - zuständige Dame hat allerdings jede weitere inhaltliche Auskunft (wieviel Bewerbungen, welche Themen, interner Ablauf und Weitersteuerung) verweigert. Ich möge in einer Woche noch einmal anrufen, wenn intern alles erörtert sei.

    Nun ja. Der Stil wundert mich nicht. Das war beim BSV schon vor 20 Jahren ganz genauso. :thumbdown:

    Carcano

    Ich hoffe und wünsche unseren Sportlern/innen in London, dass sie die "Verbandsziele" erreichen/übertreffen. Wenn nicht, müssen wir uns wohl auf höhere Beitragsanteile für den DSB einstellen.

    Wegen der föderalen Struktur des DSB muß er über Verbandsabgaben finanziert werden, welche Belastung die Landesverbände wieder an ihre Mitglieder weiterreichen (sollen). Objektiv ist der auf jede[n] einzelnen Schützen / Schützin entfallende Anteil dabei lächerlich gering, und tatsächlich beschämend. Noch beschämender das verbandspolitische Gefeilsche auf den Schützentagen / Delegiertenversammlungen, wenn der DSB wirklich dringend Geld braucht.

    Aber mich würde interessieren: wie hoch ist denn der Bundesverbandsanteil bzw. die Abgabe in anderen Sportarten? Ähnlich niedrig, höher, viel höher?

    Carcano

    Der BGH pflegt - wie es seine Rolle und sein nobile officium als Revisionsgericht ist - öfters mal Urteile aufzuheben, die zu sehr dem "[un]gesunden Volksempfinden" oder dem "berechtigten Volkszorn" geschuldet waren.

    Der Winnenden-Prozess war vom Ablauf und sowohl vom Grunde wie vom Umfang der Nebenklagebeteiligung eher ein Justizskandal. Strukturell. Ich hoffe daher auf Freispruch vom Vorwurf einer Straftat und Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit.

    Die Frage der Strafbarkeit hängt hier - es ist die alte Rechtslage anzuwenden, § 52a WaffG wurde ja erst nach Winnenden geschaffen - übrigens nicht (NICHT) von der sicheren oder unsicheren Aufbewahrung ab, sondern allein davon, ob eine konkrete Gewaltneigung des Jugendlichen für den Vater erkennbar und vorhersehbar war.

    Carcano

    Auf den Seiten von Südbaden und Baden habe ich zu dem Thema keinen Hinweis gefunden.

    Auf der Seite des (Nord)Badischen Verbandes gibt es eine im Archiv versteckte kurze Mitteilung:
    KONTEV Arbeitsgruppe - Badischer Sportschützenverband
    Auf dem dortigen Landesschützentag am 1. April 2012 war es wohl auch am Rande erwähnt worden.

    Im DWJ (Heft 3, S. 7) und im Visier muss es wohl auch kurze Meldungen gegeben haben, die aber keiner wahrgenommen hat. ;)

    Carcano

    So, es sind jetzt auch die Starterlisten für die Landesmeisterschaften im Südbadischen Sportschützenverband da. Ergebnis:

    Es werden 15 Teilnehmer in OSP; davon 5 Schützen, 2 (verschiedene) Junioren (A u. B) und 8 Altersklasse (in der auch die Senioren starten).

    Carcano

    Mental steckst du wohl irgendwo im Ostblock vor 1989 fest.
    Beteiligen tut sich hier nicht DIE LANDESREGIERUNG (ähnlich wie DIE KPdSU), sondern eine offenbar vernünftige Abteilung innerhalb des Kultusministeriums, und das sind Beamte / Fachverwaltung und nicht Politiker.

    So, und jetzt geh darfst du gerne zurück in deine Schmollecke krabbeln, Bauklötzchen an die Wand werfen und in den Flokati-Teppich beißen, während wir anderen uns freuen.

    Carcano

    Die drei Landesschützenverbände in Baden-Württemberg haben, gemeinsam mit dem Kultusministerium (!), einen Projektrahmen zur Zusammenarbeit von Schützenvereinen (für deren Mitglieder von 10-18 Jahren) und Schulen zu erstellen begonnen. Die Ausschreibung ist noch merkwürdig nichtssagend, aber der Ansatz verdient vielleicht dennoch Aufmerksamkeit:

    doc9937.pdf

    "In Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg starten die drei baden-württembergischen Sportschützenverbände KonTeV, einen Wettbewerb für Schützenvereine in Baden-Württemberg. Konzentrationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein stehen als Grundeigenschaften, die in den Schützenvereinen vermittelt werden, im Fokus eines Projekts. Ziel des Wettbewerbs ist es, einen gesellschaftlichen Beitrag zur allgemeinen Gewaltprävention zu leisten.
    Der Württembergische Schützenverband erstellte die Grundkonzeption, gemeinsam mit dem Badischen und dem Südbadischen Sportschützenverband wurde die Ausschreibung abgestimmt und das Projekt KonTeV ins Leben gerufen. Von Ministeriumsseite werden die Preise für die besten Jugendprojekte zur Verfügung gestellt und die Aktion wird im Land über diverse Verteiler bekannt gemacht. Die baden-württembergischen Schützenvereine sind aufgerufen, sich an diesem Projekt zu beteiligen und Kooperationen vielfältiger Art einzugehen."

    Carcano

    Ist (fast) überall so. Außer im tiefsten Bajuwaristan.
    Auf den jetzigen Bezirksmeisterschaften hier (SBSV) wurde von "älteren Schützen" (50 aufwärts, also die ganz überwiegende Mehrzahl der Teilnehmer) allgemein genau dasselbe verhandelt und beklagt.

    Carcano

    Ich habe noch einmal darüber nachgedacht. Der Fall ist interessant. Er zeigt, wie unterschiedlich die Perspektiven von Sportler[in] und Sportleitung sind und vielleicht sein müssen. Beide sind aber jeweils für sich gut nachvollziehbar.

    Zunächst aber als Erinnerung noch einmal der Hinweis, dass kein Sportler einen Quotenplatz "für sich" erwirbt oder gewinnt, sondern immer nur für sein oder ihr Land. Es kann durchaus geschehen - und geschieht auch immer wieder, in allen Sportarten - dass nicht der Sportler oder die Sportlerin nominiert wird, die den Quotenplatz errungen hat, sondern jemand anderes, der nach Ansicht des Fachsporterbandes und des NOK mehr Erfolg verspricht (der oder die natürlich auch für sich vorher schon einmal den MQS erzielt haben muss, um überhaupt qualifiziert zu sein; der liegt im Schießsport aber nicht sooo arg hoch).

    Zweites: wenn mensch erst einmal bei Olympia ist (gleiches gilt bei den Commonwealth Games), dann kann er oder sie auch grundsätzlich in allen Disziplinen starten, für die es einen MQS erreicht hat, also NICHT nur in der "Disziplin des damaligen Quotenplatzwettbewerbs". Du könntest also einen Quotenplatz in Luftpistole "erschießen" und stattdessen bei Olympia in Sportpistole (w) oder Freier Pistole (m) starten.

    Und hier haben wir jetzt das Problem. Der DSB als zuständiger Fachsportverband im NOK (= DOSB) sagt nicht etwa "Du fährst nicht nach Olympia, weil Du es doch nicht schaffst; Du hast die ganzen letzten drei Male dreimal hintereinander versagt, jetzt ist Schluss."
    Nein, sie schicken sie schon hin, honorieren also damit ihre individuelle Leistung; aber sie wollen sie dort beschränken: also sie zwingen, nicht mehrfach zu starten, sondern nur noch in einer Disziplin. Das ist wohl auch der Grund, warum sie etwas "unterschreiben musste". Denn ohne diese (vom DSB praktisch erzwungene) Selbstbeschränkung könnte sie in so vielen Disziplinen starten, wie sie MQS erzielt hat.

    Carcano