Beiträge von Carcano

    Laut folgender Broschüre des LSB NRW muss der vorm Vorstand beauftragte Übungsleiter nicht zwingend Mitglied im Verein sein, er ist nur für den Verein tätig - entweder rein ehrenamtlich, mit oder ohne Bezahlung innerhalb der ehrenamtspauschale oder gar mit richtigem Arbeitsvertrag oder per Minijob. alles sei möglich. Versichert sei er trotzdem, mindestens über die BG.

    Ist dem so wirklich? (Da ich in Bälde selbst Lehrgänge zur Jugendaufsicht halten werde, ist diese Frage für mich wichtig)

    Vorspruch:
    In allen Fragen, welche sport(recht)lich relevante Versicherungen, deren etwaiges Bestehen und deren Deckungsumfang betreffen (es sind typischerweise Gruppenversicherungsverträge, im DSB-Bereich zumeist über den jeweiligen Landessportbund, außerhalb des DSB, und ansonsten im Einzelfall auch einmal über den schießsportlichen Verband), ist der Landessportbund der gebotene und auch in aller Regel kompetente Ansprechpartner, wenn man sich dort erst einmal durchgefragt hat. Im Bedarfsfall verweist der Landessportbund dann an seine Versicherungsagentur, die das noch genauer weiß.
    Der schießsportlichen Landes- oder Bundesverband hat dagegen in der Regel von den Versicherungen keine nähere Ahnung, kann höchstens falsche Auskünfte geben. Das geschieht dann öfters auch. Das musst Du im Kopf behalten.

    1. Es ist völlig richtig, dass ein Übungsleiter (gleich ob Vereinsübungsleiter oder Jugend-Übungsleiter) nicht zwingend dem Verein angehören muss, wo er oder sie tätig ist. Aber man muss mit dem Landessportbund klären, ob der Versicherungsschutz
    (hier geht für Dich es in erster Linie um das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, weil bei bei Kindern und Jugendlichen doch immer einmal möglich ist, dass irgendetwas passiert, aus Sicht der Beobhüteten ;) geht es auch um deren etwaigen Unfallversicherungsschutz)
    ausschließlich „dem Verein und dessen Mitgliedern" gewährt wird, oder ob auch Angestellte, Beauftragte und im Auftrage des Vereins tätig Werdende mitversichert sind. Das ist wichtig.

    Ein ganz typischer Fall ist es z.B., dass Eltern von JungschützInnen den Fahrdienst spielen, die Kinder und Jugendlichen zu einem auswärtigen Wettkampf oder zu einer Kadermaßnahme fahren etc. Diese Eltern sind nicht zwingend Vereinsmitglieder, werden dann aber im Auftrage (und unter Umständen auch auf Rechnung) des Vereins tätig.

    2. Ich teile die Auffassung, dass insoweit für die Übungsleiter mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Versicherung vorliegt. Ich kann aber nicht sagen, ob dies über die Berufsgenossenschaft, also vermutlich die hier zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft erfolgt (was wahrscheinlich ist), oder ob eine möglicherweise bestehende abgeschlossene Gruppenversicherung des Verbandes, welche sich auf den Verein erstreckt, dann auch diesen Personen zugute käme.
    Es ist natürlich klug, dass schon vor dem etwaigen Schadensfall zu wissen und (schriftlich !!)) zu klären.

    Generell ist die gesetzliche Unfallversicherung lediglich subsidiär zuständig; d.h. soweit eine andere vertragliche Versicherung bestünde, so ginge diese vor. Üblicherweise machen die Versicherungen das nach Schadenseintritt unter sich aus, aber das braucht meistens einige Zeit und ein gewisses Hin und Her.

    3. Der Eintritt des Versicherungsschutzes sollte grundsätzlich davon unabhängig sein, was die konkrete sportliche Aktivität zum Zeitpunkt des Schadensfalles gewesen war. Ob also die Kinder oder Jugendlichen einen Wettkampf bzw. eine Leistungskontrolle schossen (dann entsprechend dem Regelwerk des jeweiligen Verbandes), ob sie lediglich bestimmte Elemente trainierten (das ist dann meist sportordnungsunabhängig), oder ob es ein spontanes Schießen auf andersgeartete Scheiben, auch Spaßschießen gab, ist eigentlich für den Versicherungschutz unbeachtlich, solange das sich nur überhaupt im Rahmen der Aktivitäten des Vereins oder im Rahmen der privat versicherten Aktivitäten des Einzel-Versicherungsnehmers abspielte, und nicht gänzlich außerhalb davon.

    4. Der Vollständigkeit halber erwähne ich auch noch, dass natürlich ein Übungsleiter / Vereinstrainer oder Jugendleiter auch eine persönliche Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben könnte. Diese umfasst meistens auch Sport. Eine solche wird dann als Individualversicherung meist vorrangig heranzuziehen sein, da die Gruppenversicherungen ebenso wie die gesetzlichen Versicherungen ganz typischerweise strukturell subsidiär sind, und erst einmal eine entsprechende Auskunft des Versicherungsnehmers darüber anfordern, ob dieser anderweitig versichert wäre, und ob gegebenenfalls eine andere Versicherung die Deckung abgelehnt hätte.

    Viel Glück und Gut Schuss,

    Carcano

    Es war ein Versuch das an einem Beispiel zu erklären.

    Der Verein beauftragt eine bestimmte Person, warum soll die Mitglied sein?

    Konkreter, sonst will er's wieder nicht: verstehen Warum sollte die Putzfrau oder stundenweise beschäftigte Küchenhilfskraft Vereinsmitglied werden? Warum der Gärtner, der mit seinem professionellen Aufsitzmäher ruckzuck die 300-Meter-Bahn mäht, statt dass die Vereinsmitglieder dafür 14 Arbeitsstunden mit dem kleinen Schubrasenmäher abreißen?
    (Und wenn ich einen Elektriker beauftrage, schließe ich auch keine Versicherung für dessen Person als Handwerker ab.)

    Beispiel: Ihr lasst euch bei einer Veranstaltung vom örtlichen Wirt beliefern, die Reinigung übernimmt die Putzfirma, müssen da auch alle Vereinsmitglieder sein?

    Vereinsmitglieder und dem Verband gemeldet.
    So drückte sich zumindest Poolbaumeister aus; will er jetzt natürlich "so nicht gemeint" haben. Als Aal.

    Da will ich mal zur Verwirrung beitragen: Vereinsmitglieder können auch als Hilfskraft beschäftigt werden und sind dabei meist über die BG abgesichert, sie dürfen sogar kostenlos oder gegen geringe Entschädigung tätig werden.

    Die fremde Hilfskraft ist Arbeitnehmer mit Mindestlohn und Meldepflicht.

    Genauso ist das (im Schwimmbeckenbau freilich nicht), und genau deshalb leistet z.B. der BSSB seinen VBG-Beitrag und weist ihn aus.

    Da kannst du dich winden wie ein Aal 😂

    In Thüringen müssen alle Vereinsmitglieder angemeldet werden.

    Der erstickende Aal auf dem Trockenen (freilich als Aal biologisch geschützt durch seine arttypische Schleimschicht) heißt Ronny, nicht Carcano. Peinlich, diese Mischung aus Uneinsichtigkeit und schierer bratziger Vernageltheit. Freue dich lieber, dass du von Leute,n die die Sache verstehen, belehrt worden bist.

    Und das hartnäckig dumme Geschwätz über Meldepflichten unterlasse hier; darum geht es im Thread nicht.

    Carcano

    Califax zitierte zunächst Poolbaumeister und antwortete ihm:

    Zitat

    Zitat von poolbaucenter

    Verrückt wird es aber, wenn ein BDS Verein, den TSB beitreten tut, so muss der Verein für alle Mitglieder beim TSB einen Beitrag bezahlen.

    Zitat

    Califax:
    "Mal ganz ehrlich - warum sollte er das tun?

    Mit dieser Regelung wird man definitiv keine fremden Vereine 'shangheien' können. Die müssten ja ihre Schießjacke mit dem Klammerbeutel anziehen."

    Es gibt durchaus Satzungsregelungen in Landes[schützen]verbänden, wonach bei einem Mehrspartenverein (was ja gar nicht so selten ist, ganz typisch bei Post-, Polizei- und Eisenbahnersportvereinen; aber auch der Hamburger Sportverein z.B. ist ein typischer Mehrspartenverein, mit einer m.W. als Sparte integrierten Aktiengesellschaft von Fußballern ;) ) dann eben nur die jeweilige Sparte Mitglied im Verband wird. Und nicht die Fußballer Mitglieder im Landesvolleybandbund.

    Diese Spartenregelung lässt sich natürlich ganz genauso auf verschiedene Schießsportarten anwenden, so dass es also in einem Verein eine Sparte DSB und eine Sparte BDS (etc.) geben kann, sich das einzelne Mitglied aber auch durch Ankreuzen entscheiden kann, Vollmitglied in allen Sparten zu werden oder eben nicht.

    Was es aus Verbandssicht nicht geben darf, sind aber Schattenmitglieder im Verein, die keiner Sparte angehören würden und nirgendwohin Verbandsbeitrag/-beiträge zahlen wollen. Typisches Problem bei größeren Traditionsvereinen. Das versuchen zumindest die Landesschützenverbände zu unterbinden, mit Billigung des DSB.

    Carcano

    Aber wenn du nur in die TSB - Preisliste schaust, kommst da bestimmt nicht all zu weit.

    Du mußt in die Satzung des TSB schauen

    Im Gegensatz zu dir habe ich nicht bloß in die Satzung "hineingeschaut", sondern habe die relevanten Bestimmungen auch (im Zusammenhang) gelesen und verstanden. Du hingegen hast, wie du jetzt erneut zeigst, nicht einmal das verstanden, was du per copy-paste zitiert hast. :sobbing:

    Und nach meiner Erklärung und Darlegung dürfte das auch jedem anderen Leser klar geworden sein.

    Carcano

    Den Spruch zu interessierten Frauen "Komm zu uns da schaffst du es immer aufs Treppchen" hatte eine erfolgreiche Schützin drauf.

    Der stimmt natürlich. Wer beispielsweise als Mädchen bzw. Jugendliche einem Verein beitritt und in einer dafür geeigneten Disziplin antritt, die wird ganz automatisch Kreis- und Bezirksmeisterin (wie auch CoolMint schon anmerkte). Und mit auch nur minimalem Einsatz (Mündung beim Abziehen immer in Richtung Scheibe halten) ist immer auch eine Medaille bei Landesmeisterschaften ohne viel Aufwand und Wiedereinstellung drin. So ist die Lage nun einmal, z.B. in den Pistolendisziplinen für Patronenwaffen.

    Und wenn irgendwo 3 Mädchen auf die Idee kämen, zusammen SFP zu schießen, dann würden die auch in fast jedem Landesverband automatisch die Mannschafts-Silbermedaille bei den Landesmeisterschaften holen.

    Carcano

    1.
    Ich hatte ja Lanfear und Califax noch eine Äußerung meinerseits und insbesondere eine Antwort auf die gestellte Frage angekündigt. Denn Califax hatte nicht ganz unrecht, als er anmerkte, dass ich in der letzten Zeit öfters biblisch knapp mit Ja,ja und Nein,nein geantwortet habe; während ich früher auch öfters lange und sehr gute Postings mit viel Material verfasst habe - zuletzt übrigens auch wieder jetzt in dem inzwischen gesperrten Thread über "WBK-Widerrufe in Sachsen-Anhalt".
    Wenn ich aber ein Themengebiet schon einmal sehr tief und detailreich behandelt und genau analysiert hatte, wie beispielsweise im Fall der grundsätzlichen strukturellen Mißstände und falschen Ansätze bei der Trainerausbildung, wo Lanfear (natürlich sehr lobens- und unterstützenswerter Weise) gerade das Rad neu zu erfinden versucht, oder im Fall der überholten alten Kaderstrukturen, wo weite Teile im DSB und den LSVs immer noch einer Ostblock-Mentalität der 1970er und 1980er Jahre verhaftet sind, ohne Rücksicht auf die veränderten Lebensrealitäten und auf die (von mir wiederholt referierten) Erkenntnisse der Sportwissenschaft, dann habe ich wenig Lust, das nach Jahren immer noch zu wiederholen bzw. wiederzukäuen, denn dadurch wird eine bereits damals gute und weiterhin gültige Analyse nicht besser; sie lässt sich auch jeweils ohne weiteres mit der Suchfunktion des Forums ausgraben.

    2.
    Der Ausgangspunkt war eine sehr gut verständliche und nachvollziehbare Frage, mit der der Fragesteller Königstiger vermutlich einfach einen Vergleich anstellen wollte. Er wollte wissen, ob die jeweiligen Vereine der hier mitlesenden und mitpostenden Foristen in ihren Beitragsordnungen zwischen Erstmitgliedern und Zweitmitgliedern unterscheiden würden.
    Bei vielen Vereinen ist das so der Fall. Und zwar aus gutem Grund. Die allermeisten Schützen haben nämlich einen Hauptverein, und einige dann vielleicht aus bestimmten Gründen noch einen zweiten, vielleicht einen Verein aus dem "früheren Leben", wo man angefangen hat und dem man noch traditionell verbunden ist, etwa in der alten Heimat, wo etwa auch das in den Ferien besuchte genutzte Elternhaus steht. Oder es mag ein sehr günstig und fast fußläufig zur Wohnstätte gelegene Verein sein, wo man einmal, wenn man nicht länger fahren will, die eine oder andere Disziplin (z.B. Druckluft 10 Meter) auch üben könnte, oder es mag umgekehrt ein Verein sein, der zwar weit(er) entfernt ist, wo man aber eine ganz bestimmte Disziplin schießen kann, für die sonst keine Anlage zur Verfügung steht (beispielsweise ein Verein mit einem 100-Meter-Stand oder mit einem Mehrdistanzstand, was beides ja gar nicht so häufig ist).

    3.
    Wie das in den Newsgruppen und Foren so üblich ist, hat sich das Thema weiter entwickelt. Von der Frage nach etwaigen unterschiedlichen Beitragshöhen für verschiedene Arten von Mitgliedschaften fing es über zu der Frage, ob etwa der einen (in der Vereinsbeitragsrechnung meist nicht offen ausgewiesenen) Teil des satzungsmäßig bestimmten jeweiligen Vereinsmitgliedsbeitrags ausmachende, und vom Verein an den Verband oder mehrere Verbände abzuführende Verbandsmitgliedschaftsanteil etwa auch vor einem Zweit- oder Drittverein erhoben würde oder gar werden müsste, oder vielmehr nur einmal beim Erstverein anfiele (das wäre die einzig richtige Regelung und Handhabung, wie aus juristischer Sicht gleich vorangeschickt werden soll).
    Und dann hat sich diese zweite und eigentlich durchaus anders geartete Frage verselbstständigt und hat teilweise den Thread übernommen. :)

    4.
    In der Folge entspannen sich dann ab dem 22.12.2024, nach einer Einwurf von Califax (Posting #11), Sub-Diskussionen darüber, ob derartige abzuführende Beitragsanteile vom Verband nur einmal erhoben werden dürften (und natürlich auch nur einmal vom Verein weitergeleitet würden), oder ob es etwa irgendwo anders gehandhabt würde. Und dazu haben wir dann auch einige Beispiele gehört.

    a) Das eine Beispiel wäre der BSSB (Bayerischer Sportschützenbund).
    Wenn man dort den gesamthaften "Verbandsbeitrag" analysiert, den der Verein des jeweiligen einzelnen Schützen für diesen an seinen Landesverband, den BSSB weiterleitet, dann stellt man zunächst einmal fest, dass es sich um eine Vielzahl verschiedener Posten und Beiträge handelt (der Verein zahlt geschlossen, Verteilerstelle ist der Landesverband):

    https://www.bssb.de/fileadmin/Serv…eilung_2024.pdf

    Man nimmt dann zur Kenntnis, dass auch die Gesamtsumme der aufgeführten Teilbeträge mit 17,20 € noch ausgesprochen gering ist, und ruhig eine Verdopplung vertragen könnte (erwartbarer Zwischenruf von Grumpy: "mindestens Verdreiiiifachuuung !!").

    aa) Ich stelle mit einer hochgezogenen Augenbraue dann weiter fest, dass der darin enthaltene "Gauanteil" mit 2,00 € relativ gesehen ziemlich hoch, das heißt im Vergleich zu den anderen Anteilen _überhöht_ erscheinen könnte. Denn der "Gau" ist dort in Bayern die unterste und kleinste Organisationsebene (also gerade anders als in Altgermanien und im III. Reich); er entspricht in vielen anderen Landesverbänden dem kleineren Schützen"kreis" älteren Stils (heißt vor den Reformen z.B. in Hessen und Südbaden). Seine Verwaltung wird zur Gänze ehrenamtlich geführt. Große Reisekosten fallen im Gau nicht an, und "eigene" Schießstätten unterhält ein Gau nicht. Die Gaumeisterschaften werden von ehrenamtlichen Funktionern bespielt, und deren Entgelt (Aufwandsentschädigung) ist gering und nicht einmal ein Nasenwasser. Die Kosten dafür werden durch die Startgelder aufgebracht.
    Gäbe es einen designierten "Gautrainer" (Trainer mindestens C-Basis, vielleicht auch C-Leistung), der allen Vereinen und Schützen des Gaus auf Abruf zur Verfügung stünde, und den man dafür vernünftig zu finanzieren und entlohnen hätte, dann ja dann... Den gibt es aber nicht - leider. Und das liegt an der verfehlten Trainingsstruktur im DSB und seinen Landesverbänden.

    ab) Bei den Bezirken (im BSSB gibt es derer 8) ist nun kein, auch auch gar kein Grund von außen her erkennbar, noch einmal zwischen den "Beiträgen" an Bezirke und sogenannten "Verwaltungskosten Bezirke" aufzuteilen. Das wird ja bei Gauen und beim Land auch nicht gemacht. Scheint schlichtweg Unfug, vermutlich historisch bedingt. Vermutung für die Ursache dieser systemwidrigen Zweispurigkeit: Es mag irgendwann einmal vor Jahren, oder vielleicht vor Jahrzehnten, dem (sc. damaligen) Schatzmeister eine Panne passiert sein, und die musste dann formal so aufgefangen werden - und bekanntlich ist nichts haltbarer als ein Provisorium oder ein temporärer Notbehelf.

    ac) Bleibt der eigentliche Landesverbandsbeitrag an den BSSB selbst, in Höhe von z.Zt. nur 8,46 €. Bei einem so mitgliederstarken und flächenmäßig so großen Verband wie dem BSSB, mit dessen Umfang von politischer Arbeit, mit entsprechenden Reisekosten, mit Landestrainern, mit Landeskadern und mit einer einzigartig großen, schönen und teuren (ehemaligen Olympia-) Schießanlage in München-Hochbrück ist das geradezu lächerlich, und in eigentlichem Kernsinne des Wortes ein echtes ARMUTSzeugnis. Demgegenüber wäre auch auf der Landesebene (die Frage der viel zu geringen Höhe des Bundesbeitrags an den DSB hatten wir ja weiter oben im Thread schon eingehender erörtert) ein Landesverbandsbeitrag von 20,- bis 25,- € wesentlich angebrachter.

    Wenn jetzt jemand fragen wollte "was will man dann mit dem vielen Mehr an Geld machen, die haben doch eh' schon genug", dann wäre die Antwort einfach.

    b) Das andere Beispiel wäre der HSV. Nein, nicht jener norddeutsche Multisparten-Sportverein mit einer bundesweit nicht ganz unbekannten Fußballabteilung, sondern der auch in diesem Thread schon erwähnte Hessische Schützenverband.
    Das ist derjenige, der sich immer so ganz besonders olympisch und leistungssportlich geriert. Der auf alle "nicht-olympischen Schießsportarten" angeekelt und verächtlich herabschaut (schon innerhalb der Liste A des DSB, versteht sich, eine Liste B wäre ja sowieso igittbäh, wenn's nicht gerade die persönliche .22 kurz OSP des Präsidenten betrifft, Disziplinnummer HS 2.35; und außerhalb des DSB gibt es in den Augen des Verbandes ohnehin kein anerkennungswürdiges schießsportliches Leben). Der BSSB hat soviel Etepetete freilich nicht nötig. "Mia san mia, und Medailla holn mia au."

    Auch der HSV hat eine Beitragsaufstellung online, jedoch habe ich leider keine neuere finden können als die folgende - vielleicht kann Lanfear mir und uns ja mit etwas Aktuellerem helfen als 2022?

    https://www.hessischer-schuetzenverband.de/home/ueber-uns/standard-titel

    Unmittelbar miteinander vergleichbar sind diese beiden Aufstellungen jetzt freilich nicht (mehr). Zum einen liegen sie zweieinhalb Jahre auseinander, in denen die Beiträge (so beim BSSB) durchaus gestiegen sind. Und zum Beispiel der nicht so ganz unbeträchtliche Beitrag zum LandesSportBund ist beim HSV eigens in dieser Übersicht anteilig auf die Einzelnen umgelegt aufgeführt, während ihn die Bayern (nur) den Vereinen separat in Rechnung stellen.
    Auch warum die Versicherung (sie dürfte Haftpflicht und Unfall betreffen) in Bayern deutlich billiger ist, erschließt sich mir nicht so leicht. Und auch der umgelegte VBG-Anteil der entgeltlich Beschäftigten des Verbandes ist in Bayern in den Gesamtverbandsbeitrag integriert, während er in Hessen eigens herausgezogen wird.
    Irgendwie wirkt die hessische Art der Präsentation etwas weniger redlich auf mich, vielleicht etwas tricky...

    c) Die Beitragsordnung des Thüringer Schützenbundes (Poolbaumeister hat zwar dauernd darüber geredet, sie aber nicht verlinkt) findet sich hier, gültig ab 01.10.2025:
    https://www.tsbev.de/images/PDF/Dow…ragsordnung.pdf

    Das sind dort 17,50 € Verbandsbeitrag jährlich, davon bleiben 13,20 € für den TSB.
    Es gibt auch noch eine separate Gebührenordnung:
    https://www.tsbev.de/images/PDF/Dow…hrenordnung.pdf
    Für Bedürfnisbescheinigungen nimmt man dort übrigens 35,00 €, über das Grundkontingent hinaus sogar 45,00 €; bei der DSU zum Beispiel sind es 0,00 €. Nur mal so am Rande.

    In keiner der beiden Normen findet sich freilich irgendein Beleg für die Behauptungen von Poolbaumeister, dass etwa die stundenweise beschäftigte Putzfrau als Vereinsmitglied gemeldet werden müsste, oder dass auch von jedem Zweit- und Drittmitglied der volle Verbandsbeitrag geschuldet würde (das könnte aufgrund § 12 Abs.2 der Satzung allerdings die Delegiertenversammlung separat beschließen - schön blöd wäre sie, täte sie das!). Tatsächlich (das ist eine besondere Putzigkeit der Satzung des TSB) sind die einzelnen Schützen und Schützinnen überhaupt nicht Mitglieder des TSB (auch nicht mittelbare !), sondern gemäß § 6 nur die Vereine.

    5.
    Und jetzt komme ich zu der im Thread behandelten Frage der DSB-Bundesverbandsbeiträge und der Frage, ob bei Doppelmitgliedschaften (Erst- und Zweitverband) ein Landes- und Bundesverbandsanteil *mehrfach* abgebucht werden darf (die Frage betraf sowohl Legalität und Legitimität).

    Um das zu verstehen, sollte man zunächst aus der Sicht des jeweiligen Verbandes blicken.

    a) Als Bundesverband hat der DSB bekanntlich nur sehr wenige und direkte Mitglieder, nämlich im wesentlichen die schießsportlichen Landesverbände selbst; er ist strukturell ein reiner Verbändeverband, kein Mitgliederverband. Der jeweilige Landesverband schuldet deshalb "seinen" (1) DSB-Mitgliedsbeitrag, und dieser wird bemessen nach der Anzahl der von ihm statistisch gemeldeten natürlichen Personen als Landesverbandsmitglieder. Für je 1 natürliche Person hat der Landesverband einen rechnerischen Verbandsbeitragsanteil an den DSB abzuführen. Wäre eine bestimmte Person in 20 Vereinen des Landesverbandes Mitglied, wäre sie dennoch nur einmal (als statistische Nummer, natürlich nicht namentlich) an den DSB zu melden, und der Verband schuldete auch nur einmal die 4,30 € für ihn oder sie.
    Nun ist die Mitgliederzahl für die Ausübung der Mitgliedsrechte innerhalb des Deutschen Schützenbundes nicht ganz unbedeutend. Ein starker Verband mit vielen Mitgliedern hat mehr Gewicht als ein ganz kleiner. Und jedenfalls bei gewissen Themen und gewissen Abstimmungen spielt die Kopfzahl der Mitglieder auch eine Rolle (bei anderen dagegen nicht).
    Insoweit könnte ein Landesverband also darauf bedacht sein, zahlenmäßig gut darzustehen. Aber durch die – im Verhältnis zur Gesamt Einzelmitgliederzahl eines Landesverbands – doch sehr geringen Doppelmitgliedschaften, welche ja nur wenige Prozent ausmachen, ist dann nicht viel zu reißen. Ich denke daher nicht, dass irgendein Verband willentlich die bei ihm vorhandenen Doppelmitgliedschaften auch so an den DSB weitergäbe. Denn jedes Doppelmitglied würde ihn ja dann auch, bei einer solchen falschen Meldungspraxis, etwas kosten, und der geringe immaterielle Mehrgewinn, der etwa daraus rühren könnte, dass man nun mit 33.800 statt mit 33.000 Mitgliedern in der DSB-Verbändestatistik dasteht, der wiegt die reale finanzielle Mehrbelastung durch den DSB aus Sicht eines Landesverbandsschatzmeisters in aller Regel nicht auf.

    b) Sodann betrachten wir die Angelegenheit einmal aus Sicht eines Landesverbandes, und zwar in seinem Verhältnis zu seinen Vereinen. Da sind die Satzungen der Landesverbände nicht ganz einheitlich verfasst, historisch gesehen gab es eine erhebliche Verschiedenheit, die sich auch bis jetzt noch teilweise erhalten hat. Etwaigen Tendenzen zu einer Vereinheitlichung oder doch zu einer Annäherung der Satzungen aneinander haben sich die Mitgliedsverbände stets entgegengestellt. Selbst dort, wo eine Modernisierung und eine Angleichung an die in den letzten 80 Jahren stark geänderten Lebensverhältnisse dringend geboten wären, wurde und wird krampfhaft Widerstand um jeden Preis geleistet, so etwa bei der Frage der Verbands-Außengrenzen, und ihrer sehr sinnvollen gebotenen Anpassung an die Ländergrenzen in der Bundesrepublik Deutschland.
    Der Hessische Schützenverband etwa definiert sich in seiner Satzung ganz bewusst als ein Vereineverband, nicht als Mitgliederverband (!). Der Thüringer Schützenbund ebenso (s.o.). Das ist sehr altdeutsch: die Vereine sind die Mitglieder des Verbandes, und im Verband haben auch nur die Vereine etwas zu sagen und abzustimmen. Das geschieht mit einem Delegiertensystem. (Ob es im HSV – oder auch in anderen Landes schützen verbänden – schon jemals direkte Urwahlen mit Beteiligung der Basis gab, ist mir nicht bekannt; es wäre aber Zeit).
    Und damit kommen wir auch schon zu dem hier relevanten Aspekt. Zum einen sind bei den Landesschützentagen bekanntlich nie alle Vereine vertreten, wenngleich auch die große Mehrheit. Und zum anderen hängt deren Stimmgewicht und damit deren Einflussnahmemöglichkeit ab von der Anzahl der Mitglieder - der gemeldeten Mitglieder.
    Das könnte jetzt natürlich von einem Verein (theoretisch) missbraucht werden. Es könnte sich irgendwo ein Verein neu gründen und von überall her im Lande Zweitmitgliedschaften sammeln, meinetwegen nur gegen 5 € Jahresbeitrag, oder so etwas. Dann hätte ein neuer Verein auf einmal 1000 oder 5000 Mitglieder und würde diese melden können. Damit hätte der neue Verein, der praktisch nur eine Hülle zur Umgehung wäre, auf einmal ein erhebliches Stimmgewicht bei etwaigen Abstimmungen. Ich denke, genau davor hat irgendwann einmal der HSV Angst gehabt. Vielleicht gab es auch vor Jahrzehnten einmal einen solchen Versuch. Viele merkwürdig anmutende Satzungsbestimmungen oder Regelungen und Praktiken erklären sich ja nur historisch, als eine Antwort auf eine ganz bestimmte, inzwischen längst vergessene und nicht mehr bekannte Problemlage.

    Die Antwort der Verbandsoberen hierauf wäre nachvollziehbar. Wer im Verband Einfluss haben oder Einfluss nehmen will, der soll dafür gefälligst auch zahlen. Sonst könnte ja jeder kommen. Punkt. Dadurch, dass nun der Verband auch für Zweitmitglieder, die bereits in einem anderen Verein Mitglied, mithin meistens Haupt- und Primärmitglied sind (in den allermeisten Fällen verhält es sich so, dass der eine Verein Stammverein oder Hauptverein ist, und dass man dem Zweitverein nur aus traditionellen oder sozialen Gründen beigetreten ist, oder um Gelegenheit zu haben, gelegentlich einmal eine ganz bestimmte Disziplin einfacher und vielleicht billiger zu schießen, die im Hauptverein mangels entsprechenden Schießstandes nicht angeboten werden kann), den Landes- oder gar Bundesbeitrag abrechnet oder einzieht, glaubte man vielleicht einer solchen "Gefahr", wie ich sie im vorogen Absatz als denkbare Möglichkeit umrissen hatte, vorbeugen oder entgegenwirken zu können.

    6.
    Das ist natürlich Quatsch und auch nicht zu rechtfertigen. Denn dem lässt sich viel einfacher begegnen. Bei der jährlichen Mitgliedermeldung ist den Vereinen eben aufzugeben, zwischen Hauptmitgliedern und Zweitmitgliedern zu trennen. Das ist mit einem Klick problemlos möglich. Wer einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein stellt, muss oder sollte dann angeben, ob er bereits in einem anderen Schützenverein desselben Landesverbandes Mitglied ist. Und wenn das schon der Fall ist, hat der Zweitverein die Möglichkeit, einen reduzierten Mitgliedsbeitrag zu verlangen (das ist letztlich allein Sache seiner eigenen Satzungsregelung), und muss seinerseits so oder so natürlich auch keine Verbandsbeiträge für solche Zweitmitglieder abführen, außer er wollte das und hätte in der Landesdelegiertenversammlung ausdrücklich dafür gestimmt. Ganz einfach.

    7.
    Und wie sieht's rechtlich aus? Auch diese Frage lässt sich beantworten. Die Landesschützenverbände haben – ebenso wie der DSB selbst – eine Verbandsgerichtsbarkeit, diese ist gelegentlich auch noch weiter aufgeteilt in einen Kontrollausschuss und ein Sportgericht, mit schwer verständlichen Abgrenzungen. Das jeweilige Sportgericht ist u.a. zuständig für Streitigkeiten innerhalb des Verbandes und auch für das Rechtsverhältnis des einzelnen (mittelbaren) Verbandsmitgliedes zu seinem Verband. Und das sogar in Thüringen, da wird den ansonsten nicht verbandsangehörigen Vereinsmitglieder dazu eigens eine eigene Prozeßstandschaft in § 26 Abs. 3 der Satzung eingeräumt.

    Wer also der (richtigen) Auffassung ist, dass er dem Verband nur einmal einen Beitrag schuldet, und nicht mehrfach (bzw. etwas pedantischer: nur einmal den jeweiligen Beitragsanteil für das Land und für den Bund), der kann und sollte sich natürlich dagegen zur Wehr setzen. Er tut das aber nicht, weil der vergleichsweise sehr geringe Betragsanteil den großen Zeit- und Materialaufwand dafür dann in der Regel nicht wert ist. Zum einen ist das Verbandsgericht zwar formell unabhängig von der Verbandsspitze (Gewaltenteilung); in der Praxis sieht es aber nicht immer genauso aus.
    Und zum anderen wird ein guter Anwalt einen solchen Fall kaum übernehmen, nicht weil er kein rechtliches Interesse hätte oder zu geringe Erfolgsaussichten sähe, sondern weil der Zeitaufwand in überhaupt keinem Verhältnis zum Gegenstandswert steht. Derartige Streitigkeiten, die einen erheblichen Aufwand und sorgfältige Argumentation verlangen, können ohne weiteres 10-20 Arbeitsstunden verschlingen. Und die will ein im Vereinsrecht erfahrener und spezialisierter Anwalt natürlich auch entgolten haben.

    Man kann sich auch als Einzelperson selbst vor das Verbandsgericht begeben; dann bezahlt man eben vorab die Gerichtsgebühr, die so ungefähr das 25fache des betreffenden Jahresbeitrags beträgt, und hat die zweifelhafte Freude, u.U. gegen solche Gestalten wie den Klaus Seeger auf der Gegenseite antreten zu müssen. Das ist für einen Einzelnen ein enormer Zeit- und Nervenaufwand. Und danach kann oder muss man dann ggf. noch weiterziehen vor das staatliche Amtsgericht. Wo man auch einen Anwalt haben sollte.

    Und so werden derartige klar rechtswidrige Praxen (was Califax bereits erkannt und ausgesprochen hatte) auch weiterhin durchgezogen, weil sie halt keiner förmlich anficht.

    Gut Schuss,
    Carcano

    Die zentrale Wissenssammlung des Netzes zu den Suhl 150 ist rimfirecentral.com

    Offenbar ist die Einstellung des Schlagbolzens nicht trivial und bedarf genauer Lehrenmessung.

    Die mit den Suhl 150 erfahrenste Büchsenmacherei könnte das Waffencenter Gotha sein.

    Carcano

    Ist es eigentlich keinem aufgefallen, dass Schulledino zwei verschiedene Fehler beschreibt, die aber anscheinend technisch-mechanisch zusammenhängen?

    In einem Fall bleibt der Schlagbolzen hängen, wird dann aber (erst) durch den Versuch der Kammeröffnung, also durch das Anheben des Kammerstengels ausgelöst, und zündet dann auch.

    In anderen Fall wird der Schlagbolzen ausgelöst, fährt dann letztlich auch nach vorne und berührt mit seiner Spitze den Patronenboden, ist aber so schwach, dass die Zündenergie zu einer Zündung nicht mehr ausreicht, sondern nur ein leichter Abdruck auf dem Hülsenboden entsteht.

    Damit sind dann auch die möglichen Fehlerursachen eingegrenzt und bestimmbar.

    Carcano

    Der DSB-Schießsportleiter dagegen hat eher die pädagogische Komponente, Unbedarfte an den Schießsport als Anfänger-Breitensport heranzuführen (nur Luftpistole/Luftgewehr).

    Tut mir leid, genau das ist NICHT der Fall, und genau dort lag und liegt das Desiderat.

    Warum das so ist, und was vielmehr zu tun wäre, habe ich schon vor 13 Jahren, und dann noch einmal vor 9 Jahren hier im Forum eingehend und detailliert erläutert. Und nun auch 2025 Lanfear.

    Ja ja, bei Schützen fällt der Groschen schon arg schnell...

    C.

    Den gibt es. Nennt sich Schießsportleiter und beinhaltet die grundlegendsten Fähigkeiten, eine kleine Übungsgruppe zu übernehmen.

    Es wäre ja schön, wenn es so wäre. Ist aber leider *nicht* so, und schuld daran ist der DSB selbst und seine in doppelter Hinsicht verfehlte Ausbildungsordnung (der genaue Titel ist etwas komplexer).

    Jedenfalls ist der sogenannte "Schießsportleiter" nicht das, was der Name zu sein vorgibt. Vor allem hat er nichts mit Basistrainer oder Vereinstrainer oder Trainer-D zu tun.

    LG,

    Carcano

    um die Diskussion hier noch etwas zu bereichern, der Westfälische Schützenbund, kurz WSB, unterscheidet auch noch und wohl auch als einziger Landesverband nach aktiven und passiven Mitgliedern.

    Wo wäre das denn verbandsweit geregelt? Ich fand es jetzt weder in der Satzung des WSB 1861, noch in der Finanz- und Beitragsordnung?

    Carcano

    Califax, Lanfear, ihr erklärt es beide falsch (und Gerhards Gegenfrage ist völlig mithin berechtigt). Das liegt aber nicht an Euch.

    Lanfear, Du hast die Sache mit Deinem Verband erörtert, und hast dessen Dir gegenüber getane Äußerungen gewiss zutreffend wiedergegeben. Der Verband war aber nicht ehrlich mit Dir (was mich beim HSV in keiner Weise wundert). :-/

    Carcano