Ich kann lucky loser's leichte Enttäuschung nachvollziehen. Aber nur ein wenig; denn die Thread-Entwicklung blieb doch immer noch recht dicht beim Thema.
Hier nun speziell zu neuen Pistolenlehrgängen:
Ich kann lucky loser's leichte Enttäuschung nachvollziehen. Aber nur ein wenig; denn die Thread-Entwicklung blieb doch immer noch recht dicht beim Thema.
Hier nun speziell zu neuen Pistolenlehrgängen:
wer zahlt schon den Listenpreis? Mit dem J. kann man schon reden und er ist da auch geschmeidig.
Und worüber redet man dann? Das Wetter, die AfD, das nächste Frühjahrsbeet im eigenen Garten, oder die Olympischen Winterspiele?
Jürgen Schlegelmilch trägt einen waffenhistorisch (sehr) großen Namen, aber das wär's dann auch.
Fette Monopole und eine darauf gestützte gleichgültige Bräsigkeit sind nie von Vorteil.
Carcano
Aber nur eine kleine. Der Preis ist die viel grössere!
Außerhalb der devoten Ergebenheit deutscher Schützen ggü. unterwürfig akzeptierten exorbitanten Preisvorstellungen kann der Preis (z.B. in NL, FR, I) deutlich vernünftiger werden.
Carcano
Die Mikrofone, die auf der Rückseite der Scheibenblenden oder der Scheibenhalter sitzen (sinnvollerweise sind sie natürlich schallentkoppelt, säßen also nicht direkt auf dem Metall der Blende auf) können tatsächlich theoretisch beschädigt werden, auch wenn sie nach vorne vollständig abgesichert sind.
Das liegt dann aber allein und ausschließlich am Schießstandbetreiber und am Zustand des Kugelfangs, und nicht an den Schützen.
Dann (...) zersemmeln [die] den guten Sius Stand.
Ein Stand, der mit .22ern zersemmelt werden KÖNNTE, ist *kein* guter Stand.
Weshalb ich Frau Harbeck auch nicht glaube.
Carcano
Und was soll mir das jetzt sagen?
Das soll dir sagen, dass du maximal Halbahnung hast. U.U. deutlich weniger.
Carcano
Die Auktion mag für den einen oder anderen hier recht instruktiv gewesen sein. [Anmerkung: betraf einen K 31]
Sie zeigt nämlich, wie für eine ganz normale und häufige Waffe, die dauernd und immer wieder so angeboten wird, Leute sich in der Unvernunft einer "bidding frenzy" zu absurden Höhen emporsteigern. Am Ende wurden es dann stolze 401,- €. 🤪🤑
Na ja, selber schuld. *achselzuck*
Es lohnt sich durchaus, einfach mal immer wieder bei eGun die Preise laufend qua Beobachtungsliste zu verfolgen, damit mensch zumindest ein ungefähres Gespür für die realitisch erzielbaren Preisspannen bekommt. Sportschützen haben das - anders als viele Händler - nämlich fast nie, und lassen sich dann zu weit überhöhten Preisen im Auktionsfieber mitreißen.
Gerade eben ging zum Beispiel ein G 11 in normal gebrauchtem, aber keineswegs misshandeltem oder angeranztem Zustand über die Bühne. Es gab immerhin 11 (elf) Gebote: also keineswegs der Fall, das eine Waffe einfach "übersehen" worden wäre, wie das ja immer einmal passiert auf eGun. Das Höchstgebot erfolkgte schon +über 1 Tag vor dem Auktionsende. Und das Höchstbieter ist ein sehr erfahrener Käufer mit 4740 Bewertungen, der oft bei Händlern kauft
Die Waffe wurde dann für 70,- €uro verkauft.
Das ist also ein durchaus realistischer (wenn zugegebenermaßen günstiger) Preis für ein Gewehr 11 oder 96/11. Soviel für die Naiven unter uns.
Carcano
Nein, da ist in der Tat kein Widerspruch.
Der Erwerb von Waffen der Kategorie B (Kurzwaffen und Halbautomaten) kann über Bedürfnis, Sachkunde und Zuverlässigkeit geregelt werden.
- Bedürfnis in AT ist durch die Behörde für die ersten zwei Kurzwaffen ohne weitere Prüfung als gegeben anzunehmen.
- Sachkunde in AT wird durch den Waffenführerschein nachgewiesen. (Kurs 1/2 Tag bei einem Büchsenmacher)
- Zuverlässigkeit in AT durch behördliche Hintergrundprüfung und Psychotest
In AT muß man als Besitzer von bis zu zwei Waffen der Kategorie B bei gar keinem Verein sein. Weder um die Waffe zu bekommen noch um sie zu behalten. Wer seine Schießfertigkeiten damit verbessern möchte, erscheint freiwillig mit der GK Waffe bei einem Verein oder einem Trainer am Schießstand. Betonung auf FREIWILLIG.
Das österreichische Waffengesetez (erheblich geändert jetzt im November 2025) drückt es folgendermaßen aus:
"§ 21
(1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), BGBl. I Nr. 5/2016, begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
§ 22
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt."
Die "Rechtfertigung" nach österreichischem Waffenrecht ist weniger als der "Bedarf", und wird anscheinend trotz des Wortes "benötigt" in der Verwaltungspraxis als gegeben anerkannt. Wie CoolMint richtig sagt, auch ohne Vereinsmitgliedschaft. Die kommt dann erst auf einer höheren Stufe ins Spiel:
"§ 23.
(1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
Bei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen."
Ich ergänze das noch um die Sportschützenvorschrift, die ersichtlich nach deutschem Vorbild verfasst worden ist:
§ 11b.
(1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Ich habe einen Kompromiss eingeführt, wer gut genug LP schiesst, der darf KK Pistole probieren.
Das ist kein "Kompromiss", sondern eine bare Selbstverständlichkeit.
Carcano
Dann schau erst mal was die Standbetreiber verlangen, die Gastschießen anbieten. Auch die Vereine müssen ihrem Personal was zahlen.
Anstatt hier dumm daherzuschwallen, solltest du besser deinen Silvesterrausch ausschlafen.
Hansaxel hat es völlig korrekt auf den Punkt gebracht.
Carcano
Gingen der Wechsel (Form und Größe) der Duellscheiben und die Ablõsung der .22 kurz durch die .22 lfB genau gleichzeitig Hand in Hand, oder kam zunächst das eine und danach das andere?
Jugendliche tanzen Lehrern auf der Nase herum, kommen meist ungestraft mit Mobbing und teilweise mit Gewalt durchs Leben.
Sowas gab es in der Form zu meiner Kindheit/Jugendzeit nicht und so habe ich auch meine Kinder nicht erzogen.
So etwas gab es in der Vergangenheit, also in der Schlechten Alten Zeit, sehr viel mehr und sehr viel gravierender als heute.
Genauso wie es damals mehr Sexualdelikte gab, auch und gerade gegen Kinder und Jugendliche.
(1) Du kannst dir nicht vorstellen, wie schwierig das ist, angehende Trainer und Übungsleiter z.B. im JuBaLi-Kurs zum Thema "sexualisierte Gewalt" zu schulen?
(2) Jetzt ist es fast so prüde wie im viktorianischen England, könnte man meinen.
(1) *Ich* würde sagen, dass es das Schlechteste und Dümmste überhaupt ist, was mensch sich vorstellen kann, *dafür* eine KI einzuspannen.
Inkompetenter und dysfunktionaler geht der Ansatz wirklich nicht mehr. Mach' diesen Fehler rückgängig, und zwar möglichst schnell.
(2) Wir wissen nun nicht, ob dieser Vergleich auch von der doofen KI stammt. Aber ich belehre dich gerne über die nicht so prüden Viktorianer (1837-1901) und ihre Schutzaltersgrenzen:
"In 1275, the first age of consent was set in England, at age 12 (Statute of Westminster I). In 1875, the Offences Against the Person Act raised the age to 13 in Great Britain and Ireland, and ten years later the Criminal Law Amendment Act 1885 raised it to 16."
(Quelle: Wikipedias age-of-consent-Artikel für Großbritannien)
Ferner infomiere ich Dich, dass die Prostitution in London um die Jahrhundertmitte bekanntlich bei 11 bis 12 Jahren begann. Das Bürgertum sah das zwar als ein Zeichen der bedauerlichen SIttenlosigkeit der unteren Klassen an, sah' sich aber lange nicht bemüßigt, dagegen groß rechtlich einzuschreiten.
und es gibt einen Widerspruch in Bezug auf die Schießhose bei der Liegendstellung (vgl. 7.5.5.4 zu 7.6.1.2 l). In 7.5.5.4 wird die Hose generell erlaubt, in 7.6.1.2 l in der Liegendstellung jedoch wieder untersagt.
Das war doch im ISSF-Regelwerk 2022 klar: "7.5.5.4 Shooting trousers must not be worn in the Rifle Prone events, but they may be worn in the prone stages of Rifle 3-Position events."
War m.E. ganz vernünftig, damit sich unsere RitterInnen in der Rüstung der Unbeweglichkeit bei Dreistellung nicht während des Wettkampfs von den Knappen umkleiden lassen müssen.
Der Entwurf sieht jetzt vor:
"7.5.5.4 Shooting trousers may be worn in the Rifle Prone events, and the Prone stage of Rifle 3-Position events, men and women."
Wer halt gerne im reinen Liegendwettkampf behost sein will, dürfte also nun.
Die Entwerfer haben vergessen, in der 7.6.1.2 Prone den Buchstaben
"l) Shooting trousers must not be worn in the Rifle Prone events" herauszunehmen, scheint mir.
Jomei hat recht, Schmidtchen hat unrecht.
Niemand hat die Wahrheit und Weisheit mit Löffeln gefressen.
Doch, schon.
Aber die Löffelgröße ist halt sehr verschieden...
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Wenn er zu diesem Preis und in dieser Menge etwas liefern kann, stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt um Originalteile handelt oder ob die Ware möglicherweise aus fragwürdiger Quelle stammt. Außerdem verbirgt er seine wahre Identität, verkauft gewerblich
JETZT (erst, aber immerhin) hast Du die *richtigen* Fragen gestellt. 👍
Carcano
schmidtchen Ich bleibe auch dabei, dass jeder der den üblichen Preis von Artikeln kennt, sehr wohl von vorneherein annehmen kann dass irgendwas "anders als üblich" sein muss, wenn hier der Straßenpreis grundsätzlich markant unterschritten wird; um es vornehm auszudrücken.
Das Strafgesetzbuch nennt es anders. 🤔😒
Eine Nachricht für diejenigen, die es interessieren mag:
Bei der DSU (Deutsche Schießsport Union e. V.), die vorrangig als ein Großkaliberverband (ggw. etwas unter 20.000 Mitglieder) bekannt ist, auch wenn inzwischen die meisten Disziplinen auch separater KK-Wertung geschossen werden, gab es in der Sportordnung schon einen Abschnitt "Druckluftwaffen und Zimmerstutzen", der aber ein Schattendasein führte. Die 4 mm-Disziplin wurden bei uns bisher faktisch überhaupt nicht geschossen, trotz der formalen Erwähnung. Druckluftwaffen sehr wenig.
Das wird sich voraussichtlich jetzt bei der Neubearbeitung der DSU-Sportordnung zum Jahre 2026 ändern.
- Die alte Disziplin "klassischer Zimmerstutzen", also im hergebrachten alten Schützenstil, mit entsprechendem ("Tiroler") Schaft, Schaftkappe, gegebenenfalls Harfenbügel, mit verschiedenen Ladesystemen, wird weiterhin beibehalten. Das ist klar, denn damit nehmen wir eine durchaus bestehende Tendenz auf (siehe beispielsweise die sehr schöne Website der "Feuerbixler", wo auch regelmäßig Wettkämpfe für solche klassischen alten Zimmerstutzen ausgeschrieben werden, außerhalb eines bestimmten Verbandes).
- Wir führen aber jeweils jeweils eine neue, etwas modernere Disziplin für sonstige 4 mm-Langwaffen und 4 mm-Kurzwaffen ein. Die Disziplinen sind bewusst so gestaltet, dass es dort keine reine Anschütz-Dominanz mit Höchstleistungswaffen geben soll oder kann, sondern dass gerade auch Schützen mit einfacheren 4 mm-Übungswaffen oder 4 mm-M20-Umbauten teilnehmen können.
- Zusätzlich gibt es noch eine Wertungsgruppe "6 mm Flobert" für die er gar nicht so wenigen Salongewehre oder Salonpistolen, die dann natürlich nur auf dafür geeigneten Ständen geschlossen werden kann, also vorrangig auf 25-Meter-Pistolenständen mit Zwischendistanz-Zielen oder mit Mehrdistanzzulassung. Echte .22er mit nur Flobertpatronen im Patronenlager wären aber nicht zugelassen.
Uns war es wichtig, dass auch Besitzer derartiger Waffen und derartiger Umbauten gegebenenfalls ein schießsportliches Bedürfnis dafür darlegen können, wenn sie dies wollen oder es sich als nötig erwiese, um die Waffen weiterhin besitzen zu dürfen.
Und außerdem macht es Spaß !
Gut Schuss,
Carcano