Beiträge von Geronimo

    Warum sollte der Gesetzgeber das dann mit den Obhuts-Personen etwas lockerer sehen wollen, wenn hier doch eine jederzeitige Weisungsmöglichkeit gefordert wird? In diesem Fall heißt das doch, diese Person muss aktiv eingreifen können und das geht nur, wenn sie auch wirklich direkt anwesend ist.

    Die verantwortliche Aufsichtsperson im Sinne der Obhut sorgt gewissermaßen für geeignete Rahmenbedingungen. Eine ständige Überwachung wäre wirklich zuviel verlangt. Die jeweiligen Trainer befolgen schlicht deren Anweisungen.

    Dann habt ihr jetzt ein kleines Problem. Wenn die nach Waffenrecht zur Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Person während des Schießbetriebs nicht auf dem Stand ist, dann dürft ihr niemanden trainieren lassen, für den die besondere Obhut nach § 27 Abs. 3 WaffG erforderlich ist. Die Person muss zwar nicht unmittelbar das Schießen beaufsichtigen, aber sie muss jederzeit mit Weisungsbefugnis eingreifen können, § 10 Abs. 5 AWaffV.

    Du erkennst den Widerspruch? Die entsprechende zur Obhut von Kindern und Jugendlichen geeignete Aufsichtsperson hat sich weder auf dem Schießstand aufzuhalten oder unbedingt selbst Aufsicht oder Training auszuführen. Die bloße Anwesenheit auf der Schießanlage ist tatsächlich völlig ausreichend.

    Ein seltsamer Seitenast ist dabei die KITRA-Lizenz (Kinder trainieren anders oder so...) die anscheinend nur Trainer B erwerben können. Die genannten Ausbildungsinhalte wären eigentlich genau das, was die Trainer der Vereine (Schießleiter, Vereinsübungsleiter oder Übungsleiter J / Übungsleiter F) als Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit benötigen und anwenden.

    Eine kleine Ergänzung: Nur wenige Tage später hat Burkhard Schindler (DSB, Aus- und Fortbildung) per E-Mail mitgeteilt, dass zu dieser Sonderlizenz alle Diplom-, A-, B-, und C- Trainerinnen und Trainer und alle, die eine Jugendleiterlizenz des DOSB besitzen, zugelassen sind. Im Ausschreibungsheft wurden die Personen mit Jugendleiterlizenzen vergessen. :thumbup:

    [...] für welchen Verein trittst du denn an??? machst du das schon öfters oder woher kommt plötzlich die "Erleuchtung"

    Wir sind bereits seit Jahren beim Sommerbiathlon (Sportschützengau Schrobenhausen) vertreten und starten heuer mit einer Schüler-, einer Jugend- und einer Damenmannschaft. Seit der Einführung von Massenstarts ist die Veranstaltung für Zuschauer noch einmal deutlich attraktiver geworden. Du findest davon einige Bilder in der Galerie.

    Sommerbiathlon und statisches Schießen lassen sich doch prima vereinbaren. Es sei denn, der Schützenverein ist nur 2x wöchentlich für's Schießen geöffnet.... dann.... ja dann: Sommerpause.

    Das Schützenheim - nicht der Schützenverein :D - ist während der Schießsaison (Anfang September bis Ende Mai) dienstags und freitags geöffnet. Jetzt während der Sommermonate genießen wir erstmal unsere wohlverdiente Sommerpause. Sommerbiathlon trainieren wir sowieso viel lieber mit Lichtgewehren auf dem Sportplatz.

    Hallo Michael,

    ich find's ungeschickt, Funktionäre für vielleicht etwas unbedachte Äußerungen so massiv anzugreifen. Klar, sie meistern den schweren Spagat zwischen Sportschütze und Sportfunktionär mal besser und auch mal schlechter. Eine stumpfe Hau-Drauf-Politik ist allerdings nie hilfreich. Du kannst als Sportschütze natürlich klar signalisieren, dass du gern Großkaliber schießt und das vielleicht noch nicht einmal wegen der Leistung, sondern weil's so schön rummst (was ja auch was für sich hat), und jeder der das nicht gut findet, dir gestohlen bleiben kann. Ein guter Sportfunktionär muss allerdings auch, ansich sogar gerade, Beziehungen zu Kritikern aufbauen, pflegen und ausbauen. Da braucht's viel Fingerspitzengefühl. Eine kleine emotionale Äußerung unbedarfter Sportschützen kann bereits alles zerstören.

    Aus einem sehr kurzen Abschnitt „Es geht in unseren Verbänden um weit mehr als um den Waffenbesitz. Unsere Aufgaben zur Erhaltung unseres Sports und unserer Traditionen beschränken sich nicht auf den Besitz unserer Sportgeräte. Jugendarbeit, Sportförderung, Pflege der Traditionen, soziales Engagement in den Kommunen, Förderung der Gemeinschaft in allen Bereichen, das sind wichtige Komponenten in unseren Vereinen.“ abzuleiten, dass es Hannelore Lange gar nicht um den Schießsport ginge, sie keine Sportgeräte zur Ausübung des Sportschießens brauche und es sich beim Württembergischen Schützenverbund wohl um einen Heimat- und Trachtenverein handele, ist wirklich ein Lehrstück für Waffengegner. Es geht um weit mehr als um den Waffenbesitz? Richtig! Waffenbesitz und Waffenrecht ist sicher - wenn vielleicht auch unfreiwillig - ein großes Thema aber eigentlich steht Sportschießen und Vereinsleben im Vordergrund.

    Beste Grüße

    Gerhard

    Ich find's wichtig eine einheitliche und nachweisbare Qualifikation einzufordern. Die angesprochene Schießleiterausbildung ist wirklich ein absoluter Grundlagenkurs über Rechte und Pflichten als Schieß- und Standaufsicht. Die Kenntnis und Umsetzung der Sicherheitsregeln wird natürlich bereits vorausgesetzt.

    Ich finde es ist doch ein Unterschied, ob man beim Ausüben seines Sports nur Gefahr läuft sich den Finger zu verknacksen und Gehirnwindungen zu verknoten oder aber sich und andere massiv zu verletzen. Wir tragen eine große Verantwortung und werden ihr nicht gerecht, indem wir unsere Sportwaffen verharmlosen.

    Bei unserem Thema Ausbildung kommt noch hinzu, dass zumindest die unteren Stufen Sache der 20 Landesverbände sind. Es gibt hier bisher keine einheitlichen Ausbildungen und selbst die Ausbildungen, welche unter den gleichen Begriffen laufen, sind oft nicht vergleichbar, da jeweils unterschiedlich konzipiert.

    Die unterschiedliche Benennung und Gestaltung ist allerdings kein gravierender Nachteil. Natürlich, die verschiedenen Schützenverbände innerhalb des deutschen Schützenbundes ließen sich vermutlich mit großem Aufwand einnander stark annähern was Ausbildungskonzept und Ausbildungsinhalte angeht, aber da muss man sich halt auch im Klaren darüber sein, dass man dafür über die Jahre entwickelte und durchaus sehr erfolgreiche Ausbildungskonzepte nur der Gleichmacherei wegen über den Haufen wirft. Ich lese hier auch immer mal wieder das Ausbildungskonzept wäre deutlich zu kompliziert. Wirklich? Unsere Jugendtrainer brauchen Schießleiter (Schieß- und Standaufsicht) und Vereinsübungsleiter (Obhut von Kindern und Jugendlichen). Die absolute Grundausstattung und wirklich kein übermäßiger Lernaufwand, oder?

    Die schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten muss für alle Minderjährigen immer vorliegen, unabhängig von der Waffenart und dem Alter. Die besondere Eignung und Obhutspflicht der Aufsichten (JUBALI) ist davon unabhängig nach den in § 27 aufgeführten Regeln bezüglich Alter und Waffenart zu sehen.

    Ich finde das deutsche Waffengesetz ist diesbezüglich recht aussagekräftig. Ich habe die Regelungen mal einfach kurz zusammengefasst und bitte bei Flüchtigkeitsfehlern um eine kurze Korrektur mit möglichst dem genauen Gesetzestext.

    Kinder bis 12 Jahren (Druckluft- und Federdruckwaffen)

    • Ausnahmegenehmigung
    • Einverständnis des Sorgerberechtigten
    • Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit der Aufsichtsperson

    Kinder von 12 bis 14 Jahren (Druckluft- und Federdruckwaffen)

    • Einverständnis des Sorgerberechtigten
    • Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit der Aufsichtsperson

    Jugendliche von 14 bis 16 Jahren (Druckluft- und Federdruckwaffen)

    • Einverständnis des Sorgerberechtigten

    Jugendliche von 14 bis 16 Jahren (Feuerwaffen)

    • Einverständnis des Sorgeberechtigten
    • Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit der Aufsichtsperson

    Jugendliche von 16 bis 18 Jahren

    • Einverständnis des Sorgeberechtigten

    Schieß- und Standaufsichten sind natürlich immer erforderlich.

    das meinst Du aber jetzt nicht wirklich ernst, oder?

    Doch. Schießleiter (Aufsicht), Vereinsübungsleiter (Trainer mit Eignung zur Obhut von Kindern und Jugendlichen), Übungsleiter J / F (Spezialisierung auf Fachbereich). Noch einfacher geht's eigentlich nicht, oder?

    Wie praktiziert ihr diesen Punkt und nach welcher Auslegung bezüglich der Altersgrenze(n) richtet ihr euch dabei? Die Frage möchte ich ausdrücklich an alle Meisterschützen stellen, nicht nur an den Lanfear.

    Die meisten beginnen mit 10 bis 12 Jahren. Die schriftliche Einverständniserklärung haben wir natürlich von allen Erziehungsberechtigten. Du meinst bis wann wir sie voraussetzen? Ich würde rein gefühlsmäßig sagen bis 16 Jahre.

    Ich möchte mich da nur Recht ungern in diese Diskussion einmischen, aber meiner Meinung nach sollte der DSB mal einheitliche Ausbildungsrichtlinien von Flensburg bis nach Garmisch schaffen.

    Die gibt's bereits. Nur ist der DSB für die Arbeit der Vereine halt einfach eher unbedeutend. Da zählen eher Gau- (Sportschützengau Schrobenhausen), Bezirks- (Schützenbezirk Oberbayern) und Landesebene (Bayerischer Sportschützenbund). Ich denke so geht's wohl vielen. Oder schaut das etwa bei euch anders aus?

    Aber solche Ausagen " was genau ist die Schießleiterausbildung in Hessen" oder " einen VLÜ aus Bayern würde ich anerkennen" zeigt doch wohl das da was nicht stimmt. Ein Handwerksmeister ist ein Handwerksmeister und zwar in ganz Deutschland.

    Das sollte man meinen. Ist allerdings bei Schulausbildung und Berufsausbildung auch ziemlich unterschiedlich.

    Schon alles a bissl kompliziert bei euch.... :S

    Zunächst, in jedem Gebiet gibt's allerdings klare Regeln. Wir haben beispielsweise Schießleiter, Vereinsübungsleiter und dann entweder Übungsleiter J oder Übungsleiter F. Es orientiert sich vermutlich am Sportbund. Ich finde die neue Ausbildungsstruktur des DSB aber ziemlich unübersichtlich: Aus dem Übungsleiter F wurden Trainer C Breitensport und darauf aufbauend Trainer C Trendsport und Trainer C Leistungssport, der Übungsleiter J heißt Jugendleiterlizenz. Die neue Bezeichnung klingt ziemlich albern, oder? Wie wär's mit Trainer C Jugend oder einfach wie bisher Übungsleiter J?

    Trainer C Trendsport und Jugendleiter sind bereits die höchste Ausbildungsstufe in den jeweiligen Fachbereichen. Beim Trainer C Leistungssport geht's weiter mit Trainer B, Trainer A und Diplomtrainer. Ein seltsamer Seitenast ist dabei die KITRA-Lizenz (Kinder trainieren anders oder so...) die anscheinend nur Trainer B erwerben können. Die genannten Ausbildungsinhalte wären eigentlich genau das, was die Trainer der Vereine (Schießleiter, Vereinsübungsleiter oder Übungsleiter J / Übungsleiter F) als Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit benötigen und anwenden.

    Da aber zumindest 120 Unterrichtseinheiten für den Trainer C Breitensport erforderlich sind, sollte deshalb in meinen Augen lieber die Jugendbasislizenz anstelle der Schießsportleiterlizenz integriert sein.

    Aus diesem Grund habe ich auch den Übungsleiter J dem Übungsleiter F vorgezogen. Er entspricht der späteren Jugendleiterlizenz. Die höchste Ausbildungsstufe im Jugendbereich ist damit allerdings schon erreicht.

    Der VÜL scheint mir eine sinnvolle Mischung aus JBL und SPL zu sein. Gute Idee! Sollten die anderen auch so machen.

    Ja, ich glaub' das stimmt.

    Die Ausbildung zur Schieß- und Standaufsicht bieten normalerweise die Verbände an. Du brauchst vor der Ausbildung zum Trainer C Leistungssport allerdings doch erstmal die Ausbildung zum Trainer C Breitensport und davor die Ausbildung zum Schießsportleiter, oder? Die Ausbildung zur Schieß- und Standaufsicht und gegebenenfalls die Waffensachkunde wird bereits dort vorausgesetzt.