Die grundlegendste aller Sicherheitsmaßnahmen: Eine geladene Waffe wird niemals aus der Hand gelegt.
Beiträge von Geronimo
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Danke. Die Hinweise klingen recht holprig, oder? Ich denke wir werden die beim neuen Einverständnisformular ganz einfach weglassen.
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Ich denke die beiden Videos kann man so nicht wirklich vergleichen. Während das Video aus Meråker in Richtung Sportdoku geht, vorgestellt wird selbst die durchaus mal interessante Waffen- und Bekleidungskontrolle, zeigt das kurze Video aus Oslo einen Zusammenschnitt einiger Actionszenen. Für mich sieht's aus als ob der Schütze die Ziele gar nicht oder oft erst beim zweiten oder dritten Versuch trifft, oder täuscht das? Man sieht ansich nur die Sandtreffer im Hintergrund.

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Medienwirksamer ist sicherlich das zweite. Der scheinbar planlos herumballernde Schütze hat Potential für Titelseiten so nach dem Motto „Skandal! So trainieren die Amokläufer!“ Der schwerfällige Kästchenträger ist die Schießaufsicht?

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Wie interessant ist Fußball? Klar, der normale Rundenwettkampf ist sicher für Sportschützen und fachlich eher versierte Zuschauer spannend, aber Finalschießen und auch die Bundesliga sind durchaus anfängergeeignet, oder? Ein bisschen wie Elfmeterschießen.Wer anschließend noch behauptet wir würden nur rumstehen ist vermutlich blind und taub zugleich.
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Hallo Nicole,
ich find's schade, dass du dich zur Löschung deines Accounts entschlossen hast, aber werde deinem Wunsch natürlich zeitnah nachkommen. Wir bei den Meisterschützen werden von großen Waffenforen oft gerade für unsere Offenheit im Umgang mit Kritikern angefeindet, deshalb kann ich mir kaum vorstellen, dass solche drastischen Drohmaßnahmen von Mitgliedern unseres Forums stammen. Ich denke ein gewisses Maß an Vorsicht ist sicher bei Interviews oder Umfragen inzwischen sehr angebracht, zu gerne werden uns Dinge in den Mund gelegt, die wir so nicht gesagt oder zumindest nicht gemeint haben. Bei anonymen Umfragen besteht auch immer die Gefahr, dass Waffengegner (obwohl ich diesen Begriff etwas zu allgemein finde) die Umfragen instrumentalisieren indem sie beispielsweise mit zweifelhaften Aussagen das Meinungsbild verfälschen. Die bekannten Waffenrechtsverschärfungen sind vermutlich eher wirkungslos. Warum?
Die bisherigen Amokläufe mit Schusswaffen waren möglich weil Waffenbesitzer gesetzliche Regelungen ignoriert oder vernachlässigt haben. Nur wenn jemand Regeln ignoriert dann nutzt auch deren Verschärfung nichts. In verkehrter Richtung auf die Autobahn zu fahren ist verboten und trotzdem tun's Menschen. Wir könnten auch einfach Morde verbieten. Die sind bereits verboten? In meinen Augen sind Amokläufer ganz einfach feige Mörder. Der ungehinderte Zugang zu Schusswaffen war sicherlich der Grund wie die Morde verübt wurden aber war er auch der Auslöser? Die sinnvollste Konsequenz sind sicherlich die Kontrollen, um eventuell noch vorhandene Unzulänglichkeiten aufzudecken und abzustellen. Sie würden als Beratungsangebot aber sicherlich auf größere Akzeptanz stoßen und nebenbei auch größere Wirkung entfalten.
Beste Grüße
Gerhard
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Sicher, meine Frage bezog sich ja auch mehr auf den Fall, dass ein Schütze eben nicht mit seinem Ergebnis (angezeigt / gedruckt) einverstanden ist und deswegen Einspruch einlegt. Wie erfolgt die Überpüfung? Ich lese schon heraus, dass der Schütze sein Ergebnis während des laufenden Wettkampfs überprüfen kann / soll / muss - deshalb auch vermutlich der Hinweis man dürfe den Bildschirm weder abdecken noch wegdrehen - was aber mache ich konkret bei seltsamen Ergebnissen? Die Schießaufsicht ist ansich für Auswertefragen nicht wirklich verantwortlich, oder?
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Hallo,
ich verfolge ja immer mit großem Interesse die Tipps und Tricks zu Disag- und Meyton-Anlagen, aber auf eine Frage habe ich dort noch keine Antwort gefunden: Wie erfolgt die Ergebniskontrolle bei elektronischen Schießanlagen? Die Auswertung erfolgt ja gemäß Rundenwettkampfordnnung von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins, hier nochmal der genaue Wortlaut:
„Der gastgebende Verein stellt die Scheiben (elektronische Scheiben sind zugelassen) und die Ergebnislisten. Die beschossenen Scheiben bzw. die Ausdrucke der elektronischen Anlagen werden vom gastgebenden Verein vier Wochen aufbewahrt. Die Auswertung erfolgt nach Beendigung des Wettkampfs von beiden Mannschaftsführern und einem Schützen des Gastvereins. Ihre Entscheidungen sind gültig. Eine Nachkontrolle und eventuelle Berichtigung durch den RWK-Leiter ist möglich.“ (Abschnitt 3: Auswertung)
Wie muss ich mir die übliche Ergebniskontrolle bei der Scheibenauswertung (die aufgedruckten Ergbnisse werden kontrolliert und korrigiert) und die Ergebniskontrolle durch Rundenwettkampfleiter oder Rundenwettkampfgericht bei diesen komplett scheibenlosen Schießanlagen vorstellen?
„Gegen die von den Mannschaftsführern abgezeichneten Ergebniszettel kann kein Wertungseinspruch mehr erhoben werden. Bei allen anderen Einsprüchen endet die Frist eine Woche (Poststempel) nach dem jeweiligen Wettkampf. Einsprüche, einschließlich Einspruchsgebühr, erfolgen schriftlich an den zuständigen Rundenwettkampf-Leiter. Dieser beantragt beim Sportleiter die Einberufung des Kampfgerichts.“ (Abschnitt 5: Kampfgericht)
Das heißt als Mannschaftsführer muss ich mich von der Richtigkeit der Ergebnisse überzeugen und gegebenenfalls meine Unterschrift verweigern. Aber welche Möglichkeiten habe ich dazu? Aus Hochbrück kenne ich die immer mitlaufenden Kontrollstreifen, ich nehme an die kann man mit einer speziellen Auswertmaschine oder vielleicht auch manuell auswerten, oder? Werden die anschließend vom Rundenwettkampfleiter angefordert und kontrolliert oder vertraut der auf den falschen Ergebnisausdruck? Da wäre die Kontrolle ja völlig sinnbefreit, oder?
„Zur Auswertung sind Ringlesemaschinen, die von der Technischen Kommission des DSB zugelassen sind, erlaubt. Ebenso können elektronische Scheiben verwendet werden. Hier müssen mindestens vier Anlagen zur Verfügung stehen. (Abschnitt 1: Durchführung)“
Für problemlos kontrollierbare Ringlesemaschinen gelten deutlich höhere Anforderungen als für elektronische Scheiben oder müssen auch elektronische Scheiben von der Technischen Komission des DSB zugelassen sein? Der Satz gibt das irgendwie nicht so recht her. Wie kann es sein, dass solche scheibenlosen Schießanlagen manchmal recht seltsame Abweichungen aufweisen? Unsere Pistolenschützen durften sich da schon mal die Aussage anhören, dass man auf einem der Stände etwas weiter rechts anhalten müssen und das dann schon passen würde.
Ich freue mich auf eure Erfahrungwerte. Wir haben hier bisher nur einen elektronischen Stand aber da werden sicher nach und nach noch weitere folgen und dann möchte ich als Schütze und Trainer wissen worauf ich achten kann / soll / muss.
Beste Grüße
Gerhard
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Endlich habe ich die 390 Ringe geknackt.
Glückwunsch!

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Ein guter Plan.

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Waffenerwerb ist wieder eine andere Geschichte.
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Wobei man das aber auch leicht wieder etwas falsch interpretieren kann, da ja bei Druckluft die Forderung nach den Einverständnis nur bis 16 geht und man denken könnte, der letzte Passus mit der Einverständniserklärung beziehe sich nur auf Feuerwaffen. Auch wenn es da nicht steht.
Der Zeitraum von 16 bis 18 Jahren stand allerdings gleich anschließend. Ich habe jetzt die Altersgrenzen für Luftdruck- und Feuerwaffen getrennt, so dass es etwas übersichlicher wird. Jetzt müssten wir nur noch die Einschränkung bis 18 Jahre für Feuerwaffen hinbekommen. Ich dachte nur GK wäre verboten und alles andere wie beispielsweise Zimmerstutzen wie gehabt noch erlaubt. Die Formulierung aus dem Waffengesetz ist wirklich mal kompliziert.
Achja, hab' noch eine klare beziehungsweise klarere Angabe zur Obhut gefunden: „Die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche ist durch eine hierfür qualifizierte und auf der Schießstätte anwesende Aufsichtsperson auszuüben, die 1. für die Schießausbildung der Kinder oder Jugendlichen leitend verantwortlich ist und 2. berechtigt ist, jederzeit der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht beim Schützen selbst zu übernehmen.“ (AWaffV)
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Ab 14 Jahren darf auch mit KK und Flinte geschossen werden, wobei dabei für die ersten 2 Jahrgänge wieder die besondere Obhutspfilcht besteht.
So steht's im Blogeintrag (Feuerwaffen).
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Ich denke da muss man klar zwischen Aufsicht und Obhut unterscheiden. Während die Aufsicht für die Sicherheit auf dem Schießstand verantwortlich ist und notfalls auch sofort eingreifen können muss - ein nicht überschaubarer Schießstand ist ansich untragbar - hat schließlich die für die Obhut verantwortliche Person die mittelfristige bis langfristige Entwicklung im Blick. Wie genau eine solche Obhut ausschaut oder ausschauen sollte wird allerdings nicht verraten. Du vermisst beim Blogeintrag noch Waffenarten? Wir unterscheiden dort bereits Luftdruck- sowie Feuerwaffen. Was fehlt noch?
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Wenn ein Jäger z.B. nach erfolgreicher Jagd den ein oder anderen Kreuterschnapps, oder was auch immer da konsumiert wird, zu sich nimmt, sich mit seinen Waffen ins Auto setzt und in alkoholisiertem Zustand einen Unfall verursacht, ist er auch fällig, wie bei uns im Kreis schon geschehen.
Findest du nicht auch, dass es einen Unterschied macht oder machen sollte, ob jemand mit seinen Waffen irgendwelchen Unfug betreibt und sogar im alkolisierten Zustand andere Menschen gefährdet oder ob jemand beim BAFÖG-Antrag ein Sparkonto bewusst oder unbewusst nicht angibt? Die Konsequenz ist nämlich die gleiche: Zuverlässigkeitsverlust.
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Der Artikel des DSB ist wirklich mal übersichtlich. Auf mich wirkt das ganze als wären hier wichtige Informationen nicht wirklich an die Verbände und Vereine weitergeben worden. Was nutzt es wenn ein Dr. Werauchimmer etwas aushandelt und anschließend als einziger weiß wie es gemeint ist? Könntest du nochmal einen Blick über die Übersicht in unserem Blog werfen? Die müsste ansich passen. Ich werde wohl unser Formular bei Gelegenheit mal einfach überarbeiten.
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Die offizielle Formularvorlage sagt allerdings klar: „Diese Einverständniserklärung ist für Kinder unter 14 Jahren für das Schießen mit Luftgewehr / Luftpistole und für Jugendliche unter 16 Jahren für das Schießen mit sonstigen Schusswaffen erforderlich.“ Ist wirklich etwas verwirrend.
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Der Staat an sich kann ja jetzt auch kaum direkt persönlich anwesend sein.

Sowohl beim Staat als auch beim Verein übernehmen diese umfangreiche Aufgabe ausgebildete Jugendarbeiter.

Die ersten drei schossen alle mit Pressluftgewehren, die zwei letzten benutzten Seitenspanner und erzielten trotzdem noch ordentliche Ergebnisse. Der Unterschied wurde aber ganz klar und dürfte auch nicht mehr widerlegt werden.
Ein toller Schießstand, die neusten Sportwaffen. Klar, ist alles nett, aber keinesfalls eine Bedingung oder sogar eine Garantie für sportlichen oder gemeinschaftlichen Erfolg. Die Frage ist doch nicht was du mit diesem und jenem anpacken oder erreichen kannst, sondern wie du aus euren Voraussetzungen das beste herausholst.
Es geht hier um eine gesetzliche Auflage. Die kann man, sofern klar ist, was der Gesetzgeber überhaupt will, erfüllen oder aber eben auch unterlaufen. Letzteres kann wieder im Falle eines Falles Konsequenzen nach sich ziehen.
Du meinst das bezogen auf unser Formular? Wo siehst du Gefahren?
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Meiner bescheidenen Auffassung nach kann in Bezug auf die Obhutspflicht auch nicht delegiert werden. Entweder hat man diese Qualifikation, oder man hat sie eben nicht. Eine Aufsicht muss auch qualifiziert sein. Nur dann kann man diese Personen beauftragen. Die sind dann aber auch verantwortlich.
Die eigentliche Frage ist weniger ob man die Obhut von Kindern und Jugendlichen delegieren kann - ich denke die Antwort wäre ein klares Nein (!) -, sondern ob man die Obhut von Kindern und Jugendlichen zwingend auch ständig und persönlich auf dem Schießstand ausüben muss.
Man sollte allerdings immer den Trainings- und Sportbetrieb und die hierfür sinnvollen, ich schreibe hier bewusst nicht nötigen, Qualifikationen und die waffenrechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden. Ein Trainer oder Schießsportleiter ist keine waffenrechtliche Forderung oder Vorschrift für einen gesetzeskonformen Schießbetrieb, die Aufsicht und die besondere Qualifikation zur Kinder- und Jugendarbeit aber schon.
Ich spreche nicht ohne Grund vom (Vereins-)übungsleiter, da dieser bei uns mal abgesehen von vielleicht einer pädagogischen Ausbildung die einzige Möglichkeit darstellt die geforderte Eignung zur Obhut von Kindern und Jugendlichen zu erwerben und die Grundlage für jede weitere Ausbildung schafft.
Der Gesetzgeber hat nun (leider) diese Forderung bezüglich der besonderen Obhut in das Gesetz miteingebracht und wir sollten alle bedenken, dass im Falle eines Falles die Nichtbeachtung oder Falschauslegung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann und wohl auch wird. Wir frank17 schon schrieb, am Ende entscheidet dann ein Richter über die "richtige" Auslegung. Ich bin kein Schwarzmaler.
Der springende Punkt ist vermutlich der gewählte Begriff Obhut. Wenn der Staat die Obhut über Kinder und Jugendliche übernimmt, dann bedeutet das auch nicht, dass er sie nicht mehr aus den Augen lassen darf, sondern dass er sie umsorgt und genau diese Aufgabe würde sicherlich durch kindgerechte Vor- und Nachbereitung der Übungsstunden viel besser erreicht als durch eine Schießaufsicht.
Macht euch mal den Spaß und sucht mal im Netz nach Formularen bezüglich der Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten nach § 27. Ihr werdet über die Vielfall der Auslegungen selbst bis hin zu den Landesverbänden staunen. Dabei könnte man die Auslegung mit etwas Nachdenken auch richtig und nach dem tatsächlichen Willen des Gesetzgebers interpretieren.
Ich denke die Musterformulare sind bestenfalls eine Arbeitshilfe. Das entsprechende Formular muss ansich jeder Verein an seine eigenen Gegebenheiten anpassen und gegebenenfalls auch erweitern (Unseres: Einverständniserklärung).
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Ich habe die Auffassung, man könne als Übungsleiter (das heißt mit Eignung zur Obhut von Kindern und Jugendlichen) mit dem Training auch einen anderen beauftragen, sofern man dessen Arbeit vorgibt und überwacht, bereits auf einigen Lehrgängen gehört. Ist vermutlich ein Erfahrungwert. Ich weiß nicht wie's bei euch ausschaut, aber wenn man hier immer mitkriegt, wie viele Vereine bestenfalls (!) über eine vielleicht (!) sogar ausbildete Standaufsicht verfügen - von einem Übungsleiter gar nicht zu sprechen - dann wird's einem echt schlecht. Wir haben das bei uns aufgeteilt: Ich betreue bei Wettkämpfen als Übungsleiter J („Lizenzierter Jugendleiter“) die Schüler und unser zweiter Jugendleiter als Schießleiter („Schieß- und Standaufsicht“) die Jugend. Damit sind unsere Ressourcen allerdings bereits ausgeschöpft.
