Bedürfnis beantragen in Corona Zeiten?

  • Hallo zusammen,

    mir und bestimmt auch einigen anderen ist das Virus ja jetzt voll in die letzten 12 Monate die für das Bedürfnis nötig sind reingelaufen und wir haben jetzt sicher eine Lücke darin. Wie ist das jetzt wohl beim beantragen? In meinem Fall hab ich von Juni 19 bis Juni 20 genau 23 Wettkämpfe/ Trainings vorzuweisen aber halt auch von März bis Juni eine Lücke.

    Werden die Verbände das Corona berücksichtigen oder ist diese Lücke noch gar nicht so schlimm?

    Bin gespannt was ihr so meint.

  • Werden die Verbände das Corona berücksichtigen oder ist diese Lücke noch gar nicht so schlimm?


    Bin gespannt was ihr so meint

    Warum fragst Du nicht Deinen Verband, nur die können Dir eine verbindliche Auskunft geben.

    Der DSB hat vor einigen Wochen dazu schon ein Statement abgegeben.

    Bei 23 Terminen sollte es kein Problem sein.

  • Warum fragst Du nicht Deinen Verband, nur die können Dir eine verbindliche Auskunft geben.

    Der DSB hat vor einigen Wochen dazu schon ein Statement abgegeben.

    Bei 23 Terminen sollte es kein Problem sein.

    Natürlich geht da kein Weg daran vorbei aber ich dachte vielleicht hat das schon wer getan und kann dazu was schreiben bevor ich wie wahrscheinlich noch viele andere dem Verband die Frage schreibe und die armen das zum 100 sten mal beantworten müssen.

    Ja ich bin leider Schichtarbeiter aber wenn ich die Möglichkeit habe versuche ich immer abwechselnd Luft/ NC

    Danke für deine Antwort :thumbup:

  • der bssb hat es so ausgehandelt, wenn ich mich recht entsinne.

    Anzahl der Schießtermine (12/18) muss erbraucht werden.

    12 monate mit aktivem schießbetrieb muss erbracht werden.

    d.hh: corona verlängert alle anwartschaften um die bisherigen 3 monate (märz april mai)

    mfsg daniel

  • das heißt? Die 3 Monate zählen nicht? Einfach März bis März oder wie?

    Selbst lesen und verstehen.

    Zitat

    Eine Schützin hat die Möglichkeit, in ihrem Verein mehrere Schießtermine je Woche/Monat wahrzunehmen.

    Der Schießnachweis beginnt im Mai 2019, die zwölf Monate ‘Schießzeit‘ wären zum Mai 2020 erfüllt. Die Schützin hat von Juni 2019 bis März 2020 über zwanzig Einheiten geschossen. Die geforderte Häufigkeit wäre allenfalls erfüllt, jedoch erstrecken sich die Einheiten nur über 9 Monate hinweg.

    Die Schützin muss also im Monat Juni 2020 eine weitere Einheit schießen, damit der Schießnachweis 12 Monate umfasst.

    Zusammengefasst bedeutet dies: Die Standsperren begründen kein zeitliches „Verkürzen“. Anträge, die nicht mindestens zwölf Monate Schießzeit überbrücken, können (wie bisher) nicht anerkannt werden. Ein Nachweis mit bspw. 30 geschossenen Einheiten in zehn Monaten kann folglich nicht anerkannt werden. Es ist zwar oft genug geschossen worden, aber nicht über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg. Hinweis für alle Antragsteller:Der BSSB prüft nach wie vor nach den Parametern Häufigkeit und Zeitraum. Klammern Sie beim Erbringen des Schießnachweises die Corona-Fehlmonate gedanklich aus; falls dann zwölf Monate „Schießen“ zu Buche stehen, kann der Nachweis anerkannt werden.

  • Wobei, gibt das die Gesetzeslage überhaupt her? Bzw. wird hier strenger beurteilt als es eigentlich Vorgabe ist?

    Denn:
    - es werden mind. 12 Monate Vereinsmitgliedschaft gefordert - was ist wenn ich die ersten jahre nur passives mitglied bin?

    -es werden monatlich (12) oder binnen Jahresfrist 18 Termine verlangt

    oder irre ich?

  • Zitat

    Der Schießnachweis beginnt im Mai 2019, die zwölf Monate ‘Schießzeit‘ wären zum Mai 2020 erfüllt. Die Schützin hat von Juni 2019 bis März 2020 über zwanzig Einheiten geschossen. Die geforderte Häufigkeit wäre allenfalls erfüllt, jedoch erstrecken sich die Einheiten nur über 9 Monate hinweg.

    Die Schützin muss also im Monat Juni 2020 eine weitere Einheit schießen, damit der Schießnachweis 12 Monate umfasst.

    Ein typisches Beispiel von extrem bösartiger Auslegung. Aber machen kann man in diesem Falle wohl wenig. Außer, sich einen anderen Verband oder ein anderes Bundesland zu suchen - aber das dürfte die Sachse nicht wert sein.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • ich habe gerade meine Bedürfnissbescheinigung für meine 3te Kurzwaffe, ein Revolver in 357, erhalten. Vom BSV.

    Vorher einfach per email mal nachgefragt. Antwort kam innerhalb von 24 stunden.

    Ich solle alle schiessnachweise ab März 2019 bis März 2020 einsenden, wobei diese lückenlos sein sollten, sprich mind 1 mal im monat ein Termin.

    Ich hatte auch 3 offizelle GK Termine. 1x Rundenwettkampf, 1x Kreis KK, 1xLiga KK. Dann kam Coronastopp. Bedürfnissbescheinigung innerhalb 10 Tagen erhalten. Top. Jetzt geht das Ganze zur Waffenbehörde weiter für den Voreintrag.

    Walther LG400 competition aufgelegt, CZ75-sport 2, Walther GSP, Taurus 627 Tracker, Anschütz Match 54 Auflage, Ruger American Rimfire Target Thumbhole, Tippmann M4-22 elite

  • 100 % Zustimmung!

    Ach ja?

    Btw: Nehmen wir mal das vom BSSB genannte Beispiel und konkretisieren es.

    Im Mai 2020 wurde die Regelmäßigkeit verneint, da 2 Monate zum Ende hin fehlen und ein Schießtermin Juni 2020 wird als Lösung angeboten.

    Nun waren aber von den 20 Terminen 4 bereits im Mai 2019.

    Jetzt rechnen wir also im Juni 2020: 20 minus 4 plus 1 = 17 - zu wenig! Und wieder mal retour!

    Super, was für ein liebesgewürziger und schützenfreundlicher Landesverband ... Sehr sympathisch!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Wenn die Frage nicht passt wird sie passend gemacht.:thumbup:

    So ist es bei anderen Verbänden:

    Zitat

    Für Baden-Württemberg ist aktuell nur die Regelung ” 18 x verteilt auf die letzten 12 Monate” anwendbar.

    natürlich viel besser.