Auflageschiene an KK- Gewehr

  • Hallo Meisterschützen. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich dabei ein altes Anschützgewehr wieder zum Leben zu erwecken. Jetz will ich mir unter den Schaft eine Auflageschiene montieren. In der Sportordnung Auflage- KK, steht von System Ende 550mm, nicht länger, auch wenn der Schaft länger ist. Jetzt ist mein Schaft aber nur 450mm lang, von System Ende gemessen. Darf in diesem Fall eine Auflageschiene länger sein, als der Schaft ,oder ist vorne wo der Schaft anfängt schluß???

    Wer kann mir helfen, wie ist die Vorschrift? Vielen Dank im Voraus, für Eure Menungen.

    Der Peter

  • Auch von meiner Seite noch ein klares Ja. Der Auflagepunkt darf vom Systemende nur 550mm entfernt sein, die Auflage (-schiene) darf nicht nur den eigentlichen Schaft überragen, er darf auch länger sein, als 550mm. Allerdings muss dann dieser (maximale) Auflagepunkt dann markiert sein und beim Schießen darf die das Sportgerät nicht weiter als diese Markierung aufgelegt werden. Die Markierung soll der Aufsicht ermöglichen (jederzeit, also auch während des Wettkampfes) zu kontrollieren, ob die 550mm-Regel auch eingehalten wird. Wenn die Auflageschiene (oder -Gabel) zwar den Schaft überragt, aber nicht weiter als 550mm vom Systemende entfernt endet, braucht diese Markierung natürlich nicht angebracht werden.