Hallo Meisterschützen. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich dabei ein altes Anschützgewehr wieder zum Leben zu erwecken. Jetz will ich mir unter den Schaft eine Auflageschiene montieren. In der Sportordnung Auflage- KK, steht von System Ende 550mm, nicht länger, auch wenn der Schaft länger ist. Jetzt ist mein Schaft aber nur 450mm lang, von System Ende gemessen. Darf in diesem Fall eine Auflageschiene länger sein, als der Schaft ,oder ist vorne wo der Schaft anfängt schluß???
Wer kann mir helfen, wie ist die Vorschrift? Vielen Dank im Voraus, für Eure Menungen.
Der Peter