Not macht erfinderisch, rücksichtslos ...,
eine 13-seitige Expertise des Freiburger Juristen Volker Stehlin im Auftrag des Städtetages Baden Württemberg wird wahrscheinlich geeignet sein aktuelle Löcher zu stopfen:
1. das Finanzloch der Landeshauptstadt Stuttgart und
2. die Sommerlöcher in den Zeitungsredaktionen.
Aufgrund dieser Expertise soll es der Stadt Stuttgart möglich sein, nach entsprechenden mehrheitlichen Beschlüssen eine Waffenbesitzabgabe von seinen Bürgern/innen einzufordern. Großzügig und weitschauend wie man ist, sollen Waffenbesitzer wie Jäger, Personenschützer oder Händler, die ihre Pistolen und Gewehre zur Berufsausübung benötigen, von der geplanten Waffenbesitzsteuer ausgenommen sein.!
Wer darf zahlen?
Hobbyschützen fallen nach Ansicht des Gutachters darunter. Das sportliche Schießen gehöre nicht zum allgemeinen Lebensbedarf, sondern stelle einen "besonderen Aufwand zur Lebensführung" dar - und eben dieser höhere Aufwand dürfe von Gemeinden besteuert werden, meint Stehlin.Wer den Schießsport allerdings professionell oder leistungsmäßig betreibt, wird wahrscheinlich nicht zur Kasse gebeten. Da diese Leistungssportler ständig trainierten, sei der Waffenbesitz "Teil der allgemeinen Lebensführung".
Wenn es wirklich zu dieser Abgabe kommen sollte, die dann sicherlich bundesweit Schule macht, verstehe ich die Welt nicht mehr. Der Staat teilt seine Bürger in zwei Klassen Bürger mit „besonderem Aufwand zur Lebensführung“ = Verdächtige für Besitzstandsabgaben? Bürger, die ihr Leben einer „allgemeinen Lebensführung“ unterordnen = angepasst an Politikermeinung und damit unverdächtig, was besondere Abgaben betrifft. Das Ganze ist m. E. nicht mehr und weniger eine neue Form der Wegelagerei, wo der Staat wegen Unvermögens seiner Vertreter, ausgestattet mit der Möglichkeit Steuern und Abgaben zu erheben, eine schwache gesellschaftliche Position der Sportschützen/innen = Waffenbesitzer erbarmungslos auszunutzen versucht. Ich hoffe, es bleibt bei dem Versuch.
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