Lieber Frank!
Ich bin Jura-Student - dann wäre das damit auch geklärt was ich bin.
Der rechtswidrige Angriff, der vorliegen muss, bezieht sich nach allgemeiner deutscher Rechtsauffassung dabei nicht nur auf Leib und Leben, sondern bezieht auch auf andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und sogar die Ehre mit ein.
Die Sache mit der "Ehre" verfügt vor dem Gesetz leider über keinerlei Relevanz mehr. Hier befinden wir uns in der Rechtswissenschaft bereits im Jahre 2010 und nicht mehr im Jahre - sagen wir mal - "1889 oder auch 1925".
Rechtsauslegungen sind weitaus komplizierter als Deine subjektive Empfindung von einer "allgemeinen deutschen Rechtsauffassung". Dies belege bitte nach "allgemeiner deutschen Rechtsauffassung" mit den entsprechenden Urteilsbegründungen.
Es ist so - Deine Aneinanderreihung irgendwelcher Paragraphen im Wikipädia-Style lässt weder einen Rechtssatz erkennen noch zu. Deine angenommenen Auslegungen dienen auch nicht der Versachlichung von irgendetwas - im Gegenteil!
Ein Einbruch stellt danach definitiv eine Notwehrsituation dar.
Da sträuben sich ja die Haare...
Was Du als definit bezeichnest, ist in einer Rechtsfolge zu betrachten, d.h. verwirklicht der Sachverhalt den Tatbestand einer "Rechtsvorschrift"? Hierzu hätte ich noch gerne nähere Erläuterungen - das was Du von Dir gibst, ist schlicht und ergreifend unqualifiziert.
Der Diebstahl der Waffe wird gemeldet und dann gibt es eine Aktennotiz. Mehr passiert da nicht. Das auch Schusswaffen entwendet werden können und auch werden, sollte doch jedem eigentlich einleuchten.
Sage das doch bitteschön den angehörigen der Opfer von Winndenden oder Erfurt. Auch hier entbehrt Deine Behauptung jeder gesetzlichen Rechtsnorm (die wir so für dies und das haben) - überrasch mich doch und bring mir was zum nachlesen
Lieber Frank!
... dass Schusswaffen entwendet werden können und das auch noch jedem einleuchten solle ... eigentlich kann man darauf nur noch sagen: Volle Akzeptanz für schärfere Bestimmungen in unserem Waffengesetz, auf breiter Linie! Du selbst hast ja zugegeben, dass auch Dir einleuchten müsse, man könne Deine Waffen potentiell entwenden
Ich rege mich sicher nicht wegen einem Frank oder einem WaltherP??? auf - dass was ich hier gelesen habe, reicht mir völlig aus um sagen zu können, dass nach zwei derartig massiven Anschlägen in der BRD das Waffengesetz noch schärfer werden muss - auf Basis der Argumentation eines WaltherP??? und eines Frank.
Gruß
Reinhart