Auslegung neues Waffenrecht, aktuelle Infos von F. Gepperth

  • Einzig die Regelung zum Bedürfniserhalt wurde abgemildert

    Das ist tatsächlich das einzig Gute daran. Das hätte uns richtig weh getan.

    der Rest der Parteien hat das geschlossen durchgewunken!

    Bitte bei der nächsten Wahl entsprechend belohnen.

    Messerverbotszonen sicher sehr spannend zu beobachten sein

    Das muss ich mir nochmal genau zu Gemüte führen, da ich eigentlich immer, außer beim Schlafen und Duschen, ein Messer dabei habe:/.

  • Das muss ich mir nochmal genau zu Gemüte führen, da ich eigentlich immer, außer beim Schlafen und Duschen, ein Messer dabei habe:/.

    Da mir das auch so geht, hab ich es mit Spannung verfolgt. Als Beispiel war schon mal eine solche Zone für den Bahnhof Köln ins Spiel gebracht worden. Würde dann bedeuten, wenn ich per ÖPNV mit der Bahn fahre dürfte ich es nicht mehr bei haben. ABER es wurden ne Reihe Ausnahmen definiert, u.a. Transport in einem verschlossenen Behältnis (woher kennen wir das nur ???). Heisst ggf. also: Messer im verschlossenen Aktenkoffer könnte reichen. Wenn ich ins Kino fahre aber ggf. nicht. =O

    Wie gesagt, mal sehen, was die Länder daraus machen. Ist ja nur eine Ermächtigungsgrundlage für entsprechende VO's.

  • Ist der von Kollege Pistolfan in Posting #138 gepostete Beschlussempfehlung gefällt mir die Änderung von §42

    Darin steht....

    "In den Sätzen 2 und 3 wird bestimmt, dass die Verordnungen nach Satz 1 eine Verbotsausnahme für Fälle des berechtigten Interesses vorsehen sollen. Wichtige Fallgruppen, in denen ein berechtigtes Interesse anzunehmen ist, sind dabei zur Veranschaulichung in Form von Regelbeispielen benannt. Hierdurch soll ein Verbot alltäglicher Verhaltensweisen (etwa das Mitführen eines Messers durch Handwerker oder Angler, Benutzung eines Messers beim Restaurantbesuch) vermieden werden. Auch für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ist eine Ausnahme vorgesehen, da diese bereits behördlich hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft sind. Die Verbotsausnahmen sollen in der Rechtsverordnung selbst geregelt werden, einer Entscheidung der zuständigen Behörde bedarf es insoweit nicht."

    Ohne juristische Kenntnise lese ich als Normalbürger daraus, daß man als Inhaber einer WBK künftig sein Einhandmesser legal (außerhalb Waffenverbotszonen) mitführen kann.

    Oder täusch ich mich?

    "The pure and simple truth is rarely pure and never simple"

  • Auch für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ist eine Ausnahme vorgesehen, da diese bereits behördlich hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft sind.

    Sorry, die von Dir zitierte Erklärung habe ich in dem Text nicht gefunden.

  • Tach auch,

    Einzig die Regelung zum Bedürfniserhalt wurde abgemildert,

    freuen wir uns da mal lieber nicht zu früh.

    Es ist schon jetzt leider gelebte Praxis, dass etliche Behörden die Bedürfnisprüfung im Widerspruch zum jetzigen § 4 (4) bei jeden neuen Eintrag einer Waffe wieder neu triggern - wir hatten darüber ja schon an anderer Stelle gesprochen -, obwohl da ja doch noch ziemlich eindeutig von der Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis die Rede ist.

    Warum sollten sie sich also zukünftig an den neuen Text halten, zudem man auch den mit etwas bösem oder auch gutem Willen auch wieder interpretieren kann. Man beachte dazu den Unterschied zwischen "Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis" und "der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte".

    Auszug aus den neuen Gesetzesvorschlag:

    Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder 

    der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,

    genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft

    in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der

    Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des 

    Schießsportvereins nachzuweisen.“


    Mit leicht skeptischem Schützengruß

    Murmelchen

  • Es ist schon jetzt leider gelebte Praxis, dass etliche Behörden die Bedürfnisprüfung im Widerspruch zum jetzigen § 4 (4) bei jeden neuen Eintrag einer Waffe wieder neu triggern - wir hatten darüber ja schon an anderer Stelle gesprochen -, obwohl da ja doch noch ziemlich eindeutig von der Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis die Rede ist.

    Wenn das so ist, dann lass uns den Laden endlich abschließen und Nachhause gehen.

  • Wenn das so ist,

    Das ist so,

    dann lass uns den Laden endlich abschließen und Nachhause gehen.

    aber das ist ganz bestimmt nicht die Lösung!


    Es geht übrigens noch weiter.

    Die WBK Gelb soll, wie hier ja auch schon kurz angemerkt wurde, künftig auf 10 Waffen beschränkt werden.

    Was wird denn dann mit den bisherigen Erlaubnissen, bei denen diese Anzahl schon überschritten wurde?

    Wird der überzählige Bestand dann widerrufen? Auf § 58 kann man da in der kommenden Fassung wohl nicht wirklich hoffen, denn der darin gewährte Bestandsschutz bezieht sich ja zur Zeit formal gesehen nur auf Erlaubnisse, die nach dem Waffengesetz von 72/76 bis 2003 erteilt wurden, nicht aber auch auf Erlaubnisse von 2003 bis jetzt. Oder sehe ich das jetzt etwa falsch.


    Mit doch leicht verstimmtem Schützenruß

    Murmelchen

  • Deine Skepsis in Ehren, aber das sehe ich anders. Beim § 4 Abs. 4 gibt es ja zwei Fälle:

    1) die Überprüfung des Bedürfnisses 3 Jahre nach der ersten erteilten Erlaubnis gem. § 4 Abs. 1 S. 1. Diese richtet sich bekanntermaßen nach den Bedingungen des Ersterwerbs, also der 12/18 Regelung.

    2) die spätere weitere Überprüfung, die gem. WaffVwV an und für sich nur vorgesehenist bei entsprechendem Anlass und für die nach der WaffVwV auch nicht die Bedingungen des Erstbedürfnisses gelten (sollten).

    Fälle, in denen auch bei weiteren Waffen das Erstbedürfnis erneut überprüft wurden, kenne ich aus der gerichtlichen Rechtssprechung auf jeden Fall nicht. Sehr wohl kennen wir Behörden, die das Fortbestehen des Bedürfnisses fleißig auch ohne Anlaß geprüft haben bzw. bei denen Gericht den Anlass schon in einem bloßen Zeitablauf gesehen haben (6 Jahre seit der letzten Überprüfung waren dem VG Köln Anlass genug :(). Und hier wendeten die Behörden entgegen der WaffVwV auch die 12/18 Regel des Erstbedürfnisses an, entgegen der Aussage in der WaffVwV. Da diese aber nur verwaltungsintern bindet, konnten die Richter munter drauf los einen angeblichen Willen des Gesetzgebers entwickeln.

    Das ist jetzt anders. Da gibt es klare unterschiedliche gesetzliche Regelungen zwischen Erstbedürfnis incl. 3 Jahres-Frist, und Bestandsbedürfnis. Da ist nichts mit richterlicher Freiheit. Das könnte schnell in Rechtsbeugung enden. Bei aller Skepsis sehe ich uns da in einer deutlich besseren (da klareren) Lage als vorher.

    Der Unterschied zwischen erster Waffenrechtlicher Erlaubnis und erster Eintragung einer Waffe ist doch ziemlich einfach erklärt:

    Ich beantrage eine WBK mit einem Voreintrag für eine Pistole. Diesen nehme ich ein Jahr lang nicht wahr und lasse mir dann die Wirksamkeit noch ein Jahr verlängern. Erst dann kaufe ich mir die Waffe und hätte, wenn man es an der waffenrechtlichen Erlaubnis festmacht, schon 2 Jahre meiner 10 Jahre Bedürfnisnachweis rum. Der Gesetzgeber möchte aber, dass ich auch tatsächlich im Besitz einer eigenen Waffe bzw. Munitionsberechtigung bin und dem Sport nachgehe, um mein Bedürfnis zu unterstreichen. Auch da kann ich nichts verwerfliches dran finden.

    Man muss nicht hinter jeder Ecke einen Spitzbuben vermuten, obwohl das mengenmäßig durchaus möglich wäre. ;)

    Bezüglich der mehr als 10 Waffen auf Gelb: Ich kenne keine vorherige Waffengesetzänderung, in der es keinen Bestandsschutz gegeben hätte. Eine Enteignung hat da meines Wissens nie stattgefunden und wäre möglicherweise gerichtlich auch schwer durchsetzbar, ohne das weitere einschränkende Gründe vorliegen.

    Leider liest isch das bisherige Elaborat sehr unhandlich, weshalb man mal die erste komplette Fassung abwarten sollte, damit man das besser rauslesen kann.

  • Nur weil hier ja einige meinen, das gewisse Parteien uns mehr gewogen seien und daher demnächst vorzugsweise zu wählen seien möchte ich hier darauf hinweisen, dass die AfD für die heutige Bundestagsabstimmung noch einen eigenen Änderungsantrag eingebracht hat

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915883.pdf

    Dort findet sich auf S. 2 im Abs. 4 ein etwas veränderter Text für die Bedürfnisprüfung

    "Ausnahmsweise kann von der 5 Jahresfrist abgewichen werden, wenn ernsthafte Zweifel am Fortbestehen des Bedürfnisses vorliegen und diese schriftlich dem zu Überprüfenden gegenüber erklärt werden."

    Damit sind wir dann wieder so schlau wie zuvor und die Behörden können prüfen wie sie wollen. Begründen kann man immer irgendwas.

    Also auch bei denen ist bei weitem nicht alles gut, mal ganz davon abgesehen, dass vorher etwas sagen und hinterher etwas tun immer noch zwei Dinge sind.

  • Also auch bei denen ist bei weitem nicht alles gut

    Das sagt ja auch niemand.

    mal ganz davon abgesehen, dass vorher etwas sagen und hinterher etwas tun immer noch zwei Dinge sind.

    Ich kann dir gerade nicht folgen. Die FDP und die Afd haben Zweifel an der Änderung angemeldet, entsprechend in den Vorbesprechungen agiert und dann konsequent gegen die Änderung gestimmt. Sie haben das getan, wofür sie vorher eingetreten sind. Oder sehe ich das falsch?

    Die Grünen waren auch konsequent.

    Wie war es bei der SPD und insbesondere bei der Union? Waren deren Aussagen vor der Abstimmung denkungsgleich mit dem Ergebnis? Gerade die CSU hatte doch teilweise Verständnis für uns...

  • Die FDP und die Afd haben Zweifel an der Änderung angemeldet, entsprechend in den Vorbesprechungen agiert und dann konsequent gegen die Änderung gestimmt. Sie haben das getan, wofür sie vorher eingetreten sind. Oder sehe ich das falsch?

    Nur dagegen sein ist natürlich auch wenig Programm, besonders wenn es bei der Abstimmung keine Rolle spielt.

    Als Waffenbesitzer und Wiederlader bin ich natürlich wie Du gegen Leute die mich einschränken wollen.

    https://www.afdbundestag.de/stephan-brandn…d-erforderlich/

  • Nur weil hier ja einige meinen, das gewisse Parteien uns mehr gewogen seien und daher demnächst vorzugsweise zu wählen seien möchte ich hier darauf hinweisen, dass die AfD für die heutige Bundestagsabstimmung noch einen eigenen Änderungsantrag eingebracht hat.

    Also auch bei denen ist bei weitem nicht alles gut, mal ganz davon abgesehen, dass vorher etwas sagen und hinterher etwas tun immer noch zwei Dinge sind.

    Ich muss mal als Patriot anmerken, dass die österreichische Politik deutlich besseren Unterhaltungswert liefert. Was die Trostlosigkeit der Entscheidungsfindung betrifft, dürften aber die beiden politischen Systeme gleich auf sein.


    Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass die Wähler die immer gleichen Entscheidungsträger in die Funktionen wählen, wie sie über Jahre und Jahrzehnte immer wieder enttäuscht haben. Man wählt das Gleiche,was schon Papa gewählt hat und erwartet etwas besseres. Ob das nun die Lösung für die Bohrenden Fragen ist?

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Nur dagegen sein ist natürlich auch wenig Programm, besonders wenn es bei der Abstimmung keine Rolle spielt.

    Verstehe ich nicht. Also hätten die Abgeordneten zuhause bleiben sollen?

    Ich habe mir gerade den Antrag von dem Afd-Politiker angesehen. Er fordert ein nationales Sprengstoffregister. Leider wieder ein Versuch uns unter Generalverdacht zu stellen... Aber wie ist das denn jetzt geregelt? Bist du als Wiederlader bzw. als Besitzer von Treibladung registriert?

  • Verstehe ich nicht. Also hätten die Abgeordneten zuhause bleiben sollen?

    Natürlich nicht, sie laufen aber auch nicht Gefahr dass sie ihre Versprechungen umsetzen müssen.

    Ich habe mir gerade den Antrag von dem Afd-Politiker angesehen. Er fordert ein nationales Sprengstoffregister. Leider wieder ein Versuch uns unter Generalverdacht zu stellen... Aber wie ist das denn jetzt geregelt? Bist du als Wiederlader bzw. als Besitzer von Treibladung registriert?

    Ja, wie jeder andere Erlaubnisinhaber auch.

  • ...

    Die WBK Gelb soll, wie hier ja auch schon kurz angemerkt wurde, künftig auf 10 Waffen beschränkt werden.

    Was wird denn dann mit den bisherigen Erlaubnissen, bei denen diese Anzahl schon überschritten wurde?

    Wird der überzählige Bestand dann widerrufen?

    ...

    ...

    Bezüglich der mehr als 10 Waffen auf Gelb: Ich kenne keine vorherige Waffengesetzänderung, in der es keinen Bestandsschutz gegeben hätte. Eine Enteignung hat da meines Wissens nie stattgefunden und wäre möglicherweise gerichtlich auch schwer durchsetzbar, ohne das weitere einschränkende Gründe vorliegen.

    Leider liest isch das bisherige Elaborat sehr unhandlich, weshalb man mal die erste komplette Fassung abwarten sollte, damit man das besser rauslesen kann.

    Es steht im angenommenen Gesetzesentwurf daß bei Überschreitung der 10er-Grenze vor Inkrafttreten des Gesetzes die Erlaubnis für den Besitz bestehen bleibt.

    Also Bestandschutz.

    ABER. Eine weitere Waffe auf Gelb zu erwerben ist dann nicht mehr möglich, es sei denn man verkauft alles bis nur noch 9 im Bestand sind.

    D.h. wer 10 (oder als "Altbesitz" eben auch mehr) auf der Gelben hat kann nur noch auf die Grüne erwerben, auch E-Lader, Repetierer etc., die eigentlich auf die Gelbe gingen.

    Erwerb auf die Grüne dann mit allen Nachteilen: Einzelbedürfnisnachweis, Einzelbeantragung über den Verband, höhere Gebühren, i.d.R. zusätzlich Munitionserwerb und somit nochmal Gebühren, kein schneller Erwerb mal so zwischendurch, .......

    Bekennender DSB-Schütze
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    FWR, FvLW, pro-legal
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    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Natürlich nicht, sie laufen aber auch nicht Gefahr dass sie ihre Versprechungen umsetzen müssen.

    Also im Prinzip kein Unterschied zur Groko.

    Ja, wie jeder andere Erlaubnisinhaber auch.

    Ich möchte den Antrag nicht verteidigen, aber wenn du schon registriert bist, inwiefern würdest du von einem nationalen Sprengstoffregister eingeschränkt werden?

  • Ich möchte den Antrag nicht verteidigen, aber wenn du schon registriert bist, inwiefern würdest du von einem nationalen Sprengstoffregister eingeschränkt werden?

    Die Probleme dürften keine anderen sein als bei der Einführung des nationalen Waffenregisters.