LG Schießstand selber bauen

  • Und wer meint, er müsse jetzt unbedingt auf den Passus dazu in der Verwaltungsvorschrift hinweisen, der sollte auch mitgekriegt haben, dass etliche der Waffenbehörden inzwischen ganz gerne auf ihre eigene Vorschrift scheissen, mit Verlaub, und zwar immer dann, wenn diese ausnahmsweise mal den Bürger entlastet. Und das wirklich Schlimme dabei ist, sie kommen damit inzwischen auch regelmäßig vor den Gerichten durch, werden zum Teil sogar noch in ihrem Handeln bestätigt.

    Daher die Frage ob schon Urteile vorliegen.

  • Die Frage ist nur wie die Kreisverwaltungsbehörden davon Kenntnis kriegen?

    Wenn ich nur LG-Schütze bin, haben die ja keinen Grund bei mir im Haus irgendwas zu suchen.

    Für Inhaber einer WBK ist das natürlich etwas anderes, da die mit Kontrollen der Waffenschränke und ähnlichem zu rechnen haben.

    Viele Grüße

    Markus

    Der Lauf schießt, aber der Schaft trifft ;)

  • Hallo Karl,

    Daher die Frage ob schon Urteile vorliegen.

    mir sind keine Urteile bekannt.

    Allerdings werden ja auch keine Urteile gefällt, solange Betroffene keinen Widerspruch gegen das Bußgeldverfahren einlegen.


    Ich weis auch nicht, ob wirklich schon mal jemand in dieser Sache zur Rechenschaft gezogen wurde.


    Das ändert aber alles auch nichts daran, dass den Behörden mit § 27 (1) durchaus eine Möglichkeit gegeben ist, in der Hinsicht Ärger zu machen. Man sollte es einfach im Hinterkopf behalten. Selbstverständlich steht es natürlich auch jedem frei, es geflissentlich zu ignorieren. Anderen aber einzureden, das wäre doch alles völlig zulässig und dass da nie und nimmer eine Gefahr bestehen könnte, halte ich allerdings für ziemlich unfair.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Man sollte es einfach im Hinterkopf behalten.

    Denn:

    Zitat


    WaffG §27 (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Deshalb den Kugelfang nach dem Schießen immer wieder abbauen.

    Dann ist es ein Keller, in dem auch gem. §12 Abs. 4 Punkt 1 a erlaubnisfrei geschossen wird.

    Aber keine Garantie, dass nicht irgendein Freistil-Richter es anders sieht. Sh. Post von Murmelchen.

    Darum sollte man auch diesen langen Kellerraum und die Tresore nicht in unmittelbarer Nähe haben. Keller ist sowieso nicht gut für Waffen!

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo Urs,

    Darauf habe ich geachtet! ;) Wunderschöne SIUS-Anlage mit einer Scheibe!

    für Schweizer gilt der ganze waffenrechtliche Blödsinn ja eh nicht.

    Wenn hier waffenrechtliche Dinge angesprochen werden, so beziehen die sich in der Regel immer nur auf den großen Kanton. Ihr Schweizer und auch die Österreicher mögen uns diese Ignoranz nachsehen, aber wir haben durch den ganzen Schlamassel einfach auch die größeren Probleme in der Hinsicht.


    Apropos, der Herr Walter Gehmann soll beim Bau seines Hauses ganz geflissentlich auf die 50 m von der Terrasse aus geachtet haben. Waren aber auch noch andere Zeiten und wie immer, liebe Kinder, bitte nicht mehr nachmachen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen - bei dessen klein Häuschen das mit den 10 m auch passt ;) :whistling:

  • Das ist ein Traum, wir dürfen vom Wirt aus nur 2x die Woche rein. Ein eigenes Schützenheim oder ein Sportbegeisterter Wirt hätte da schon Vorteile

    Ich weiß schon, daß ich da in einem Verein mit sehr guten Bedingungen bin. Andere Vereine halten es da sehr viel restriktiver mit den Trainingszeiten und dem Zugang zum Schützenhaus. Ich kenne da z.B. einen Verein in der Nähe, da dürfen die LG-Schützen nicht am Trainingstag für die LP-Schützen kommen und umgekehrt, auch wenn noch mehrere Stände frei sind. :thumbdown:

  • Ich kenne da z.B. einen Verein in der Nähe, da dürfen die LG-Schützen nicht am Trainingstag für die LP-Schützen kommen und umgekehrt, auch wenn noch mehrere Stände frei sind. :thumbdown:

    Super, so wird der Nachwuchs Schlange stehen bei denen :rolleyes: Genauso wird man ein attraktiver Verein, gerade in den einsteigerrelevanten WBK-freien Disziplinen. :evil:

    So ne Meyton Mobile oder Sius wäre für mich auch interessant... da ich in der Wohnung 10 m realisieren kann und die auch nutze. Bislang hab ich einen mobilen Holzständer für den "analogen" Kugelfang. Ergo immer wieder vorrennen und Scheibe wechseln. Danach kommt der Krempel in die Abstellkammer. Nur wenige Handgriffe zwar, für LP geht die Sache ganz gut, da größere Scheibe und mehr Streuung, bei LG ists, trotz Anfänger mit entsprechender Streuung, doch nicht möglich, bei 10er-Schussgruppen pro Spiegel Ringe zu zählen. Mit nem elektronischen Messrahmen wär das Problem gelöst.

    Kann mir jemand sagen, was zB 'n Meyton Esta 5 Mobile mit Kugelfang auf Ständer (mobil aufstellbar) wiegt?

    Lieber Mätsch-LG schießen als im Matsch LG schießen :partying:

  • ja das jedes mal zum Schützenhaus fahren ist für mich nicht praxistauglich. Vor einem Wertungschießen eine Woche jeden Abend mal wegen 20 oder 30 Schuß, ne nichts für mich. Darum mache ich das damit ich in den Hausschuhen das an der Wärme tun kann. Mittlerweile ist der Funk und die Kamera aktiv. :)

    Wackeln gibt selten Zehner. 😁😜. darum bin ich Linksschütze 😉

    Walther LG 400 Competition Auflage 7 pure Black

    Walther LG 400 Holzschaft Auflage

    Walther KK 300^^

  • Kann mir jemand sagen, was zB 'n Meyton Esta 5 Mobile mit Kugelfang auf Ständer (mobil aufstellbar) wiegt?

    Nach einer wackeligen Messung auf einer zu kleinen Personenwaage, ca. 28 kg komplett mit Beleuchtung, Prallschutz, Kugelfang, Ständer, usw.

  • Ergo immer wieder vorrennen und Scheibe wechseln. Danach kommt der Krempel in die Abstellkammer.

    Gebrauchte Zuganlagen gibt es immer wieder für nen Appel und ein Ei.

    Mit ein wenig Gehirnschmalz läßt sich das auch in 2 Minuten auf- und wieder abbauen.

    Das reicht eigentlich vollkommen für zu Hause - die ca. 2K€ für eine elektronische Anlage kann man auch sinnvoller privat ausgaben.

    Ist natürlich obercool, wenn man eine Elektronische hat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Gebrauchte Zuganlagen gibt es immer wieder für nen Appel und ein Ei.

    Mit ein wenig Gehirnschmalz läßt sich das auch in 2 Minuten auf- und wieder abbauen.

    Naja, bei mir ist die "Schießbahn" Hobbyzimmer + Flur + 0,5 m ins Bad verlängert, dort steht frei stehend mein Kugelfang, der auf nem Regalbodenbrett hängt, welches mit Metallwinkeln eine Standfläche bekommen hat. Muss ich nur ca 5 m tragen von der Rumpelkammer zum Einsatzort. Zuganlage bauen käme hier in der Wohnung eher nicht infrage, im Keller schon eher. Ich hätte aber kein Problem mit nem Meyton-Messrahmen o.ä. Das letzte Hemd hat keine Taschen und wenns Spaß bringt, warum nicht. Hobby kostet halt, jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten. 8)

    Lieber Mätsch-LG schießen als im Matsch LG schießen :partying:

  • ich habe eine Zuganlage im Regal. Kann sie leider nicht gebrauchen weil dann darunter durchkriechen müsste um Hopfentee zu holen ??

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  • Habe im Keller auch die Möglichkeit auf ca. 8m zum Schießen, aber so, dass alles transportabel, abnehmbar und nix fest montiert ist.

    Zwar wenig logisch und in Hinsicht auf die niedrigen Energien von 7,5 Joule lachhaft, aber halt von den Ämtern so praktiziert.

    Da man in den nächsten Jahren und nach Regierungseinstieg der Grünen noch schneller, mit einen wie auch immer gearteten Verbot von Freien Waffen, wie LG, Softair und Paintball rechnen muss, investiere ich auch nicht mehr sonderlich viel in mein schönstes Hobby und baue das was um.

    Nach dem Verbot ist der Schaden dann so noch vertretbar.

    Vorbeugend und Vorausschauend jeden Ärger mit den Ämtern vermeiden, denn der Bürger ist immer der Dumme und man hat im Endeffekt so gut wie nie ne Chance.

  • Da man mit F-Druckluftwaffen nicht wirklich jemand töten kann (ein etwas größeres scharfes Küchenmesser ist viel gefährlicher), würde ich auch nicht ganz so pessimistisch in die Zukunft sehen... richtig Schaden könnte man anrichten, wenn man jemand genau ins Auge schießt (das ist dann hin) oder vielleicht zufällig die Halsschlagader trifft. Anders siehts mit Feuerwaffen aus, spez. Großkaliber - hier könnte viel mehr Unheil drohen, da sehe ich auch eher schwarz in eine Zukunft mit grünem Seniorpartner in der Regierungskoalition.

    Lieber Mätsch-LG schießen als im Matsch LG schießen :partying:

  • Denk da gehts eher um das Blei und so nen Käse.
    Aber den grünen Möchtegernweltverbesserungsheuchlern trau ich einigen Scheis zu.

    Wobei sogar die Besatzungsmächte haben uns den Schießsport als Teil von Brauchtum und Sport nachm Krieg wieder erlaubt

    Viele Grüße

    Markus

    Der Lauf schießt, aber der Schaft trifft ;)

  • Ist bekannt ob schon jemand wegen einer privaten Anlage im eigenen Besitztum belangt wurde?

    Ich würde drauf wetten, aber bekannt ist da nichts. In vielen Fällen, wo es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, erfährt man davon ja auch nichts, oder nur durch Zufall, wenn ein Kollege plappert.

  • Ich würde drauf wetten, aber bekannt ist da nichts. In vielen Fällen, wo es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, erfährt man davon ja auch nichts, oder nur durch Zufall, wenn ein Kollege plappert.

    Kann sein, wenn ich aber dann hier und in anderen Foren mit Waffenbezug lese dass über jedes querstehede Lüftchen berichtet wird wundert es mich doch dass ausgerechnet über den doch verbreiteten Stand zuhause noch nichts bekannt wurde.

    Andererseits ist die hier vertretene Auffassung doch eine Minderheitenmeinung.

    https://airghandi.de/polizei-stuerm…gen-luftgewehr/

    Selbst hier, wo offensichtlich ein streitsüchtiger Nachbar auf der Matte steht konnte wohl keine Behörde ein ordnungswidriges Verhalten unterstellen. Sicher nur ein Beispiel für die Unfähigkeit der Behörde?