Orthese fürs Handgelenk zulässig?

  • Vielen Dank, das beantwortet eigentlich bereits alles:

    "Körperbehinderte, die beim Schießen Hilfsmittel benutzen wollen, stellen über ihren Verein beim zustän­digen Gau/Kreis einen Antrag mit hinreichender Begründung unter Beifügung der Beweisunterlagen.Der Gau/Kreis reicht den Antrag an den Landesverband. Der reicht es an seinem vom DSB anerkanntenKlassifizierer/Klassifzierungsarzt weiter. Dieser legt die notwendigen Hilfsmittel fest. Der DSB bescheinigtdiese Hilfsmittel im Hilfsmittelausweis. Der Landesverband trägt den Hilfsmittelausweis im Wettkampfpass des Schützen ein."

    Also: Einfach so kann man die Orthese beim Wettkampf nicht tragen. Aber eine Genehmigung ist möglich. Dann werde ich bei den nächsten Trainingsterminen einmal schauen, ob ich damit vernünftig schießen kann und ob die Schmerzen dadurch verringert werden.

  • Der Teil 10 der SpO hilft hier überhaupt nicht weiter. Im Teil 10 geht es ausschließlich um Schützen mit Handicap, die in SH- bzw. AB-Klassen eingeteilt sind und in diesen Klassen an den Start gehen. Bei den entsprechend zu beantragenden Hilfsmitteln geht es nicht um Orthesen sondern um Hocker, Rollstühle, Federböcke, Schlingen usw.

    Schmerzen im Handgelenk werden nicht ausreichen, um eine Klassifizierung nach Teil 10 zu erhalten und ist hier sicherlich auch nicht gewollt. Im vorliegenden Fall ist die Lösung eher im Teil 1 der SpO zu suchen. Und dort finden sich unter Punkt 1.2.2 Angaben zu dem was unter der Schießkleidung zu tragen erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Die gesamte Unterbekleidung darf einfach gemessen nicht dicker als 2,5 mm sein und es darf nur nicht stützende Unter- und/oder Trainingsbekleidung getragen werden. Jede andere Art von Unterbekleidung ist verboten. Eine Orthese zählt demnach nicht zu dem, was unter der Schießbekleidung getragen werden darf.

  • Und dort finden sich unter Punkt 1.2.2 Angaben zu dem was unter der Schießkleidung zu tragen erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Die gesamte Unterbekleidung darf einfach gemessen nicht dicker als 2,5 mm sein und es darf nur nicht stützende Unter- und/oder Trainingsbekleidung getragen werden. Jede andere Art von Unterbekleidung ist verboten. Eine Orthese zählt demnach nicht zu dem, was unter der Schießbekleidung getragen werden darf.

    Gehen wir mal davon aus dass das auch dem TE bekannt war, sonst hätte er die Frage nicht stellen müssen.

    Der Teil 10 der SpO hilft hier überhaupt nicht weiter. Im Teil 10 geht es ausschließlich um Schützen mit Handicap, die in SH- bzw. AB-Klassen eingeteilt sind und in diesen Klassen an den Start gehen. Bei den entsprechend zu beantragenden Hilfsmitteln geht es nicht um Orthesen sondern um Hocker, Rollstühle, Federböcke, Schlingen usw.

    Schmerzen im Handgelenk werden nicht ausreichen, um eine Klassifizierung nach Teil 10 zu erhalten und ist hier sicherlich auch nicht gewollt.

    Das mag sein, es wäre aber durchaus möglich dass die Beschwerden des TE ein Hilfsmittel erlauben oder ihm von Leuten die etwas von der Sache verstehen Alternativen aufgezeigt werden.

    Vor längerer Zeit ist es mehrfach vorgekommen dass älteren Schützen Hilfsmittel (Hocker) genehmigt wurden und diese sich danach "Bedrfnisse" für Waffen erstritten mit denen sie wegen ihrer Einschränkungen überhaupt nicht schießen könnten. Nichts ist unmöglich, wenn nicht immer verständlich.

  • Aus meiner Sicht wird das Ganze leider nichts, außer TB! hat eine festgestellte Körperbehinderung auf seine Einschränkung.

    Gemäß der Klassifizierungsordnung (S. 5) ist Voraussetzung für ein Hilfsmittel (gem. Ziffer 10 SpO) entweder eine so schwere Behinderung, dass sich daraus min. ein SH1 Status ergibt (der wiederum gem. internationaler Vorschriften auch eine min. 50% GdB voraussetzt). oder das für eine AB-Klassifizierung eine min. 20% GdB vorhanden ist UND dass die Behinderung Auswirkungen auf den Schießsport hat. Letzteres dürfte hier zwar der Fall sein, aber ich vermute mal, dass keine Einstufung des GdB vorhanden ist. DSB-Klassifizierungsordnung

    Inwiefern dann eine Gelenkstütze zulässig wäre, vermag ich aber auch nicht zu sagen. Da müsste man einen Klassifizierer fragen.

  • Vor längerer Zeit ist es mehrfach vorgekommen dass älteren Schützen Hilfsmittel (Hocker) genehmigt wurden und diese sich danach "Bedrfnisse" für Waffen erstritten mit denen sie wegen ihrer Einschränkungen überhaupt nicht schießen könnten. Nichts ist unmöglich, wenn nicht immer verständlich.

    Ja, da geht es ums Auflageschießen, bei dem es keine Wettbewerbe für Schützen mit Handicap gemäß Teil 10 gibt. Einige Schützen der "jüngeren" Auflageklassen haben einen Hocker genehmigt gekommen. Voraussetzung waren neben ärztlichen Attesten wohl auch das Vorhandensein eines Behindertenausweises. Ob auch ein Mindest-GdB erforderlich war, kann ich nicht sagen. Im vorliegenden Fall geht es aber um einen Freihandschützen. Unter Umständen könnten auch noch die Regeln zum Handschuh zum Tragen kommen, z.B. keinerlei Verschlussvorrichtung, nicht weiter als 50 mm hinter den Knöchel des Handgelenks. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Orthese eine Genehmigung gibt.

  • Hi,

    Vor längerer Zeit ist es mehrfach vorgekommen dass älteren Schützen Hilfsmittel (Hocker) genehmigt

    vor 'längerer' Zeit bekamen nicht nur ältere Schützen Hilfsmittel oder Erleichterungen genehmigt, sondern alle Schützen mit bescheinigtem Handicap, sofern sie an den regulären Wettbewerben des DSB teilnehmen wollten. Es gab zu der Zeit noch keine Disziplinen und Klassen für Behinderte beim DSB.

    Nur war zu der Zeit die Mehrheit der Schützen mit Behinderung aber auch im DBS organisiert mit eigenen Disziplinen und Kassen.

    Durch die Integration dieser Schützen in den DSB scheint man beim DSB wohl die Auffassung zu vertreten, man startet entweder als Nichtbehinderter in den 'alten' Disziplinen und Klassen des DSB oder aber man ist entsprechend behindert und startet dann in den vom DBS übernommenen Kassen. Die Möglichkeit, auch als Behinderter mit einer Erleichterung bz. mit einem Hilfsmittel in den 'alten' Disziplinen zu starten, scheint die aktuelle Sportordnung des DSB nicht mehr vorzusehen, sollte ich da nicht etwas wesentliches übersehen haben. Ob das jetzt aber auch so gewollt ist oder einfach nur eins der üblichen Versehen und redaktionellen Fehler, mit denen unsere SpO inzwischen ja so reichlich versehen ist, weiß ich nicht. Ich bin aber ansonsten auch nicht wirklich mit dieser speziellen Materie vertraut.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Die Möglichkeit, auch als Behinderter mit einer Erleichterung bz. mit einem Hilfsmittel in den 'alten' Disziplinen zu starten, scheint die aktuelle Sportordnung des DSB nicht mehr vorzusehen, sollte ich da nicht etwas wesentliches übersehen haben.

    Ja, da hast du was übersehen. SH1/AB1 Schützen können in bestimmten Disziplinen wählen, ob sie am Behinderten- oder am Nichtbehindertenwettbewerb teilnehmen wollen. Allerdings sind Hilfsmittel bei den Nichtbehindertenwettbewerben nicht erlaubt, außer Rollstuhl/Hocker im Stehendanschlag. Eine Aufstellung ist zu finden im Teil 10 der SpO auf Seite 14.

  • Hallo shooty59,

    Danke für den Hinweis.

    Ich war jetzt tatsächlich davon ausgegangen, dass der Teil 10 in sich geschlossen ist, das heißt, alles was dort behandelt wird, auch nur den neuen Klassen für Schützen mit Behinderung vorbehalten ist. An die Möglichkeit der Rückkopplung auch auf die 'regulären' Disziplinen und Klassen hatte ich bis jetzt nicht gedacht.

    Aber da ich da vermutlich auch nicht der Einzige bin, dem das bisher entgangen ist, würde ich auch einen Hinweis auf die Möglichkeit im allgemeinen Teil der SpO begrüßen.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Ja, da geht es ums Auflageschießen,...…...

    vor 'längerer' Zeit bekamen nicht nur ältere Schützen Hilfsmittel oder Erleichterungen genehmigt, sondern alle Schützen mit bescheinigtem Handicap, sofern sie an den regulären Wettbewerben des DSB teilnehmen wollten. Es gab zu der Zeit noch keine Disziplinen und Klassen für Behinderte beim DSB.

    Ich meinte die Ordonnanzgewehrschützen denen man oft den Hocker unbürokratisch zubilligte und später aber die entsprechende KW verweigerte weil dort der Hocker nicht zulassungsfähig war.

    Mancher User der damals schon bei WO war wird sich noch an die Beiträge erinnern.

    Gemäß der Klassifizierungsordnung (S. 5) ist Voraussetzung für ein Hilfsmittel (gem. Ziffer 10 SpO) entweder eine so schwere Behinderung, dass sich daraus min. ein SH1 Status ergibt (der wiederum gem. internationaler Vorschriften auch eine min. 50% GdB voraussetzt). oder das für eine AB-Klassifizierung eine min. 20% GdB vorhanden ist UND dass die Behinderung Auswirkungen auf den Schießsport hat. Letzteres dürfte hier zwar der Fall sein, aber ich vermute mal, dass keine Einstufung des GdB vorhanden ist

    Die 20% sollten möglich sein für 50% kann es kaum reichen, es schadet aber sicher nicht wie schmidtchen oben schrieb mal bei den entsprechenden Leuten anzufragen.

  • Vielen Dank, das beantwortet eigentlich bereits alles:

    "Körperbehinderte, die beim Schießen Hilfsmittel benutzen wollen, stellen über ihren Verein beim zustän­digen Gau/Kreis einen Antrag mit hinreichender Begründung unter Beifügung der Beweisunterlagen.Der Gau/Kreis reicht den Antrag an den Landesverband. Der reicht es an seinem vom DSB anerkanntenKlassifizierer/Klassifzierungsarzt weiter. Dieser legt die notwendigen Hilfsmittel fest. Der DSB bescheinigtdiese Hilfsmittel im Hilfsmittelausweis. Der Landesverband trägt den Hilfsmittelausweis im Wettkampfpass des Schützen ein."

    Also: Einfach so kann man die Orthese beim Wettkampf nicht tragen. Aber eine Genehmigung ist möglich. Dann werde ich bei den nächsten Trainingsterminen einmal schauen, ob ich damit vernünftig schießen kann und ob die Schmerzen dadurch verringert werden.

    Eine Orthese kann nicht genehmigt werden. Alternative: Federbock und Schlinge. Diese kann über eine Klassifizierung eingetragen werden.

  • Kurzes Update: Ich habe einen Schießhandschuh von Anschütz gefunden, der das Handgelenk wunderbar unterstützt. Eine Orthese hat sich damit erübrigt.

  • Wie bereits geschrieben: Anschütz. Ich war bei Frankonia und habe ein paar Handschuhe in verschiedenen Größen ausprobiert, bis ich ein gutes Gefühl hatte.