Zweite Freie Pistole auf gelbe WBK

  • Hallo,

    vor einiger Zeit habe ich damit begonnen, das Pistolenschießen von rechts auf links umzustellen. Mit der Luftpistole hat das bislang ganz gut geklappt, nun soll auch noch die Freie Pistole folgen.

    Leider kann ich bei meiner Morini CM84E nicht so einfach einen Linksgriff draufschrauben, das lässt die Elektronik im Griff nicht zu.

    Die Frage ist nun, was tun? Könnte ich mir auf meine gelbe Sportschützen-WBK einfach eine zweite Freie Pistole in Linksausführung kaufen? Man kann auf der gelben WBK ja normalerweise einfach eine Waffe erwerben und dann innerhalb von 2 Wochen eintragen lassen. Aber zicken die da am Amt nicht rum, weil ich ja schon eine Freie Pistole habe? Verkaufen wollte ich meine Morini erstmal noch nicht.

    Hat jemand schon Erfahrungen mit zwei gleichen Waffen auf der gelben WBK gemacht?

    Danke

    Gruß

    Karlchen

  • Grundsätzlich ist eine weitere FP kein Problem. Andere können Dir sogar die einschlägigen Texte dazu zitieren.

    Allerdings liest man gelegentlich in Foren dass es Probleme mit einer Zweit- oder Reservewaffe gegeben hat.

    Da hilft nur selbst nachfragen. Auf Kreis. Gau- oder Verbandsebene könnte man dir sicher Auskunft geben. Natürlich kannst Du auch bei der zuständigen Behörde nachfragen.

  • Hallo,

    Es kommt auf Dein Tresor an wieviel du dort lagen kannst .Frage nach, alles andere kein Problem.Ich suche eine CM 84e mach doch mal ein Angebot???

    Gruß

    Karl-Heinz

  • Bei den Einzelladern (gelbe WBK) ist das in der Regel kein Problem mit mehreren Waffen. Ein Vereinskollege musste sich zwar mal anmaulen lassen warum 3 oder 4 Gewehre ,....seine Antwort: Liegend, KKA, KKA Zielfernrohr, halt für jede Disziplin eine Waffe......

    Ist aber normal unproblematisch. Wir haben auch Leuts die keine eigene WBK haben,..aber ne eigene Waffe. Die steht dann halt auf der WBK vom Vereinskollegen... und natürlich in seinem Schrank.

  • 5 Kurzwaffen im B-Schrank sind meines Wissens kein Problem - so sie denn hineinpassen.

    Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss über 200 kg, dürfen bis 10 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden, liegt es unter 200 kg, dann dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden.

    Das gilt seit dem 6.07.2017 aber auch nur dann noch, wenn Bestandsschutz besteht, das heißt, das Behältnis wurde auch schon vor dem genannten Datum durch den Besitzer zur Aufbewahrung genutzt (oder erworben). Eine Mitbenutzung in häuslicher Gemeinschaft ginge dann auch noch.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Ich suche eine CM 84e mach doch mal ein Angebot???

    Ich muß erst mal eine neue Linkspistole haben, danach können wir ja noch mal reden.

    Was den Schrank angeht, da habe ich bislang nur die Morini drin, verankert ist er auch, ist also kein Problem.

  • . Ich werde zur Sicherheit mal beim Landratsamt anrufen.

    Ich würde erstmal beim Verband nachfragen, wenn es in Deiner Region Probleme geben sollte musst Du dich nicht unvorbereitet der Behörde gegenübertreten.

  • Ich würde erstmal beim Verband nachfragen, wenn es in Deiner Region Probleme geben sollte musst Du dich nicht unvorbereitet der Behörde gegenübertreten.

    Ich habe einen Verantwortlichen bei uns im Schützengau gefragt, der viel mit Waffenrecht zu tun hat. Laut seinen Aussagen sind die Sachbearbeiter in unserem Landratsamt nicht dafür bekannt, größere Probleme zu verursachen.

    Dann bedanke ich mich bei allen für die Erläuterungen und kann mich nach einer neuen Freien Pistole umsehen.

  • muß erst anrufen

    Wenn ich wegen jeder Puffe auf Gelb mit gleichem Kaliber das Landratsamt anrufen würde, würden die gar nicht mehr mit ihrer Arbeit rumkommen, da sie, wie mir recht lang und breit telefonisch erklärt wurde, komplett und aussichtslos in Arbeit versinken würden. ...

    Waffe kaufen, rechtzeitig anzeigen, fertig. 2/6 natürlich einhalten. Und bei der 5. gleichartigen Waffe sollte man sich schon vorher überlegen, welche Begründung man geben sollte. aber doch nicht bei der 2. Waffe bei einem Wettkampfschützen (--> Ersatzwaffe, Trainingswaffe, Leistungssteigerung ...)

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)