Hallo liebe Meisterschützen,
ein relativ neuer Sportsfreund (Schützenbruder) fragt mich, ob er sich für einen zu beantragenden .357 Revolver immer noch zur .357 Munition auch Munition in .38 Spezial kaufen darf, oder ob er dazu einen extra zu beantragenden Munitionserwerb leisten muß??? Da ich nicht mehr so ganz auf dem Laufenden bin, hab ich gemeint, früher ging das unproblematisch, aber ich bin mir jetzt nicht sicher, wie das heute gesetzlich geregelt ist. Der Mann will damit DSB Zentralfeuerpistole schiessen.
Weis Jemand, wie das momentan geregelt ist?
Gruß DerPeter