Hallo zusammen,
ein Schützenmeisteramt bringt ja einiges an Rechten und Pflichten mit sich. Unter anderem auch das Thema Waffenbesitzkarte etc., sofern vorhanden.
Fiktiv gefragt, da man nicht immer und überall sein könnte bzw. es gibt immer Idioten. Was ist zum Beispiel wenn eine Waffe auf Vereins WBK plötzlich nicht mehr auffindbar ist, warum auch immer. Was droht einem da an Strafe vorm Hintergrund des Waffenrechts, beispielsweise im Falle Selbstanzeige?
Alles Gedankengänge ohne konkreten Bezug, aber man will ja alles auch mal beleuchtet haben.
Viele Grüße und danke im voraus für eine sachliche Antwort
Hunter-LuPi