Fiktive Frage zu WBK

  • Hallo zusammen,

    ein Schützenmeisteramt bringt ja einiges an Rechten und Pflichten mit sich. Unter anderem auch das Thema Waffenbesitzkarte etc., sofern vorhanden.

    Fiktiv gefragt, da man nicht immer und überall sein könnte bzw. es gibt immer Idioten. Was ist zum Beispiel wenn eine Waffe auf Vereins WBK plötzlich nicht mehr auffindbar ist, warum auch immer. Was droht einem da an Strafe vorm Hintergrund des Waffenrechts, beispielsweise im Falle Selbstanzeige?

    Alles Gedankengänge ohne konkreten Bezug, aber man will ja alles auch mal beleuchtet haben.

    Viele Grüße und danke im voraus für eine sachliche Antwort

    Hunter-LuPi

    Der Weg ist das Ziel... :thumbup:

  • In meiner Heimat ist genau das passiert. Ein Gewehr auf Wettkampf verloren gegangen. Wurde Amt gemeldet ,...ging gut,....

    Ein gewehr verliehen.....(ohne Leihschein) und erst jahre später bei wechsel der Vorsitzenden festgestellt ...nun hat er keine Waffen mehr,.....

    WBK muss auffindbar bleiben .....

    Ich habe noch einige zuverlässige die ich selber bestimmen konnte mit auf die WBK nehmen können. Somit muss nicht ich alles machen,....

  • Das hängt wohl sehr von der jeweiligen Behörde ab und von dem Geschick des Schützenmeisters, den Fall darzustellen.

    Klaas

  • Was ist zum Beispiel wenn eine Waffe auf Vereins WBK plötzlich nicht mehr auffindbar ist, warum auch immer.

    Das könnte ein Indiz dafür sein dass mit der Organisation einiges im Argen liegt.

    Wenn halt nach über Generationen gepflegtem Brauch jedes Mitglied Zugang auf die Waffen hat wird es anders aussehen als wenn eine Waffenleihe/Reparatur nicht ausreichend dokumentiert wird.

    Was droht einem da an Strafe vorm Hintergrund des Waffenrechts, beispielsweise im Falle Selbstanzeige?

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html

    Wobei eine Selbstanzeige durch einen Rechtsanwalt erstattet werden sollte.

  • Hallo Hunter-Lupi,

    unter Fortführung deiner Annahmen würde ich als neuer Schützenmeister mit einer Istaufnahme die Anzahl der Keller-Leichen ermitteln und Transparenz zur aktuellen Situation (Waffe abhanden gekommen, fehlende Regeln im Verein, mangelnde Ausbildung der Akteure ...).

    Wenn Du nach deiner Risikoanalyse die aufgedeckten Probleme in deiner Funktion ignorierst, vertuscht oder verschleierst, kannst Du dich gleichzeitig auch auf die Risikoliste setzen. Die Problemlösung (zB Selbstanzeige nach erneuter Suche) muss vom Gesamtvorstand gemeinsam angegangen werden. Gibt es kein gemeinsam getragenes Konzept, würde ich von der Aufgabe als Schützenmeister/Leichenbestatter zurücktreten.

    Damit sich der geschilderte, angenommene Fall in der Zukunft möglichst nicht wiederholt, müssen Regeln aufgestellt und befolgt werden (Compliance - will keiner, brauchen aber alle!), die den Mitgliedern mitgeteilt werden müssen (Schulungen!).

  • Die Problemlösung (zB Selbstanzeige nach erneuter Suche) muss vom Gesamtvorstand gemeinsam angegangen werden. Gibt es kein gemeinsam getragenes Konzept, würde ich von der Aufgabe als Schützenmeister/Leichenbestatter zurücktreten.

    Warum gemeinsames Konzept, damit man die Verantwortung abschieben kann?

    Der Verein wird im Regelfall vom 1. und 2. Vorsitzenden vertreten, wieso sollen dann weitere Mitglieder in Verantwortung und Haftung genommen werden?

  • Wichtig und richtig für den Verein ist, dass alle Mitglieder und die sog. Ehrenamtlichen etwas mehr Verantwortung aktiv übernehmen.

    Die Regeln werden gemeinsam bestimmt, so, dass die sog. "Idioten", aber auch die Spaßvögel und die "Unverbesserlichen" sie verstehen und anwenden.

  • Klar ist es richtig und wichtig dass viele innerhalb des Vereins Verantwortung übernehmen, sprich im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis ist es aber nun mal so, dass hier nur 1. oder eventuell 2. Vorsitzender in der Pflicht/Haftung etc. sind. Von daher würde ich es auch fiktiv gesprochen so sehen, dass im Zweifel der 1. Vorsitzende zum Handeln gezwungen ist was das Rechtliche anbelangt da er oder sie auch belangt werden kann.

    Der Weg ist das Ziel... :thumbup:

  • Nein. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit (sowohl im Hinblick auf Garantenstellung wie im Hinblick auf Zurechenbarkeit allgemein) kann eine durchaus andere sein als die zivilrechtliche Vertretungsmacht nach BGB-Vereinsrecht.