Ich habe zwischenzeitlich mit der für mich zuständigen Waffenbehörde gesprochen. Laut dieser gibt es keinen Einwand, welcher dagegen sprechen würde, daheim eine Möglichkeit des Luftgewehrschießens zu schaffen, wenn die Kugeln das Gebäude nicht verlassen können.
Eine Nutzung für Dritte ist dabei nicht zulässig, dann müsste der Stand nach Schießstandrichtlinien abgenommen und zugelassen werden.
Laut Aussage der Behörde spielt es auch keine Rolle, ob Technik wie eine Seilzuganlage oder elektronische Auswertung installiert ist.
Das Ding ist ein alter Hut. Steht lang und breit in der Verwaltungsvorschrift...