Meyton oder Disag zuhause im Gebrauch?

  • Ich habe zwischenzeitlich mit der für mich zuständigen Waffenbehörde gesprochen. Laut dieser gibt es keinen Einwand, welcher dagegen sprechen würde, daheim eine Möglichkeit des Luftgewehrschießens zu schaffen, wenn die Kugeln das Gebäude nicht verlassen können.

    Eine Nutzung für Dritte ist dabei nicht zulässig, dann müsste der Stand nach Schießstandrichtlinien abgenommen und zugelassen werden.

    Laut Aussage der Behörde spielt es auch keine Rolle, ob Technik wie eine Seilzuganlage oder elektronische Auswertung installiert ist.

    Das Ding ist ein alter Hut. Steht lang und breit in der Verwaltungsvorschrift...

    Einmal editiert, zuletzt von Rabe74 (20. April 2020 um 10:16)

  • Guten Tag

    Frage an die Gemeinde ??????

    wer hat eine elek. Anlage zu Hause was wurde gekauft was hat es gekostet,wie zu freiden ist man und bitte keine Verwaltungs und Bau;) Anhänge für meinen Keller oder Dachboden

    Danke!!!!!

  • Das Ding ist ein alter Hut. Steht lang und breit in der Verwaltungsvorschrift...

    Wird aber recht verschieden aufgefasst und angewendet.

    Aussage der anderen Behörde, zusammengefasst:

    - Scheibe mit Heftzwecke an die Wand, schießen mit 3 Kumpeln, indoor ohne die Möglichkeit dass das Diabolo das Besitztum verlassen kann,

    geht in Ordnung.

    - Scheibenzuganlage/elektronische Auswertung provisorisch aufgebaut - grenzwertig, würde noch geduldet, wenn allein rein privat genutzt.

    - Verbesserungen über das Provisorium hinaus (Schützenstand, Licht, Abtrennungen seitlich, etc.), also alles was über semiprofessionell hinaus geht, nicht mehr ohne Abnahme zulässig. Der Grund liegt darin, dass es Schießstandcharakter hat und man dann von einer nicht rein privaten Nutzung ausgeht.

    Wo kein Richter da kein Kläger, es wird auch niemand in den Keller gehen und dies überprüfen. Wird aber hellhörig im Schuppen geschossen und das mit mehreren Personen, der Nachbar kreidet das an und es wird überprüft, sieht's ganz anders aus.

    Wie @Chugen schon sagte, es wird nicht überall gleich gesehen.

  • Wird aber recht verschieden aufgefasst und angewendet.

    Aussage der anderen Behörde, zusammengefasst:

    - Scheibe mit Heftzwecke an die Wand, schießen mit 3 Kumpeln, indoor ohne die Möglichkeit dass das Diabolo das Besitztum verlassen kann,

    geht in Ordnung.

    - Scheibenzuganlage/elektronische Auswertung provisorisch aufgebaut - grenzwertig, würde noch geduldet, wenn allein rein privat genutzt.

    Und da sind wir wieder beim Thema "Sachbearbeiter".

    Grundsätzlich gilt immer an erster Stelle: Was ein Sachbearbeiter meint, sagt und sich denkt ist erst dann von Gewicht, wenn er seine Aussagen untermauern kann. Er kann es in diesem Fall ganz sicher nicht...

    Ich aber:

    "Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a

    mit erlaubnisfreien Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse

    kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische

    Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller

    oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben."

  • Ich aber:

    Nein, kannst du nicht. Die Vorschrift ist bekannt, aber du hast den Passus 'vorübergehend' nicht gekennzeichnet.

    Und nur darum geht es. Die reine Installation der Anlage ist schon mehr als vorübergehend zu bewerten, vor allem, wenn es elektronisch wird.

    Und genau dann kommt die Nachfrage an den Sachbearbeiter, und genau dann könnte ich vom ihm schriftlich bekommen, wie weit mein Ausbau gehen darf.

  • Nein, kannst du nicht. Die Vorschrift ist bekannt, aber du hast den Passus 'vorübergehend' nicht gekennzeichnet.

    Und nur darum geht es. Die reine Installation der Anlage ist schon mehr als vorübergehend zu bewerten, vor allem, wenn es elektronisch wird.

    Und genau dann kommt die Nachfrage an den Sachbearbeiter, und genau dann könnte ich vom ihm schriftlich bekommen, wie weit mein Ausbau gehen darf.

    Nein, ist sie nicht. Wenn ich mir einen Messrahmen an Wand A hänge und mir vor Wand B einen kleinen Tisch stelle, auf dem ich meine Pistole und meine Kugeln ablegen kann, dann ist das die in der Vorschrift genannte "Herrichtung" und "schießtechnische Einrichtung". Vorübergehend (nicht auf Dauer) ist es dann, wenn ich den Messrahmen alle 3 Monate einmal für 5 Sekunden von der Wand nehme und den Tisch für 2 Sekunden zusammenklappe.

    Und wie dein SB das an der Stelle sieht oder nicht sieht, ist komplett nachrangig. Wenn der "Nein" meint, bedeutet das noch lange nicht, dass dieses "Nein" auch für Andere gilt. Notfalls klärt man das man vor einem Richter...

  • Wenn ich mir einen Messrahmen an Wand A hänge und mir vor Wand B einen kleinen Tisch stelle, auf dem ich meine Pistole und meine Kugeln ablegen kann, dann ist das die in der Vorschrift genannte "Herrichtung" und "schießtechnische Einrichtung".

    Ich habe mich heute morgen recht lange mit der Waffenbehörde unterhalten.

    Im von dir beschriebenen Modell hast du Recht.

    Beim Gespräch heute morgen waren wir uns aber recht einig. Wer sich eine elektronische Anlage für daheim kauft, ist sehr ambitioniert, hängt die nicht mit einem Nagel und Freifeldverdrahtung an die Wand. Ebenso wenig stellt er einen Tisch dahin (gut, Pistolenschützen vielleicht) den er immer hin und herrückt, da wird eine feste Auflage installiert.

    Dann wir die unpassende Beleuchtung bestimmt auch verändert, wozu du wahrscheinlich irgendwelche mobilen Deckenfluter aus dem Wohnzimmer verwendest.

    Zu guter Letzt kommt noch irgendwann die räumliche Abtrennung, damit die Kids nicht in die Schusslinie flitzen, und so geht das weiter.

    Alles andere ist Vereimerung, das weißt du so gut wie ich.

  • Nein, ist sie nicht. Wenn ich mir einen Messrahmen an Wand A hänge und mir vor Wand B einen kleinen Tisch stelle, auf dem ich meine Pistole und meine Kugeln ablegen kann, dann ist das die in der Vorschrift genannte "Herrichtung" und "schießtechnische Einrichtung". Vorübergehend (nicht auf Dauer) ist es dann, wenn ich den Messrahmen alle 3 Monate einmal für 5 Sekunden von der Wand nehme und den Tisch für 2 Sekunden zusammenklappe.

    Und wie dein SB das an der Stelle sieht oder nicht sieht, ist komplett nachrangig. Wenn der "Nein" meint, bedeutet das noch lange nicht, dass dieses "Nein" auch für Andere gilt. Notfalls klärt man das man vor einem Richter...

    Du bist mein Held ! Das ich da nicht selbst drauf gekommen bin, dass unsere Richter im Gegensatz zum SB hinter uns SpSch stehen. Ich vergaß es.

    Und die Urteile zu den laufenden Bedürfnisprüfungen z.B. in Hessen und Köln (die ja auch in der VwVWaffG nicht vorgesehen sind) haben Amtsboten gesprochen ! Man, mach die Augen auf und lese, das bildet (und nicht nur ein). Es ist und bleibt eine Auslegungssache und wenn du so argumentierst wie oben ("wenn ich den Messrahmen alle 3 Monate einmal für 5 Sekunden von der Wand nehme und den Tisch für 2 Sekunden zusammenklappe"), dann verlierst du vor JEDEM Richter, da halte ich jede Wette.

  • Du bist mein Held ! Das ich da nicht selbst drauf gekommen bin, dass unsere Richter im Gegensatz zum SB hinter uns SpSch stehen. Ich vergaß es.

    Und die Urteile zu den laufenden Bedürfnisprüfungen z.B. in Hessen und Köln (die ja auch in der VwVWaffG nicht vorgesehen sind) haben Amtsboten gesprochen ! Man, mach die Augen auf und lese, das bildet (und nicht nur ein). Es ist und bleibt eine Auslegungssache und wenn du so argumentierst wie oben ("wenn ich den Messrahmen alle 3 Monate einmal für 5 Sekunden von der Wand nehme und den Tisch für 2 Sekunden zusammenklappe"), dann verlierst du vor JEDEM Richter, da halte ich jede Wette.

    Geh mal lieber zum Friseur und quatsch den voll - du hast von allen Beteiligten nämlich am wenigsten Plan. Oberlehrer...

    Als ob du was sinnvolles Beitragen könntest.

  • Jetzt hört mal auf euch zu zoffen. Jeder muss selber wissen, was er verantworten kann oder will. Ich habe weder DISAG noch Meyton. Ich habe SIUS. ;)

  • Guten Tag

    Frage an die Gemeinde ??????

    wer hat eine elek. Anlage zu Hause was wurde gekauft was hat es gekostet,wie zu freiden ist man und bitte keine Verwaltungs und Bau;) Anhänge für meinen Keller oder Dachboden

    Danke!!!!!

    Hab eine Intarso. Schiessrahmen, Software, Kabel, Computer, Bediengerät und Verbrauchsmaterialien für 1000 Euro gebraucht gekauft. Läuft einwandfrei.

  • Und die Urteile zu den laufenden Bedürfnisprüfungen z.B. in Hessen und Köln (die ja auch in der VwVWaffG nicht vorgesehen sind) haben Amtsboten gesprochen !

    Bzgl. Köln bitte um AZ... gerne auch per PN da hier wohl off-topic. Merci!

  • Deckenfluter? Aber sonst geht´s bei dir?

    Dass dies ein ironisches Beispiel war hast du nicht gemerkt? ;)

    Ich wollte mit alledem nur sagen - die Verwaltungsvorschrift lässt Spielraum. Mich hat interessiert, in welcher Weise diese Auslegung erfolgt,

    denn wenn einer bemängeln kann, dann die zuständige Kreispolizeibehörde.

    Meine zuständige sah keine Probleme, die andere sah es deutlich kritischer.

    Wer natürlich nicht fragt, bekommt auch keine Antworten.

  • wer hat eine elek. Anlage zu Hause was wurde gekauft was hat es gekostet,

    Habe selber "nur" ein Scatt daheim aber derzeit würde ich mich entweder bei Meyton umsehen. Die haben eine Aktion (ESTA 5 mobile) um €1999,-. Im Kleingedruckten kann die Lieferung zwar ein wenig später sein aber dadurch wird es ja nicht schlechter.

    Ebenso würde ich mich bei der Heimanlage auch mal bei Seta Score umhören. Die gibt es derzeit vom Hersteller auf egun dann doch noch ein wenig günstiger als die Meyton.

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Ebenso würde ich mich bei der Heimanlage auch mal bei Seta Score umhören. Die gibt es derzeit vom Hersteller auf egun dann doch noch ein wenig günstiger als die Meyton.

    Hat hier jemand Erfahrung mit einer Seta Score? Das würde mich mal total interessieren, wie die Anlagen so sind. Halber Preis zur Meyton, das ist schon ein Argument.

  • Der Preis von Meyton und Co. wird natürlich um so heftiger, wenn mal ein Wettbewerber auftaucht, der seinen Kasten für die Hälfte anbietet. Der Unterschied steckt allerdings oft im Detail - und da steckt dann oft auch das Geld. Auch habe ich mich noch nie über die genauen technischen Spezifikationen informiert. Misst Meyton mit Laser? Sind die hinsichtlich der Genauigkeit gleich?

  • ich kenne den Entwickler von SETA durch "außerschießtechnische Geschäftliche Beziehungen" und habe mit ihm mal "gefachsimpelt", da ich selbst auch in der Messtechnik tätig bin.
    Es ist wohl so das vom Prinzip her die SETA Anlagen ähnlich funktionieren wie Häring, jedoch das Messverfahren genauer bzw. schneller ist.
    Wie die Mechanik ist weiß ich nicht, aber SETA bietet meines Wissens auch an das man die Anlage zur Probe bekommt und man damit ausgiebig testen kann.
    Für den Privaten Einsatz denke ich das die vollkommen ausreichend sind.
    Ich empfehle einfach mal einen Anruf bei SETA und sprecht drüber wodurch die Preislichen Vorteile kommen.
    Persönlich benutze ich auch eine Meyton, weil ich sie günstig gebraucht bekommen habe und mir den Rest drumherum selbst zusammen gestellt habe. In drei Vereinen betreue ich ebenfalls Meyton Anlagen und kann eigentlich darüber nichts negatives sagen. Die Meyton sind schon sehr robust, haben den Lichtrahmen direkt dabei, benötigen fast kein Verbrauchsmaterial und sind weit verbreitet. Zudem sind die neuen ESTA5 Rahmen ja einfach per Webbrowser zu bedienen. Bei den alten Rahmen und auch SETA benötgit man ja einen PC mit den entsprechenden Programmen drauf.
    Wenn man von Meyton den reinen Messrahmen für privat kauft und den Kugelfang und die Beleuchtung selbst baut, kommt man ja auch sicher einen besseren Preis. Auch bei Meyton oder einem Ihrer Vertreter würde ich einfach mal ein Angebot erbitten.
    Wer Adressen oder Ansprechpartner braucht, einfach eine PN schicken.

  • Hallo,

    wir haben unsere Anlage Score10 auf der Basis von Ultraschallmessung aufgebaut jedoch mit schnellerem Prozessor als die Hersteller vor 20 Jahren und einer 4-Fach Temperaturkompensation.

    Bei der Entwicklung wollten wir einen Verkaufspreis erzielen den sich Private Schützen und kleine Vereine leisten können.

    Weiter sollte der Stand robust und störungsunanfällig sein, dabei haben wir in verschiedenen Richtungen entwickelt.

    Die Optischen Stände haben höhere Herstellungskosten und sind bei Schmutz Beschlagen mehr anfällig auch fällt eine Diode mal aus mussd er ganze Messrahmen getauscht werden dadurch entstehen hohe Kosten.

    Weiter muss bei optischen Messverfahren auch die Optik immer Kalibriert werden um Trübungen durch Schmutz oder Alterung bei der Messung zu berücksichtigen.

    Somit hatten wir uns auf das Ultraschallprinzip festgelegt, hier gibt auch einige dinge zu beachten diese haben wir aber durch den Standaufbau konstruktiv lösen können.

    Verbrauchsmaterial brauchen alle was die Score 10 benötigt was Disag oder Meyton nicht benötigen ist das Papierband 40m kosten ca. 6,-€ die Rolle diese reicht für ca. 4000 Schuss Gewehr bzw. 3000 Schuss Pistole. Bei den meisten Vereinen werden 2x im Jahr die Rolle gewechselt das sind kosten von weniger als 100 Euro bei 10 Ständen. Die Verbrauchskosten sind es nicht wert zu Diskutieren auch wenn das die Optischen Hersteller immer wieder als Argument bringen. Unsere Score 10 ist aus einem Edelstahlgehäuse gefertigt die Fronttür ist Pulverbeschichtet, für einen kleinen Aufpreis liefern wir auch eine Fronttüre für 50m KK-Gewehr aus 5mm Stahl diese kann einfach ausgetauscht werden ein Verlängerungskabel mit 65m Länge haben wir auch für kleines Geld im Angebot. Nur der Kugelfang der Score 10 muss für 22lr. herausgenommen werden dieser ist nicht tauglich für Kleinkaliber.

    Wer bei uns eine Anlage kauft und nicht zufrieden ist kann dieses innerhalb 14 Tagen gerne wieder zurücksenden und bekommt sein Geld zurück.

    Derzeit haben wir ein Angebot für 1000,- zzgl. MwSt. dieses beinhaltet einen Score10 Anlage, Wandhalter, Schnittstelle, Netzteil, sowie die Software für Ihren Computer oder Laptop auf USB-Stick. Gerne können Sie auch die Anlage bei uns abholen und vorher testen.

    Unsere Anlage zeichnet sich vor allem durch Ihre hohe Qualität alle Bauteile sind Industriestandart und absolut zuverlässig daher geben wir auch 5 Jahre Garantie.

    SETA soll und ist die Optimale Lösung für kleine Vereine und Privatanwender.

    Mit dem DSB stehen wir derzeit in Verbindung zwecks DSB-Lizenzierung die ISSF macht leider in den nächsten beiden Jahren keine Lizenzierung.

    Anzumerken wäre noch das nur die Stände Lizenziert sind die auch ein Lizenzsiegel (Aufkleber vom DSB) haben und mit der dazugehörigen Software und des abgenommenen Baumusters entsprechen dies ist in den mir bekannten Fällen fast nie der Fall.

    Die Abnahme und das Liezenzsiegel ist auch mit Kosten verbunden und soll das Scheibengeld (DSB LOGO auf den Scheiben) ersetzen.

    Die Kosten und Anforderungen sind uns noch nicht genau bekannt wir warten hier noch auf den DSB.

    Unsere Anlagen sind vor allem im Ausland im Einsatz da sich in vielen Ländern die Schützen andere Anlagen nicht leisten können.

    Wir machen keine Werbung und stellen auch keine Vertriebsmitarbeiter ein da sich diese Kosten wieder auf das Produkt auswirken würden.

    Unser Service besteht aus 5 Mitarbeiter die alle bei der Entwicklung mitgewirkt haben und somit genau wissen wovon sie sprechen.

    Fragen am besten per Email wir versuchen immer innerhalb von 24 Stunden zu antworten oder zurückzurufen.