Hallo, bin am Überlegen, mir eine elektronische Anlage als Einplatzsytem in den Keller zu bauen.
Hat jemand dies schon getan und im Einsatz? Erfahrungen?
Hallo, bin am Überlegen, mir eine elektronische Anlage als Einplatzsytem in den Keller zu bauen.
Hat jemand dies schon getan und im Einsatz? Erfahrungen?
elektronische Anlage als Einplatzsytem in den Keller zu bauen.
Coole Sache. Viel Erfolg bei deinem Projekt. Viele mit Erfahrung wird es nicht geben, da man für eine fest installierte Anlage eine Schießstättenabnahme braucht.
Hör ich das erste Mal von!? Wo kann man das nachlesen?
Das kenn ich von den Umbaumassnahmen im Verein. Findet jedoch im Privatbereich keine Anwendung. Sonst müsste jeder, der daheim einen Luftpistolenkugelfang aufhängt und im Keller darauf schiesst darunter fallen. Dem ist nicht so.
Alternativ und wesentlich günstiger:
App für Iphone...
Findet jedoch im Privatbereich keine Anwendung.
Das Thema hatten wir schon mal. Es ging darum ob eine Anlage dauerhaft oder temporär installiert wird. Bei dir wird es ja eher eine langfristige Geschichte sein. Du erfüllst aber die Definition einer Schießstätte:
"
1.1.2.2 Allgemeine Definitionen
Als Schießstätte (Schießanlage) bezeichnet man die gesamte Anlage, die in der Regel aus einem oder mehreren
Schießständen für gleiche oder unterschiedliche Zwecke besteht und mit den zur Ausübung der verschiedenartigen
Schießvorhaben notwendigen Bauten sowie Betriebs- und Versorgungseinrichtungen (z. B. bei geschlossenen Schießständen
die Räumlichkeiten für die RLT-Anlage) versehen ist.
Ein Schießstand besteht aus:
– Schützenstand mit den entsprechenden Schützenpositionen
– Schießbahn mit Schießbahnsohle
– Scheibenstand/Zielobjekten"
Vielleicht kann Carcano uns erhellen.
Fest installiert ist doch nur der Kugelfang, ob elektronisch oder der mit Pappscheiben.
Mein Keller hat keine Fenster.
mfsg daniel
Sonst müsste jeder, der daheim einen Luftpistolenkugelfang aufhängt und im Keller darauf schiesst darunter fallen. Dem ist nicht so.
Aber auch wohl hauptsächlich deshalb (noch) nicht, weil sich da eher selten ein Kläger finden lässt.
§ 27 WaffG bietet jedenfalls die Möglichkeit, auch da Ärger zu machen.
Zwar wurde der Paragraf in dieser Hinsicht durch die Verwaltungsvorschrift etwas entschärft, nur wie viel die im Zweifel wert ist, wissen wir inzwischen ja auch. Weder für den Richter noch für den Bürger ist sie jedenfalls bindend und wie schnell sich auch die Verwaltungen über sie hinwegsetzen, ist ja inzwischen auch kein Geheimnis mehr.
Also, man sollte die Problematik auf jeden Fall im Hinterkopf behalten und zum Beispiel im Falle einer Aufbewahrungskontrolle den netten Damen und Herren besser nicht den schönen Kugelfang an der Wand zeigen. Und bei den lieben Nachbarn wäre ich heutzutage auch eher vorsichtig.
Mein ja nur und mit bestem Schützengruß
Murmelchen
§12 Waffengesetz
Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
und wenn es so weitergeht brauchen wir für die Toilette auch noch ein Lärmschutzgutachten und natürlich Absaugeinrichtungen.
Bitte nicht falsch verstehen ist als Satire gemeint.
Für Anfänger ist natürlich ein schriftlicher Nachweis in Form eines ( Scheißbuches) Schießbuches unbedingt erforderlich.
In diesem Sinne : nicht den Humor verlieren.
Grüße aus dem Süden
Hallo zotti,
das ist hier nicht der Punkt.
Es ist der folgende Paragraph, welcher das Problem beinhaltet:
(1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Nur keine Sorge, wir sind inzwischen schon viel weiter. Und selbst das ist manchen Zeitgenossen immer noch nicht weit genug. Apropos, wie war das noch mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung?
Mit bestem Schützengruß
Murmelchen
Die Frage wird wohl sein wie man in dem Paragraphen das Wort „Betreiben“ auslegt oder versteht.
Hallo,
habe das gleiche vor bin gerade in Verhandlen mit einem Hersteller will bei uns im Verein eine Heimanlage zur Probe aufbauen ist neu auf dem Markt kommt aus Frankreich hört sich alles gut an muß mal erst sehen und Testen.Vieleicht im Feb in 67 Ludwigshafen.
Melde Dich ich kann Dir mal seine Nummer geben.
Hallo, das ist interessant. Ich bin auch auf einen Hinweis von roebi auf einen Hersteller aus der Schweiz aufmerksam gemacht worden. Sobald ich mehr Infos habe, melde ich mich und wir können uns austauschen.
Gruss
Jürgen
Coole Sache. Viel Erfolg bei deinem Projekt. Viele mit Erfahrung wird es nicht geben, da man für eine fest installierte Anlage eine Schießstättenabnahme braucht.
Und du denkst, außer ein paar pedantisch veranlagten Zeitgenossen interessiert jemanden, ob man für einen fest installierten Luftpumpen-Kugelfang IM EIGENEN KELLER eine Schießstättenabnahme braucht? Ob man die für diesen Fall tatsächlich braucht, lassen wir mal dahingestellt.
Mutmaßungen von Laien zur Auslegung von Verwaltungsvorschriften und Waffengesetzen haben vor 20 Jahren im WO-Forum schon zu Schmunzeln und Unverständnis geführt. Und Übergehorsam ist übrigens weder zielfördernd, noch lebenserleichternd.
Sollte es an Erfahrungsschatz mangeln, liegts vmtl. eher daran, weil sich fast keiner für 3-4 k€ so ein Teil in den Keller zimmert.
Und Übergehorsam ist übrigens weder zielfördernd, noch lebenserleichternd.
Ich verstehe dein Problem nicht. Airgun-Madness hat gefragt und ihm wurden die rechtlichen Grundlagen genannt. Was er damit macht, ist mir komplett Latte.
Grundlegend ging es um Erfahrungen zu elektronischen Anzeigesystemen im Privatbereich! Von Dir wurde es reduziert auf das Waffengesetz!
Mittlerweile habe ich über PNs sehr viele Informationen bekommen, dafür bedanke ich mich. Und es gibt mehr dieser Anlagen im privaten Bereich als manche glauben wollen.
Hallo Evo 10 E,
wenn Du nur mit Luftdruckwaffen schiessen willst, darfst Du dies meines Wissens nach ohne Abnahme, Du musst nur sicherstellen, dass das Geschoss den
Raum nicht verlassen kann. Ich trainiere schon seit Jahren zu Hause mit Scatt, mit
Trockenabzug. Die Ergebnisse (Ringzahl) decken sich mit den Ergebnissen am richtigen Schießstand. Desweiteren kann ich hiermit rein meine Technik therapieren.