LG-Auflage, Visierhilfe Zentrierring, erlaubt ?

  • Hallo Zusammen,

    jetzt hab ich die Sportordnung Teil 9 (Regeln für das Auflageschießen) insbesondere die dazugehörige Tabelle (1.11 LG-Auflage) durch.

    Müsste erlaubt sein. Oder hab ich da einen Wiederspruch übersehen ?

    Gruß HdR

  • Als Kampfrichter möchte ich Dir mitteilen, dass diese Ergänzung fragwürdig ist -es führt bei der WK zu Diskussionen.

    In Bezug auf die Sportordung hast Du recht dass es nicht ausdrücklich verboten ist.

    Aus meiner Sicht ist es eine Entscheidung im Einzelfall.

    Da ich aus meiner Erfahrung gerade die Auflageschützen als technisch hoch aufgerüstetes Klientel kenne, frage ich mich warum Du nicht eine professionelle Zentrierhilfe wie z.B. den Duplex verwendest....

  • .Ich vermute mal, dass es die Arme Leute Version des Duplex werden soll.....

    Warum viel Geld ausgeben, wenn eine günstige Lösung das gleiche oder gar mehr kann.....

  • Ja Duplex und Zentrierscheibe haben im Prinzip die gleiche Funktion.

    Beim Duplex hat man durch die Glasscheibe evtl. zusätzliche optische Nachteile). Die Randschärfe ist nicht so hoch da näher am Auge. Durch die vielen Ringe ein unruhigeres Zielbild.

    Ideal wäre es die Scheibe am Korntumnnel zu befestigen. Da schreibt die Sportordnung jedoch einen maximalen Durchmesser von 25mm vor.

    PS: Solche Kornscheiben gibt es schon, nur nicht im erlaubten Rahmen des DSB-Regelwerks.

    https://www.scherrer-mechanik.ch/produkte/optik…orn-korntunnel/

    Einmal editiert, zuletzt von Herr der Ringe (24. Dezember 2018 um 13:01)

  • Ist es nicht ratsamer, diesen Ring zur Zentrierhilfe wie das Duplex so weit wie möglich zum Diopter hin zu verlagern? Kurz vorm Korntunnel sind die sichtbaren Auswirkungen von Zielfehlern doch kaum wahrzunehmen.

  • Ich hab die SpO mal überflogen, in den Wettbewerbstabellen im Teil 0 ist die Visierung bei den Auflagewettbewerben mit Diopter/Korn definiert, dazu dürfte ein frei befestigtes Teil dazwischen nicht gehören. Das Duplex ist mit in nem Schreiben der TK-Kommission als "Zubehör-Element wie eine Irisblende, das an einem Diopter adaptiert werden kann, und somit ein Teil des Diopters ist" definiert, ist somit also SpO-konform. Müsstest das Ganze also am Korntunnel, dann mit den Längenbegrenzungen, oder am Diopter befestigen. Wobei ich dem Diopter wegen der Darstellung der Zielfehler beim Durchschauen des Diopters den Vorzug geben würde.

    PS: Solche Kornscheiben gibt es schon, nur nicht im erlaubten Rahmen des DSB-Regelwerks.

    https://www.scherrer-mechanik.ch/produkte/optik…orn-korntunnel/

    Welche meinst Du denn, die ich da jetzt sehe gibt´s doch schon länger und sind vom Durchmesser her auch mit der SpO vereinbar, gibt´s auch hier oder hier. Sind auch schon länger verfügbar.

    Einmal editiert, zuletzt von scherge (24. Dezember 2018 um 14:27)

  • Hallo Scherge,

    sehr schön aus dem Regelwerk heraus gearbeitet und schlüssig erklärt. So gesehen kann ich Dir völlig Zustimmen.

    Befestigen am Korntunnel geht nicht, dieser ist mit einem Maximaldurchmesser von 25mm definiert und dies hat er in aller Regel schon.

  • Mal ganz davon abgesehen, ob es erlaubt ist oder nicht...:

    Optisch/physikalisch würde es den größten Nutzen bringen, wenn es ungefähr in der Mitte zwischen Diopter und Korn angeordnet wäre, und wirklich so klein wär, dass gerade noch keon Licht verloren geht, also ca. 2mm