Nutzung Schießstand (10m LG) durch Gastverein

  • Hallo zusammen,

    ein Gastverein möchte gerne regelmäßig unseren Schießstand nutzen (2x im Monat).

    Sie selbst haben erst eine Schützengruppe eröffnet und daher keinen eigenen Stand.

    Nun geht es uns dabei nicht unbedingt darum, Geld in dieser Angelegenheit zu verdienen.

    Wenn dieser Verein den Stand nutzt, sind wir zunächst in der Haftung falls etwas passiert und müssen Sorge tragen, dass eine Aufsicht vor Ort ist.

    Das möchten wir vermeiden und daher den Stand für eine definierte Zeit dem Gastverein überlassen.

    Kennt sich jemand damit aus? Muss der Stand für diese Zeit vermietet werden? Habt ihr vielleicht einen Mustervertrag?

  • so oder so,es ist euer Stand, daher muss eine qualifizierte Standaufsicht ist von eurem Verein hat beim Schiessen des Gastvereines , auf dem Schießstand, da sein! Zudem muss auf der Schießstandtafel der Name lesbar sein

  • ... und wieder kein Beitrag zur "Lösung" von ChickenMcNugget .....:/

    Ich habe ja auch nicht auf seinen, sondern auf deinen geantwortet. Seine Frage kann ich nicht in ausreichender Qualität beantworten.

  • Wir haben mehrere Gastvereine in unseren Räumlichkeiten. Es ist nicht notwendig, dass von uns eine Aufsicht vorhanden ist. Es muss ein eingetragener Verein sein, der vertraglich verpflichtet wird die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Eine einmalige Kontrolle, das die entsprechenden Qualifikationen vorhanden sind, reicht.

    vg

    Oliver

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • Ja, für die Zeit X für welche der Gastverein den Schießstand gemietet hat übt dieser dort das Hausrecht aus, d.h. er hat dann auch die Pflichten zu tragen.

  • Eine einmalige Kontrolle, das die entsprechenden Qualifikationen vorhanden sind, reicht.

    Das ist grundsätzlich richtig, aber mit der Einschränkung, dass die Prüfung der Qualifikation/en von Zeit zu Zeit (z.B. bei Personalwechseln oder nach einer Frist - z.B. jährlich) überprüft werden.

    Zwar trägt der nutzende Gastverein die alleinige Verantwortung für das Einhalten der Sicherheits- und Nutzungsbedingungen während der Sportveranstaltungen, die behördliche Genehmigung der Schießstätte bezieht sich aber immer auf den in der Genehmigung genannten Verantwortlichen der Schießstätte. Er ist in letzter Konsequenz für alles was dort geschieht verantwortlich und muss sich durch hinreichende Prüfungen absichern.

    (alles frei formuliert, ohne direktes Nachlesen)

    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Wir haben mehrere Gastvereine in unseren Räumlichkeiten. Es ist nicht notwendig, dass von uns eine Aufsicht vorhanden ist. Es muss ein eingetragener Verein sein, der vertraglich verpflichtet wird die entsprechenden Regelungen einzuhalten. Eine einmalige Kontrolle, das die entsprechenden Qualifikationen vorhanden sind, reicht.

    vg

    Oliver

    Genau so etwas suchen wir auch. Habt ihr da eventuell einen Mustervertrag, den du zur Verfügung stellen könntest?