Frage zur Erlangung einer WBK für GK Pistole

  • Hallo,

    ich weiß das Thema ist schon mehrfach durchgekaut und die Eckdaten sind mir auch durchaus geläufig, AAAAAABER eine Frage habe ich ganz speziell:

    Wenn ich eine GK Pistole haben möchte muss ich im Badischen Schützenbund mit genau diesem erwünschten Kaliber 12 oder 18 mal schießen ODER reicht es vollkommen aus mit egal welcher erwerbnispflichtigen Kurzwaffe zu trainieren (12 oder 18 mal)?

    gruesse

  • Letzteres.

    12/18 mal Spopi reicht z. Bsp. völlig aus.

    Leimen ist korrekt bei der Bewilligung, will nur viel Papier, besonders ab der 3. Kurzwaffe.

    Gruß

    Sigges

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Die Waffe muss aber Erwerbnispflichtig sein? Also 18x LuPi zählt nicht?

    VG

    Oliver

    "Wer kein Schwert hat, der verkaufe seinen Mantel und kaufe ein Schwert!"

    Jesus Christus; Lukas 22, 36

  • Ja erlaubnispflichtig! Ich hab mal ein Bedürfnis auf eine .22 lfB eingereicht beim Landesverband und da standen unter Anderem ein paar Übungsstunden Perkussionspistole im Antrag und schon war nix mit Bedürfnis. Begründung: nicht ein Mal Pro Monat mit erlaugnispflichtiger Waffe. Zwei Mal fehlte.

    Hab ich doch glatt angenommen, erlaubnispflichtiges Pulver wäre auch legitim. Ich schiesse drei mal in der Woche in zwei Vereinen. natürlich am Häufigsten LP.

    Na ja, Schnee von gestern, oder eher vorgestern.

    Gruß Peter

  • Anderem ein paar Übungsstunden Perkussionspistole im Antrag

    Hättest behaupten können, doppelläufig ...

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,

    ich habe Leimen jetzt auch noch ein mal angeschrieben und die haben mir das bestätigt: 12/18 mal mit egal welcher erlaubnispflichtigen Waffe.

    Thema geklärt. Danke euch :)

    gruesse

  • wichtig ist nur erlaubnispflichtig- egal ob kurz oder lang!

    Du hast sicher recht, nur solltest Du dazuscheiben bei welchem Verband das heute so praktiziert wird.

    Karl

  • Ich beziehe mich auf den DSB und hier den Badischen Landesverband in Leimen, um den ging es ja auch anfangs.

    Richtig, auch wenn der Fragesteller bei # 9 anderes zur Waffenart behauptet hat.

    Karl

  • Hallo,

    aha, wieder was gelernt :)

    gruesse

    Du schon wir nicht, was ist jetzt in Deinem Fall erforderlich?

    Der Gesetzestext ist durchaus bekannt, frühere Beiträge haben jedoch ergeben dass jeder Verband sein eigenes Süppchen kocht.

    Was ist jetzt da richtig? Erlaubnispflichtige Kurzwaffe oder erlaubnispflichtige Waffe also Kurz- oder Langwaffe?

    Karl

  • Hallo,

    ich meinte mit "wieder was gelernt" den Beitrag von EVO 10 E:

    Zitat

    Ich beziehe mich auf den DSB und hier den Badischen Landesverband in Leimen, um den ging es ja auch anfangs.

    Meine Anfrage an den Badischen Schützenbund bestand wirklich nur aus der Frage nach einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe und genau auf diese Frage habe ich die Antwort bekommen (auch mit Kurzwaffe). Von Langwaffen steht weder in meiner Anfrage an den Bund noch in dessen Antwort etwas. Also kann ich dazu nichts 100%iges sagen.

    Um ganz genau zu sein hie rmeine Frage und deren Antwort:

    Frage: Wenn ich eine Großkalibrige Kurzwaffe (Beispiel 357 Magnum) beantragen möchte. Muss ich dann diese 12/18 malmit genau diesem Kaliber trainieren ODER reicht eine beliebige erwerbnispflichtige Kurzwaffe wie zb. eine Sportpistole?

    Antwort:

    es ist wie Sie schreiben:

    eine beliebige erwerbnispflichtige Kurzwaffe wie zb. eine Sportpistole?

    Nur ist das Alter hier ab 25 Jahre.

    gruesse

  • Muss ich dann diese 12/18 malmit genau diesem Kaliber trainieren ODER reicht eine beliebige erwerbnispflichtige Kurzwaffe wie zb. eine Sportpistole?

    Ich weiß, bezüglich Jura ist logisches Denken nicht zielführend.

    Aber selbst der verbohrteste Jurist wird erkennen, dass der erste Teil Unfug ist:

    Schütze A ist Mitglied im Schützenverein B. B hat einen Schießstand zur Verfügung, zugelassen für Kurz- und Langwaffen bis 7000 Joule.

    Schütze A möchte gern ein M1 Carbine im Kaliber .30 Carbine erwerben. In seinem Verband ist diese Waffe sportlich nutzbar.

    Wie kann er ein regelmäßiges Training MIT DIESEM KALIBER sicherstellen?

    GAR NICHT. Wohl kaum ein Verein wird Vereinswaffen in allen denkbaren und zugelassenen Kalibern vorhalten. Wird es gar nicht können, wegen "so wenig Waffen wie möglich im Volk".

    Sich 12/18 x das Carbine vom Schützenkollegen borgen? Der wird dir was husten. 1-2 x gern, aber regelmäßig? NJET! So einfach kommt man auch nicht an die Muni ran. Und wie soll man sie dem Kollegen verkaufen? Zum 20.000-Schuß-Rabatt aus dem Jahr 2013, wie man sie selbst gekauft hat - der nie wieder kommt - oder zum aktuellen Tagespreis für 1 Schachtel? (Dann müßte man eigentlich Steuern auf den Gewinn abführen). Darum: NEIN - soll er sich seine Murmel bitte selber besorgen!

    Und wenn im Bekanntenkreis noch niemand solch ein Waffeleisen hat? Geht dann gar nicht.

    Somit ist die Forderung, 12/18 x mit exakt dem begehrten Kaliber zu schießen müssen vollkommener Nonsens.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,

    da hat Califax nun auch mal wieder recht :)

    Eine abschliesende Frage hätte ich trotzdem noch:

    Angenommen ich bin in 2 Vereinen (Verein A = Hauptverein, Verein B = derzeit Gast, demnächst Mitglied). Kann ich diese 12/18 Trainingseinheiten auch von Verein B unterschreiben lassen und dann die WBK auch über Verein B beantragen?

    gruesse

  • Eine abschliesende Frage hätte ich trotzdem noch:

    Angenommen ich bin in 2 Vereinen (Verein A = Hauptverein, Verein B = derzeit Gast, demnächst Mitglied). Kann ich diese 12/18 Trainingseinheiten auch von Verein B unterschreiben lassen und dann die WBK auch über Verein B beantragen?

    gruesse

    Auch da gibt es einmal die gesetzliche Vorgabe, danach wird das kein Problem sein und dann wird das wieder von den das Bedürfnis ausstellenden Verbänden unterschiedlich gehandhabt. Also bei Deinem Verband anfragen.

    Karl