Frage zur Erlangung einer WBK für GK Pistole

  • Angenommen ich bin in 2 Vereinen (Verein A = Hauptverein, Verein B = derzeit Gast, demnächst Mitglied). Kann ich diese 12/18 Trainingseinheiten auch von Verein B unterschreiben lassen und dann die WBK auch über Verein B beantragen?

    Eigentlich sollte es egal sein, sind denn beide Vereine im selben Verband?

  • Kann ich diese 12/18 Trainingseinheiten auch von Verein B unterschreiben lassen und dann die WBK auch über Verein B beantragen?

    Das kommt ganz drauf an ...

    Denn du hast 2 Fragen gestellt.

    Frage 1: Schießbucheinträge aus verschiedenen Vereinen / ggf. kommerziellen Ständen: Im Normalfall kein Problem.

    Nur muß dir EIN Verein, in dem du "lange genug" (abhängig von Verbandsregeln) Mitglied bist, die Regelmäßigkeit bescheinigen.

    Zur Frage 2: Ob Verein B das kann, kommt ganz drauf an, was der jeweilige (Landes-)Verband für Befürwortungsregeln hat.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,

    Antwort bekommen:

    Zitat

    die Mitgliedschaft bezieht sich auf den Verein, der den Antrag unterschreibt.

    Hier müssen 12 Monate Verein/Verband nachgewiesen sein.

    Ich verstehe es aber nicht wirklich. Also klar verstehe ich das der Antrag von einem Verein unterschrieben werden muss in dem ich 12 Monate Mitglied bin. Aber wie sieht es mit den Nachweisen aus? Ich kann mir nicht vorstellen das ein Verein A einen Antrag unterschreibt wenn ich ihm einen Leistungsnachweis mit 12/18 Einträgen von einem anderen Verein vorlege. Ich zumindest würde mir leicht verarscht vorkommen.

    gruesse

  • Ich würde Dir auch nur die 12/18 Nachweise unterschreiben, die Du bei mir im Verein mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hast. Du musst ja bei einem 2. Verein auch noch 12 Monate Mitglied sein, damit testiert werden kann. Versteh eigentlich Dein Problem Nicht!?

  • Hallo,

    naja, das Problem wurde hier schon in einem anderen Thread diskutiert: Was ab wann schießen. Und da möchte ich eigentlich nicht mehr drauf eingehen.

    Ich habe es aber nun verstanden und werde mir jetzt reiflich überlegen wie ich an die Sache rangehen werde.

    gruesse

  • Abschliessend noch, Du kannst nur das an Waffen schiessen, was Dein Verein als Vereinswaffe vorhält oder was Dich Vereinsmitglieder mit Ihren Waffen schiessen lassen! Daher sollte man vor Eintritt in den Verein fragen, was im Arsenal vorrätig ist!

  • ODER, 1 Jahr mit der Walther GSP Standard Vereinswaffe durchhalten und dann kaufen was man möchte (357 Mag Zum Beispiel).

    1 Jahr ist ja jetzt auch nicht ewig :) Aber du hast im Prinzip schon recht :)

    gruesse

  • Es ist ja nun nicht ganz selten, dass ein Vereinsmitglied diejenigen Disziplinen in einem Verein schießt, die auf DESSEN Ständen geschossen werden können und dürfen, und andere Disziplinen, welche andere Stände verlangen, auf anderen Schießständen; egal ob als Gastschütze, als Kunde, oder als Zweitverein. Geht ja nicht anders. Und wenn das tatsächlich ein engagierter Schütze ist, den man kennt, dann wird der Hauptverein da in der Regel auch keine Schwierigkeiten mit der Bedürfnisbestätigung machen.

  • Zitat

    die Mitgliedschaft bezieht sich auf den Verein, der den Antrag unterschreibt.

    Hier müssen 12 Monate Verein/Verband nachgewiesen sein.

    Hallo,

    Antwort bekommen:

    Ich verstehe es aber nicht wirklich. Also klar verstehe ich das der Antrag von einem Verein unterschrieben werden muss in dem ich 12 Monate Mitglied bin. Aber wie sieht es mit den Nachweisen aus? Ich kann mir nicht vorstellen das ein Verein A einen Antrag unterschreibt wenn ich ihm einen Leistungsnachweis mit 12/18 Einträgen von einem anderen Verein vorlege. Ich zumindest würde mir leicht verarscht vorkommen.

    gruesse

    Rene,

    wenn Du den Antrag über deinen Verein weitergeben musst ist es natürlich möglich dass da fremde Einträge skeptisch betrachtet werden dort einfach mal fragen. Bei uns kommen die anderen Vereine damit klar wenn Leute im Winter auch mal auf unseren geheizten Stand ausweichen und dann natürlich fremde Stempel im Antrag haben.

    Auf der sicheren Seite bist Du wenn du den Antrag über den Verein stellst bei dem Du mit dem ersten Termin auch Mitglied und damit auch Verbandsmitglied warst. (Natürlich gibt es auch nur einem Verband angehörende Schützen aber nicht bei den im DSB angeschlossenen Verbänden.)

    Karl

  • Hallo,

    mit dem CDS (Raumschießanlage Hummel) habe ich mich auch schon ausgiebig beschäftigt, bzw. gelesen was da so geht. Eine Bekannte von mir war dort auch mal ansässig und hat mir einiges erzählt. Ich glaube ich muss da wirklich einfach mal hinfahren.

    gruesse

  • Ich kann Dir nur den CDS in Mannheim empfehlen. DA ein Waffengeschäft integriert ist, kann man eigentlich von Anfang an alles schiessen!

    So isses.
    Und über den DSU gehört er einem anerkannten Dachverband an. Gefälligkeitsbescheinigungen gibt's nicht, aber der Herr Hummel setzt sich sehr für seine tatsächlich engagiert schießenden Leute ein und hilft ihnen auch. Kann ich aus der Luftperspektive :) des Verbandes bestätigen.

    Carcano

  • Hallo,

    so, jetzt muss mir doch mal jemand erklären was es mit den Verbänden usw auf sich hat. Oh Gott, nicht schimpfen! Ich hab da wirklich absolut keinen Plan was wie wo warum. Ich gehe doch davon aus das wenn ich in einen "normalen" Schützenverein gehe ich automatisch auch Mitglied beim DSB bin und beim Badischen Sportschützenbund. Und bei wem muss ich den Antrag auf eine WBK stellen?

    gruesse rene

  • Es ist ja gut, dass Du fragst, René. Und man will vielleicht ja auch nicht jede denkbare Frage am Anfanf immer im eigenen Verein stellen. Die meisten niedergelassenen Schützenvereine mit eigenem (!) Schießstand gehören in der Tat über einen Landesschützenverband letztlich dem DSB. Aber viele diese Vereine sind dann eben auch noch (sei es als ganze, sei es nur mit bestimmten Untergruppen) noch Mitglied mehrerer anderer Verbände. Das kann man erfragen, oft auch auf der Vereinswebsite nachlesen.

  • Du erweckst den Eindruck möglichst schnell eine WBK und GK Pistole/Revolver erlangen zu wollen, hast aber von der Materie irgendwie null Plan. Da ist es kein Wunder das Leute wie Du skeptisch beäugt werden. Hast Du schon die nötige Sachkunde?

  • Horch80 war etwas schroff. Ist aber nicht verkehrt, wenn Dir das hier begegnet statt live-live im eigenen Verein. Man muss halt schauen, wie man am Anfang rüberkommt. Das prägt oft die Sichtweise der anderen (manchmal zu sehr).

  • Hallo,

    Horch80 hat da auch vollkommen recht. Ich möchte so schnell wie möglich eine "eigene" Waffe. Das hat aber weniger damit zu tun das ich nur ballern will (da könnte ich auch direkt zum CDS in Mannheim gehen) sondern eher das ich eine Waffe haben möchte die nur ich anfasse und nur ich verstelle etc.......

    Einen "Plan" zur Erlangung einer WBK habe ich auch wirklich nicht, daher dieser Thread. Eine Sachkunde habe ich damals schon im Polizeischützenverein Kaiserslautern gemacht und bestanden.

    Und fragen tue ich jetzt schon (obwohl noch viel zeit bis dahin ist, nämlich 1 Jahr) weil ich mich vorab genügend und umfangreich informieren möchte um nicht dann da zu stehen wie der Ochs vorm Berg.

    Und nochmal zurück zum "Ballern wollen": Meine Hauptdisziplinen sollen LP und SpoPi werden. Da kann man wohl kaum von einem waffengeilen Gemüt ausgehen.

    gruesse