Frage zur Erlangung einer WBK für GK Pistole

  • [...] dann wird es in absehbarer Zeit selbst für Inhaber einer WBK Gelb schwierig werden, sollten sie etwa auf die verwegene Idee kommen, nach der ersten KK- oder gar GK-Matchbüchse im gleichen oder vergleichbaren Kaliber eine weitere oder gar dritte zu erwerben. Ist ja schließlich nicht erforderlich []

    Laut Aussage eines Schützenkameraden wird dies bereits vom LKA Berlin praktiziert.

  • Echt niedlich.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Manche Sachen sind nicht nur wie ein Elfer sondern eher wie wenn der Ball 10cm von der gegnerischen Torlinie liegt und man einfach nur ganz leicht reintreten muss. Sind dann aber auch immer nur die anderen Schuld...

    PS: soviel Text bin ich von dir gar nicht gewohnt. Hat dir das Axel vorschreiben müssen? Kann aber fast auch nicht sein sonst wär es schon 3x in 10 Minuten bearbeitet worden.

    PPS: Bei den Verschwörungstheoretikern gibt's doch keine Fahnen am Mond....

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Du schießt auf Hunde? Fällt jetzt aber nicht unter die Jagdausübung...

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Woll'n wir doch mal zum eigentlichen Thema zurück kommen.

    Vielleicht sollte man als betroffener Schütze aus B.-B. mal den DSB diesbezüglich kontaktieren, schließlich sind die Landesverbände ja "nur" vom DSB "beliehen" und bei so krassen Ausreißern würde mich dann mal interessieren, ob da der DSB tatsächlich abtaucht und sich für nicht zuständig erklärt, denn da sind ja nun wirklich heftige Klöpse drin. :(

    Die Kernfrage lautet hier nämlich, ob in diesem unserem Staate die Exekutive oder konkreter die Polizei sich ihre eigenen Gesetze machen darf und ich schreibe hier bewusst Gesetze machen und nicht Gesetze auslegen. Die Verwaltungsvorschrift liefert zu etlichen wenn auch nicht zu allen Punkten klare Vorgaben und an diese hat sich die jeweilige Behörde auch zu halten. Wenn aber etliche Forderungen gestellt werden, die deutlich über das hinausgehen, was ganz konkret in der Vorschrift steht , dann ist das keine Gesetzesauslegung mehr, sondern eine unzulässige Gesetzesverschärfung durch die Exekutive. Auf die Rolle, die der Verband dabei als Hilfsbüttel einnimmt, will ich jetzt nicht auch noch weiter eingehen. Wurde ja schon erläutert.

    Na, der vorletzte Satz ist aber aus meiner Sicht das Kernproblem: Wie ich das sehe, tritt die Polizei ja gar nicht als "Executive" in Erscheinung. Mal abgesehen davon, dass sie sich ja gar keine "Gesetze" macht (wo ist so was nachzulesen, dass die diese Forderungen haben? Gibt es da ein entsprechendes LKA-Rundschreiben an die Behörden ? ) lehnen die sich doch derzeit gelangweilt zurück und sagen: "Der Verband ist für das Bedürfnis zuständig und wenn der sich intern diese Vorgaben für eine Bescheinigung gibt, ist das nicht unsere Sache." An der Stelle KÖNNEN die gar nicht anders, da sie ja die Anträge gar nicht auf den Tisch bekommen, die die Normen in B.-B. nicht erfüllen. Insofern sind die da fein raus, außer jemand "plaudert" aus dem Nähkästchen, dass auf den Verband Druck ausgeübt worden ist, die Bedingungen so zu fassen wie sie derzeit sind. Wenn das Beweissicher in der vorgegebenen Art erfolgt ist, sollte der LV mit Unterstützung des DSB dagegen gerichtlich vorgehen.

    Einmal editiert, zuletzt von schmidtchen (22. Mai 2018 um 08:22)