Kartuschen Haltbarkeit

  • Es geht meinem Verständnis nach hier bei der Fragestellung nicht um was machbar ist, sondern was statthaft ist.

    Was statthaft ist, kann jeder der möchte nachlesen. Mann kann das verstehen und akzeptieren. Man kann sich aber auch seitenweise darüber auslassen, was alles möglich wäre, wie unsinnig alles ist und weshalb man mit einer 30 Jahre alten Kartusche noch schießen kann, nachdem man mit dem nötigen Fachwissen eine eigene Materialprüfung durchgeführt hat; Erst recht weil einem kein Fall bekannt ist, wo ein Unfall passiert ist. Ja, das kann man... ;)

    Man kann auch weiterhin nachts bei Rot über die Ampel fahren, weil man als bester Autofahrer der Welt alle Risiken abwägen kann und alles im Griff hat. Ja, das klappt (meistens). Mir sind keine Fälle bekannt, wo es nicht geklappt hat. Das heißt trotzdem nicht, dass ich es empfehlen würde und alle Verkehrsregeln in Frage stelle. Manche Dinge muss man nicht verstehen, man sollte aber das Kreuz haben es trotzdem zu akzeptieren. ;)

    Versteht mich nicht falsch. Es gibt sicher Gründe für diese Regelung und mindestens so viele Gründe sich darüber hinwegzusetzen. Es ändert jedoch nichts an der Aussage der Hersteller. Ich esse meinen Joghurt auch noch zwei Tage nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, aber nicht ein Jahr später. Man kann es aber ausprobieren... Habe noch nicht gehört das es jemals zu einem Schadenfall gekommen ist ;)

    Jeder wie er mag. In einem Land, wo man bereits bestraft wird, wenn man keine GEZ zahlt, nur weil man Rundfunkgeräte besitzt (nicht nutzt), würde ich den Schadenfall nicht erleben und verantworten wollen. Was man zu Hause, allein, ohne Dritte veranstaltet... Ein anderes Thema.

    Doch einen klitzekleinen Denkanstoß möchte ich euch noch geben:

    Eine neue Kartusche kostet etwa 160 EUR, manche mehr, manche weniger. Das entspricht - sofern man sich an die 10-Jahres-Frist hält - einer jährlichen Abschreibung von 16 EUR. Monatlich also gerade mal um 1,50 EUR. Lohnt es sich für diesen Betrag irgendein Risiko in Kauf zu nehmen?

    LG
    Junior

    Wer den Kopf über der Suppe lang genug schüttelt, der wird ein Haar darin finden.
    (unbekannter Autor)

  • Unter Sportschützen ist mir in der Schweiz bisher kein Unfall bekannt.

    Das war ja auch ironisch gemeint. Das reale Risiko (gleich Eintrittswahrscheinlichkeit mal Auswirkung) wird ob der allenfalls anektdotischen Fallbeschreibungen schwer zu ermitteln sein. Ich will das aber nicht weiter auswalzen, denn wie Junior schon schrieb: Die Regelungen sind nun mal wie sie jetzt sind und so richtig weh tut es auch nicht, wenn ich das mit dem Zirkus vergleiche, den ich mit den erlaubnispflichtigen Waffen und dem Wiederladen habe.

  • Sowas geht ganz einfach. Man hört davon, dass da was sein könne. Wen fragt man? Klar, den Hersteller. Der will schon wegen der Produkthaftung seinen Allerwertesten sichern und zack: Zehn Jahre.

    3 Mal editiert, zuletzt von salamander (21. April 2016 um 16:10)

  • Vielleicht schaut einfach mal jemand in die Prüfvorschriften für Druckkörper. Da schaut nämlich ein Gericht nach, wenn jemand verletzt worden ist.
    Und dann ist es nicht wirklich hilfreich, wenn der DSB schreiben würde dass jeder mit uralten Kartuschen schiessen darf.
    Auch ein Hersteller zieht sich bei Rückfragen auf derartige Verordnungen zurück.
    Da Aluminium ein wenig spröder ist als Stahl geht halt dort niemand das Risiko ein Alukartuschen zu verlängern.
    Aber wenn ihr alle meint dass da nix passieren kann,......
    Gebt eine Generalhaftungserklärung ab, dass ihr (die länger als 10 Jahre nutzen wollen) ohne Druckprüfung für alle Schäden durch explodierte Kartuschen haftet, ...
    Ich denke dann wird sich jeder vertrauensvoll auf euer "Urteil" berufen, und euch in die Haftung nehmen.
    Die 10 Jahre sind eine aus Stressprüfungen, Materialberechnungen und Erfahrungen von Untersuchungslaboren entstandene Prüfgröße.
    Nicht umsonst wurde der TÜV gegründet. Da haben auch viele schlaue Leute Dampfkessel gebaut und schon sind die reihenweise in die Luft geflogen.
    Aus all diesen Unglücken ist der TÜV entstanden.
    Macht ihr eine derartige Diskussion auch bei eurem Auto....?? Dann überzieht doch einfach eure 2 Jahre TüV,... frei nach dem Motto,.... aaaach,... da kann nix passieren. Auch neuere Fahrzeuge haben nach 3 Jahren Mängel und fallen durch die Prüfung durch.
    Natürlich sind die Kartuschen in der Regel nach 10 oder sogar 12 Jahren nicht "verbraucht". Aber wer wird mir das schriftlich garantieren und bei einem Schadensfall in die Haftung gehen...?
    Alle Artikel die einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden sind mit Sicherheitsfaktoren belegt. Betondecken, Brücken,.... etc.
    Aber man kann natürlich auch das Material bis an die rechnerische Belastungsgrenze ausreizen......
    Nur dann sind die Zeitungen halt irgendwann voll von Brückeneinstürzen, weil es halt annähernd kein Fehlerfreies Produkt gibt.
    Dass das Verletzungsrisiko bei unseren relativ kleinen Behältern an sich auch nicht besonders hoch ist mag ja sein, aber eine Kartusche die 200 oder 300 bar abbläst und das direkt auf eine unverheilte kleine Wunde kann einen menschlichen Körper komplett aufblasen. Nicht umsonst ist das Reinigen von Personen mit Druckluft untersagt.

    Macht was ihr wollt, ich werde spätestens zum Ablaufdatum meine Alukartuschen ersetzen.

  • Vielleicht schaut einfach mal jemand in die Prüfvorschriften für Druckkörper. Da schaut nämlich ein Gericht nach, wenn jemand verletzt worden ist.

    Das wäre durchaus eine gute Idee. Da steht nämlich daß kleine
    Druckkörper weder geprüft werden müssen noch irgendwie
    verfallen.
    Ansonsten habe ich selten so viel Unsinn in einem Post gelesen.

  • Das wäre durchaus eine gute Idee. Da steht nämlich daß kleineDruckkörper weder geprüft werden müssen noch irgendwie
    verfallen. Ansonsten habe ich selten so viel Unsinn in einem Post gelesen.


    Dies ist jetzt aber eine Information welche die Gläubigen verunsichern könnte :D Ketzer!

  • Unter Sportschützen ist mir in der Schweiz bisher kein Unfall bekannt.

    Das kann natürlich wie bei uns auch daran liegen das vermutlich in der Schweiz auch keine Meldepflicht besteht und
    niemand gerne mit der eigenen Dummheit Werbung macht. Schadensfälle mit lethalem Ausgang natürlich ausgenommen.

  • Hallo Freunde,

    bevor die Legendenbildung hier weiter neue Höchststände erreicht, @NC9210 hat völlig Recht,

    es gibt für diese Kartuschen keine gesetzlichen Regeln noch fallen sie unter bestimmte Verordnungen und auch der so gern und immer wieder genannte TÜV spielt hier auch keine Rolle.

    Es ist einzig die Einschränkung der Nutzungsdauer durch den Hersteller, welche hier eine Rolle spielt. Natürlich kann der Hersteller so etwas festlegen und es wird für den Käufer dieses Produktes auch bindend, wenn er den Sachverhalt kennt und sich auf den Kauf einlässt. Der Hersteller schleicht sich damit salopp ausgedrückt aus der Haftung und reicht diese an den Käufer weiter. Und es dürfte wohl auch in Bezug auf die zivilrechtliche Frage der Haftung nicht ohne Folgen für den Nutzer bleiben, nutzt er eine derart in der Nutzungsdauer beschränkte Kartusche über den Nutzungszeitraum hinaus und sollte es dann dadurch zu einem Unfall mit Verletzen oder gar Toten kommen. Wahrscheinlich würde den Nutzer dann sogar grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen. 200 oder 300 Bar sind kein Kindergeburtstag und deshalb sollte sich schon jeder Schütze gut überlegen, was er tut.

    Es bleibt aber trotzdem mehr als nur ein Geschmäckle. Die ganze Geschichte fing ja - frei aus dem Gedächtnis und ohne Insiderwissen - damit an, dass es mehrere - wer kennt hier die genauen Zahlen - Kartuschen zerrissen hat und es dabei wohl auch zu Personenschäden (Zahlen) gekommen ist. Daraufhin wurden von zwei Herstellern Rückrufaktionen mit der Begründung, es handle sich wohl um Material- oder Fertigungsfehler bestimmter Chargen eines Zulieferers, initiiert. Dann kam es aber wohl auch zu Unfällen (Zahlen) mit Kartuschen, die nicht zu den genannten Chargen gehörten. Die Unfälle beschränkten sich aber immer nur, soweit ich weiß, auf die Kartuschen zweier Hersteller und damit auf die Kartuschen eines bestimmten Zulieferers. Interessanterweise fanden alle diese Unfälle auch noch vor Ablauf des erst später durch die Hersteller festgelegten Nutzungszeitraums statt. Verunsicherung trat auf und Gerüchte machten die Runde. Aber zu diesem Zeitpunkt gab es auch noch (mehr oder weniger offizielle) Aussagen von anderen Herstellern, deren Kartuschen nicht betroffen waren, wonach diese auch durch Langzeittests bestätigt kein Risiko darstellen würden und daher im Prinzip auch unbegrenzt genutzt werden könnten. Aber hauptsächlich wohl ein Hersteller hat dann die im Herstellerverband JSM organisierten Hersteller 'auf Linie gebracht' und diese Beschränkung der Nutzungsdauer der Kartuschen auf 10 Jahre durchgedrückt. Zusätzlich wurde dann auch der DSB sozusagen als großer Bruder mit ins Boot geholt und als künftiger Aufpasser eingestellt. Gefickt eingeschädelt kann man da wohl nur sagen. Clever war es sicher auch, die TÜV-Firmen zu bearbeiten und ihnen sozusagen die zwischenzeitlich von ihnen angebotene Verlängerung nach erfolgter Prüfung auf 20 Jahre nur noch für Kartuschen aus Stahl abzuringen. Dabei war man sich noch nicht einmal zu blöde, mit so tollen Begriffen wie 'interstellare Korrosion' zu operieren. Faszinierend würde Mr. Spock wohl sagen. War aber wie gesagt trotzdem sehr geschickt, denn so brachte man scheinbar die staatlich beauftragten Überwachungsstellen mit ins Spiel und konnte so den Eindruck erwecken, es gebe da wohl irgendwelche Gesetze und Verordnungen. Klappt ja auch bis heute, wie man ja auch hier wieder nachlesen konnte.

    Apropos DSB: Aus meiner Sicht war es nicht gerade besonders klug vom DSB, sich auf das Spielchen der (des) Hersteller(s) einzulassen. Damit wurde nur ein weiterer Spaltpilz gezüchtet und den Ausrichtern vor Ort sogar ein Bärendienst erwiesen, sollte es wirklich mal ganz blöd laufen. Die Haftungsfrage ist auch so eindeutig. Nach Ablauf des Nutzungszeitraums dürfen diese Kartuschen nicht mehr verwendet werden. Werden sie trotzdem weiter genutzt und kommt es zu einem Unfall, haftet der Nutzer und muss sich gegebenenfalls grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen lassen. Kontrolliert aber der Ausrichter bei DSB-Veranstaltungen, wie es ja jetzt praktiziert wird, verschiebst sich die Verantwortung damit auch ein Stück weit auf die Kontrolleure, den Ausrichter usw. Und käme es jetzt bei einem Trainingsabend zu einem Unfall, könnte man sogar der Aufsicht (und dem Betreiber) einen Vorwurf machen, denn wie gesagt, es ist ja jetzt sogar Teil der Sportordnung.


    Stellt sich zum Schluss noch die Frage, hätte man es denn auch anders, sprich besser machen können. Ganz sicher, aber dazu hätte es des souveränen, mündigen und aufgeklärten Schützen und Verbrauchers bedurft, was leider aufgrund der jetzigen Struktur und Uneinigkeit (nicht nur) der Schützen ziemlich illusorisch ist. Nur möglich wäre es schon gewesen und ist es defacto auch jetzt noch. Der Schütze und mündige Verbraucher hätte sich gar nicht erst auf den Kauf solcher (zweifelhafter) Produkte mit eingeschränkter Nutzungsdauer einlassen dürfen. Er müsste ganz einfach nur noch solche Produkte verlangen, für die eine solche Einschränkung gar nicht erst besteht. Wir erinnern uns, es gab ja Hersteller, die bei ihren Produkten keine Bedenken in Bezug auf die uneingeschränkte Nutzungsdauer hatten, bis eben dieses 'Auf Linie bringen" an großen runden Tisch oder so statt fand. Ich bin mir ziemlich sicher, wäre der Verbraucher hier konsequent, gäbe es auch längst wieder Kartuschen mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Ist ja schließlich auch keine Raketenwissenschaft und wie hier auch schon erwähnt wurde, in anderen Bereichen werden Materialien ganz anderen Drücken ausgesetzt und da gibt es auch keine Beschränkungen.

    Man könnte das auch jetzt noch machen. Aber dazu müssten die Schützen sich ja mal einig sein. Schöner Traum.


    Mit bestem Schützengruß

    Murmelchen

  • Sehr zutreffende Beschreibung Frank. :thumbup:

    Nur an einer Stell muss ich dir widersprechen Den Zustand über den mündigen Verbraucher zurück drehen zu wollen, wird nicht klappen. Neben der Tatsache, dass wir alle uns dann ja KEINE neuen Druckluftwaffen mehr kaufen dürften (denn es gibt meines Wissens keinen Hersteller mehr, der schon eine unbegrenzte Zeit der Nutzungsdauer zugesteht bzw. in seiner Betriebsanleitung keine Maximalnutzungsdauer angibt. eben auch Hersteller, die nicht dem Verband angehören) werden die Hersteller natürlich wieder mit der Haftung argumentieren.

    Ich frage mich nur warum sich der DSB berufen fühlt
    für den Gewinn der Hersteller zu sorgen.

    Du kannst dich ja mal erkundigen, was der DSB im Laufe eines Jahres so alles an Geld von den Herstellern bei den verschiedenen Veranstaltungen an Geld (Standmieten etc.) und Unterstützung (Spenden etc.) erbittet (verlangt), da ist es doch eine Selbstverständlichkeit, an so einer Stelle auch mal zu deren Gunsten zu unterstützen.

    ... aber eine Kartusche die 200 oder 300 bar abbläst und das direkt auf eine unverheilte kleine Wunde kann einen menschlichen Körper komplett aufblasen. Nicht umsonst ist das Reinigen von Personen mit Druckluft untersagt.

    Die Wunde befindet sich vermutlich am Zeigefinger, wo ich mich vorher beim Zwiebelschälen geschnitten habe ? :rolleyes: Mann oh Mann, überlegst du auch mal, was du da so ablässt? :thumbdown:

    Du bringst doch selbst deine Gegenargumente:
    Ja, ein Gericht schaut in die Druckkörperverordnung und findet dort NICHTS zu unseren Behältern, die ja angeblich so gefährlich sind !
    Ja, dass reinigen von Personen mit Druckluft ist (durch die Berufsgenossenschaften) untersagt, WEIL es (wahrscheinlich) nicht ungefährlich ist. Wenn der Einsatz von unseren Druckbehältern, die älter als 10 Jahre sind, tatsächlich SOOOO gefährlich ist, warum findet sich wo nirgends eine verbindliche gesetzliche/versicherungsmäßige Vorschrift darüber ?

    Wie Frank schon schrieb, die Schadensfälle waren (komischerweise), soweit bekannt, alle bei Kartuschen UNTER 10 Jahren ! Hier hätte also eine schon bestehende Vorgabe, wie wir sie jetzt kennen, für die Beteiligten NICHTS gebracht, außer eine Verschiebung der Haftung. Ich dachte aber, das Ziel sei eine Vermeidung der Unfälle. Merkwürdig. Unfälle lassen sich nie zu 100% ausschließen, selbst bei sorgfältigster Behandlung nicht. Frech finde ich nur, wenn man produktionsbedingte Minderqualitäten zu Lasten des Verbrauchers weiterhin verkaufen will, um seinen Gewinn zu maximieren.
    Ich werde auf jeden Fall weiterhin auf unserem Stand keine Kartuschen überprüfen, da es eine gesetzliche Prüfpflicht nicht gibt, wir nicht nur nach SpO schießen (dürfen) und mir logischerweise nicht alle Bedienungsanleitungen vo Druckluftwaffen bekannt sein (sein müssen). ;)

    Macht was ihr wollt, ich werde spätestens zum Ablaufdatum meine Alukartuschen ersetzen.


    Tu das. Die Hersteller werden's dir danken!