Erlaubte Form Kimme und Korn Pistole

  • Hallo Schützenkameraden!
    Bei uns wurde unlängst wieder über die erlaubte Form des Einschnittes bei der Kimme und die erlaubte Form des Korns beim Pistolenschießen diskutiert.
    Meine Frage an Euch lautet nun: Ist z.B. ein trapezförmiges Korn und ein trapezförmiger Ausschnitt der Kimme erlaubt?

    Die Übersetzung der ISSF Regeln sagt dazu so viel ich weiß nur auf Seite 329 Ausgabe 2009 (und nahezu wortgleich DSB 2.0.4.6)

    Zitat

    8.4.1.3
    Visiere: siehe Festlegungstabelle Pistole.
    Nur eine offene Visierung ist erlaubt. Optische, spiegel-, fernrohr- laserstrahlartige, sowie elektronische Hilfen usw. sind verboten. Zielgeräte, die in der Lage sind, den Abzug auszulösen, sind verboten. Visierschutz an Kimme und Korn ist nicht erlaubt


    Die Frage die sich stellt ist nun, ob eine solche Form eine optische Hilfe darstellt.

    Könnt ihr mir in dieser Frage weiterhelfen? Ich denke das sich diese Frage vielleicht schon mehrerer gestellt haben?

    lg und Danke für Eure Antworten

    LP-Bodo

  • Ich würde sagen, das ist schon erlaubt. Die Sportordnung sagt ja nur, was nicht erlaubt ist.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)