Thrombosestrümpfe erlaubt?

  • Hallo zusammen

    Auf ärztlichen Rat hin, trage ich seit kurzem Thrombosestrümpfe, maßangefertigt von einem Sanitätshaus. Ich habe sie heute auch beim 100-Meter-Freihandschießen getragen und muss sagen, dass sie eine starke stützende Funktion haben.

    Ich habe mich schon längere Zeit nicht mehr mit den Sportregeln befasst. Deshalb die Frage an die Praktiker, ob diese auch "Stützstrümpfe" genannten Teile im Wettkampf erlaubt sind?

  • So es hat etwas gedauert aber ich abe heute mal die Zeit gefunden,
    die DSB Sportordnung duchzugehen.
    Dabei ist mir auch was zu deinen Strümpfen aufgefallen.

    Das bezieht sich auf Gewehrschützen.

    Da Stützstrümpfe nunmal stüzen sind sie verboten.
    Aber ich glaube nicht,
    das sich jemand aufregt, wenn du sie aus medizienischen Gründen trägst.
    Eine Embolie ist schicher nicht lustig und wenn du sie tagen sollst trag sie einfach,
    einen Trent setzt damit sicher auch nicht und die Strümpfe steigern die Leistung bestimmt nicht.

    Zum Thema Doping im Schießsport.
    Ich finde es erschreckend das Kinder mit 14 Jahren vor Wettkämpfen Asperin regelrecht
    fressen um besser sehen zu können.
    Als ich das gehört habe war ich entsetzt.

    mfg Lepus

  • Danke für die Antwort. Also schon rein subjektiv sind die medizinischen Stümpfe eine "echte Stütze". Die "technischen Daten" muss ich noch ermitteln.

    Was mich aber wirklich erschreckt ist deine Aussage zum Asperin als Dopingmittel. Wer lässt sowas zu? Und steckt da wirklich eine Vorteilsverschaffung dahinter - besser sehen?

  • Entschuldige das ich damit vom Thema abgekommen bin.

    Ja ganz einfach Ass verdünnt das Blut,
    Heparin hat den selben Efeckt,
    daduch werden die dünnen Adern im Auge besser duchblutet
    man hat einen kleineren blinden Fleck
    und kann Theoretisch auch besser sehen.

    Ass und Heprin wirken auch gegen Thrombenbildung.
    Damit schließt sich der Kreis wieder zu den Thrombosestrümpfen. ;)

  • Obwohl's nicht zum ursprünglichen Thema passt muss ich meinem Entsetzen über die Verabreichung von Aspirin an Kinder Ausdruck verleihen. Was sind denn das für Eltern, die diesem Treiben scheinbar tatenlos zusehen??? Dass Erwachsene ihre Körper mit Medikamenten vollpumpen ist ja ein allseits bekannter Fakt. Und das es in der ehemaligen DDR vermutlich Trainer gab, die ihre Schützlinge (Leistungssportler) mit allen Sorten von leistungssteigernden Präparaten fütterten ist auch nicht neu. Aber im Breitensport Kinder medizinisch zu manipulieren finde ich schon unverantwortlich.

    Ohne Mut zur Niederlage - keine Sternstunde.

  • Im Bezug auf deine Strümplein würde ich sagen "Wo kein Kläger, da kein Richter". Wenn du das medizinisch brauchst, wo ist dann das Problem?

    Zum Aspirin: Das ist in Sportarten durchaus üblich, wo man für kurze Zeit enorm "Spritzig" sein muss. Z.B. Eishockey, da dämpft es auch das Empfinden für den Schmerz bei Bandenchecks etc... Im Schießsport kann ich mir nicht vorstellen, dass es da einen Nutzen geben könnte.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Hallo zusammen!

    Ich würde gerne dieses Thema "stützendes Hilfsmittel" einmal wieder aufwärmen.
    Ist es nicht der Fall, dass man verschiedene Hilfsmittel im Sportpass eintragen lassen kann und diese dann offiziell nutzen darf?
    Ich hab das mal vor mehreren Jahren irgendwo gelesen, aber ich finde das einfach nicht wieder. Es soll zur Genehmigung einen Vordruck geben, wo man das angeben kann.
    Könnt ihr mir helfen?

  • Christian,

    Ich würde da halt mal beim zuständigen Landesverband anfragen, ich bin mir nicht sicher ob 0.7.3... da einschlägig ist.
    Die Meinung zu den Strümpfen oben verwundert mich nun doch etwas. Zwischenzeitlich hatten wir hier einige Diskussionen über den Sinn der Funktionsunterwäsche die im Grunde die gleichen Eigenschaften nur attraktivere Farben als die medizinischen Thrombosestrümpfe hat, dabei ist niemand darauf gekommen dass es sich hier um unerlaubte Kleidung handelt. Ein Sportmediziner zum Vorteil dieser Teile befragt, meinte dass die Strümpfe bei Ausdauersportarten, Langstreckenlauf, Triathlon möglicherweise leichte fördernde Wirkung haben könnten.
    Vielleicht kann ja da Wilhelm zwischenzeitlich was konkretes dazu sagen?

    Karl

  • Ich bin der Meinung, das die medizinisch korrekte Bezeichnung "Kompressionsstrümpfe" lautet.
    So werden sie auch von Ärzten verschrieben und im Sanitätshaus verkauft.
    Daher kein Thema für die Sportordnung.
    Diese Strümpfe sind von einer so schlaffen Beschaffenheit, dass sie in keiner Weise eine stützende Wirkung auf den Anschlag haben.
    Denn sie schränken die Bewegungsfreiheit in keinster Weise ein und reichen im Normalfall nur bis unter das Knie. Also wird nicht einmal das Kniegelenk stabilisiert. Durch die gummiartige Struktur wird nur das Muskelgewebe etwas zusammengedrückt. Einfach mal googeln.

    Claus-Dieter

  • Naja, so schlaff ist die Qualität auch nicht.

    Das Material soll ja die Venen unterstützen, das Blut wieder nach oben zu transportieren. Das ist auch ein Grund, weshalb sogar B. Klingner sie mal empfohlen hat, damit im Stehend Anschlag das Blut besser zurück transportiert wird.

    Das ist natürlich keine stützende Wirkung auf den ganzen Anschlag, da hast du Recht Claus-Dieter.

    Aber man könnte mutmassen, dass deshalb auf die Bewegung zwischendurch verzichtet werden kann, man muss sich nicht neu einrichten, usw. Vorteil??? Ich denke nicht.

    Das kann trainiert werden, dann findet man seinen Anschlag auch wieder, wenn der Stand zwischendurch verlassen wurde.

  • Hallo Urtica,

    das hast Du sehr gut beschrieben.
    Mit dem "schlaff" wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass damit keine stützende Wirkung erzielt wird.

    Die Bezeichnung Stützstrümpfe, vom Handel preiswerter in wohl auch anderer Qualität angeboten, soll wohl mehr auf die unterstützende Wirkung der Venentätigkeit hinweisen.
    Die von Dir angesprochene Bewegung ist auch eine sehr gute taktische Variante.

    Es könnten noch die Damenstrumpfhosen in die Überlegung zur stützenden Wirkung einbezogen werden. Denn zur Zeit sind die Ergebnisse der Damen im Stehend-Anschlag immer etwas höher als bei den Herren.

    Allen Meisterschützen noch ein schönes Osterfest.

    Claus-Dieter

  • Nun, nach Studium der SpO, würde ich Schützen, die diese Strümpfe tragen, nicht starten lassen,wenn sie sie während des WK nutzen. Unter 2.2 steht eindeutig, dass es verboten ist.

    Schienen, Bandagen, u.ä., selbst wenn vom Arzt verschrieben, müssen ja auch entfernt werden oder auf den WK verzichtet werden.
    Ich hgabe mal mit meinem obersten KR im LV deshalb gesprochen und er wird das mal zur Sprache bringen, wenn er
    Kollegen trifft.

    Nur stellt euch mal vor, wer soll das kontrollieren? Ich unterstelle mal, dass die wenigsten solche Strüpfe eindeutig identifizieren können, während sich Schützen umziehen. Vor allem, da es auch keine Bekleidungskontrolle vor den WK mehr geben soll.

    Bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.
    Gruß

  • In diesem Fall hätte ich kein Problem, den Betrag für einen Einspruch zu entrichten, um ihn nach erfolgreichem Einspruch wieder erstattet zu bekommen.

    In der Sportordnung unter Teil 1 - Regeln für Gewehr

    1 Allgem. Regeln für Gewehrschießen
    1.2 Bekleidungsregeln
    1.2.2 Unterbekleidung des Schützen

    im 1. Absatz sagt die Regel einwandfrei aus, das die gesamte Bekleidung unter der Schießjacke /Schießhose
    nicht dicker als 2,5 mm (einfach gemessen) sein darf.
    Unter der Schießhose darf nur normale, nicht stützende Unter-oder Trainigsbekleidung getragen werden.

    Also müssen nun die Begriffe "normal" und "nicht stützend" für Unterbekleidung definiert werden.
    Lt. Sportordnung ist nicht stützend Material, welches weich, biegsam und geschmeidig ist. Es wirkt nicht versteifend noch bietet es dem Schützen für ein Körperteil eine künstliche Stütze. Kompressionsstrümpfe sind am Saum gemessen max. 1,0 mm dick und die Materialbeschaffenheit entspricht der Anforderung.

    Im Falle der Kompressionsstrümfpe könnte auch einer Steifigkeitsprüfung wie unter 1.3.2 beschrieben erfolgen, um zu belegen, dass keine stützende Wirkung erzielt wird.

    Nun noch kurz zum Begriff" normal"
    Er ist abgeleitet von dem Begriff "Norm". Eine Norm, die nicht auf einem Wert gründet, hat keine Bindekraft.
    In diesem Fall ist es nicht weiter definiert und kann sich daher nur auf "nicht stützend" beziehen.

    Die angeführten Schienen und Bandagen sind in diesem Fall wohl eher nicht für einen Vergleich geeignet. Hiermit kann ich ein Gelenk stilllege und
    erziele so eine künstliche Stütze für ein Körperteil.

    Claus-Dieter

  • Ja, weiss ich, deshalb bin ich ja auch mal gespannt, wie sich das entwickelt und was unser Ref. Kampfrichter-Wesen herausfindet. Vor allem, da ich aus eigener Erfahrung weiss, dass die Strümpfe tatsächlich stützen.

    Und unser oberster Kampfrichter hat mir auch das erzählt, was du angeführt hast. Es gibt halt keine offizielle Aussage dazu.

    Es ist ja nett, dass Wilhelm sich seine Gedanken dazu gemacht hat, aber manchmal sollte man vielleicht nicht mit seinen Gedanken an die Öffentlichkeit gehen.

    Aber so pro und contra zu beleuchten ist schon nett.

    Fröhliche Ostern

  • Christian,

    Dein Problem wird in der Sportordnung 10.6. geregelt, nur leider sehr sparsam beschrieben. Evtl. wäre das http://www.dbs-sportschiessen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=284&Itemid=139 ein Ansprechpartner.
    Wenn Du wirklich Hilfsmittel brauchst solltest Du auch Nägel mit Köpfen machen.

    Claus-Dieter,

    Du beginnst deinen ersten Beitrag mit "Ich bin der Meinung" und verwendest in der weiteren Diskussion diese Meinung als Tatsache.

    Wenn diese Kleidung von der Sportordnung erfasst wird, kann dann immer noch zwischen der "Sportkleidung" und ärztlich verordneten klassifizierten Kleidungsstücken unterschieden werden.

    Den Begriff "normal" hast Du gut erklärt, zumindest soweit Du es erklärt hast.

    Der Duden, auch wenn nicht rechtsverbindlich, erklärt normal auch noch anders: http://www.duden.de/rechtschreibung/normal#Bedeutung1b

    Nachdem es hier keine allgemeine Norm für Unterwäsche oder Strümpfe gibt scheint Deine Argumentation ins Leere zu laufen.

    Wir müssten dann auf die Definition "allgemein üblich" zurückgreifen.

    Normal im mag die mittlerweile auch beim Diskounter erhältliche Unterwäsche/strümpfe mit stützender Wirkung heute ja sein, aber genauso sollte nachvollziehbar sein, wenn hier ärztlich verordnete Hilfsmittel ausgenommen wären.

    Karl

  • Hallo zusammen,
    mit meiner eingangs gestellten Frage wollte ich eigentlich nur wissen, ob ich mich in der neuen Situation und aus medizinischen Gründen erforderlichen Hilfsmitteln regelkonform in meinem Sport verhalte, der eben dazu auch – bisher allgemeine - Regeln vorsieht .

    Dass meine Anti-Thrombosestrümpfe , die es übrigens in unterschiedlichen Längen und Stärken gibt (meine waren anfangs sehr fest und umfassten auch die Oberschenkel) eine stützende Wirkung haben, beruhte auf mein subjektives Gefühl, konnte objektivierend durch Leistungsverbesserungen durch höhere Ergebnisse nicht nachgewiesen werden. Aufgrund von Schmerzen im betroffenen Bein bei weiteren Wettkämpfen oder längerem Stehen haben mir die Ärzte empfohlen meinen Sport vorerst nicht mehr zu betreiben.

    Stattdessen bin ich dann aufs Fahrradfahren umgestiegen, in den Monaten von April bis Oktober fahre ich bei regenfreien Arbeitstagen von meinem Wohnort bis zum Bahnhof und zurück täglich 26 Kilometer – mit Erfolg. Ich konnte nach drei Monaten die Heparin-Spritzen und nach 18 Monaten auch bereits die Blutverdünner-Tabletten absetzen. Die Anti-Thrombosestrümpfe in der weicheren Form bekomme ich weiterhin verschrieben. Seit Herbst vergangenen Jahres schieße ich wieder intensiver – d. h. ich habe wieder mit Training für die Auflagedisziplinen begonnen.

    Deshalb stellt sich immer noch für mich – und scheinbar auch für viele andere Akteure - die Frage, sind Anti-Thrombosestrümpfe lt. Sportordnung erlaubt – oder nicht, wenn ja/nein mit welchen Kriterien.


    Meine Meinung dazu ist, dass aus medizinischen Gründen verschriebene Hilfsmittel erlaubt sein sollten. Als Nachweis würde ein entsprechendes ärztliches Attest ausreichen.

    Ob und inwieweit die Verwendung von unterschiedlichen Anti-Thrombosestrümpfen leistungsverbessernd ist, sollte erst genau untersucht werden, bevor die Sportregeln von unwissenden Funktionären angepasst werden.


  • Es ist ja nett, dass Wilhelm sich seine Gedanken dazu gemacht hat, aber manchmal sollte man vielleicht nicht mit seinen Gedanken an die Öffentlichkeit gehen.

    Aber so pro und contra zu beleuchten ist schon nett.

    Warum soll man damit nicht an die Öffentlichkeit oder um nicht zu übertreiben ans Forum gehen?
    Wenn es nicht erlaubt ist, wäre Wilhelm so wie ich ihn einschätze, der letzte der sich einen unlauteren Vorteil verschaffen möchte, auch schadet eine rechtzeitige Klarstellung nicht, da muss nicht erst jemand 800 km vom hohen Norden nach Hochbrück fahren um sich dann disqualifizieren zu lassen.

    Wenn es erlaubt ist sollten es doch alle wissen dürfen, oder liege ich da falsch?

    Karl

  • Stattdessen bin ich dann aufs Fahrradfahren umgestiegen, in den Monaten von April bis Oktober fahre ich bei regenfreien Arbeitstagen von meinem Wohnort bis zum Bahnhof und zurück täglich 26 Kilometer – mit Erfolg. Ich konnte nach drei Monaten die Heparin-Spritzen und nach 18 Monaten auch bereits die Blutverdünner-Tabletten absetzen. Die Anti-Thrombosestrümpfe in der weicheren Form bekomme ich weiterhin verschrieben. Seit Herbst vergangenen Jahres schieße ich wieder intensiver – d. h. ich habe wieder mit Training für die Auflagedisziplinen begonnen.

    Wilhelm,

    auch wenn es hier OT ist, regelmäßig 26 km ergeben ja eine gewisses Konditionstraining, hast Du vorher auch regelmäßig etwas für die Kondition getan, wenn nicht, hast Du den Eindruck dass die bessere Kondition sich auch auf das Schießergebnis ausgewirkt hat?

    Zitat


    Deshalb stellt sich immer noch für mich – und scheinbar auch für viele andere Akteure - die Frage, sind Anti-Thrombosestrümpfe lt. Sportordnung erlaubt – oder nicht, wenn ja/nein mit welchen Kriterien.


    Meine Meinung dazu ist, dass aus medizinischen Gründen verschriebene Hilfsmittel erlaubt sein sollten. Als Nachweis würde ein entsprechendes ärztliches Attest ausreichen.


    Verständlich, nur muss man dann auch mit einem unangenehmen Ergebnis leben können.

    Zitat


    Ob und inwieweit die Verwendung von unterschiedlichen Anti-Thrombosestrümpfen leistungsverbessernd ist, sollte erst genau untersucht werden, bevor die Sportregeln von unwissenden Funktionären angepasst werden.

    Wenn wir uns schon wegen einer staatlichen Kontrolle in eine extremistische Eckegestellt fühlen, sollten wir uns von derartiger "Dopingforschung" fernhalten. Gerade wir als Waffenbesitzer wissen doch wie wenig zielführend die Regelungswut sein kann.

    Karl